Was Bedeutet In Kaufmännischer Weise Eingerichteter Geschäftsbetrieb?

Was Bedeutet In Kaufmännischer Weise Eingerichteter Geschäftsbetrieb
Ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb ist ein Geschäftsbetrieb, der kaufmännische Buchhaltung (§ 238 HGB @ ) macht und am Schluss eines Jahres einen Jahresabschluss (§ 242 HGB @ ) erstellt.

Was bedeutet in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb?

Informationen/Service Der Begriff des kaufmännischen Geschäftsbetriebs dient der Abgrenzung von Kaufleuten und Handelsgesellschaften gegenüber Kleingewerbetreibenden. Die Abgrenzung ist wichtig, da für Kaufleute und Handelsgesellschaften die handelsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten und eine Eintragung in das Handelsregister verpflichtend ist.

Kleingewerbetreibende sind Einzelgewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die nach Art und Umfang des Unternehmens einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern. Sie werden nicht in das Handelsregister eingetragen. Für diese Unternehmen, aber auch für ihre Gläubiger ist die Frage von großer Wichtigkeit, wann die kleingewerbliche Grenze überschritten wird, denn danach richtet sich die konkrete Rechtsposition des Unternehmens.

Wird aus dem kleingewerblichen Unternehmen ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb, gelten für das Unternehmen die Vorschriften des HGB und es muss sich im Handelsregister eintragen lassen. Zum Kaufmannsbegriff: Die Feststellung der Kaufmannseigenschaft von Unternehmen erfordert eine individuelle Beurteilung.

  1. Sie unterliegt weiten Ermessensspielräumen und deshalb ist die Rechtsunsicherheit relativ hoch.
  2. Der Gewerbebetrieb muss nach Art (qualitativ) und Umfang (quantitativ) kaufmännische Einrichtungen erfordern (nicht haben).
  3. Aufmännische Einrichtung heißt vor allem kaufmännische Buchführung und Bilanzierung, kaufmännische Bezeichnung (Firma), kaufmännische Ordnung der Vertretung und kaufmännische Haftung.

Wesentliche Kriterien sind: Maßgebend ist das Gesamtbild des Unternehmens. Die nachfolgenden Kriterien sind Anhaltspunkte, die nur in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung des Unternehmens zulassen.

Art der Geschäftstätigkeit Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen und der Geschäftsbeziehungen, Inanspruchnahme und Gewährung von Fremdfinanzierungen, Teilnahme am Wechsel- und Scheckverkehr, aktiv oder passiv am Frachtverkehr, lokale oder weiträumigere, namentlich internationale Tätigkeit, umfangreiche Werbung, größere Lagerhaltung. Umfang der Geschäftstätigkeit Umsatzvolumen (nicht Bilanzgewinn), Anlage- und Umlaufvermögen, Zahl und Funktion der Beschäftigten, auch Aushilfskräfte, Schichtbetrieb, Größe des Geschäftslokals, Zahl und Organisation der Betriebsstätten, Auslandsfilialen. Die Größe von Büro- und Lagerräumen ist angesichts moderner Informationsverarbeitungstechniken nicht entscheidend. Umsatz Ab einem Jahresumsatz von 600.000 € sind kaufmännische Einrichtungen in der Regel erforderlich. Bei großen Kapazitäten für Spitzenzeiten (Großaufträge) und in Saisonbetrieben kommt es nicht auf den Jahresumsatz, sondern auf den Umsatz in den Spitzenzeiten bzw. in der Saison an. In Berlin geben folgende Jahresumsatzzahlen einen Anhaltspunkt dafür, wann kaufmännische Einrichtungen erforderlich sind: Produktion 300.000 € Großhandel 300.000 € Einzelhandel 250.000 € Fachhandel Umsatz 100.000 € und Warenbestand 50.000 € Dienstleistungen 175.000 € Handelsvertreterprovision 120.000 € Speisegaststätten 300.000 € Hotels 250.000 € Anzahl der Beschäftigten Bis zu 5 Personen spricht gegen das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen. Betriebsvermögen Betriebsvermögen ab einer Höhe von ca.100.000 € spricht für das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen. Kredithöhe Beträge unter 50.000 € haben keine Bedeutung. Standorte Mehrere Standorte bzw. Niederlassungen sprechen für das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen. Organisationsaufwand Ein erheblicher Organisationsaufwand bei der Tätigkeit des Unternehmens, z.B. bei der Organisation von Veranstaltungen, spricht für das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen.

Maßgeblicher Zeitpunkt: Der Zeitpunkt ist maßgebend, zu dem z.B. das Registergericht über die Eintragungspflicht in das Handelsregister entscheidet.

Was bedeutet kaufmännischer Weise?

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB, / 2.2 In kaufmännischer Weise, Ein Handelsgewerbe begründet nur dann die Kaufmannseigenschaft, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Begriff “in kaufmännischer Weise”, der das Handelsgewerbe vom Kleingewerbe abgrenzt, ist zunächst an der Größe orientiert – man spricht von einem “Klein”gewerbe, wenn die Unternehmensstrukturen nicht “in kaufmännischer Weise” angelegt sind.

Entscheidend ist aber nicht die Größe allein, sondern der Begriff “eingerichtet”: Maßgeblich sind also – unabhängig von der Größe – die “eingerichteten” Strukturen. Ob die eingerichteten Strukturen einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb entsprechen, entscheidet sich nach dem Gesamtbild von Art und Umfang des Geschäftsbetriebs.

Dieses Gesamtbild bestimmt sich bspw. nach Art und Umfang

der laufenden Geschäfte, der angebotenen Leistungen und Waren, der Kapitaleinlagen, des Geschäftslokals, des Sach- und Finanzanlagevermögens, der Anzahl der Mitarbeiter, der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, der übrigen Geschäftsbeziehungen sowie der Höhe der Umsätze und der Anzahl der Betriebsstätten.

Feste Größengrenzen gibt es nicht; das Gesamtbild ist also eine Frage des Einzelfalls. Der EKfm. befindet sich in der Gründungsphase und einziger Geschäftszweck ist die Entwicklung einer neuen Software. Er erzielt noch keine Umsätze, erwirtschaftet aber große Verluste, da er 100 Mitarbeiter beschäftigt.

Für die Zukunft plant er Millionenumsätze. Er ist Kfm. nach, da er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhält. Ein Kleingewerbetreibender programmiert in seiner Garage im Nebenerwerb Software. Er hat keine Angestellten, durchschnittlicher Jahresumsatz 10.000 EUR bzw. Einnahmenüberschuss 2.500 EUR.

Er ist nicht Kfm., da er keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat und damit nicht erfüllt ist. Damit ist das insgesamt nicht anwendbar; es besteht keine Buchführungspflicht nach,

Wer hat einen kaufmännisch organisierten Geschäftsbetrieb?

Hinweis – Hier klicken zum Ausklappen Die Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB hat damit folgende drei Voraussetzungen:

1. Es muss ein Gewerbe im handelsrechtlichen Sinne
2. betrieben werden,
3. das Handelsgewerbe ist, weil es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Was sind Gewerbetreibende mit kaufmännischer Organisation?

Kaufmann nach HGB – Wer ist handelsrechtlicher Kaufmann? Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Was genau eine kaufmännische Organisation ist, wird nicht im ausdrücklich im HGB geregelt. Es muss viel eher das Gesamtbild des Unternehmens zur Beurteilung herangezogen werden.

  • Es gibt also keine bestimmten Grenzen, bei deren Überschreitung man Kaufmann werden würde.
  • Stattdessen muss jedes Unternehmen individuell betrachtet werden, um zu beurteilen ob es sich um einen Kaufmann handelt.
  • Bei dieser Betrachtung können insbesondere folgende Merkmale eine Rolle spielen:
  • Höhe des Umsatzes
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Anzahl der Betriebsstätten
  • Vielfalt der Leistungen bzw. Erzeugnisse
  • Umfang der Geschäftsbeziehungen
  • Größe des Kundenstammes
  • Höhe des Kreditbedarfs

Grundsätzlich liegt bei Freiberuflern, Künstlern, Wissenschaftlern und Land- und Forstwirten kein Gewerbebetrieb vor. Wenn man bei der Beurteilung des Unternehmens zu dem Schluss kommt, dass eine kaufmännische Organisation vorliegt, handelt es sich um einen Kaufmann nach HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Handelsgewerbe?

Ein Kleingewerbe zählt nicht als Handelsgewerbe, und sein Inhaber ist dementsprechend von der Eintragungspflicht befreit (rechtlich zählen sie nicht zu den Kaufleuten). Einem Kleinunternehmen steht es offen, sich freiwillig ins Handelsregister einzutragen.

Was gehört zum kaufmännischen Bereich eines Betriebs?

Definition: Was ist kaufmännisch? – Alle Tätigkeiten, die sich rund um Handel und gewerbsmäßige Aktivitäten drehen, werden zusammenfassend als kaufmännisch bezeichnet. Der Begriff leitet sich vom Berufsbild des Kaufmannes ab und dient der Beschreibung typischer Tätigkeiten.

Wer in der Art und Weise des Kaufmannes handelt, der betätigt sich kaufmännisch. Dinge, die den Beruf des Kaufmanns betreffen, wird ebenfalls als kaufmännisch bezeichnet. Die Nutzung des Begriffes und dessen Bedeutung zeigen sich beispielsweise in den zahlreichen Berufsbezeichnungen, die in unterschiedlichen Branchen einen gemeinsamen Handlungsbereich besitzen.

Sowohl der Bankkaufmann als auch der Werbekaufmann oder der Industriekaufmann handeln in ihrer Branche kaufmännisch. Die Gemeinsamkeiten liegen dabei in verschiedenen Themengebieten. Der Kaufmann ist beispielsweise zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, die in allen drei Ausbildungsberufen vermittelt werden.

  1. Abseits vom Rechnungswesen, das auch von Steuerfachangestellten beherrscht wird, verbindet die einzelnen Berufsfelder ihr kaufmännisches Handeln.
  2. Sehr anschaulich vermittelt das Berufsbild der Einzelhandelskaufleute, in welcher Art und Weise die berufliche Tätigkeit vonstattengeht.
  3. Im Rahmen der kaufmännischen Tätigkeit wird die Nachfrage der Kunden durch das Angebot des Einzelhändlers bedient.

Im Austausch für Waren nimmt der Kaufmann Geld entgegen, das wiederum seine Kosten decken und Gewinn erzielen muss. Kaufmännisches Handeln ist daher sowohl die Befriedigung einer vorhandenen Nachfrage als auch wirtschaftliches Denken und Handeln sowie das Erzielen von Gewinn.

Denn nur durch einen Gewinn, der auf einer korrekten Kalkulation der Preise basiert, kann der Kaufmann neue Waren kaufen und laufenden Kosten decken. Darüber hinaus kann er Investitionen tätigen, die seine kaufmännische Tätigkeit auch in Zukunft konkurrenzfähig erhalten. Überall dort, wo eine Gewinnerzielung durch das Angebot einer bestimmten Dienstleistung oder Ware angeboten wird, finden kaufmännische Handlungen statt.

Eine Hotelkauffrau ist kaufmännisch tätig, da sie das Bedürfnis der Übernachtung durch das Angebot eines Hotelzimmers befriedigt. Dabei haben sich der Hotelgast und der Hotelbesitzer durch vorher definierte Zimmerpreise auch ohne Verhandlung auf einen Vertrag geeinigt.

Die Hotelkauffrau sorgt im Rahmen ihrer kaufmännischen Tätigkeit dafür, dass der Gast nach erfolgter Übernachtung die Leistung bezahlt. Das Ausstellen einer Rechnung sowie die Übermittlung der Daten an das Finanzamt fallen ebenfalls in den kaufmännischen Bereich. Die Kaufleute kommen ihrer Dokumentationspflicht durch die Ablage der entsprechenden Unterlagen nach.

Zur kaufmännischen Tätigkeit gehören diverse Bereiche wie Lagerhaltung, Marketing, Rechnungswesen, Transport und Logistik, die allesamt dazu beitragen, eine Unternehmung wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten. Durch den Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung können ohne Abitur kaufmännische Berufe ausgeübt werden.

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Kaufmännisch mercantile

Was ist ein Geschäftsbetrieb?

1. Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs – Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer → Vermögensverwaltung hinausgeht.

Was ist ein Vollkaufmännischer Geschäftsbetrieb?

kaufmännischer Geschäftsbetrieb • Definition Ausführliche Definition im Online-Lexikon Kaufmännisch eingerichteter, Voraussetzung ist vollkaufmännische Betriebsführung; hierzu gehört u.a. eine nach gewissen Grundsätzen eingerichtete Buchführung, geordnete Aufbewahrung der Geschäftskorrespondenz, regelmäßig wiederkehrende Inventur und Bilanz, Beschäftigung genügenden Personals.

Ist jeder Gewerbetreibende ein Kaufmann?

Der Kaufmannsbegriff – § 1 HGB bestimmt, dass Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist jeder Gewerbebetrieb, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die damit gemeinten kaufmännischen Einrichtungen sind jene, welche das Kaufmannsgewerbe herausgebildet hat, um den Unternehmer und seine Hilfspersonen, die Kunden und die Gläubiger des Unternehmers vor den Nachteilen mangelnder Übersicht und Ordnung zu schützen.

Dazu gehören zum Beispiel kaufmännische Buchführung und Bilanzierung. Kaufleute werden zwingend ins Handelsregister eingetragen. Unabhängig von dieser Eintragung sind sie aber bereits Kaufleute per Gesetz und müssen die entsprechenden Vorschriften des HGB für Kaufleute beachten. Schließen sich mehrere Personen zum Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens zusammen, entsteht eine offene Handelsgesellschaft (OHG) beziehungsweise – wenn mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt haften soll – eine Kommanditgesellschaft (KG),

Diese Gesellschaften sind ebenfalls in das Handelsregister einzutragen. Das gleiche gilt für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG), Alle übrigen Gewerbetreibenden, die sogenannten Kleingewerbetreibenden, sind grundsätzlich “Nichtkaufleute”.

Wie nennt man Gewerbetreibende mit Kfm Geschäftsbetrieb Handelsgewerbe )?

Definition: „Eingetragene*r Kaufmann/-frau” – Die Rechtsform der eingetragenen Kaufleute bezeichnet Einzelunternehmer*innen, die im Handelsregister eingetragen sind. Grundsätzlich zählt jede*r als Kaufmann bzw. Kauffrau, der oder die ein Handelsgewerbe betreibt,

  • Als Handelsgewerbe wird wiederum jeder Betrieb eingeordnet, der als Gewerbe angemeldet ist – es sei denn, das Unternehmen bzw.
  • Das Gewerbe erfordert in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.
  • Was abstrakt klingt, erklären wir im nächsten Absatz anhand konkreter Kriterien noch genauer.

Für die Definition des/der eingetragene*n Kaufmanns/-frau ist außerdem noch wichtig zu wissen, dass es sich immer nur um eine einzelne Person handeln kann – sobald mehrere Kaufleute gemeinsam gründen, wird aus dem „e.K.” eine offene Handelsgesellschaft (OHG),

  1. Ebenfalls zu unterscheiden ist das Kleingewerbe und der/die Kleingewerbetreibende: Dabei handelt es sich um eine*n nicht eingetragene*n Einzelunternehmer*in, für den/die das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) greift, während für den Einzelkaufmann das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt.
  2. Wichtig: Als e.K.

bist du, wie jede*r Einzelunternehmer*in, eine natürliche Person und keine juristische. Um Verwirrungen bei Geschäftspartner*innen und Kunden zu vermeiden und dich vor eventuellen Abmahnungen und anderen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, solltest du dich darum nicht als Geschäftsführer*in, sondern immer als Inhaber*in bezeichnen,

Wie nennt man Gewerbetreibende ohne Kfm Geschäftsbetrieb Kleingewerbe die sich in das Handelregister eintragen lassen?

44 likes Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K.

  1. Sowie welche Steuerpflichten – und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann? Rechtsformen-Typ: Einzelunternehmen Geeignet für: Gründer, die alleine starten und keine erhöhten Haftungsrisiken erwarten.
  2. Anzahl der Inhaber: Eine natürliche Person.
  3. Gegenstand des Unternehmens: Möglich für alle gesetzlich zulässigen gewerblichen Tätigkeiten.

Sitz der GmbH: In D. Haftung: Unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen des Inhabers. Stammkapital: Keines erforderlich. Gründungskosten: Ab ca.200 Euro inkl. HR-Eintragung und Gewerbeanmeldung. Eintrag ins Handelsregister: Ja, Eintrag in Abteilung A.

Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK. Publizitätspflicht: Keine Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (außer bei Einzelunternehmen mit erheblichem Umfang, z.B. mehr als 130 Mio. Euro Jahresumsatz). Buchführung: Doppelte Buchführung, Bilanzierung, Inventur sind erforderlich.

Steuern: Einkommensteuer, Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte), Umsatzsteuer, Lohnsteuer. Geschäftsleitung: Inhaber oder bevollmächtigter Prokurist. Bezeichnung: Firma (Personenfirma, Fantasiefirma, Sachfirma, Mischfirma) mit Zusatz e.K., e.Kfr., e.Kfm.

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Der eingetragene Kaufmann bzw. Kauffrau ist die am meisten verbreitete Unternehmensform in Deutschland. Es handelt sich dabei immer um ein Einzelunternehmen, Wenn sich mehrere Kaufleute in einer Unternehmung zusammentun, bilden sie eine OHG, Offene Handelsgesellschaft,

  1. Die Bezeichnungen des Eingetragenen Kaufmanns lauten e.K.
  2. Oder e.Kfm.
  3. Bzw.e.Kfr.
  4. Bei der eingetragenen Kauffrau.
  5. Im Wesentlichen muss man diesen Unternehmenstypus vom nicht eingetragenen Einzelunternehmer unterscheiden, also dem Kleingewerbetreibenden,
  6. Der Hauptunterschied zwischen beiden Formen des Einzelunternehmers liegt darin, dass für den eingetragenen Kaufmann (oder die Kauffrau) das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung findet.

Er betreibt somit ein Handelsgewerbe. Für den Kleingewerbetreibenden gilt nur das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Jeder Gewerbetreibende hat grundsätzlich die Verpflichtung sein Unternehmen ins Handelsregister einzutragen. Es sein denn, das Unternehmen erfordert keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb.

Das wiederum hängt von Art und Umfang des Betriebes ab. Mit anderen Worten: Falls Art und Umfang des Betriebes „klein genug” sind, wird der Unternehmer als Kleingewerbetreibender behandelt. Sein Unternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, das Handelsgesetzbuch findet für ihn keine Anwendung, es gilt nur das BGB.

Der Kleinunternehmer darf aber sein kleines Unternehmen freiwillig ins Handelsregister eintragen, er wird dann quasi freiwillig zum Kaufmann. Dazu unten mehr. Welches sind nun die Unterscheidungskriterien für den Kaufmann? Ab welcher Art und Größenordnung muss er ins Handelsregister eingetragen werden? Harte Grenzwerte für die Beurteilung dieser Frage gibt es nicht.

die Menge der Produkte und Leistungen die Vielzahl der Geschäftsbeziehungen die Höhe der Kreditaufnahme die Höhe des Betriebsvermögens (Grenzwert liegt bei 100.000 Euro) die Anzahl der Mitarbeiter (regelmäßig liegt der Grenzwert bei fünf) der Jahresumsatz (der Grenzwert liegt bei 250.000 Euro) die Zahl der Betriebsstätten (Filialbetriebe – ja/nein) Vertrieb der Produkte/Leistungen ins Ausland

Auch wenn ein einzelner Grenzwert überschritten wird, kann das Unternehmen immer noch als kleingewerblich eingestuft werden. Wenn aber mehrere dieser Kriterien bzw. Grenzwerte gegen ein kleingewerbliches Unternehmen sprechen, wird i.d.R. ein eintragungspflichtiges Unternehmen angenommen.

Beispiel: Falls ein Einzelunternehmer mit nur einem einzigen Produkt und ohne weitere Mitarbeiter im Inland einen Umsatz von über 250.000 Euro pro Jahr erzielt, kann er unter Umständen als Kleingewerbetreibender „durchgehen”. Tipp: Bitten Sie im Zweifelsfall die zuständige Industrie- und Handelskammer um eine Beurteilung Ihrer Situation, dann wissen Sie woran Sie sind.

Vor allem machen Sie dann Ihre Buchhaltung korrekt und riskieren nicht wegen Verletzung der Buchführungspflichten später belangt zu werden. Keine Kaufleute sind: Da Freiberufler sowie Land- und Forstwirte keine Gewerbetreibenden sind, sind diese Gruppen von der Pflicht der Eintragung nicht betroffen.

Sie sind folglich auch niemals Kaufleute. Kleingewerbetreibende, die nicht zu einer kaufmännischen Betriebsführung verpflichtet sind, können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Man nennt sie auch Kann-Kaufleute. Sobald sie sich eintragen lassen, gelten sie als Kaufleute und müssen alle Rechte und Pflichten von Kaufleuten befolgen, also auch die der Buchhaltung.

Die Anwendung des Handelsrechts zieht einige weitere Rechte und Pflichten nach sich, die im Folgenden erläutert werden: Die wesentliche Pflicht des kaufmännischen Unternehmers besteht in der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. Für den Kleingewerbetreibenden besteht diese Pflicht nicht.

Die Eintragung ins Handelsregister muss durch einen Notar erfolgen. Dieser beglaubigt den Antrag des Gründers und reicht ihn beim Amtsgericht ein. Die Kosten für hierfür liegen bei 170 Euro für die Anmeldung einer Erstbetriebes, Zweigniederlassungen kosten um die 140 Euro. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Die Gebühren des Handelsregisters betragen 70 Euro, beim Notar sind 100 Euro für die Anmeldung sowie den Versand der Anmeldedaten ans Gericht (sog.

XML-Datensatz) einzuplanen. Diese Beträge beruhen auf einem Geschäftswert von 30.000 Euro. Sinn und Zweck des Handelsregisters ist, der Öffentlichkeit die gewünschten Informationen über die kaufmännisch geführten Unternehmen in Deutschland zu bieten. Daher kann das Handelsregisterverzeichnis von jedermann eingesehen werden, auch online unter » https://www.handelsregister.de,

  • Dies dient der Rechtssicherheit vor dem Abschluss von Verträgen, und jeder Verbraucher oder Geschäftskunde kann feststellen, mit wem er Geschäfte tätigt.
  • Nach der erledigten Eintragung ins Handelsregister hat der Gründer einen wichtigen Teil seiner Gründung bereits erledigt.
  • Er muss nun noch die verbleibenden anderen Gründungsschritte des Einzelunternehmers durchlaufen.

Das sind:

Gewerbeanmeldung Anmeldung Finanzamt Anmeldung IHK oder HWK Anmeldung Arbeitsagentur (falls Angestellte beschäftigt werden sollen)

Mehr über diese einzelnen Gründungsformalitäten im Artikel über das Einzelunternehmen, Einen Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung benötigt der eingetragene Kaufmann nicht. Ebenso wenig benötigt er ein bestimmtes Mindest-Stammkapital. Da der eingetragene Kaufmann dem Handelsrecht unterliegt, ist er zur ordnungsgemäßen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet.D.h., er muss eine doppelte Buchführung anfertigen und seine Bücher mindestens 10 Jahre aufbewahren.

  1. Ferner muss er regelmäßig eine Inventur machen.
  2. Hingegen kann der Kleingewerbetreibende seine Gewinne nach der einfachen EÜR-Methode ermitteln, es sei denn er überschreitet an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils die Grenzwerte von 600.000 Euro Jahresumsatz bzw.60.000 Euro Gewinn (diese Grenzen gelten für Geschäftsjahre ab 1.1.2016).

Achtung: Falls Sie der Sache nach eingetragener Kaufmann sein müssten (zu den Kriterien weiter unten), jedoch Ihr Unternehmen nicht eingetragen haben – bzw. die Eintragung „vergessen” haben – und Ihren Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten nicht im Sinne des HGB nachkommen, können Sie ein strafrechtliches Problem bekommen.

  • Spätestens im Insolvenzfall müssen Sie korrekt geführte Handelsbücher vorlegen können, sonst können Sie wegen einer Verletzung der Buchführungspflicht mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden.
  • Für Kaufleute gilt die Regel des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.
  • Dieses bedeutet: Falls der Kaufmann ein Schreiben mit einem falschen Sachverhalt erhält, muss er diesem falschen Sachverhalt zeitnah widersprechen.

Unterlässt er den Widerspruch, kommt dies der Bestätigung des falschen Sachverhalts gleich. Wenn also z.B. ein Kunde gegenüber dem Kaufmann behauptet, die vom Kaufmann gelieferte Ware sei fehlerhaft, so würde der Kaufmann den Mangel letztlich anerkennen, falls er dieser Aussage nicht nachweislich und zeitnah widerspricht.

  • Auch falsche Verhandlungsprotokolle müssen vom eingetragenen Kaufmann sofort richtiggestellt werden, ansonsten akzeptiert er die hier getroffenen Aussagen.
  • Ähnlich verhält es sich mit der sog.
  • Rügepflicht.
  • Der Kaufmann muss eine neu gekaufte Sache sofort auf ihren einwandfreien Zustand hin untersuchen und bei Mängeln umgehend reklamieren.

Ansonsten verliert er u.U. sein Recht auf Gewährleistung. Gegenüber den Kleingewerbetreibenden haben eingetragene Kaufleute einige Extra-Rechte, die sich aus dem HGB für sie ergeben. So können sie – ebenso wie juristische Personen – den Gerichtsstand in ihren AGB frei vereinbaren.

  • Bei Nicht-Kaufleuten orientiert sich der Gerichtsstand hingegen an den gesetzlichen Vorgaben, dies ist regelmäßig der Ort des Beklagten.
  • Der Kaufmann jedoch kann mit seinen Lieferanten vereinbaren, dass der Gerichtsstand z.B.
  • Am Sitz seines Unternehmens ist.
  • Das kann sich für ihn im Streitfall vorteilhaft auswirken.

Weitere Rechte des Kaufmanns im Gegensatz zum Nicht-Kaufmann:

er kann Bürgschaften ohne Schriftform erteilen, er kann bei säumigen Zahlern Zinsen vom Tag der Fälligkeit an verlangen, er kann bei säumigen Zahlern von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

Durch die Eintragung ins Handelsregister ergibt sich aber vor allem das Recht, eine Firma zu führen. Neben der höheren Flexibilität in der Namenswahl kann der eingetragene Kaufmann sein Unternehmen inklusive des Firmennamens verkaufen, übertragen oder vererben, ohne dass der neue Inhaber diesen Namen ändern muss.

Was die Art der Firma betrifft, hat der eingetragene Kaufmann die volle Auswahl. Er kann also einen Branchen-, Sach-, Fantasie-, Misch- oder Personennamen angeben, sofern er damit nicht die Rechte Dritter verletzt. Mehr zum Thema Firmierung lesen Sie im Artikel über den Firmennamen, Hingegen muss der Kleingewerbetreibende, der nicht im Handelsregister aufgeführt ist, sein Unternehmen mit dem eigenen Vor- und Nachnamen bezeichnen, mehr dazu » hier,

In jedem Fall muss der eingetragene Kaufmann als Zusatz die Kürzel e.K. oder e.Kfm. bzw.e.Kfr. verwenden. In Haftungsfragen ist der eingetragene Kaufmann nicht besser gestellt als der Kleingewerbetreibende. Er haftet wie dieser voll mit seinem betrieblichen und privaten Vermögen.

Mehr dazu im Artikel über das Einzelunternehmen, Schmerzvoll erleben musste dies der Drogerie-Unternehmer Anton Schlecker, der die Rechtsform e.K. gewählt hatte – wohl auch um die umfangreichen Kontrollpflichten einer Aktiengesellschaft zu vermeiden. Nach der Pleite seiner Drogeriekette musste Anton Schlecker mit seinem gesamten Privatvermögen haften.

Wer Zweifel hat, ob das zu gründende Gewerbeunternehmen erhebliche Risiken mit sich bringt, sollte sich über die Gründung einer Kapitalgesellschaft informieren, etwa einer UG haftungsbeschränkt oder GmbH, Beim eingetragenen Kaufmann fallen Gewerbesteuer, Einkommensteuer, ggfls.

Lohnsteuer und Umsatzsteuer an. Es gelten die gleichen Pflichten wie für alle Einzelunternehmen, Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag bis 24.500 Euro. Bei einem kleineren Gewerbeertrag fällt beim e.K. demnach keine Gewerbesteuer an. Der evtl. darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5% sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde versteuert.

Die entrichtete Gewerbesteuer wird wiederum mit der Einkommensteuer des Kaufmanns verrechnet (Faktor 3,8 des Gewerbesteuermessbetrags), so dass sich aus der Gewerbesteuer i.d.R. erst ab einem Hebesatz der Gemeinde von 400 % oder mehr eine Mehrbelastung ergibt.

Der e.K. kann eine Firma führenEr kann sein Unternehmen unter der Firma verkaufen oder vererbenEr kann den Gerichtsstand frei vereinbarenEr genießt eine höhere Reputation im GeschäftsverkehrEr kann einem Mitarbeiter Prokura erteilen

Die wesentlichen Nachteile gegenüber dem Kleingewerbe:

Die Gründungskosten steigenDie Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung, Bilanzierung sowie regelmäßigen Inventur erfordern einen höheren Aufwand im laufenden BetriebPflichten wie die des kaufmännischen Bestätigungsschreibens oder die Rügepflicht erfordern ein höheres kaufmännisches Verständnis.

Sind selbstständige Kaufleute?

Freiberufler – Selbständige Freiberufler, auch Freiberuflerteams in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), gehören nicht zu den Kaufleuten. Sie werden nicht im Handelsregister eingetragen. Rechtliche Grundlage für sie sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie berufsrechtliche Bestimmungen.

Ist ein Kleinunternehmer ein Kaufmann?

Kleingewerbetreibender • Definition Ausführliche Definition im Online-Lexikon 1. Begriff: Teilnehmer am gewerblich-industriellen Erwerbsleben, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen erfordert. Allein auf den Umsatz des Betriebes kommt es nicht an, obwohl dieser einen Anhaltspunkt geben kann.

  • Weitere Anhaltspunkte: Höhe des Betriebskapitals, Organisation des Betriebes etc.
  • Die Landesregierungen können die Abgrenzung nach steuerlichen Gesichtspunkten oder anderen Merkmalen bestimmen.2.
  • Rechtsstellung: Der Kleingewerbetreibende ist nur Kaufmann, sofern er im Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann, § 2 HGB).3.

S teuerrechtliche Behandlung: (1) Einkommensteuerlich ist der Kleingewerbetreibende trotz seiner geringen Betriebsgröße als regulärer Gewerbetreibender zu behandeln (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG). (2) Die Gewerbesteuer knüpft an diese Beurteilung an, trägt der geringen Betriebsgröße aber dadurch Rechnung, dass sie einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht (§ 11 GewStG).

  1. 3) Umsatzsteuerlich kann ein Kleingewerbetreibender als zu beurteilen sein, mit der Folge, dass er sich wie ein Privatmann behandeln lassen kann; die Einstufung als Kleinunternehmer ist allerdings von exakt genormten Umsatzgrenzen abhängig (§ 19 UStG).
  2. Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Okay – kein Professional (z.B.

Student) : Kleingewerbetreibender • Definition

Wann kaufmännisches Gewerbe?

Recht Die Gewerbeordnung liefert keine Legaldefinition des Begriffs „ Gewerbe “. Unter „Handelsgewerbe” versteht man jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs.2 HGB).

  1. Gewerbe im handelsrechtlichen Sinne” ist jede selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit mit Ausnahme derjenigen Tätigkeiten, die nicht erlaubt sind oder nach der Verkehrsanschauung oder kraft Gesetzes nicht als Gewerbe gelten.
  2. Nicht als Gewerbe gilt insbesondere eine freiberufliche Tätigkeit, wie die der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, beratende Ingenieure, Architekten, Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnast, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten usw.

(Vergleiche § 1 Abs.2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz).

„Gewerbe” bzw. „Gewerbebetrieb” ist der allgemeinere, „Handelsgewerbe” dagegen der speziellere Begriff. Ein Gewerbe wird von einem „Gewerbetreibenden”, ein „Handelsgewerbe” von einem „ Kaufmann ” (§ 1 Abs.1 HGB) betrieben. Ihr „Gewerbe” -also die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit- können Sie persönlich oder schriftlich beim zuständigen Ordnungs- /Gewerbeamt der für Sie zuständigen Gemeinde anmelden.

Grundsatz der Gewerbefreiheit: §1 Abs.1 Gewerbeordnung „Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.” Für Ausländer, die nicht Bürger eines Mitgliedstaates der EU, eines dem EWR zuzurechnenden oder eines assoziierten Staates sind, unterliegen jedoch gewissen gewerberechtlichen bzw.

  1. Ausländerrechtlichen Beschränkungen.
  2. Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet haben, sind Sie ein sogenannter „Kleingewerbetreibender”.
  3. Aufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind Sie dann, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben (§ 1 Abs.1 HGB).
  4. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert = § 1 Abs.2 HGB.) Seit Juli 1998 können Kleingewerbetreibende (gemäß § 2 HGB) durch Eintragung ihres Unternehmens in das Handelsregister auf ihren Antrag hin die Kaufmannseigenschaft erwerben.

Also : Gewerbliche Unternehmen, deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise Geschäftsbetrieb nicht erfordert, erhalten mit dieser „Eintragungsoption” die Möglichkeit zum Erwerb der Kaufmannseigenschaft. Und nur dann, wenn die Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, spricht man von einer Firma.

Erfordert Ihr Unternehmen von Anfang an nach seiner Art und nach seinem Umfang eine kaufmännische Einrichtung -es kommt hier auf die objektive Notwendigkeit der kaufmännischen Einrichtung an, nicht auf deren tatsächliches Vorhandensein- sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe zur Eintragung in das Handelsregister beim für Sie zuständigen Amtsgericht-Registergericht anzumelden.

Denn dann sind Sie Kaufmann / Kauffrau. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; er hat seine Namensunterschrift unter Angabe der Firma zur Aufbewahrung bei dem Gericht zu zeichnen (§ 29 HGB).

Sind Kleinunternehmer Kaufleute?

Bitte nicht verwechseln: Kleingewerbe versus Kleinunternehmer – Über die und auch über ihre haben wir schon geschrieben. Auch darüber, dass es zwar organisatorisch einfacher ist, keine Umsatzsteuer abzuführen, aber eventuell auch weniger professionell wirkt.

  • Nicht verwechseln darfst Du außerdem die Kleinunternehmerregelung mit einem Kleingewerbe.
  • Das klingt zwar irritierend ähnlich, ist aber eine völlig andere Angelegenheit.
  • Wer sich als Kleinunternehmer definiert, tut dies über die Umsatzsteuerregelung.
  • Ein Unternehmer, der weniger als 17.500 Euro Brutto-Umsatz im Jahr erzielt, kann sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen und braucht keine Umsatzsteuer abzuführen.

Das muss er nicht, aber er kann. Er darf dann aber auch keine Umsatsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen oder sie mit der gezahlten Umsatzsteuer auf geschäftliche Ausgaben verrechnen. Kleinunternehmer schreiben nur netto-Beträge auf ihre Rechnungen. Ein kann zwar das Unternehmen eines Kleinunternehmers sein, sprich: Du kannst mit einem Kleingewerbe aufgrund der Umsatzhöhe unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Wie viel darf ich steuerfrei mit einem Kleingewerbe verdienen?

Steuerpflichten: Buchführung und Steuern – Die im Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung geregelten Buchführungs- und Steuervorschriften müssen auch von Kleingewerbetreibenden beachtet werden. In der Praxis halten sich die Steuerpflichten zum Glück in Grenzen:

  • Kleingewerbetreibende, deren Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebs einnahmen ) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, gelten als Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern müssen sie nicht zahlen. Auf ihre „Einkünfte aus Gewerbebetrieb” zahlen sie gemäß § 15 EStG Einkommensteuer. Grundlage ist die jährliche (private) Einkommensteuererklärung, wie sie auch von Arbeitnehmern eingereicht wird. Mehr dazu im Abschnitt Einkommensteuer, Lektüretipp: Ausführliche Informationen zur Besteuerung gewerblicher Kleinstbetriebe bietet unser Kleinunternehmer-Leitfaden,
  • Gewerbebetriebe, die mehr als 17.500 Euro pro Jahr umsetzen (oder freiwillig auf den Kleinunternehmer-Status verzichten), unterliegen der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung. Sie müssen auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, im Jahr der Gründung monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen und einmal pro Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Mehr dazu im Abschnitt Umsatzsteuer,
  • Sobald der Jahres gewinn über rund 25.000 Euro liegt, ist zudem Gewerbesteuer fällig. Mehr dazu im Abschnitt Gewerbesteuer,

Bitte beachten Sie: Verallgemeinerbare Angaben über die konkrete prozentuale Steuerbelastung von Kleingewerbetreibenden sind nicht möglich. Die genaue Höhe der Einkommensteuer ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem von Familienstand, Anzahl der Kinder und vor allem von anderen Einkünften des Steuerpflichtigen und / oder seines Ehe- oder Lebenspartners! Die Grundlage für die anfängliche steuerliche Einstufung bildet ein Fragebogen, den Sie vom Finanzamt zugeschickt bekommen.

Wie viel darf man steuerfrei als Kleinunternehmer verdienen?

Kleinunternehmer dürfen im vorherigen Geschäftsjahr max.22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Geschäftsjahr max.50.000 € erwarten. Es gibt viele Sonderregelungen zur Kleinunternehmerregelung, die zu beachten sind.

Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und kaufmännisch?

Was sind gewerbliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen? – Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eines Unternehmens können in Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter unterschieden werden. Büroangestellte haben dank ihres festen Arbeitsplatzes permanenten Zugriff auf die unternehmensinternen Kommunikationskanäle, da sie diese vermehrt auch für ihre tägliche Arbeit brauchen.

Sie sind zudem überwiegend festangestellt. Gewerbliche Mitarbeitende, welche in Produktion, Vertrieb, Krankenhäusern oder im Einzelhandel oder in der Hotellerie arbeiten, haben weniger Zeit und Möglichkeiten die Kanäle der klassischen Unternehmenskommunikation zu nutzen. Dies liegt daran, dass sie zur Nutzung dieser an einen gemeinschaftlichen Computer wechseln müssten und das häufig außerhalb ihrer Arbeitszeit.

Auf diese Weise fehlen der Austausch zwischen den Mitarbeitenden und dem Unternehmen während der Arbeitszeit. Gewerbliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – auch Non-Desk- oder Frontline-Mitarbeitende genannt – werden häufig nach Stundensatz bezahlt. Angaben zur Bezahlung oder Kündigung eines gewerblichen Mitarbeiters sind in dessen Arbeitsvertrag festgehalten, ebenso wie in dem Vertrag eines Angestellten. Was Bedeutet In Kaufmännischer Weise Eingerichteter Geschäftsbetrieb

Gewerblich vs. kaufmännisch? Der Unterschied zwischen gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen liegt in ihrer Tätigkeit: Während mit “gewerblich” vor allem die Produktion und Herstellung von Gütern gemeint ist, umfasst eine kaufmännische Tätigkeit mehrheitlich Verwaltung und Dienstleistungen. Wir fassen alle Tätigkeiten abseits eines festen Arbeitsplatzes mit dem Begriff des gewerblichen bzw. Frontline-Mitarbeiters zusammen.

img class=’aligncenter wp-image-189362 size-full’ src=’https://www.my2ego.com/wp-content/uploads/2023/05/wilaetejafaqaekicijywy.png’ alt=’Was Bedeutet In Kaufmännischer Weise Eingerichteter Geschäftsbetrieb’ /> Stellenangebote für gewerbliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es zahllose, denn sie sind in mehr Bereichen tätig als man auf den ersten Blick vermuten würde. Gemeinsam haben sie den erschwerten Zugang zu klassischen Kommunikationskanälen wie einem Intranet oder einem internen E-Mail-Postfach.

Wer darf sich kaufmännische Angestellte nennen?

Wie wird man am besten kaufmännischer Angestellter? – Um kaufmännischer Angestellter zu werden, absolviert man am besten eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich, wie z.B. Einzelhandelskaufmann, Bürokaufmann oder Logistikkaufmann. Je nach genauem Ausbildungsberuf und Branche werden andere Fähigkeiten vorausgesetzt, die man im Rahmen der jeweiligen Ausbildung erlangt.

Was bedeutet kaufmännische Mitarbeiter?

Das Jobprofil: Aufgaben eines Kaufmännischen Mitarbeiters – was beinhaltet der Job? – Ein Kaufmännischer Angestellter ist in erster Linie für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zuständig. Zudem kommen Aufgaben aus dem Rechnungs-und dem Personalwesen.

Was ist der Geschäftsbetrieb?

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb • Definition Ausführliche Definition im Online-Lexikon Der Begriff ist definiert als selbständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer reinen Vermögensverwaltung hinausgeht (§ 14 AO).

  1. Es ist nicht notwendig, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
  2. Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs hat v.a.
  3. Relevanz für die Abgrenzung zwischen der privaten Vermögensverwaltung und einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
  4. Spezialformen sind der Betrieb gewerblicher Art (BgA) als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und zudem definiert der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb den Teilbereich einer gemeinnützigen Organisation, die einen wirtschaftlich tätigen Zweig bildet.

In Deutschland bildet der Zweckbetrieb einen steuerbefreiten Spezialfall des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Okay – kein Professional (z.B.

Wie nennt man Gewerbetreibende ohne Kfm Geschäftsbetrieb Kleingewerbe die sich in das Handelregister eintragen lassen?

44 likes Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K.

  1. Sowie welche Steuerpflichten – und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann? Rechtsformen-Typ: Einzelunternehmen Geeignet für: Gründer, die alleine starten und keine erhöhten Haftungsrisiken erwarten.
  2. Anzahl der Inhaber: Eine natürliche Person.
  3. Gegenstand des Unternehmens: Möglich für alle gesetzlich zulässigen gewerblichen Tätigkeiten.

Sitz der GmbH: In D. Haftung: Unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen des Inhabers. Stammkapital: Keines erforderlich. Gründungskosten: Ab ca.200 Euro inkl. HR-Eintragung und Gewerbeanmeldung. Eintrag ins Handelsregister: Ja, Eintrag in Abteilung A.

Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK. Publizitätspflicht: Keine Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (außer bei Einzelunternehmen mit erheblichem Umfang, z.B. mehr als 130 Mio. Euro Jahresumsatz). Buchführung: Doppelte Buchführung, Bilanzierung, Inventur sind erforderlich.

Steuern: Einkommensteuer, Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte), Umsatzsteuer, Lohnsteuer. Geschäftsleitung: Inhaber oder bevollmächtigter Prokurist. Bezeichnung: Firma (Personenfirma, Fantasiefirma, Sachfirma, Mischfirma) mit Zusatz e.K., e.Kfr., e.Kfm.

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Der eingetragene Kaufmann bzw. Kauffrau ist die am meisten verbreitete Unternehmensform in Deutschland. Es handelt sich dabei immer um ein Einzelunternehmen, Wenn sich mehrere Kaufleute in einer Unternehmung zusammentun, bilden sie eine OHG, Offene Handelsgesellschaft,

Die Bezeichnungen des Eingetragenen Kaufmanns lauten e.K. oder e.Kfm. bzw.e.Kfr. bei der eingetragenen Kauffrau. Im Wesentlichen muss man diesen Unternehmenstypus vom nicht eingetragenen Einzelunternehmer unterscheiden, also dem Kleingewerbetreibenden, Der Hauptunterschied zwischen beiden Formen des Einzelunternehmers liegt darin, dass für den eingetragenen Kaufmann (oder die Kauffrau) das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung findet.

Er betreibt somit ein Handelsgewerbe. Für den Kleingewerbetreibenden gilt nur das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Jeder Gewerbetreibende hat grundsätzlich die Verpflichtung sein Unternehmen ins Handelsregister einzutragen. Es sein denn, das Unternehmen erfordert keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb.

  • Das wiederum hängt von Art und Umfang des Betriebes ab.
  • Mit anderen Worten: Falls Art und Umfang des Betriebes „klein genug” sind, wird der Unternehmer als Kleingewerbetreibender behandelt.
  • Sein Unternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, das Handelsgesetzbuch findet für ihn keine Anwendung, es gilt nur das BGB.

Der Kleinunternehmer darf aber sein kleines Unternehmen freiwillig ins Handelsregister eintragen, er wird dann quasi freiwillig zum Kaufmann. Dazu unten mehr. Welches sind nun die Unterscheidungskriterien für den Kaufmann? Ab welcher Art und Größenordnung muss er ins Handelsregister eingetragen werden? Harte Grenzwerte für die Beurteilung dieser Frage gibt es nicht.

die Menge der Produkte und Leistungen die Vielzahl der Geschäftsbeziehungen die Höhe der Kreditaufnahme die Höhe des Betriebsvermögens (Grenzwert liegt bei 100.000 Euro) die Anzahl der Mitarbeiter (regelmäßig liegt der Grenzwert bei fünf) der Jahresumsatz (der Grenzwert liegt bei 250.000 Euro) die Zahl der Betriebsstätten (Filialbetriebe – ja/nein) Vertrieb der Produkte/Leistungen ins Ausland

Auch wenn ein einzelner Grenzwert überschritten wird, kann das Unternehmen immer noch als kleingewerblich eingestuft werden. Wenn aber mehrere dieser Kriterien bzw. Grenzwerte gegen ein kleingewerbliches Unternehmen sprechen, wird i.d.R. ein eintragungspflichtiges Unternehmen angenommen.

Beispiel: Falls ein Einzelunternehmer mit nur einem einzigen Produkt und ohne weitere Mitarbeiter im Inland einen Umsatz von über 250.000 Euro pro Jahr erzielt, kann er unter Umständen als Kleingewerbetreibender „durchgehen”. Tipp: Bitten Sie im Zweifelsfall die zuständige Industrie- und Handelskammer um eine Beurteilung Ihrer Situation, dann wissen Sie woran Sie sind.

Vor allem machen Sie dann Ihre Buchhaltung korrekt und riskieren nicht wegen Verletzung der Buchführungspflichten später belangt zu werden. Keine Kaufleute sind: Da Freiberufler sowie Land- und Forstwirte keine Gewerbetreibenden sind, sind diese Gruppen von der Pflicht der Eintragung nicht betroffen.

  1. Sie sind folglich auch niemals Kaufleute.
  2. Leingewerbetreibende, die nicht zu einer kaufmännischen Betriebsführung verpflichtet sind, können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
  3. Man nennt sie auch Kann-Kaufleute.
  4. Sobald sie sich eintragen lassen, gelten sie als Kaufleute und müssen alle Rechte und Pflichten von Kaufleuten befolgen, also auch die der Buchhaltung.

Die Anwendung des Handelsrechts zieht einige weitere Rechte und Pflichten nach sich, die im Folgenden erläutert werden: Die wesentliche Pflicht des kaufmännischen Unternehmers besteht in der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. Für den Kleingewerbetreibenden besteht diese Pflicht nicht.

Die Eintragung ins Handelsregister muss durch einen Notar erfolgen. Dieser beglaubigt den Antrag des Gründers und reicht ihn beim Amtsgericht ein. Die Kosten für hierfür liegen bei 170 Euro für die Anmeldung einer Erstbetriebes, Zweigniederlassungen kosten um die 140 Euro. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Die Gebühren des Handelsregisters betragen 70 Euro, beim Notar sind 100 Euro für die Anmeldung sowie den Versand der Anmeldedaten ans Gericht (sog.

XML-Datensatz) einzuplanen. Diese Beträge beruhen auf einem Geschäftswert von 30.000 Euro. Sinn und Zweck des Handelsregisters ist, der Öffentlichkeit die gewünschten Informationen über die kaufmännisch geführten Unternehmen in Deutschland zu bieten. Daher kann das Handelsregisterverzeichnis von jedermann eingesehen werden, auch online unter » https://www.handelsregister.de,

Dies dient der Rechtssicherheit vor dem Abschluss von Verträgen, und jeder Verbraucher oder Geschäftskunde kann feststellen, mit wem er Geschäfte tätigt. Nach der erledigten Eintragung ins Handelsregister hat der Gründer einen wichtigen Teil seiner Gründung bereits erledigt. Er muss nun noch die verbleibenden anderen Gründungsschritte des Einzelunternehmers durchlaufen.

Das sind:

Gewerbeanmeldung Anmeldung Finanzamt Anmeldung IHK oder HWK Anmeldung Arbeitsagentur (falls Angestellte beschäftigt werden sollen)

Mehr über diese einzelnen Gründungsformalitäten im Artikel über das Einzelunternehmen, Einen Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung benötigt der eingetragene Kaufmann nicht. Ebenso wenig benötigt er ein bestimmtes Mindest-Stammkapital. Da der eingetragene Kaufmann dem Handelsrecht unterliegt, ist er zur ordnungsgemäßen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet.D.h., er muss eine doppelte Buchführung anfertigen und seine Bücher mindestens 10 Jahre aufbewahren.

Ferner muss er regelmäßig eine Inventur machen. Hingegen kann der Kleingewerbetreibende seine Gewinne nach der einfachen EÜR-Methode ermitteln, es sei denn er überschreitet an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils die Grenzwerte von 600.000 Euro Jahresumsatz bzw.60.000 Euro Gewinn (diese Grenzen gelten für Geschäftsjahre ab 1.1.2016).

Achtung: Falls Sie der Sache nach eingetragener Kaufmann sein müssten (zu den Kriterien weiter unten), jedoch Ihr Unternehmen nicht eingetragen haben – bzw. die Eintragung „vergessen” haben – und Ihren Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten nicht im Sinne des HGB nachkommen, können Sie ein strafrechtliches Problem bekommen.

Spätestens im Insolvenzfall müssen Sie korrekt geführte Handelsbücher vorlegen können, sonst können Sie wegen einer Verletzung der Buchführungspflicht mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden. Für Kaufleute gilt die Regel des kaufmännischen Bestätigungsschreibens. Dieses bedeutet: Falls der Kaufmann ein Schreiben mit einem falschen Sachverhalt erhält, muss er diesem falschen Sachverhalt zeitnah widersprechen.

Unterlässt er den Widerspruch, kommt dies der Bestätigung des falschen Sachverhalts gleich. Wenn also z.B. ein Kunde gegenüber dem Kaufmann behauptet, die vom Kaufmann gelieferte Ware sei fehlerhaft, so würde der Kaufmann den Mangel letztlich anerkennen, falls er dieser Aussage nicht nachweislich und zeitnah widerspricht.

  • Auch falsche Verhandlungsprotokolle müssen vom eingetragenen Kaufmann sofort richtiggestellt werden, ansonsten akzeptiert er die hier getroffenen Aussagen.
  • Ähnlich verhält es sich mit der sog.
  • Rügepflicht.
  • Der Kaufmann muss eine neu gekaufte Sache sofort auf ihren einwandfreien Zustand hin untersuchen und bei Mängeln umgehend reklamieren.

Ansonsten verliert er u.U. sein Recht auf Gewährleistung. Gegenüber den Kleingewerbetreibenden haben eingetragene Kaufleute einige Extra-Rechte, die sich aus dem HGB für sie ergeben. So können sie – ebenso wie juristische Personen – den Gerichtsstand in ihren AGB frei vereinbaren.

Bei Nicht-Kaufleuten orientiert sich der Gerichtsstand hingegen an den gesetzlichen Vorgaben, dies ist regelmäßig der Ort des Beklagten. Der Kaufmann jedoch kann mit seinen Lieferanten vereinbaren, dass der Gerichtsstand z.B. am Sitz seines Unternehmens ist. Das kann sich für ihn im Streitfall vorteilhaft auswirken.

Weitere Rechte des Kaufmanns im Gegensatz zum Nicht-Kaufmann:

er kann Bürgschaften ohne Schriftform erteilen, er kann bei säumigen Zahlern Zinsen vom Tag der Fälligkeit an verlangen, er kann bei säumigen Zahlern von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

Durch die Eintragung ins Handelsregister ergibt sich aber vor allem das Recht, eine Firma zu führen. Neben der höheren Flexibilität in der Namenswahl kann der eingetragene Kaufmann sein Unternehmen inklusive des Firmennamens verkaufen, übertragen oder vererben, ohne dass der neue Inhaber diesen Namen ändern muss.

  • Was die Art der Firma betrifft, hat der eingetragene Kaufmann die volle Auswahl.
  • Er kann also einen Branchen-, Sach-, Fantasie-, Misch- oder Personennamen angeben, sofern er damit nicht die Rechte Dritter verletzt.
  • Mehr zum Thema Firmierung lesen Sie im Artikel über den Firmennamen,
  • Hingegen muss der Kleingewerbetreibende, der nicht im Handelsregister aufgeführt ist, sein Unternehmen mit dem eigenen Vor- und Nachnamen bezeichnen, mehr dazu » hier,

In jedem Fall muss der eingetragene Kaufmann als Zusatz die Kürzel e.K. oder e.Kfm. bzw.e.Kfr. verwenden. In Haftungsfragen ist der eingetragene Kaufmann nicht besser gestellt als der Kleingewerbetreibende. Er haftet wie dieser voll mit seinem betrieblichen und privaten Vermögen.

Mehr dazu im Artikel über das Einzelunternehmen, Schmerzvoll erleben musste dies der Drogerie-Unternehmer Anton Schlecker, der die Rechtsform e.K. gewählt hatte – wohl auch um die umfangreichen Kontrollpflichten einer Aktiengesellschaft zu vermeiden. Nach der Pleite seiner Drogeriekette musste Anton Schlecker mit seinem gesamten Privatvermögen haften.

Wer Zweifel hat, ob das zu gründende Gewerbeunternehmen erhebliche Risiken mit sich bringt, sollte sich über die Gründung einer Kapitalgesellschaft informieren, etwa einer UG haftungsbeschränkt oder GmbH, Beim eingetragenen Kaufmann fallen Gewerbesteuer, Einkommensteuer, ggfls.

  • Lohnsteuer und Umsatzsteuer an.
  • Es gelten die gleichen Pflichten wie für alle Einzelunternehmen,
  • Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag bis 24.500 Euro.
  • Bei einem kleineren Gewerbeertrag fällt beim e.K.
  • Demnach keine Gewerbesteuer an. Der evtl.
  • Darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5% sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde versteuert.

Die entrichtete Gewerbesteuer wird wiederum mit der Einkommensteuer des Kaufmanns verrechnet (Faktor 3,8 des Gewerbesteuermessbetrags), so dass sich aus der Gewerbesteuer i.d.R. erst ab einem Hebesatz der Gemeinde von 400 % oder mehr eine Mehrbelastung ergibt.

Der e.K. kann eine Firma führenEr kann sein Unternehmen unter der Firma verkaufen oder vererbenEr kann den Gerichtsstand frei vereinbarenEr genießt eine höhere Reputation im GeschäftsverkehrEr kann einem Mitarbeiter Prokura erteilen

Die wesentlichen Nachteile gegenüber dem Kleingewerbe:

Die Gründungskosten steigenDie Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung, Bilanzierung sowie regelmäßigen Inventur erfordern einen höheren Aufwand im laufenden BetriebPflichten wie die des kaufmännischen Bestätigungsschreibens oder die Rügepflicht erfordern ein höheres kaufmännisches Verständnis.

Wie nennt man Gewerbetreibende mit Kfm Geschäftsbetrieb Handelsgewerbe )?

Definition: „Eingetragene*r Kaufmann/-frau” – Die Rechtsform der eingetragenen Kaufleute bezeichnet Einzelunternehmer*innen, die im Handelsregister eingetragen sind. Grundsätzlich zählt jede*r als Kaufmann bzw. Kauffrau, der oder die ein Handelsgewerbe betreibt,

Als Handelsgewerbe wird wiederum jeder Betrieb eingeordnet, der als Gewerbe angemeldet ist – es sei denn, das Unternehmen bzw. das Gewerbe erfordert in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Was abstrakt klingt, erklären wir im nächsten Absatz anhand konkreter Kriterien noch genauer.

Für die Definition des/der eingetragene*n Kaufmanns/-frau ist außerdem noch wichtig zu wissen, dass es sich immer nur um eine einzelne Person handeln kann – sobald mehrere Kaufleute gemeinsam gründen, wird aus dem „e.K.” eine offene Handelsgesellschaft (OHG),

  1. Ebenfalls zu unterscheiden ist das Kleingewerbe und der/die Kleingewerbetreibende: Dabei handelt es sich um eine*n nicht eingetragene*n Einzelunternehmer*in, für den/die das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) greift, während für den Einzelkaufmann das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt.
  2. Wichtig: Als e.K.

bist du, wie jede*r Einzelunternehmer*in, eine natürliche Person und keine juristische. Um Verwirrungen bei Geschäftspartner*innen und Kunden zu vermeiden und dich vor eventuellen Abmahnungen und anderen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, solltest du dich darum nicht als Geschäftsführer*in, sondern immer als Inhaber*in bezeichnen,

Ist ein eingetragener Verein ein Kaufmann?

Bestimmte handelsrechtliche Vereine sind stets Kaufmann kraft ihrer Rechtsform, auch wenn sie kein Handelsgewerbe gemäß § 1 Abs.2 HGB betreiben – bspw. eine gemeinnützige GmbH (sog.