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Was bedeutet stets in guter Weise im Arbeitszeugnis?
Note 3 – – Seine / Ihre Arbeitsergebnisse waren von guter Qualität und waren – was Arbeitsmenge und -tempo anbetrifft – über unseren Erwartungen. – Auch für schwierige Problemstellungen fand er effektive Lösungen, die er erfolgreich in die Praxis umsetzte und damit solide Arbeitsergebnisse erzielte.
- – Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er/sie zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.
- – Er/Sie fand und realisierte gute, kostengünstige Lösungen.
- – Für alle auftretenden Probleme fand er/sie gute Lösungen.
- – Arbeitsmenge und -tempo erfüllten stets die vorgegebenen Normen.
– Herr/Frau zeigte jederzeit eine durchschnittliche Arbeitsqualität. – Die Qualität seiner/ihrer Arbeit entsprach stets voll dem durchschnittlichen Standard seines/ihres Teams. – Die Qualität seiner/ihrer Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die Anforderungen.
Hat unsere sehr hohen Erwartungen stets in guter Weise erfüllt?
Hat unsere Erwartungen erfüllt: Note – In manchen Arbeitszeugnissen finden sich Formulierungen wie “Er hat unsere Erwartungen stets gut erfüllt.” Oder auch ausführlicher: “Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit und hat unsere Erwartungen jederzeit und in jeder Hinsicht in bester Weise erfüllt.” Was bedeutet es im Zeugnis, wenn “Erwartungen stets gut erfüllt werden”? Welchen Noten entspricht die Formulierung “hat unsere Erwartungen erfüllt”? Und worauf sollten beurteilte Arbeitnehmer hier achten? Hat unsere Erwartungen erfüllt in Noten: Bedeutung
- Sehr gut: “Er hat unsere hohen Erwartungen stets in jeder Hinsicht und in allerbester Weise erfüllt.”
- Gut: “Er hat unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht und in bester Weise erfüllt.”
- Befriedigend : “Er hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht erfüllt.”
- Ausreichend : “Er hat unsere Erwartungen erfüllt.”
- Mangelhaft : “Er hat unsere Erwartungen im Großen und Ganzen erfüllt.”
Wie hört sich ein gutes Arbeitszeugnis an?
Ist mein Arbeitszeugnis gut? – So deuten Sie die Codes © dessauer / Fotolia In der Schule war es leicht: 1 war sehr gut, mit 6 fiel man durch. Doch was bedeuten eigentlich die Formulierungen im Arbeitszeugnis? Ihre Arbeitszeugnisse dürfen in der Bewerbung für den neuen Job nicht fehlen. Weil diese Zeugnisse darüber entscheiden können, ob Sie eine neue Stelle bekommen, sollten Sie gut sein.
Doch woran erkennt man eigentlich ein gutes Arbeitszeugnis?„Herr Müller hat seine Arbeit zu unserer Zufriedenheit erledigt” klingt doch eigentlich ganz gut, oder? Ist aber trotzdem nur die Schulnote vier. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig deuten.Auf den ersten Blick liest sich eigentlich fast jedes Arbeitszeugnis gut.
Davon sollten Sie sich aber nicht täuschen lassen. Denn in Deutschland ist das quasi gesetzlich festgeschrieben: Gerichte haben entschieden, dass ein Arbeitszeugnis „wohlwollend formuliert” sein muss.Verfasser von Arbeitszeugnissen haben sich deshalb eine Art Code angewöhnt, mit dem sie ein negatives Urteil in positive Worte fassen können.
- Deswegen klingt jedes Zeugnis gut – auch wenn es das gar nicht ist.
- Für Sie als Arbeitnehmer kann das sehr verwirrend sein.
- Allerdings sollten Sie auf den Klang der schönen Worte nicht hereinfallen.
- Denn falls Ihr Chef Sie falsch bewertet hat, können Sie mit ihm darüber sprechen und im Ernstfall sogar vor das Arbeitsgericht gehen und ein angemessenes Zeugnis einklagen.
Anleitung: Zeugniscodes selbst entschlüsseln Wir haben die Zeugnisformulierungen ins bekannte Schulnoten-System (von 1 = „sehr gut” bis 5 = „mangelhaft”) übersetzt:
Sehr gut: Die Bestnote wird sehr überschwänglich ausgedrückt. Wenn Ihr Zeugnis Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” oder „in jeder Hinsicht und auf allerbeste Weise” enthält, können Sie sich glücklich schätzen. Gut: Für die Schulnote 2 wird der Superlativ etwas abgeschwächt. Statt zur „vollsten” heißt es dann nur noch zur „vollen Zufriedenheit” oder das Wörtchen „stets” wird weggelassen: „XY erfüllte seinen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit”. Befriedigend: Hört sich immer noch gut an, ist aber nur noch eine 3: Typische Formulierungen sind „hat unsere Erwartungen vollkommen erfüllt” oder „zu unserer vollen Zufriedenheit.” Ausreichend: Wer lediglich „den Erwartungen entsprochen” und „zu unserer” Zufriedenheit” gearbeitet hat, kann sich die Formulierung als „ausreichend” übersetzen. Mangelhaft: Schlagworte wie „meist”, „allgemein” oder „im Großen und Ganzen” sind Codes für eine mangelhafte Bewertung. Auch wenn im Arbeitszeugnis steht, dass der Mitarbeiter sich „bemüht” hat, muss er davon ausgehen, dass er seinen Arbeitgeber nicht gerade begeistert hat.
Und wie bewerten Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt? Wenn Sie mit der ein oder anderen Bewertung nicht einverstanden sind, sollten Sie bei Ihrem Chef nachfragen, warum er Sie nicht anders bewertet hat. Meistens können Sie gemeinsam eine Lösung finden, die beide Seiten zufriedenstellt.
Was ist besser zur vollen Zufriedenheit oder zur vollsten Zufriedenheit?
Muss es „zur vollsten Zufriedenheit” heißen? – Oft fragen uns Mandanten, ob es in der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung immer „zur vollsten Zufriedenheit” heißen muss (bei einer Beurteilung mit sehr gut). Die meisten sind besorgt, weil der Arbeitgeber andere Formulierungen gewählt hat, zum Beispiel:
Mit seinen Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden. Ihre Leistungen verdienen stets und in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung. Zusammenfassend können seine Leistungen immer mit sehr gut beurteilt werden.
Um die Frage zu beantworten: Nein, es muss nicht immer „zur vollsten Zufriedenheit” heißen. Genau genommen, und das ist unsere persönliche Auffassung, ist die Formulierung nicht nur unschön, sondern auch grammatikalisch nicht ganz sauber. „Voll” ist ein absolutes Adjektiv, das semantisch per se keine Steigerung erlaubt.
Es drückt bereits den höchsten Grad aus, ähnlich wie ganz, einzig, optimal. In der Zeugnissprache hat es sich aber nun einmal etabliert, die Formulierung gehört sicher zu den gebräuchlichsten. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn Ihr Arbeitgeber andere Formulierungen wählt – sofern die richtigen inhaltlichen und zeitlichen Verstärker verwendet wurden.
In vielen Bausteinen, Zeugnis-Generatoren und Musterzeugnissen findet man zahlreiche andere Formulierungen, die ebenfalls anerkannt sind. Einige davon sind – aus unserer Sicht – im Kontext nicht immer ganz sinnvoll. ( Er war ein in jeder Hinsicht idealer Mitarbeiter / er hat permanent Spitzenleistungen erbracht,) Es kommt wie immer auf die jeweilige Situation und die Gesamtschau an.
Was heißt stets zur vollen Zufriedenheit?
“Stets zur vollsten Zufriedenheit” – Formulierungen im Arbeitszeugnis Spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt es jeder Arbeitnehmer: Das Arbeitszeugnis. Je besser die Zeugnisse, desto höher die Chancen im Bewerbungsprozess. Daher werden nicht selten erbitterte Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis geführt.
Welche Formulierungen gehören in ein Arbeitszeugnis und welchen Inhalt setzt ein qualifiziertes Zeugnis voraus? Im Folgenden wird dargestellt, worauf Arbeitgeber bei der Erstellung der Arbeitszeugnisse achten sollten: Grundsätze der Zeugniserstellung Oberster Grundsatz ist bei der Zeugniserstellung die Wahrheitspflicht.
Das Zeugnis ist unter Beteiligung einer Person, die den Arbeitnehmer wirklich beurteilen kann, sorgfältig zu erstellen. Es muss unter Beachtung der üblichen Zeugnissprache so formuliert sein, dass die Aussagen zu dem beurteilten Arbeitnehmer erkenntlich sind.
Ferner ist stets die Wohlwollenspflicht zu beachten, nach der der Arbeitgeber wegen seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, das Zeugnis mit verständigem Wohlwollen auszustellen, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht unnötig zu erschweren, also die berufliche Entwicklungschancen des Arbeitnehmers nicht über Maß einzuschränken.
Inhalt des qualifizierten Zeugnisses Das qualifizierte Zeugnis muss die Person des Arbeitnehmers zweifelsfrei bezeichnen, genaue und zuverlässige Angaben über die rechtliche Dauer des Anstellungsverhältnisses machen und eine lückenlose Beschreibung der vom Arbeitnehmer tatsächlich verrichteten Tätigkeiten enthalten.
- Dem Arbeitgeber steht es frei, die Formulierungen zu wählen und zu entscheiden, welche Leistungen und Eigenschaften er mehr oder weniger hervorheben will, soweit die Grundsätze der Zeugniserstellung berücksichtigt werden.
- Letztlich müssen Schlussnote und Gesamtinhalt ein einheitliches Bild aufzeigen.
Notenskala Es hat sich eine fünfstufige Notenskala herausgebildet: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend und mangelhaft. In der Zeugnissprache heißt dies: Sehr gut = stets zur vollsten Zufriedenheit, außerordentlich zufrieden; gut = stets gut, voll und ganz zufrieden; befriedigend = stets zu unserer Zufriedenheit, zur vollen Zufriedenheit; ausreichend = zu unserer Zufriedenheit, zufrieden; mangelhaft = bemüht, Erwartung größtenteils erfüllt.
- Am Ende der Notenskala genügen leichteste kritische Äußerungen für eine ausreichende oder mangelhafte Bewertung.
- Die Zeugnissprache ist so diplomatisch angelegt, dass z.B.
- Eine “im Großen und Ganzen zufriedenstellende Erledigung der Arbeit” eine mangelhafte Leistung zum Ausdruck bringt.
- Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für ein Zeugnis mit der Note “ausreichend” und “mangelhaft”, d.h.
er muss die unterdurchschnittliche Leistung des Arbeitnehmers darlegen. Möchte der Arbeitnehmer besser als “befriedigend” bewertet werden, muss er selbst entsprechende Tatsachen darlegen und beweisen können. Daran ändert es nichts, dass ggf. in der Praxis eine Vielzahl von Zeugnissen als sog.
War stets freundlich und korrekt?
Stets freundlich und korrekt.’ Dies deutet darauf hin, dass sich M.C lediglich damit begnügt hat, korrekt zu sein. Erst wenn ein Punkt explizit hervorgehoben wird z.B. ‘zuvorkommend’, ‘hilfsbereit’, ‘vermittelnd’ usw, so ist das Zeugnis hinsichtlich dieses besonderen Punktes ausgezeichnet.
Was bedeutet er bemühte sich stets?
Versteckte Geheimcodes: Stets bemüht ist selten gut – Über die Benotung hinaus gibt es besonders in qualifizierten Zeugnissen gewisse Formulierungen für die Beurteilungen des Sozialverhaltens oder bestimmte Arbeitsleistungen. Einen offiziellen „Code” gibt es unter Arbeitgebern auch hier nicht. Es haben sich jedoch verschiedene mehrdeutige Formulierungen herausgebildet, die in Personalabteilungen längst gängig sind und eine ganz bestimmte Bedeutung enthalten. So werden doppelte Verneinungen häufig als Geheimsprache für eine schlechte Leistung angesehen. Zwar klingt „Seine Zuverlässigkeit gab nie Grund zur Beanstandung” zunächst positiv, allerdings wäre diese Aussage eigentlich nicht erwähnenswert. Durch diese Betonung soll der neue Arbeitgeber also gewarnt werden. Ein “stets bemüht” bedeutet nichts anderes als dass der Mitarbeiter zwar halbwegs motiviert war, aber nicht mit seinen Fähigkeiten überzeugen konnte. Ferner sollen passive Formulierungen suggerieren, dass es dem Mitarbeiter an Eigeninitiative mangelt. Die sachlich richtige Aussage „Ihm wurden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses folgende Aufgaben übertragen” soll dem Leser des Zeugnisses andeuten, dass der Arbeitnehmer nur selten selbstständig gehandelt hat. Auch das Auslassen standardisierter Formulierungen enthält versteckte Botschaften. Einer der gängigsten Sätze zum Sozialverhalten von Arbeitnehmern ist „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets sehr vorbildlich.” Fehlt nun eine der genannten Personengruppen, ist dies ein versteckter Hinweis auf fehlende Sozialkompetenzen. „Verlangt der Arbeitnehmer jedoch ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis, so muss der Vorgesetzte diesem Wunsch auch nachkommen.” Um diese besagten mehrdeutigen Aussagen in Zeugnissen drehen sich auch die meisten Rechtsstreitigkeiten. In den letzten Jahren sind verschiedene Entscheidungen ergangen, die Arbeitgebern Grenzen in ihren Formulierungen setzen. Die Erwähnung von allgemeinen Fähigkeiten, die mit einer Tätigkeit einhergehen, ist tabu. So ist für das Zeugnis eines persönlichen Assistenten die Fähigkeit zu telefonieren selbstverständlich. Wird diese im Zeugnis besonders hervorgehoben, erweckt dies den Eindruck, der Arbeitnehmer würde darüber hinaus zu nichts taugen. Auch Hinweise, welche vorenthaltene Informationen andeuten, sind untersagt. So erweckt die Formulierung „Für Rückfragen zur Qualität der geleisteten Arbeit stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber zur Verfügung” den Eindruck, dass das Zeugnis nur die halbe Wahrheit erzählt. Diese Andeutung ist daher unzulässig. Auch in der Unterschrift darf keine versteckte Wertung enthalten sein. So muss sie, wie sonst auch üblich, parallel zum Text stehen und darf nicht von links oben nach rechts unten diagonal verlaufen. Das Arbeitszeugnis kann für die weitere Karriere ein entscheidender Faktor sein. Da sich Bewertungsunterschiede aus sprachlichen Nuancen ergeben können, ist es wichtig, das Zeugnis nach Erhalt genau zu studieren und den Chef bei Unklarheiten um Korrekturen zu bitten. Die Vollständigkeit ist ein ebenso wichtiger Faktor wie die Bewertung als solche und Lücken werden stets zum Nachteil des Mitarbeiters ausgelegt. Insbesondere in großen Unternehmen mit komplexen Strukturen empfiehlt sich daher, mit dem Chef vor der Erstellung des Zeugnisses Rücksprache über die geleisteten Tätigkeiten und Projekte zu halten. Einem fairen Zeugnis und dem nächsten Karriereschritt stehen damit nichts mehr im Wege. Alle relevanten Infos auf einen Blick. : „Er war stets bemüht”- Zeugnissprache erklärt
Was darf der Arbeitgeber nicht ins Arbeitszeugnis schreiben?
Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf Es gibt konkrete Regelungen, was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf. Dieses betrifft zunächst einmal alle negativen Formulierungen. Das Arbeitszeugnis muss grundsätzlich positiv formuliert sein, damit der (ehemalige) Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschwert.
Während bestimmte Informationen wie der Tätigkeitsbereich auf jeden Fall enthalten sein müssen, gibt es aber auch persönliche Informationen, die nicht im Arbeitszeugnis stehen dürfen. Dies betrifft gerade die Dinge, die nicht unmittelbar was mit der Arbeit selbst zu tun haben, wie zum Beispiel Vorkommnisse aus dem Privatleben, Informationen darüber, ob man Mitglied im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft war oder ob man das Unternehmen für den Mutterschutz oder die Elternzeit verlässt.
Auch persönliche Informationen wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, der Gesundheitszustand, besondere Erkrankungen und Behinderungen dürfen nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Wettbewerbsverbote, die Teilnahme an Streiks oder sogar Aussperrungen haben ebenfalls nichts im Zeugnis verloren.
Hier eine Liste von Dingen, die im Arbeitszeugnis nichts verloren haben:
Außerdienstliches Verhalten, Vorkommnisse aus dem Privatleben ( sofern das dienstliche Verhalten dadurch
nicht beeinträchtigt wird)
ehrenamtliche Tätigkeiten Betriebsratstätigkeit (sofern hierfür keine Freistellung für länger als ein Jahr erfolgte) Schwangerschaft, Mutterschutz ( sofern dadurch keine „erhebliche” Unterbrechung der Beschäftigung vorlag) Gewerkschaftszugehörigkeit Parteimitgliedschaft Nebentätigkeit Schwerbehinderteneigenschaft Gesundheitszustand (sofern keine akute Gefährdung Dritter ernsthaft zu befürchten ist, z.B. Epilepsie) Anzahl Krankentage (sofern die Fehlzeiten im Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses nicht
beträchtlich sind, z.B. über 50 %)
Abmahnungen Führerscheinverlust Gehaltsangaben Straftaten (sofern diese nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren) Verdacht auf strafbare Handlungen Streik und Aussperrung Wettbewerbsverbot
Auch Widersprüchlichkeiten, wie beispielsweise bei einer sehr guten Beurteilung des Leistungs- und Sozialverhaltens (Note 1) im Arbeitszeugnis gleichzeitig keinen Dank für die zurückliegende Zusammenarbeit auszusprechen, sind nicht zulässig. Zudem kann die Verwendung von Ausrufezeichen und Anführungszeichen leicht ironisierend wirken, weshalb auch hier ein Berichtigungsanspruch besteht.
Wie darf ein Arbeitszeugnis nicht aussehen?
Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses – Obwohl es keine zertifizierten Normen gibt, die bei der Erstellung von qualifizierten Arbeitszeugnissen beachtet werden müssen, haben sich dennoch einige Standards durchgesetzt. Die inhaltlichen Schwerpunkte und der Aufbau sind bei qualifizierten Arbeitszeugnissen in Deutschland nahezu gleich.
- Einleitung : Überschrift (Arbeitszeugnis/Zwischenzeugnis o.ä.), Jobtitel, Beschäftigungsdaten
- Werdegang : Beruflicher Werdegang (falls verschiedene Positionen im Unternehmen belegt wurden),
- Stellenbeschreibung : Beschreibung des Aufgabenbereiches (häufig in Stichpunkten)
- Leistungsteil : Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse, konkrete Erfolge, Zusammenfassung
- Verhaltensteil : Verhalten zu Internen, Verhalten zu Externen (Kunden, Geschäftspartner), sonstiges Verhalten
- Beendigungsformel : Dankes- und Bedauernsformel, Zukunfts- und Erfolgswünsche, Unterschrift des Zeugnisausstellers inklusive Rang und Namen, Ausstellungsdatum
Auch formal gibt es bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis einige Punkte zu beachten, die sogar gesetzlich festgehalten wurden. So hat das Bundesarbeitsgericht folgende Kriterien für ein Arbeitszeugnis festgelegt:
- Papier von guter Qualität
- Keine Flecken, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches
- Ordnungsgemäßer Briefkopf mit Name und Anschrift des Ausstellers
- Unterschrift und Firmenstempel
- Einheitliche Maschinenschrift
Wie lange auf Arbeitszeugnis warten nach Kündigung?
Wie lange kann ein Arbeitszeugnis angefordert werden? – Der Anspruch von Arbeitnehmer:innen auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist durch Fristen eingeschränkt. Grundsätzlich gilt die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist, um ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anzufordern.
- In vielen Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen sind jedoch kürzere Ausschlussfristen bestimmt.
- Eine solche Frist könnte beispielsweise lauten „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von sechs Wochen nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden; anderenfalls sind sie verwirkt”.
Für Arbeitnehmer:innen bedeutet dies, dass sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau sechs Wochen Zeit haben, ein Arbeitszeugnis schriftlich einzufordern. Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, möchten aber gegen dessen Inhalt vorgehen, sollten Sie dies innerhalb von einem halben Jahr anstoßen.
War stets darauf bedacht Arbeitszeugnis?
Note 6 – – Herr/Frau war stets darauf bedacht, seine/ihre Aufgaben mit großem Engagement durchzuführen. – Herr/Frau erledigte im Wesentlichen seine/ihre Aufgaben mit Unterstützung seines/ihres Vorgesetzten und zeigte dabei auch Engagement und persönlichen Einsatz.
- – Herr/Frau hat Absprachen über seine/ihre Einsatzbereitschaft häufig gegenüber unserer Firma und unseren Kunden eingehalten.
- – Herr/Frau hat häufig seinen/ihren Willen gezeigt, Beiträge zum Erfolg unserer Produkte zu erbringen.
- – Herr/Frau bemühte sich im Großen und Ganzen um Eigeninitiative und identifizierte sich mit seinen Aufgaben sowie dem Unternehmen, wobei er/sie auch bezüglich seiner/ihrer Einsatzfreude unsere Erwartungen im Großen und Ganzen erfüllen konnte.
– Herr/Frau versuchte immer, mit seinem/ihrem Leistungswillen und seiner/ihrer Bereitschaft, auch zusätzliche Verantwortung zu übernehmen und unsere Erwartungen zu erfüllen.
Ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden?
Gängige Beendigungsformeln – 1. Kündigung auf eigenen Wunsch Die beste Beendigungsformel lautet „verlässt uns auf eigenen Wunsch”. Sie signalisiert eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, Wurde das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag oder Vergleich beendet, so kann dies mit dem Satz „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen” ausgedrückt werden.
Welche Note ist stets zu unserer Zufriedenheit?
Gut ( Note 2) Sie haben „stets zu unserer vollen Zufriedenheit’ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet’, aber halt nicht stets.
Was bedeutet er war stets bemüht?
Versteckte Geheimcodes: Stets bemüht ist selten gut – Über die Benotung hinaus gibt es besonders in qualifizierten Zeugnissen gewisse Formulierungen für die Beurteilungen des Sozialverhaltens oder bestimmte Arbeitsleistungen. Einen offiziellen „Code” gibt es unter Arbeitgebern auch hier nicht. Es haben sich jedoch verschiedene mehrdeutige Formulierungen herausgebildet, die in Personalabteilungen längst gängig sind und eine ganz bestimmte Bedeutung enthalten. So werden doppelte Verneinungen häufig als Geheimsprache für eine schlechte Leistung angesehen. Zwar klingt „Seine Zuverlässigkeit gab nie Grund zur Beanstandung” zunächst positiv, allerdings wäre diese Aussage eigentlich nicht erwähnenswert. Durch diese Betonung soll der neue Arbeitgeber also gewarnt werden. Ein “stets bemüht” bedeutet nichts anderes als dass der Mitarbeiter zwar halbwegs motiviert war, aber nicht mit seinen Fähigkeiten überzeugen konnte. Ferner sollen passive Formulierungen suggerieren, dass es dem Mitarbeiter an Eigeninitiative mangelt. Die sachlich richtige Aussage „Ihm wurden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses folgende Aufgaben übertragen” soll dem Leser des Zeugnisses andeuten, dass der Arbeitnehmer nur selten selbstständig gehandelt hat. Auch das Auslassen standardisierter Formulierungen enthält versteckte Botschaften. Einer der gängigsten Sätze zum Sozialverhalten von Arbeitnehmern ist „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets sehr vorbildlich.” Fehlt nun eine der genannten Personengruppen, ist dies ein versteckter Hinweis auf fehlende Sozialkompetenzen. „Verlangt der Arbeitnehmer jedoch ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis, so muss der Vorgesetzte diesem Wunsch auch nachkommen.” Um diese besagten mehrdeutigen Aussagen in Zeugnissen drehen sich auch die meisten Rechtsstreitigkeiten. In den letzten Jahren sind verschiedene Entscheidungen ergangen, die Arbeitgebern Grenzen in ihren Formulierungen setzen. Die Erwähnung von allgemeinen Fähigkeiten, die mit einer Tätigkeit einhergehen, ist tabu. So ist für das Zeugnis eines persönlichen Assistenten die Fähigkeit zu telefonieren selbstverständlich. Wird diese im Zeugnis besonders hervorgehoben, erweckt dies den Eindruck, der Arbeitnehmer würde darüber hinaus zu nichts taugen. Auch Hinweise, welche vorenthaltene Informationen andeuten, sind untersagt. So erweckt die Formulierung „Für Rückfragen zur Qualität der geleisteten Arbeit stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber zur Verfügung” den Eindruck, dass das Zeugnis nur die halbe Wahrheit erzählt. Diese Andeutung ist daher unzulässig. Auch in der Unterschrift darf keine versteckte Wertung enthalten sein. So muss sie, wie sonst auch üblich, parallel zum Text stehen und darf nicht von links oben nach rechts unten diagonal verlaufen. Das Arbeitszeugnis kann für die weitere Karriere ein entscheidender Faktor sein. Da sich Bewertungsunterschiede aus sprachlichen Nuancen ergeben können, ist es wichtig, das Zeugnis nach Erhalt genau zu studieren und den Chef bei Unklarheiten um Korrekturen zu bitten. Die Vollständigkeit ist ein ebenso wichtiger Faktor wie die Bewertung als solche und Lücken werden stets zum Nachteil des Mitarbeiters ausgelegt. Insbesondere in großen Unternehmen mit komplexen Strukturen empfiehlt sich daher, mit dem Chef vor der Erstellung des Zeugnisses Rücksprache über die geleisteten Tätigkeiten und Projekte zu halten. Einem fairen Zeugnis und dem nächsten Karriereschritt stehen damit nichts mehr im Wege. Alle relevanten Infos auf einen Blick. : „Er war stets bemüht”- Zeugnissprache erklärt