Hausgeld bei Eigentumswohnungen Es handelt sich dabei um eine Art Nebenkostenabrechnung für den Wohnungseigentümer. Diese dient der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld wird monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, überwiesen.
Contents
- 1 Ist Strom und Wasser im Hausgeld enthalten?
- 2 Ist Wasser und Heizung im Hausgeld enthalten?
- 3 Wie lange muss man Hausgeld zahlen?
- 4 Kann man das Hausgeld von der Steuer absetzen?
- 5 Was ist nicht im Hausgeld enthalten?
- 6 Welche Kosten fallen monatlich bei einer Eigentumswohnung an?
- 7 Ist Gebäudeversicherung im Hausgeld enthalten?
- 8 Wie wird das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung berechnet?
- 9 Wie hoch sollte die Rücklage bei Eigentumswohnungen sein?
- 10 Welche Kosten muss der Eigentümer tragen?
- 11 Welche Kosten fallen monatlich bei einer Eigentumswohnung an?
Wer zahlt Hausgeld bei Eigentumswohnung?
1. Was ist das Hausgeld? – Das Hausgeld ist ein monatlicher Vorschuss, den Sie als Wohnungseigentümer zahlen müssen. Es dient dazu, die laufenden Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu decken. Als Wohnungseigentümer besitzen Sie nicht nur Ihre Wohnung, sondern Sie haben auch Anteile am Gemeinschaftseigentum, wie dem Treppenhaus, Eingangsbereich, Fahrstuhl oder Garten.
Ist Strom und Wasser im Hausgeld enthalten?
Betriebskosten – Die Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die für ein Gebäude anfallen. Hierzu zählen unter anderem:
Reinigungskosten (Winterdienst, Straßen, Gebäude, Treppenaufgang)Kosten für den HausmeisterKosten zur AbfallentsorgungVersicherungskosten für das GebäudeWartungskosten (SchornsteinfegerWasser- und AbwassergebührenStromkosten (Beleuchtung, Aufzug, )Kosten zur Gartenpflege
Alle Betriebskosten finden sich auch in der Betriebskostenverordnung wieder. Zudem muss an dieser Stelle betont werden, dass diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Wie die Aufzählung zeigt, sind auch die anfallenden Strom- und Wasserkosten im Hausgeld enthalten.
Zudem sind sie umlagefähig. Jedoch muss beim Strom eine wichtige Sache beachtet werden: Stromkosten der eigenen Wohnung gehören NICHT zum Hausgeld. Nur der sog. Hausstrom, der bspw. für die Beleuchtung im Treppenhaus notwendig ist, ist in den Betriebskosten und damit im Hausgeld enthalten. Auch die Heizkosten gehören nach Gesetz in jedem Fall zu den Betriebskosten.
Für diese gibt es jedoch eine Sonderregelung: Während die anderen anfallenden Betriebskosten pauschal abgerechnet werden dürfen, müssen die Heizkosten exakt und verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Richtwerte der verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen hier zwischen 50 und 70 Prozent liegen.
Ist Wasser und Heizung im Hausgeld enthalten?
Was sind die Bestandteile des Hausgelds bei Eigentumswohnungen? – Das Hausgeld setzt sich aus den Kosten zusammen, die vom Eigentümer selbst getragen werden müssen und denen, die auf den Mieter umgelegt werden können. Laut der Betriebskostenverordnung ( §1 BtrKV ) lassen sich folgende Kosten auf den Mieter umlegen.
- Reinigung und Pflege (Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Müllbeseitigung, Gartenpflege)
- Wasserversorgung (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Zählerkosten, Grundgebühren und Verbrauchsabrechnungsgebühren)
- Heizkosten inkl. Warmwasser (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Wartung, Grundgebühren und Schornsteinfeger)
- Versicherungskosten (Sach- und Haftpflichtversicherung)
- Kosten für sonstige gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, SAT-Anlage, Kabelanschluss, gemeinschaftlich genutzte Lampen und Leuchtmittel, Waschküche und Trockenräume, Hobbyräume, Schwimmbad)
- Hausmeistervergütung inklusive Sozialversicherungs- und Steuerabgaben
- Wohngebäudeversicherung
Einige Kostenpunkte sind nicht umlagefähig. Diese müssen Sie als Eigentümer selbst tragen. Dazu gehören:
- Verwaltungskosten – zum Beispiel Kosten für die Kontoführung der Hausverwaltung und
- Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage.
Wie lange muss man Hausgeld zahlen?
Veräußerer muss bis zur Umschreibung im Grundbuch Hausgeld zahlen | Deutsches Anwalt, Der veräußernde Wohnungseigentümer hat bis zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch die laufenden Hausgelder zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber haben hierauf keinen Einfluss und sind demnach unerheblich ().
- Ein Wohnungseigentümer hatte seine Wohnung im Juli 2012 veräußert.
- Der Erwerber wurde erst im August 2013 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
- Weder Veräußerer noch Erwerber zahlten Hausgeld.
- Im notariellen Kaufvertrag war allerdings geregelt, dass der Erwerber das Hausgeld zu zahlen gehabt hätte.
- Die Eigentümergemeinschaft nahm schließlich den veräußernden Wohnungseigentümer im Hinblick auf die bis zum Eigentumsübergang rückständigen Hausgelder in Anspruch.
Die Klage hatte Erfolg.
Was ist im Hausgeld alles drin?
Definition Hausgeld – Was ist das? – Das Hausgeld umfasst zum einen sämtliche Betriebskosten, die später auf den Mieter umgelegt werden können. Gemäß Betriebskostenverordnung zählen zu den laufenden Betriebskosten unter anderem die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister oder Gartenpflege.
- Zum anderen trägt der Eigentümer mit dem Hausgeld auch weitere Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
- Dazu zählen beispielsweise Verwaltungskosten wie die Kontogebühren oder das Verwalterhonorar.
- Neben den Nebenkosten müssen Eigentümer auch Rücklagen für Reparaturen und Renovierungen bilden.
Dies wird als Instandhaltungsrücklage bezeichnet. Die Höhe des Hausgeldes ist von Faktoren wie Alter, Größe, Zustand und Ausstattung der Immobilie abhängig.
Was passiert mit dem Hausgeld bei Verkauf?
Was passiert bei Eigentümerwechsel mit dem Hausgeld? – Grundsätzlich sind Hausgeld wie Instandhaltungsrücklagen Eigentum der Eigentümergemeinschaft – und verbleiben da auch bei Eigentümerwechsel einer Wohnung. Bei Eigentümerwechsel kann also nie ein „Guthaben” anfallen.
- Anders sieht es bei Schulden aus.
- Normalerweise gehen Schulden von Hausgeld oder Instandhaltungsrücklagen nicht von einem ehemaligen auf einen neuen Eigentümer über.
- Es sei denn, das ist ausdrücklich anders in der Teilungserklärung geregelt.
- Darum ist es für Kaufinteressenten einer Immobilie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft äußerst wichtig, vor dem Kauf die Teilungserklärung zu lesen.
Und am besten auch gleich noch die Protokolle der letzten Eigentümerversammlung, um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein.
Kann man das Hausgeld von der Steuer absetzen?
4. FAZIT: Hausgeld von der Steuer absetzen – Das Hausgeld ist für Eigentümer generell steuerlich absetzbar. Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Wichtig ist es hier, die umgelegten Nebenkosten ebenfalls zu berücksichtigen.
- Je nach Nutzung können verschiedene Kosten einer Immobilie von der Steuer abgesetzt werden.
- Vor allem bei vermietetem Eigentum kommen viele verschiedene Kosten auf den Eigentümer zu, die unterschiedlich steuerlich absetzbar sind.
- Matera unterstützt Sie bei der Verwaltung und Organisation des Hausgeldes.
Mit Matera können Sie die Zahlungen jederzeit einsehen und überblicken. Auch bei Hausgeldrückständen unterstützen und beraten wir Sie gerne beim weiteren Vorgehen. Das Expertenteam unterstützt Sie auch bei anderen rechtlichen und kaufmännischen in Ihrer WEG.
Was ist nicht im Hausgeld enthalten?
Was gehört nicht zum Hausgeld? – Das Hausgeld deckt – je nach Vereinbarung und Wohnobjekt – schon den Großteil eurer Nebenkosten als Eigentümer ab. Es gibt aber immer noch Posten, die in der Regel nicht im Hausgeld enthalten sind, zum Beispiel die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Grundsteuer, die jeder Eigentümer direkt an die Kommune entrichtet.
Stromkosten für die Wohnung selbstKosten für privaten Internet- und Telefonanschluss (allgemein anfallende Kosten für Kabel-TV oder Antenne fließen in der Regel in das Hausgeld ein)GEZ-Gebühren
Was ist nicht im Hausgeld?
Was gehört nicht zum Hausgeld? – Im Hausgeld ist die Grundsteuer nicht enthalten, da der Wohnungseigentümer sie unmittelbar an die Gemeinde zahlen muss. Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann diesen Kostenpunkt allerdings auf den jeweiligen Mieter umlegen.
RundfunkbeitragStromkosten für die Wohnung selbstKosten für Telefon-, Internet und Fernsehanschluss
Welche Kosten fallen monatlich bei einer Eigentumswohnung an?
Hausgeld – Erwerben Sie eine Eigentumswohnung, treten Sie automatisch einer Eigentümergemeinschaft bei. Zweck dieses Verbunds ist es, zusammen für die Instandhaltung und Pflege des Wohnhauses zu sorgen, das jedem Eigentümer mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung anteilig gehört.
- In der sogenannten Eigentümerversammlung treffen Sie gemeinsam Entscheidungen über Investitionen oder die Pflege der Grünanlagen rund um das Haus.
- Jeder Eigentümer zahlt monatlich ein Hausgeld ein, aus dem zum gegebenen Zeitpunkt Investitionen, wie beispielsweise ein neues Dach, getätigt werden können.
Vom Hausgeld werden außerdem laufende Kosten bezahlt, die das Wohnhaus betreffen und von der Eigentümergemeinschaft zusammen getragen werden. Dazu zählen unter anderem:
- Heizkosten (nicht die Heizung innerhalb der Eigentumswohnung)
- Strom für die Licht- und Sprechanlage
- Verwalterhonorar und Kontoführungsgebühren
- Müllentsorgung
- Gebäudeversicherung
- Hausmeister
- Treppen- und Gartenpflege
Als Wohnungseigentümer zahlen Sie im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Prozent mehr Wohnnebenkosten als ein Mieter. Als Faustregel gilt: Durchschnittlich werden 2,70 € pro Quadratmeter monatlich als Hausgeld veranschlagt. Das Hausgeld wird vom Verwalter im Wirtschaftsplan festgelegt.
Die Eigentümer müssen der Höhe des Geldes zustimmen. Örtlich kann das Hausgeld von der oben aufgeführten Faustregel abweichen. Sind zukünftig zum Beispiel höhere Ausgaben zu erwarten, kann das Hausgeld angehoben werden. In Neubauten ist das Hausgeld häufig geringer, da in den ersten fünf Jahren aufgrund der Gewährleistung keine Reparaturen zu erwarten sind.
Werfen Sie vor dem Kauf am besten einen Blick in den Wirtschaftsplan und verschaffen Sie sich Klarheit über die Höhe des Hausgeldes. Sie können den Unterlagen auch entnehmen, ob demnächst größere Investitionen zu erwarten sind.
Ist die Gebäudeversicherung im Hausgeld enthalten?
Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung – Die Kosten der gemeinschaftlichen Wohngebäudeversicherung werden in der Regel über das Hausgeld auf alle WEG-Mitglieder verteilt. Leben Sie nicht selbst in Ihrer Eigentumswohnung, sondern vermieten diese, können Sie die Versicherungsbeiträge über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Ist Gebäudeversicherung im Hausgeld enthalten?
Die häufigsten Fragen zur Gebäudeversicherung für eine Eigentümergemeinschaft – Die Gebäudeversicherung wird in der Regel vom beauftragten Hausverwalter im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen. Dabei ist die WEG der Versicherungsnehmer des Vertrages.
Die einzelnen Eigentümer sind jedoch die Versicherten. Dies bedeutet, dass Versicherungsleistungen jedem einzelnen Eigentümer zustehen. Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind im Hausgeld enthalten. So wird die Gebäudeversicherung von jedem Eigentümer anteilig je nach Eigentumsanteil bezahlt. Wer seine Wohneinheit vermietet, kann die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen,
Eine Gebäudeversicherung wird nur vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung eines Gebäudes abgeschlossen. Sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus – das heißt Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Hausverwalter, so müssen Sie sich um den Abschluss einer Gebäudeversicherung kümmern.
- Sind Sie hingegen Mieter, schließen Sie keine Gebäudeversicherung ab.
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Wie viel darf das Hausgeld ist normal?
2. Mit welchem monatlichen Betrag muss beim Hausgeld gerechnet werden? – Das durchschnittliche Hausgeld liegt bei 2,50 bis 4 Euro pro Quadratmeter und Monat. Dies würde bei einer 50 Quadratmeter Wohnung bedeuten, dass Sie als Wohnungseigentümer ungefähr 125 bis 200 Euro pro Monat zahlen müssten.
- Jedoch wird die Höhe von vielen Einflussfaktoren beeinflusst.
- So ist zum Beispiel die Höhe des Hausgeldes vom Zustand des Gebäudes abhängig.
- Ältere Gebäude benötigen oftmals häufiger Reparaturen oder Instandhaltungen.
- Bei neueren Gebäuden kann es aber auch durch technische Geräte zu einem erhöhten Stromverbrauch und wiederum höheren Kosten kommen.
Deshalb ist es schwierig, die Höhe des Hausgeldes pauschal vorherzusagen. Jedes Gebäude muss hier individuell bewertet werden. Beim Kauf einer Immobilie sollte das anfallende Hausgeld jedoch in jedem Fall berücksichtigt werden.
Bin ich verpflichtet Hausgeld zu zahlen?
3. Verteilerschlüssel – Für Betriebskosten können aber auch Verteilerschlüssel für fast jede Kostenart in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Jede Kostenart wird dann jeweils nach Quadratmetern, Personen im Haushalt oder auch nach Verbrauch abgerechnet.
- Ausgeschlossen sind Heiz- und Warmwasserkosten.
- Diese werden nach der abgerechnet.
- Die WEG Verwaltung erstellt einen Wirtschaftsplan.
- Sie errechnet aus den laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie den geplanten Kosten das monatlich zu zahlende Hausgeld.
- Die Höhe wird nicht vom WEG Verwalter festgelegt.
- Sie wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.
Dazu reicht eine einfache Mehrheit bei der Abstimmung. Wie hoch das Hausgeld ist, hängt maßgeblich von den Einnahmen und Ausgaben des Gemeinschaftseigentums ab. Gibt es zum Beispiel einen aufwendig angelegten Garten, der von einer externen Firma gepflegt und bewirtschaftet wird, sind dies zusätzliche Kosten.
- Diese werden im Hausgeld eingepreist und vom Eigentümer gezahlt.
- Auch die Wartung eines Fahrstuhls wird mit dem Hausgeld bezahlt.
- Dabei spielt es keine Rolle, ob er nur teilweise von einigen Wohneinheiten genutzt wird, oder von allen.
- Hat die WEG viel Luxus zu bieten, müssen natürlich auch die Kosten für Wartung und Pflege umgelegt werden.
Beispielsweise Wartungskosten für die Tiefgarage oder des hauseigenen Schwimmbads. Auch deshalb variiert das Hausgeld von Objekt zu Objekt. Das Hausgeld ist im Vergleich zu den Mietnebenkosten des Mieters circa 25% höher. Im neuen Jahr macht die WEG Verwaltung die Jahresendabrechnung für das vergangene Jahr (bzw.
- Den vergangen Abrechnungszeitraum).
- Wurde zu viel Hausgeld bezahlt, bekommen die Eigentümer die errechnete Differenz zurück.
- Wurde nach Abrechnung der Verwaltung im Bezug auf Einnahmen und Ausgaben zu wenig Hausgeld gezahlt, müssen die Eigentümer nachzahlen.
- Je nach Mietanteilen oder sonstigen beschlossenen Umlageschlüsseln müssen dann Betriebskosten nachgezahlt werden.
Die WEG Verwaltung ist verpflichtet, jedem Eigentümer eine genaue Aufschlüsselung der Abrechnung zukommen zu lassen. Darin enthalten sind die Einnahmen und Ausgaben sowie die Instandhaltungskosten. Die Betriebskosten, welche im Hausgeld integriert sind, wurden, wie oben erklärt, in zwei Kategorien eingeteilt.
Dabei sind die Betriebskosten aus dem ersten Teil umlagefähige Betriebskosten. Jene aus dem zweiten Teil sind nicht umlagefähige Betriebskosten. Ob die Wohnung leer steht oder vermietet ist, spielt für die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Rolle. Jeder Eigentümer ist verpflichtet seinen Anteil gemäß Beschluss zu bezahlen und somit in Vorkasse zu gehen.
Am Ende des Jahres wird die Jahresendabrechnung gemacht und dann die zuviel gezahlten Betriebskosten dem Eigentümer zurückerstattet. Die umlagefähigen Betriebskosten müssen im Mietvertrag vereinbart werden. Entscheidend sind hierbei die Umlageschlüssel, welche im Mietvertrag schriftlich fixiert sein sollten.
Um es einfach zu halten, sollten Eigentümer/Vermieter die gleichen Umlageschlüssel in ihrem Mietvertrag verwenden, wie sie in der Eigentümerversammlung für das Gemeinschaftseigentum beschlossen wurden. Der Eigentümer sollte dabei auch bedenken, dass sich die beschlossenen Umlageschlüssel für das Gemeinschaftseigentum bei jeder jährlichen Eigentümerversammlung ändern können.
Dazu sollte eine Klausel in den Mietvertrag eingebaut werden. Wichtig ist, dass der Vermieter dazu berechtigt ist, den Verteilerschlüssel ändern zu dürfen, wenn diese in der Eigentümerversammlung verändert wurden. Berücksichtigen Sie bei der Berechnung des Hausgeldes immer den Wirtschaftsplan der WEG Verwaltung.
Wie hoch sind die Rücklagen bzw. die Instandhaltungsrücklagen? Welche Instandsetzungen sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Außerdem lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Welche Investitionen wurden schon getätigt? Wurde die Fassade im letzten Jahr schon erneuert? Das Dach vor 5 Jahren? Wie viel ist im Rücklagentopf noch vorhanden? Wurden die geplanten Ausgaben überschritten? Lassen Sie sich die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen geben.
Sie erfahren daraus eine Menge über die vergangene Kostenstruktur. Bei Neubauten wird das Hausgeld generell nicht so hoch wie bei Altbauten angesetzt. Bei Altbauten wird es eher zu Instandsetzungsmaßnahmen kommen und deshalb muss das Sammeln der Rücklage schneller gehen bzw.
- Mit größeren Schritten (Geldbeträgen).
- Außerdem sind Neubauten generell energetisch besser konzipiert als Altbauten und verursachen deshalb auch weniger Kosten.
- Eine gut gepflegte Wohnanlage in gutem Zustand lässt auf geringe Instandhaltungskosten bzw.
- Kleine regelmäßige Kosten schließen.
- Ist das Objekt allerdings in einem katastrophalen Zustand und sogar Instandhaltungsstau vorhanden, heißt es für die Eigentümer und die WEG Verwaltung, dass in den kommenden Jahren viel Geld in die Hand genommen werden muss, um das Objekt wieder herzurichten.
Werden die Kosten vom WEG Verwalter zu niedrig angesetzt, können am Ende des Jahres zusätzliche Pflichtzahlungen auf den Eigentümer zukommen. Die Höhe hängt immer mit dem Wirtschaftsplan des WEG Verwalters zusammen und welche baulichen Maßnahmen in der Zukunft getätigt werden müssen.
- Sollte die Rücklage für eine Renovierung oder Sanierung von Gebäudeteilen nicht reichen, wird der Wirtschaftsplan den Eigentümern ein höheres Hausgeld abverlangen.
- Bevor Sie sich für den Kauf einer Eigentumswohnung entscheiden, nehmen Sie das Hausgeld und vor allem dessen Höhe unter die Lupe.
- Geringere Kosten sind zwar für Ihre Rendite kurzfristig von Vorteil, können Ihnen aber langfristig gesehen auf die Füße fallen.
: Was ist Hausgeld? Wer zahlt und welche Kosten sind abgedeckt?
Ist man verpflichtet Hausgeld zu zahlen?
Hausgeld Vor der Entscheidung eines Wohnungskaufs gilt es, auch die monatlich anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Bei Eigentumswohnungen werden diese Kosten als Hausgeld oder auch Wohngeld bezeichnet – sie sind im Schnitt gut und gerne 20 bis 30 Prozent höher als die Mietnebenkosten,
Das Hausgeld enthält alle Kosten, die für die laufende Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind (z.B. Hausmeister- oder Treppenhausreinigungskosten). Bei Mietwohnungen ist das Hausgeld höher als die Nebenkosten. Vermieter können das Hausgeld nicht einfach 1:1 auf den Mieter umlegen, sondern müssen eine separate Nebenkostenabrechnung erstellen. Die Höhe des Hausgeldes ergibt sich aus der Zuführung der sowie dem Wirtschaftsplan der Hausverwaltung, den die Eigentümergemeinschaft jährlich beschließt.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird damit automatisch Mitglied der (WEG). Damit diese ihren laufenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Instandhaltung und der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nachkommen kann, zahlen die Eigentümer das so genannte Hausgeld auf das Konto der Eigentümergemeinschaft, das die Hausverwaltung betreut.
- Dieses verwendet sie, um die Kosten zu begleichen, die rund um die Bewirtschaftung des Gebäudes anfallen.
- Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Hausverwalter, den Hausmeister und die,
- Wichtig zu wissen: Das Hausgeld wird mitunter auch als Wohngeld bezeichnet.
- Diese Bezeichnung ist allerdings nicht korrekt, da sie für Zahlungen steht, die sich aus dem Wohngeldgesetz ergeben (staatliche Bezuschussung von Wohnkosten).
Generell gilt die Faustregel: Das Hausgeld liegt im Schnitt 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten für eine vergleichbare Mietwohnung. Dies liegt daran, dass mehr Kosten berücksichtigt werden. Um das Hausgeld zu berechnen, nimmt die Hausverwaltung eine Kostenschätzung für die laufende Bewirtschaftung des im kommenden Jahr vor und erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan,
- In diesen fließen alle Kosten ein, die voraussichtlich im Folgejahr anfallen werden.
- Dabei spielen auch die zu erwartenden Instandhaltungsmaßnahmen eine Rolle, die sich aus dem baulichen Zustand der Immobilie ergeben.
- Auch bereits beschlossene Maßnahmen muss der Hausverwalter beim Erstellen des Wirtschaftsplans berücksichtigen.
Achtung! Bei Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Tiefgaragen, Aufzügen oder Schwimmbädern oder Saunabereichen lockt zwar höherer Wohnkomfort. Doch das Hausgeld fällt in der Regel deutlich höher aus als bei Wohnungen in Wohnanlagen ohne solche Extras. Auf Grundlage dieser Zahlen berechnet die Hausverwaltung dann das anteilige Hausgeld, dass die Eigentümer im kommenden Jahr im Voraus zu zahlen haben.
Allerdings kann der Hausverwalter nicht eigenmächtig das Hausgeld festlegen, sondern muss auf der jährlichen via Beschluss die Zustimmung der Eigentümer zum Wirtschaftsplan einholen. Hierfür ist eine einfache Mehrheit ausreichend. immoverkauf24 Tipp: Sie wollen wissen, wie die Stimmrechteverteilung bei Eigentümergemeinschaften erfolgt? Mehr dazu erfahren Sie in unseren Beiträgen zum und zur Eigentümerversammlung.
Um das Hausgeld zu berechnen, bezieht die Hausverwaltung im ersten Schritt die zu erwartenden Kosten für die laufende Bewirtschaftung ebenso ein wie mögliche Instandhaltungsarbeiten. Dazu gehören:
Die in (BetrKV) genannten Betriebskosten, Hierzu zählen unter anderem die Kosten für die Müllabfuhr, Gartenpflege, Treppenhausreinigung sowie Stromkosten für die Beleuchtung des Treppenhauses.
Wichtig zu wissen: Die Grundsteuer gehört zwar gemäß § 2 BetrKV zu den Betriebskosten. Sie wird jedoch von den Eigentümern jeweils direkt an das Finanzamt gezahlt und ist nicht im Hausgeld enthalten. Vermieter können sie auf ihre Mieter umlegen (mehr dazu unter ).
Kosten für die Hausverwaltung – etwa für die Kontoführung und den Hausverwalter – diese Zahlungen dienen dazu, die Instandhaltungsrücklage laufend zu erhöhen, um später einmal fällige teure Maßnahmen wie etwa eine Fassadensanierung oder eine Dachneueindeckung zahlen zu können.
Achtung! Dieser Kostenpunkt kann die Höhe des Hausgeldes erheblich beeinflussen. Viele Eigentümergemeinschaften bevorzugen hohe monatliche Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage, um bei teuren Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.
Dementsprechend fällt das Hausgeld dann eher hoch aus. Ist es eher niedrig, weist dies zumindest bei älteren Gebäuden auf eine Eigentümergemeinschaft hin, die Sonderumlagen in Kauf nimmt. In diesem Fall empfiehlt es sich, eigene Rücklagen zu bilden. Das erleichtert es später, eine solche Sonderzahlung zu finanzieren.
Damit die Eigentümer wissen, wie viel Hausgeld sie zu zahlen haben, erfolgt die Berechnung des Hausgeldes zudem anteilig für die Wohneinheiten. Hierfür wird je nach Kostenart auf unterschiedliche Verteilerschlüssel zurückgegriffen:
Verbrauch: bei Verbrauchskosten wie z.B. Wasser, Heizkosten durch die Zentralheizung Miteigentumsanteil: z.B. Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Gemäß ist der Miteigentumsanteil als Verteilerschlüssel vorgesehen, die Aufteilung kann jedoch auch anhand eines abweichenden Verteilerschlüssels erfolgen. Welcher Schlüssel zugrunde gelegt wird, lässt sich der entnehmen. Anzahl der Wohneinheiten: z.B. bei Kosten für den Kabelanschluss, Kosten für die Hausverwaltung Anzahl der Personen im Haushalt: z.B. bei Kosten für die Abfallentsorgung
Wohnungseigentümer sind gemäß verpflichtet, das Hausgeld im Voraus entsprechend des Wirtschaftsplans an die Hausverwaltung zu zahlen. Dieser sieht üblicherweise monatliche Zahlungen vor. Um festzustellen, ob diese Zahlungen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums (der nicht zwingend einem Kalenderjahr entsprechen muss) dem Wirtschaftsplan entsprachen, erstellt die Hausverwaltung eine Jahresabrechnung, die auch als oder Hausgeldabrechnung bezeichnet wird.
Aus ihr geht unter anderem auch hervor, ob das im Voraus gezahlte Hausgeld zu hoch oder zu niedrig war. Der Verwalter fordert daraufhin anteilig nachträglich Hausgeld von den Eigentümern ein oder zahlt den Überschuss anteilig zurück (falls es zu hoch angesetzt war). Enthält die keine konkreten Vorgaben zur Jahresabrechnung, muss die Hausverwaltung diese innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellen.
Dieser muss nicht zwingend gleichbedeutend mit einem Kalenderjahr sein. Wichtig zu wissen: Stellt die Hausverwaltung im Laufe des Jahres fest, dass das Hausgeld zu gering bemessen ist, um alle Zahlungsverpflichtungen zu leisten, muss der Wirtschaftsplan ergänzt und eine erhoben werden.
Vermieter dürfen ausschließlich die in aufgeführten Betriebskosten im Rahmen der je nach Vereinbarung im Mietvertrag auf ihre Mieter umlegen. Dazu gehören beispielsweise die Grundsteuer, die Kosten für Hausstrom, Wartungskosten für einen Fahrstuhl, die Kosten für Wasser und Abwasser und die Heizkosten bei einer Zentralheizung im Haus.
Achtung! Das Hausgeld ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Wohnung genutzt wird oder nicht. Bei Leerstand können Eigentümer also nicht die Zahlung des Hausgelds einstellen. Sie zahlen weiterhin das Hausgeld und erhalten dann voraussichtlich eine Rückzahlung, da die nach Verbrauch ermittelten Betriebskosten geringer ausfallen dürften als kalkuliert.
- Wichtig zu wissen: Es reicht für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung nicht, aus der Hausgeldabrechnung diejenigen Kosten zu streichen, die nicht umlagefähig sind.
- Bei den Betriebskosten muss jeweils auch berücksichtigt werden, dass jeweils nur der Verteilerschlüssel verwendet werden darf, der auch im Mietvertrag vereinbart wurde.
So kann beispielsweise im Mietvertrag der Verteilerschlüssel „Verbrauch” bei den Kosten für die Wasserversorgung genannt sein und die Eigentümergemeinschaft entsprechend der Quadratmeterzahl abrechnen. Dann müssten die Kosten entsprechend neu berechnet werden.
- Zudem gilt, dass nur diejenigen Betriebskosten umlagefähig sind, die im Mietvertrag genannt sind.
- Immoverkauf24 Tipp: Um die Umlegung der Kosten auf Ihren Mieter zu vereinfachen, empfiehlt es sich, dass Sie im Mietvertrag den gleichen Verteilerschlüssel verwenden, den auch die Eigentümergemeinschaft festgelegt hat.
Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Seite über die, Wer zahlt eigentlich eine Hausgeldnachzahlung für den vergangenen Abrechnungszeitraum, wenn eine Eigentumswohnung verkauft wird und es zu einem Eigentümerwechsel kommt? Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn es kommt auf den Zeitpunkt des Verkaufs an:
Der Verkäufer muss zahlen, sofern zur Wohngeldabrechnung bereits ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt. Der Käufer zahlt, wenn der Beschluss zur Hausgeldabrechnung noch aussteht.
Wichtig dabei: Sollte der bisherige Eigentümer der Eigentümergemeinschaft noch Hausgeld schulden, weil er es nicht regelmäßig im Voraus gezahlt hat, muss der Käufer diese noch offenen Zahlungen nicht leisten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, ) hervor.
Das gilt jedoch nicht, wenn der Immobilienkäufer hierzu eine konkrete Vereinbarung mit der Eigentümergemeinschaft getroffen hat. immoverkauf24 Tipp: Um Streit von vornherein zu vermeiden, ist es empfehlenswert, im eine Vereinbarung zum Hausgeld zu treffen. Das empfiehlt sich insbesondere, falls die Wohngeldabrechnung noch nicht vorliegt.
Inwieweit das Hausgeld steuerlich geltend gemacht werden kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob die Eigentumswohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
Bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen: Selbstnutzer können jeweils 20 Prozent der folgenden Arbeitskosten (ohne Materialkosten) von der Steuerschuld abziehen, sofern diese Kosten in der Rechnung separat aufgeführt sind und sie diese nicht in bar, sondern per Überweisung beglichen haben:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Winterdienst oder die Gartenpflege. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist auf maximal 4.000 Euro pro Jahr begrenzt. Handwerkerleistungen für Wartungs-, Modernisierungs- und Reparaturarbeiten: Bei diesen Kosten sind maximal 1.200 Euro abzugsfähig.
Bei vermieteten Eigentumswohnungen: Vermieter können die umgelegten Nebenkosten nicht steuerlich geltend machen, da sie diese vom Mieter erhalten. Die nicht umlagefähigen oder nicht umgelegten Kosten – etwa die Kosten für die sowie die Instandhaltungsrücklage – fließen hingegen in die Ermittlung der ein. Bei der Instandhaltungsrücklage ist allerdings zu beachten, dass sie erst dann geltend gemacht werden kann, wenn die Hausverwaltung das Geld für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet hat.
immoverkauf24 Tipp: Sie sind Vermieter möchten eine vermietete Wohnung kaufen ? In unserem Beitrag „” finden Sie weitere nützliche Infos zum Thema. Die gesetzlichen Vorschriften zum Hausgeld ergeben sich vorwiegend aus dem, So ist beispielsweise in geregelt, das die Eigentümer sich an den laufenden Kosten für das Gemeinschaftseigentum beteiligen müssen und was hinsichtlich des Verteilerschlüssels gilt.
Wie wird das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung berechnet?
Hausgeld – FAQs – Was ist das Hausgeld? Das Hausgeld ist ein Vorschuss, den der Eigentümer einer Wohnung pro Monat an den Verwalter seiner Immobilie zahlt. Es wird pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet und beträgt durchschnittlich rund 3 Euro. Die genaue Höhe ist abhängig von der Immobilie.
Rechtsgrundlage, um das Hausgeld für eine Eigentumswohnung zu ermitteln, ist das Wohnungseigentumsgesetz, Es regelt die Verteilung der Nutzen und Lasten einer Eigentümergemeinschaft, Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld? Das Hausgeld ist ein Vorschuss, den der Eigentümer einer Wohnung pro Monat an den Verwalter seiner Immobilie zahlt.
Das Wohngeld ist eine Sozialleistung des Staates. Es unterstützt einkommensschwache Menschen mit einem Mietzuschuss. Was beinhaltet das Hausgeld? Das Hausgeld beinhaltet Betriebskosten wie Abfallentsorgung, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung, Reinigungskosten, Kosten für den Hausmeister, Heizkosten, Verwaltungskosten und eine Instandhaltungsrücklage für etwaige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten.
Wie wird das Hausgeld ermittelt? Der Hausverwalter berechnet das Hausgeld. Im Rahmen eines Wirtschaftsplans stellt er Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr zusammen. Dabei berücksichtigt der Verwalter in Bezug auf die Instandhaltungsrücklage, welche Modernisierungen und Instandsetzungen in den kommenden Jahren anstehen.
Auf der Eigentümerversammlung stimmen alle Eigentümer der Immobilie über den Wirtschaftsplan ab. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können.
Ist Hausgeld das gleiche wie Nebenkosten?
Beim Kauf einer Immobilie ist aus finanzieller Sicht nicht allein der Kaufpreis entscheidend. Auch das Hausgeld muss geprüft werden, damit abschätzbar ist, welche laufenden Kosten durch die Immobilie entstehen werden. Dabei gibt es jedoch viele Details zu beachten.
Das sogenannte Hausgeld ist eine regelmäßige Zahlung, die alle Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezahlen. Am Ende des Jahres wird abgerechnet und geprüft, ob eine Nachzahlung nötig ist. Der Ablauf ist somit ähnlich wie bei sonstigen Nebenkosten, die vorausbezahlt und per jährlicher Nebenkostenabrechnung dann genau verrechnet werden.
Einmal pro Jahr legt die Verwaltung der WEG einen entsprechenden Kostenplan vor, der die Höhe des Hausgeldes festsetzt. Das gemeinsam definierte Hausgeld wird dann in monatliche Raten aufgeteilt, Nachträglich werden alle tatsächlich abgedeckten Kosten aufgeschlüsselt, sodass ersichtlich ist, ob und wie das gesamte Hausgeld verwendet wurde.
Wenn der Eigentümer die Wohnung vermietet, muss dieser die Kosten ebenfalls tragen. Das Hausgeld beinhaltet auch umlagefähige Nebenkosten, doch bestimmte Positionen wie die Instandhaltungsrücklage ist nicht auf Mieter umlegbar, Die Begriffe „Hausgeld” und „Wohngeld” werden häufig synonym verwendet, sind aber unterschiedliche Dinge.
Bei Wohngeld handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Mietzuschuss, während das Hausgeld von einem Eigentümer einer Eigentumswohnung erhoben wird. Es dient zur Deckung laufender Betriebskosten und Verwaltungskosten sowie zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage.
Abfallentsorgung und Straßenreinigung Stromversorgung für Gemeinschaftsflächen wie Flur und Waschküche Wohngebäudeversicherung (Sach- und Haftpflichtversicherung) Heizkosten (wenn Zentralheizung vorhanden ist) Reinigungskosten Wasser und Abwasser Warmwasser Fahrstuhlwartung Kosten für Hausmeister
Betriebskosten auf Mieter umlegen: Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich Im Mietvertrag müssen die umlegbaren Betriebskosten explizit genannt sein. Welche Kosten umlegbar sind, ist in § 2 BetrKV genau definiert. Nicht umlegbare Kosten, die ebenfalls im Hausgeld enthalten sind:
Verwaltungskosten (Kontoführung der Eigentümergemeinschaft, administrative Tätigkeit der Hausverwaltung etc.) Instandhaltungsrücklage (Rücklage für die Erhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums wie etwa eine Dach- oder Fassadensanierung)
Nicht im Hausgeld enthalten ist beispielsweise der Rundfunkbeitrag und der individuelle Stromverbrauch für die Wohnung sowie die Grundsteuer, da diese direkt vom Eigentümer an die Gemeinde bezahlt werden muss. Auch persönliche Versicherungen des Eigentümers sind weder im Hausgeld enthalten noch auf Mieter umlegbar.
Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten Das Hausgeld beinhaltet neben umlegbaren Nebenkosten auch noch weitere Zahlungen, die Eigentümer nicht auf Mieter umlegen dürfen. Nebenkosten sind also Teil vom Hausgeld, aber Hausgeld kein Teil von Nebenkosten. Das monatliche Hausgeld wird auf Basis des jährlich erstellten Wirtschaftsplans festgelegt.
Dieses Dokument zeigt, welche Kosten voraussichtlich für ein Kalenderjahr anfallen werden. Dabei werden speziell größere Vorhaben, etwa für die Erhaltung des Gebäudes, näher beschrieben. Die Planung wird den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Ausfertigung vorgelegt.
- So kann auch noch gemeinsam diskutiert werden, ob es Einsparungsmöglichkeiten gibt.
- Doch meist ist die Kalkulation bereits sehr präzise, da die Verwaltung Vergleichsangebote einholen muss und nur Arbeiten einplant, die von der Eigentümergemeinschaft gewünscht sind.
- Die monatliche Umlage für das Hausgeld liegt im Durchschnitt etwa 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten, die ein Mieter bezahlt.
Schließlich dürfen nicht alle Kosten, die im Hausgeld enthalten sind, vom Vermieter an die Mietpartei weiterverrechnet werden. Die Vorschreibung des Hausgelds erfolgt jährlich und auf Basis der absehbaren Kosten. Die geplanten Gesamtkosten für das Gebäude werden je nach Wohnungsfläche auf die einzelnen Parteien aufgeteilt.
Kostenart | Betrag |
Laufende Betriebskosten | 60 € |
Heizkosten | 70 € |
Kosten der Hausverwaltung | 15 € |
Instandhaltungsrücklage | 20 € |
Bankgebühren | 5 € |
Es ergeben sich somit monatliche Abzüge in Höhe von 170 Euro, die von den 500 Euro Gesamtmiete bezahlt werden müssen. In dem Fall liegt das Hausgeld etwa 30 Prozent über den Betriebskosten des Mieters.
Wird Hausgeld vom Mieter bezahlt?
4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Teile des Hausgeldes auf den Mieter umzulegen? – Je nach Form und Abrechnungszeitraum werden die umlagefähigen Kosten auf den Mieter umgelegt. Damit ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag enthalten sein.
- Ansonsten ist die Umlegung der Kosten nicht möglich.
- Bei gleichem Verteilerschlüssel übernimmt der Mieter die Kosten 1:1 vom Eigentümer.
- Stimmt der Verteilerschlüssel vom Mietvertrag nicht mit dem der WEG überein, so können die Kosten nicht 1:1 auf den Mieter umgelegt werden.
- In solchen Fällen ist eine umständliche Umrechnung nötig.
Deshalb sollte im Mietvertrag ebenso erwähnt werden, dass ein neuer Verteilerschlüssel der WEG sofort bei der Umlage auf den Mieter angewandt wird. Oftmals wird jedoch das Hausgeld nach Wohnungseigentumsanteil berechnet und die Nebenkosten nach Verbrauch, sodass es hier zu einer Differenz kommen kann.
Wird Hausgeld zurückgezahlt?
Wird Hausgeld zurückgezahlt? – Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung) – Nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes, in der Regel das Kalenderjahr 01.01.-31.12., werden die tatsächlichen Gemeinschaftskosten (je nach Vertrag u.a. Müll, Wasser, Gartenpflege, Heizung, ) in der Jahresabrechnung mit jedem Eigentümer abgerechnet.
- Dabei wird der Wirtschaftsplan überprüft und die monatlich gezahlten Hausgelder mit den tatsächlich angefallenen Kosten und Verbräuchen verrechnet.
- Daraus geben sich für den Einzeleigentümer entweder ein Guthaben bzw.
- Eine Nachzahlung.
- Zu viel gezahltes Hausgeld wird zurückgezahlt, etwaige Fehlbeträge müssen noch nachgezahlt werden.
Damit die Kapitalanleger nicht auf den Verbrauchskosten sitzen bleiben, wird im Anschluss an die Hausgeldabrechnung von dem Eigentümer der jeweiligen Wohnung oder der beauftragten Sondereigentumsverwaltung eine Betriebskostenabrechnungen auf Basis der Ergebnisse aus der Hausgeldabrechnung für den gleichen Abrechnungszeitraum erstellt.
Wie hoch sollte die Rücklage bei Eigentumswohnungen sein?
Instandhaltungsrücklage – FAQ – Was ist eine Instandhaltungsrücklage? Wer eine Eigentumswohnung besitzt, muss sich auch an den Kosten für Sanierungen oder Instandsetzungen des Gemeinschaftseigentums beteiligen. Dafür zahlt jeder Eigentümer eine Instandhaltungsrücklage.
- Aus ihr werden länger geplante Maßnahmen sowie kurzfristig notwendige Reparaturen finanziert, um den Wert des Gebäudes zu erhalten oder eine Wertsteigerung zu erzielen.
- Mehr erfahren Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? Das Gesetz schreibt vor, dass die Instandhaltungsrücklage eine angemessene Höhe haben sollte.
Bei der Höhe orientieren sich die Eigentümer idealerweise am Zustand, dem Alter, der Substanz und der Ausstattung des Gebäudes. Die Eigentümergemeinschaft beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan, der auch die Instandhaltungsrücklage beinhaltet. Instandhaltungsrücklage berechnen Wer verwaltet die Instandhaltungsrücklage? Die Eigentümergemeinschaft bestimmt einen Verwalter, der auch die Zahlung und Anlage der Instandhaltungsrücklage überwacht.
In kleineren Gemeinschaften übernimmt häufig einer der Miteigentümer die Verwaltung. Für größere Wohnanlagen wird in der Regel ein professioneller Dienstleister bestimmt. Das WEG schreibt einen Hausverwalter für jede Eigentümergemeinschaft vor. Lässt sich die Instandhaltungsrücklage steuerlich geltend machen? Als Wohnungseigentümer können Sie die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage selbst nicht steuerlich geltend machen.
Aber: Wenn die finanziellen Mitteln verwendet wurden, können Sie den auf Sie entfallenden Anteil in der Steuererklärung ansetzen. Was passiert mit der Instandhaltungsrücklage bei einem Immobilienverkauf? Beim Verkauf einer Eigentumswohnung geht der Rücklagenanteil automatisch auf den Käufer über.
- Der Verkäufer kann seinen Anteil an dem Finanzpolster nicht zurückfordern.
- Es empfiehlt sich daher für Immobilienverkäufer, die Höhe der Rücklage bei der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen.
- Jetzt mehr erfahren Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können.
Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.
Wer zahlt Strom bei Eigentümerwechsel?
Nach dem Eigentumsübergang einer Immobilie müssen Eigentümer eine Vielzahl bürokratischer Schritte durchlaufen. Unter anderem betrifft dies die Strom-, Wasser- und Gasversorgung des neuen Objektes. In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen, welche Aspekte zu beachten sind.
- Bezüglich der Wasserversorgung gibt es lediglich die Stadtwerke als Anbieter.
- Da die Wasserversorgung kommunal verwaltet wird, existieren keine privaten Anbieter.
- Die Wasserwerke sollten lediglich über den Eigentümerwechsel sowie die Wasserstände bei Eigentumsübergang informiert werden, da die Stadtwerke dies nicht selber in Erfahrung bringen werden.
Bei den Strom- und Gasanbietern gibt es deutlich mehr Auswahl. Hier gibt es neben dem Grundversorger auch private Anbieter, welchen oft günstigere Tarife bieten. Natürlich müssen auch hier die Anbieter über den Eigentümerwechsel informiert werden. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, den Anbieter recht schnell und mit kurzen Kündigungsfristen oder sogar Sonderkündigungsrechten nach dem Eigentümerwechsel zu ändern.
Ihr neuer Anbieter kümmert sich dementsprechend auch um die Kündigung des Altvertrages. Tatsächlich gilt dies nur für den Fall, wenn Sie selbst der Verbraucher von der Strom- und Gasversorgung sind. Im dem Fall, dass Sie Ihr Objekt vermieten möchten, brauchen Sie sich im Regelfall nicht um einen Anbieterwechsel zu bemühen.
Lediglich der Eigentumsübergang muss kommuniziert werden. Je nach Art der Vermietung ist es möglich, dennoch eher unwahrscheinlich, dass der frühere Vermieter die Strom- und Gasversorgung selber getragen hat und diese dann über die Nebenkosten beim Mieter abgerechnet hat.
Wird Hausgeld vom Mieter bezahlt?
4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Teile des Hausgeldes auf den Mieter umzulegen? – Je nach Form und Abrechnungszeitraum werden die umlagefähigen Kosten auf den Mieter umgelegt. Damit ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag enthalten sein.
- Ansonsten ist die Umlegung der Kosten nicht möglich.
- Bei gleichem Verteilerschlüssel übernimmt der Mieter die Kosten 1:1 vom Eigentümer.
- Stimmt der Verteilerschlüssel vom Mietvertrag nicht mit dem der WEG überein, so können die Kosten nicht 1:1 auf den Mieter umgelegt werden.
- In solchen Fällen ist eine umständliche Umrechnung nötig.
Deshalb sollte im Mietvertrag ebenso erwähnt werden, dass ein neuer Verteilerschlüssel der WEG sofort bei der Umlage auf den Mieter angewandt wird. Oftmals wird jedoch das Hausgeld nach Wohnungseigentumsanteil berechnet und die Nebenkosten nach Verbrauch, sodass es hier zu einer Differenz kommen kann.
Welche Kosten muss der Eigentümer tragen?
Mit diesen laufenden monatlichen Kosten müssen Sie rechnen: Grundsteuer, Strom- und Heizkosten, Gebühren für Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung, Telefon-, Internet- und Rundfunkgebühren sowie Versicherungsbeiträgen.
Wer zahlt wie viel Hausgeld?
Hausgeld – FAQs – Was ist das Hausgeld? Das Hausgeld ist ein Vorschuss, den der Eigentümer einer Wohnung pro Monat an den Verwalter seiner Immobilie zahlt. Es wird pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet und beträgt durchschnittlich rund 3 Euro. Die genaue Höhe ist abhängig von der Immobilie.
Rechtsgrundlage, um das Hausgeld für eine Eigentumswohnung zu ermitteln, ist das Wohnungseigentumsgesetz, Es regelt die Verteilung der Nutzen und Lasten einer Eigentümergemeinschaft, Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld? Das Hausgeld ist ein Vorschuss, den der Eigentümer einer Wohnung pro Monat an den Verwalter seiner Immobilie zahlt.
Das Wohngeld ist eine Sozialleistung des Staates. Es unterstützt einkommensschwache Menschen mit einem Mietzuschuss. Was beinhaltet das Hausgeld? Das Hausgeld beinhaltet Betriebskosten wie Abfallentsorgung, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung, Reinigungskosten, Kosten für den Hausmeister, Heizkosten, Verwaltungskosten und eine Instandhaltungsrücklage für etwaige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten.
Wie wird das Hausgeld ermittelt? Der Hausverwalter berechnet das Hausgeld. Im Rahmen eines Wirtschaftsplans stellt er Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr zusammen. Dabei berücksichtigt der Verwalter in Bezug auf die Instandhaltungsrücklage, welche Modernisierungen und Instandsetzungen in den kommenden Jahren anstehen.
Auf der Eigentümerversammlung stimmen alle Eigentümer der Immobilie über den Wirtschaftsplan ab. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können.
Welche Kosten fallen monatlich bei einer Eigentumswohnung an?
Hausgeld – Erwerben Sie eine Eigentumswohnung, treten Sie automatisch einer Eigentümergemeinschaft bei. Zweck dieses Verbunds ist es, zusammen für die Instandhaltung und Pflege des Wohnhauses zu sorgen, das jedem Eigentümer mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung anteilig gehört.
In der sogenannten Eigentümerversammlung treffen Sie gemeinsam Entscheidungen über Investitionen oder die Pflege der Grünanlagen rund um das Haus. Jeder Eigentümer zahlt monatlich ein Hausgeld ein, aus dem zum gegebenen Zeitpunkt Investitionen, wie beispielsweise ein neues Dach, getätigt werden können.
Vom Hausgeld werden außerdem laufende Kosten bezahlt, die das Wohnhaus betreffen und von der Eigentümergemeinschaft zusammen getragen werden. Dazu zählen unter anderem:
- Heizkosten (nicht die Heizung innerhalb der Eigentumswohnung)
- Strom für die Licht- und Sprechanlage
- Verwalterhonorar und Kontoführungsgebühren
- Müllentsorgung
- Gebäudeversicherung
- Hausmeister
- Treppen- und Gartenpflege
Als Wohnungseigentümer zahlen Sie im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Prozent mehr Wohnnebenkosten als ein Mieter. Als Faustregel gilt: Durchschnittlich werden 2,70 € pro Quadratmeter monatlich als Hausgeld veranschlagt. Das Hausgeld wird vom Verwalter im Wirtschaftsplan festgelegt.
Die Eigentümer müssen der Höhe des Geldes zustimmen. Örtlich kann das Hausgeld von der oben aufgeführten Faustregel abweichen. Sind zukünftig zum Beispiel höhere Ausgaben zu erwarten, kann das Hausgeld angehoben werden. In Neubauten ist das Hausgeld häufig geringer, da in den ersten fünf Jahren aufgrund der Gewährleistung keine Reparaturen zu erwarten sind.
Werfen Sie vor dem Kauf am besten einen Blick in den Wirtschaftsplan und verschaffen Sie sich Klarheit über die Höhe des Hausgeldes. Sie können den Unterlagen auch entnehmen, ob demnächst größere Investitionen zu erwarten sind.