Sendung wurde leider fehlgeleitet – was bedeutet das?6 min read Eine fehlgeleitete Sendung ist ein unerwünschtes Szenario, egal ob Sie bei Amazon bestellt oder ein Paket mit DHL, der Post und anderen Kurierdiensten verschickt haben. Erfahren Sie, was der Status „Sendung wurde leider fehlgeleitet” bedeutet, wie lange es dauert, es zurückzubekommen und wie Sie es an die richtige Adresse umleiten können.
Es wurden falsche Informationen an das Versandetikett angegeben; Die Empfängeradresse ist unvollständig; Das Paket wurde versehentlich an den falschen Zustellbezirk übergeben.
In den meisten Fällen können Sie diese Situation glücklicherweise lösen.
Contents
- 1 Was bedeutet DHL Sendung wurde fehlgeleitet?
- 2 Was heißt die Sendung wurde leider fehlgeleitet gegebenenfalls verzögert sich dadurch die Zustellung?
- 3 Was bedeutet Fehlleitung Post?
- 4 Was passiert wenn das Paket nicht zustellbar ist?
- 5 Warum verzögern sich DHL Pakete?
- 6 Warum klingelt DHL nicht?
- 7 Was passiert wenn Sendung zurückgeschickt wird?
- 8 Was passiert wenn man eine Retoure nicht zurückgeschickt?
- 9 Was passiert wenn ein Paket von DHL nicht zugestellt werden konnte?
Was bedeutet DHL Sendung wurde fehlgeleitet?
Bedeutung des Sendungsstatus | DHL Privatkundenservice Diese Meldung sehen Sie, wenn (noch) kein Sendungsstatus angezeigt werden kann. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Nachfolgend einige Beispiele:
Es liegen noch keine Informationen vom Absender vor: Der Absender hat Ihnen bereits die Sendungsnummer per E-Mail geschickt, aber noch keine Sendungsinformationen an DHL übermittelt. Teilweise kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis der Absender Informationen übermittelt bzw. die Sendung an DHL übergibt. Die Sendungsnummer hat einen Zahlendreher oder es fehlt ein Zeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Die eingegebene Sendungsnummer ist nicht gültig: Die Sendungsnummer bzw. der Sendungsidentcode ist eine 10- bis 39-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination, welche Sie auf Ihrem Einlieferbeleg finden. Möglicherweise haben Sie eine falsche Nummer eingegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Die Sendungsnummer ist von einer Paket-Sendung aus dem Ausland (DHL eCommerce): Die Sendungsnummer ist von einer Brief- oder Express-Sendung:
Dieser Status wird in den meisten Fällen als erstes in der Sendungsverfolgung angezeigt. Er bedeutet, dass der Absender die Sendung mit einem Versandaufkleber und einer Sendungsnummer versehen und die Sendungsdaten elektronisch an DHL übermittelt hat.
- Bitte beobachten Sie die,
- Ihr Paket kommt bald an.
- Ihre Sendung ist im Paketzentrum in der Region des Absenders eingegangen und wird für den Transport in in die Region des Empfängers vorbereitet.
- Es kann sein, dass dieser Status über mehrere Stunden oder Tage unverändert bleibt.
- Der nächste für Sie sichtbare Status ist der Eingang der Sendung im Ziel-Paketzentrum.
Ihre Sendung ist also permanent in Bewegung, auch wenn sich der Status nicht ändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein direkter Kontakt zum Paketzentrum oder die Beschleunigung der Sendung durch den Kundenservice nicht möglich ist. Ihre Sendung ist im Paketzentrum in der Region des Empfängers angekommen und gelangt über die Sortieranlage automatisch in die für die Empfängeradresse zuständige Zustellbasis.
In der Zustellbasis wird die Sendung nach Zustellbezirken sortiert und für die Verladung in das Zustellfahrzeug vorbereitet. Wird dieser Status mehrfach angezeigt, so musste Ihre Sendung vermutlich manuell nachbearbeitet werden. Bitte beobachten Sie die, Es kann zu einer Verzögerung von 1-2 Tagen kommen.
Es kann sein, dass dieser Status über mehrere Stunden oder Tage unverändert bleibt. Der nächste für Sie sichtbare Status ist die Verladung der Sendung in das Zustellfahrzeug. Ihre Sendung ist also permanent in Bewegung, auch wenn sich der Status nicht ändert.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein direkter Kontakt zum Paketzentrum oder die Beschleunigung der Sendung durch den Kundenservice nicht möglich ist.
- Ihre Sendung wurde nach der Sortierung in der Zustellbasis vom Zusteller in sein Fahrzeug geladen.
- In der Regel wird Ihr Paket noch am gleichen Tag zugestellt.
Wird dieser Status mehrmals in der Sendungsverfolgung angezeigt, konnte der Zusteller die Tour aufgrund einer Betriebsstörung, wie z.B. einer Straßensperrung, einem Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, nicht beenden. In diesem Fall kann es zu einer Verzögerung von 1-2 Tagen kommen.
- Beobachten Sie die,
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein direkter Kontakt zu unserem Zusteller oder die Beschleunigung der Sendung durch den Kundenservice nicht möglich ist.
- Tipp: Eine Prognose, zu welcher Zeit Ihr Paket voraussichtlich ankommen wird, können Sie der Paketankündigung entnehmen.
Registrieren Sie sich bei, um eine Paketankündigung zu erhalten. Ihre Sendung wurde zugestellt. Im Feld “Empfänger” auf der Ergebnisseite der sehen Sie, wer Ihre Sendung entgegengenommen hat:
Original-Empfänger (ursprünglich vorgesehener Empfänger) Familienangehörige Mitarbeiter Nachbar sonstige Person Briefkasten (wenn die Sendung in den Briefkasten passt)
Um sich den Namen des Empfängers anzeigen zu lassen, klicken Sie auf der Ergebnisseite auf “Detaillierte Empfängerinformationen anzeigen” und geben Sie die Empfänger-Postleitzahl ein. Wurde das Paket beim Nachbarn zugestellt und dieser ist Ihnen nicht bekannt oder nicht auffindbar, bitten wir Sie um etwas Geduld, falls er auf Sie zukommt.
- Wenn er sich nach zwei Tagen nicht gemeldet hat, kontaktieren Sie bitte unseren,
- Wenn der Zusteller Sie zu Hause nicht antrifft und kein Familienangehöriger oder Nachbar Ihre Sendung annehmen kann, wird sie in einer nahe gelegenen Postfiliale oder einem DHL Paketshop abgegeben.
- Dort können Sie Ihre Sendung 7 Werktage lang abholen, bevor sie an den Absender zurückgesendet wird.
Als Werktage gelten Montag bis Samstag, außer Feiertage. Wenn Sie Ihre Sendung selbst abholen möchten, benötigen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis). Sollten Sie Ihre Sendung innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen einmal nicht persönlich abholen können, haben Sie die Möglichkeit, einem Dritten eine Vollmacht zu erteilen: Bitte füllen Sie dafür das folgende vollständig aus und geben es der Person, die Ihr Paket für Sie abholen soll, ausgedruckt und unterschrieben mit.
Die Person benötigt zur Abholung die Bevollmächtigung mit Ihrer Unterschrift, die Benachrichtigungskarte sowie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis. Eine Bevollmächtigung ist bei Sendungen mit Identitäts- und Altersprüfung nicht möglich, da diese nur vom Empfänger persönlich entgegen genommen werden können.
Wichtiger Hinweis: In Ausnahmefällen kann der Zusteller Ihre Sendung nicht in der Filiale abgeben, die er zuvor auf Ihrer Benachrichtigungskarte vermerkt hat. Der tatsächliche Abgabeort (z.B. Postfiliale, Paketshop, Packstation) wird Ihnen in der angezeigt.
Stimmt die Angabe in der Sendungsverfolgung mit der auf Ihrer Benachrichtigungskarte überein, waren Sie vielleicht zu früh in der Filiale und die Sendung wurde noch nicht einsortiert. Bitte prüfen Sie nochmal die Uhrzeit auf der Benachrichtigungskarte. In seltenen Fällen ist es unseren Zustellern nicht möglich, Ihre Sendung zuzustellen.
Gründe hierfür können beispielsweise sein:
Zustellung außerhalb der Geschäftszeiten, nicht-zustellbare Nachnahmesendung oder Abbruch der Zustelltour aufgrund von Krankheit oder Überschreitung der Arbeitszeit.
Doch es gibt keinen Grund zur Sorge. Am nächsten Werktagen versuchen wir es erneut. Ihre Sendung befindet sich im Start- oder Ziel-Paketzentrum und konnte nicht direkt weitergeleitet werden. Nachfolgend finden Sie mögliche Gründe hierfür:
Die Sendung musste aufgrund eines Sortierfehlers erneut gescannt werden. Die Sendung konnte aufgrund eines hohen Sendungsaufkommens nicht direkt weitergeleitet werden.
Es kann sein, dass dieser Status über mehrere Stunden oder Tage unverändert bleibt. Der nächste für Sie sichtbare Status ist die Verladung der Sendung in das Zustellfahrzeug. Ihre Sendung ist also permanent in Bewegung, auch wenn sich der Status nicht ändert.
- Beobachten Sie bitte die,
- Es kann zu einer Verzögerung von 1-2 Tagen kommen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein direkter Kontakt zum Paketzentrum oder die Beschleunigung der Sendung durch den Kundenservice nicht möglich ist.
- Der Großteil der Sendungen wird in den Paketzentren vollautomatisiert sortiert und bearbeitet – bis zu 50.000 Sendungen pro Stunde.
Wenn die Sortieranlage eine erforderliche Information nicht lesen oder zuordnen kann, wird die entsprechende Sendung für die manuelle Nachbearbeitung aussortiert. Es gibt verschiedene Gründe für eine manuelle Nachbearbeitung. Nachfolgend finden Sie einige Möglichkeiten, warum sich die Zustellung Ihrer Sendung verzögern kann:
Die Adresse auf der Sendung ist fehlerhaft oder unvollständig (z.B. ein Dreher in der Postleitzahl oder eine fehlende Hausnummer). Der Versandaufkleber wurde undeutlich handschriftlich ausgefüllt. Der Versandaufkleber hat sich von der Sendung gelöst. Die Verpackung der Sendung hat sich beim Transport geöffnet oder wurde äußerlich leicht beschädigt und muss nachverpackt werden.
Bitte beobachten Sie die, Es kann zu einer Verzögerung von 1-2 Tagen kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein direkter Kontakt zum Paketzentrum oder die Beschleunigung der Sendung durch den Kundenservice nicht möglich ist. Tipp: Wenn Sie als Absender den Versandaufkleber über die ausdrucken und die Adresse nicht handschriftlich eintragen, gelangt Ihre Sendung durch die bessere Erkennungsquote in den Sortieranlagen schneller zum Ziel.
- Der Großteil der Sendungen wird in den Paketzentren vollautomatisiert sortiert und bearbeitet – bis zu 50.000 Sendungen pro Stunde.
- Wenn die Sortieranlage eine erforderliche Information nicht lesen oder zuordnen kann, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Sendung fehlgeleitet und auf ein falsches Zustellfahrzeug geladen wird.
Es gibt verschiedene Gründe für eine Fehlleitung. Nachfolgend finden Sie einige Möglichkeiten, warum sich die Zustellung Ihrer Sendung verzögern kann:
Die Adresse auf der Sendung ist fehlerhaft oder unvollständig (z.B. ein Dreher in der Postleitzahl oder eine fehlende Hausnummer). Der Versandaufkleber hat sich von der Sendung gelöst.
Bitte beobachten Sie die, Es kann zu einer Verzögerung von bis zu 5 Tagen kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein direkter Kontakt zum Paketzentrum oder die Beschleunigung der Sendung durch den Kundenservice nicht möglich ist. Wenn der Zusteller Sie zu Hause nicht antrifft und kein Familienangehöriger oder Nachbar Ihre Sendung annehmen kann, wird sie in einer nahe gelegenen Postfiliale, einem DHL Paketshop oder einer Packstation abgegeben.
Dort können Sie sie 7 Werktage lang abholen. Als Werktage gelten Montag bis Samstag, außer Feiertage. Können Sie Ihre Sendung nicht innerhalb der 7 Tage abholen, wird sie an den Absender zurückgeschickt. Die Abholfrist beginnt einen Werktag nach dem Zustellversuch. Unser Zusteller konnte Sie leider nicht unter der Adresse finden, die auf Ihrem Paket angegeben ist.
Wir überprüfen nun die Adresse, die auf Ihrem Paket steht. Wenn wir sie zuordnen können, wird Ihr Paket erneut an Sie zugestellt. Falls wir die Adresse nicht zuordnen können, müssen wir die Sendung leider wieder an den Absender zurückgeben. In dem Fall wenden Sie sich bitte für eine erneute Zusendung und einen Adressabgleich an den Absender.
- Tipp: Ist der Zugang zu Ihrem Haus in einem Innenhof? Oder ist Ihre Haustür etwas schwieriger zu finden? Dann schreiben Sie dies bei Ihrer nächsten Bestellung in das Feld “Adresszusatz” – unser Zusteller findet Sie dann bestimmt! Unser Zusteller hat erneut versucht, Ihre Sendung an Sie zuzustellen.
- Leider haben wir Sie Zuhause nicht angetroffen und unser Zusteller konnte auch keine Ersatzzustellung (z.B.
an einen Nachbarn) durchführen. Ihre Sendung konnte daher nicht zugestellt werden. Was passiert jetzt mit meiner Sendung? Unser Zusteller bringt Ihre Sendung zurück in die Filiale oder den Paketshop. Von dort wird die Sendung nach Ablauf der Lagerfrist (7 Tage ab der ersten Benachrichtigung) wieder an den Absender zurückgeschickt.
Für Ihre Sendung haben wir einen Auftrag zur Ablage der Sendung an einem oder für die Zustellung an einen bestimmten erhalten. Dieser kann entweder in ihrem als dauerhafte Empfangspräferenz hinterlegt oder speziell für diese Sendung gebucht worden sein. Für Ihre Sendung haben wir einen Auftrag zur Zustellung an einem bestimmten erhalten.
Dieser kann entweder in ihrem als dauerhafte Empfangspräferenz hinterlegt oder speziell für diese Sendung gebucht worden sein. Für Ihre Sendung haben wir einen Auftrag zur Ihrer Sendung von Ihrer Hausadresse an eine erhalten. Dieser kann entweder in ihrem als dauerhafte Empfangspräferenz hinterlegt oder speziell für diese Sendung gebucht worden sein.
- Für Ihre Sendung haben wir einen Auftrag zur Ihrer Sendung von Ihrer Hausadresse an eine erhalten.
- Dieser kann entweder in ihrem als dauerhafte Empfangspräferenz hinterlegt oder speziell für diese Sendung gebucht worden sein.
- Unsere Zusteller prüfen bei der Zustellung Ihrer Sendung, ob diese sicher am Ablageort bzw.
bei Ihrem ausgewählten Nachbarn abgelegt werden kann. Die Kriterien für einen Ablageort sind folgende:
Auf dem Empfängergrundstück Wettergeschützt Für Dritte nicht einsehbar Für den Zusteller frei zugänglich
Für Nachbarn gelten diese Voraussetzungen:
In unmittelbarer Nachbarschaft Muss anwesend sein
Falls diese Kriterien nicht erfüllt werden, wird Ihre Sendung bei einem anderen Nachbarn zugestellt oder in eine Filiale/Packstation gebracht, wo Sie Ihre Sendung anschließend abholen können. : Bedeutung des Sendungsstatus | DHL Privatkundenservice
Was heißt die Sendung wurde leider fehlgeleitet gegebenenfalls verzögert sich dadurch die Zustellung?
Gegebenenfalls verzögert sich dadurch die Zustellung. Dieser Paketstatus kommt relativ häufig vor und kann verschiedene Gründe haben. Der Paketaufkleber weist möglicherweise eine falsche oder unvollständige Empfängeranschrift auf. Oder das Paket wurde einem falschen Zustellbezirk zugewiesen.
Wie lange dauert eine Verzögerung bei DHL?
Innerhalb von Deutschland wird ein Paket in der Regel bereits 1-2 Werktage nach dem Versand beim Empfänger zugestellt. In wenigen Fällen kann es aber auch länger dauern – z.B. in der Vorweihnachtszeit.
Was bedeutet Fehlleitung Post?
Ereignisse Sendungen verfolgen \n \n”,”classes”:,”additionalAttributes”:},,,,,,,,,, ]},,,,,,,,,, ]},,,,,,,,,, ]},,,,,,,,,, ]},,,,,,,,,, ]},,,,,,,,,, ]},,,,,,,,,, ]}]}},”onlineServiceId”:”post-portal”,”navMain”:,”title”:”Angebot”},,,,,, ],”title”:”Schritt für Schritt”},,,,,, ],”title”:”Beachten bei”}],”id”:”e0990911-2a0d-41f5-a12c-4282a2c89538″,”text”:”Briefe versenden”,”title”:”Briefe versenden”,”url”:”https://www.post.ch/de/briefe-versenden”,”noFlyout”:false},,,, ],”title”:”Angebot”},,,,, ],”title”:”Schritt für Schritt”},,,,, ],”title”:”Beachten bei”}],”id”:”55a5cb9e-66ae-4707-b38c-ed7304ffab03″,”text”:”Pakete versenden”,”title”:”Pakete versenden”,”url”:”https://www.post.ch/de/pakete-versenden”,”noFlyout”:false}, ],”title”:””}, ],”title”:”Sendung verpasst”},,,,, ],”title”:”Angebot”},,,,, ],”title”:”Beachten bei”}],”id”:”7e5e9e76-9218-49c1-b208-07c633cc4569″,”text”:”Empfangen”,”title”:”Empfangen”,”url”:”https://www.post.ch/de/empfangen”,”noFlyout”:false}, ],”title”:”Suche”},,,,,,,,, ],”title”:”Angebot”},,, ],”title”:”Unterwegs”},,, ],”title”:”Zu Hause”}],”id”:”2fbe440b-73a5-4242-abf7-29dbbc207861″,”text”:”Standorte”,”title”:”Standorte”,”url”:”https://www.post.ch/de/standorte”,”noFlyout”:false},,,,,, ],”title”:”Werben und Tagespost”},,,,,,, ],”title”:”Warenversand und Logistik”},,,,,,, ],”title”:”Digitalisierung und Identifikation”},,,,,, ],”title”:”Branchen”},,,,,, ],”title”:”Sie und die Post”}],”id”:”dbc3b752-9bc4-4638-9537-76585f2a475a”,”text”:”Geschäftslösungen”,”title”:”Geschäftslösungen”,”url”:”https://www.post.ch/de/geschaeftsloesungen”,”noFlyout”:false}],”navMeta”:,”navLang”:,”translations”: }> Abgang von Exportsendungen ab der Grenzstelle. Die Sendung ist an der Grenzstelle des Aufgabelandes eingetroffen und wird für die Weiterleitung ins Bestimmungsland vorbereitet. Die Sendung befindet sich an der Grenzstelle des Bestimmungslandes und wird für die Zustellung vorbereitet. Evtl. muss die Sendung vor der Zustellung noch dem Zoll übergeben werden. Zeigt an, ab welchem Zeitpunkt die Sendung bei der Filiale zur Abholung bereit liegt, oder wann eine Sendung für die Massenzustellung vorbereitet wurde. Der Versender hat für die Sendung eine Sendungsnummer erstellt und die Daten elektronisch an die Post übermittelt. Die Sendung ist zu diesem Zeitpunkt normalerweise noch nicht der Post übergeben worden. Die Sendung wurde beim Empfänger zur Abholung gemeldet (siehe Ereignis «zur Abholung gemeldet») und die Aufbewahrungsfrist wurde durch den Empfänger verlängert. Eine Sendung mit Postfachzustellung, die gegen Unterschrift übergeben oder nur persönlich ausgehändigt werden kann, wurde ins Postfach des Empfängers zur Abholung am Schalter avisiert. Die Bearbeitung Ihrer beleglosen Nachnahme (BLN) ist nicht erfolgt und wird gelöscht. Die Bearbeitung Ihrer beleglosen Nachname (BLN) ist noch pendent. Eine Sendung gilt als beschädigt, wenn die Umhüllung defekt ist, wenn Verdacht auf Beschädigung des Inhalts besteht oder die Adresse nicht mehr vorhanden ist. Solche Sendungen werden durch Stellen der Post CH AG behandelt und wieder transportfähig gemacht. Eine Beurteilung der Beschädigung des Inhalts muss im Normalfall durch den Empfänger der Sendung vorgenommen werden. Der Empfänger hat die Annahme verweigert.
Weiterleitung Zweite Zustellung Einmalvollmacht Aufbewahrungsfrist verlängern
Die Postverzollung wurde abgeschlossen. Die Sendung hat das Aufgabeland verlassen und wird ins Bestimmungsland transportiert. Die Sendung musste an der Grenzstelle dem Zoll zur Kontrolle übergeben werden. Die Sendung kann erst zugestellt werden, wenn sie vom Zoll freigegeben wird.
- Die Sendung wurde durch die Post direkt beim Kunden in Empfang genommen.
- Die Sendung wurde zurückgesandt, mit der vom Absender definierten Leistung.
- Die Sendung wurde zur Abholung gemeldet.
- Der Bote konnte jedoch die Sendung nicht wie beauftragt entgegennehmen.
- Aufgrund z.B.
- Falscher Postleitzahlen kann es zu Fehlleitungen von Sendungen kommen.
Die Sendungen werden an die richtige Stelle weitergeleitet. Dies hat nicht zwingend eine Verspätung zur Folge, kann aber zu einer solchen führen. Die Sendung befindet sich in der Postverzollung. Die Sendung ist in einem Transitland eingegangen. Aufgrund technischer Gegebenheiten zeigt «Sendungen verfolgen» Empfängeradressen nur für Paket- und Swiss-Express-«Mond»-Sendungen an.
Für die Sendung wurde eine Nachforschung ausgelöst. Die Sendung ist aufgrund eines Nachsendeauftrags nachgesandt worden. Eine nicht erfolgreiche Zustellung kann aus verschiedenen Gründen auftreten. Je nach Fall wird die Sendung noch einige Tage auf der Filiale aufbewahrt, bevor dann eine Rücksendung an den Absender (Siehe Ereignis «Rücksendung») oder eine Nachsendung erfolgt.
Die möglichen Gründe für eine Rücksendung können ebenfalls unter «Rücksendung» eingesehen werden. Weil die Sendung nicht zugestellt werden konnte (z.B. nicht angeschriebener Briefkasten) oder unzustellbar war, wurde sie zurückgesandt. Für eine Rücksendung kommen folgende Gründe in Frage: Nicht abgeholt: Die Sendung wurde zur Abholung gemeldet, aber nach Ablauf der Frist vom Empfänger nicht auf der Filiale abgeholt.
Weggezogen, Nachsendefrist abgelaufen: Der Empfänger ist weggezogen und sein Nachsendeauftrag ist bereits abgelaufen (im Normalfall nach einem Jahr). Annahme verweigert: Der Empfänger hat die Annahme der Sendung verweigert. Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden: Die Empfängeradresse ist unbekannt oder die adressierte Person konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden.
Gestorben: Die adressierte Person ist verstorben. Firma erloschen : Die adressierte Firma ist erloschen. Auftrag «Post zurückbehalten» : Es besteht ein Auftrag «Post zurückbehalten», dessen Dauer die gesetzliche Frist von sieben Tagen (für Betreibungsurkunden/Gerichtsurkunden) oder zwei Monaten (für übrige Sendungen) überschreitet.
Der Absender die Anweisung gegeben, die Sendung bei nicht erfolgreicher Zustellung sofort zu retournieren. Neue Adresse Postlagernd bei BU (Betreibungsurkunde) und GU (Gerichtsurkunde) Die Sendung wurde retourniert, da ein Nachsendeauftrag an eine Postlageradresse besteht. Im Militär (bei BU) Die Sendung wurde retourniert, da der Empfänger zurzeit im Militär weilt. Neue Adresse im Ausland bei BU (Betreibungsurkunde), GU (Gerichtsurkunde) und BLN (Beleglose Nachnahme). Die Sendung wurde retourniert, da ein Nachsendeauftrag an eine Adresse im Ausland besteht. Neue Adresse ausserhalb des Betreibungskreises (bei BU) Die Sendung wurde retourniert, da der Empfänger nicht mehr im Betreibungskreis wohnhaft ist. Briefkasten/Postfach wird nicht mehr geleert. Die Sendung wurde retourniert, weil Briefkasten/Postfach seit längerer Zeit nicht mehr geleert wurde. Empfänger unbekannt verzogen. Rücksendung durch Empfänger Die Sendung wurde in den Postbriefkasten eingeworfen mit dem Vermerk «refusiert».
Die Sendung wurde auf Wunsch des Absenders per A- oder B-Post zurückgeschickt. Ab diesem Ereignis sind daher keine weiteren Informationen in der Sendungsverfolgung verfügbar. Es gelten die gleichen Rücksendegründe wie bei der Rücksendung.
Rückzustellung Schalter: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender am Schalter rückzugestellt. Rückzustellung Postfach: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender im Postfach rückzugestellt. Rückzustellung Domizil: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender am Domizil rückzugestellt.
Die Sendung hat das Transitland verlassen. Die Sendung wurde postlagernd adressiert und liegt in der Filiale bereit zur Abholung. Die Sendung ist in einem Zentrum zur Weiterleitung an den Bestimmungsort sortiert worden. Die Sendung ist entweder in einem Zentrum zur Weiterleitung an ein weiteres Zentrum sortiert worden oder sie wurde in einer Filiale bearbeitet.
Die Sendung wird später ausgeliefert, gemäss Vereinbarung mit dem Empfänger. Der Bote machte eine Fehlscannung und musste die Eingabe widerrufen. Die Sendung hat die Schweiz passiert (Transitsendung). Die Sendung ist der Feldpost übergeben worden. Die Sendung weist eine verspätete Ankunft auf. Der Postverzollungsprozess in der Schweiz ist abgeschlossen und die Sendung wird an die Inlandzustellung übergeben.
Da der Empfängerkunde bei der Zustellung mit «Zustellliste Post» nicht in der Lage ist, die Sendungen sofort zu kontrollieren, kann er ein Widerrufsrecht der erfolgten Zustellung nutzen. Ein Widerruf muss sich immer auf eine konkrete Sendungsnummer beziehen und muss gleichentags erfolgen.
Die Zahlung wurde ausgeführt und elektronisch bestätigt. Die Zahlung wurde ausgelöst, ist aber noch nicht elektronisch bestätigt. Dieser Status zeigt an, wann Ihre Sendung aufgegeben wurde. Gleichzeitig ist auch die Aufgabestelle ersichtlich. Die Sendung wurde durch die zuständige Zustellorganisation (Filiale, Distributionsbasis) am Domizil zugestellt.
Die Sendung wurde dem Empfänger ins Ablagefach (Milchkasten) zugestellt. Die Sendung wurde über einen Schalter zugestellt (Filiale, Filiale mit Partner, Pickpoststelle usw.). Die Sendung wurde an eine Postfachadresse zugestellt. Die Sendung wurde mittels vereinbarter Zustellung dem Empfänger übergeben, die Empfangsbestätigung ist noch ausstehend (Unterschriftsbild noch nicht vorhanden).
- Ein Zustellversuch hat stattgefunden und der Empfänger der Sendung war nicht vor Ort.
- Die Sendung wurde per Abholungseinladung dem Empfänger gemeldet.
- Sind Sie für längere Zeit nicht zu Hause, können Sie Ihre Postsendungen einfach bei Ihrer Filiale zurückbehalten lassen.
- Wir kennen das Zustelldatum nicht, weil die Sendung aus dem Ausland kommt oder ins Ausland geht.
Oder nicht wie vorangemeldet bei uns eintraf. Ein Zustellversuch hat stattgefunden. Ein Zustellversuch hat stattgefunden, die Adresse war jedoch ungültig. Ein Zustellversuch hat stattgefunden, der Empfänger ist jedoch unbekannt. Ein Zustellversuch hat stattgefunden, die Adresse ist jedoch nicht korrekt.
Was tun wenn DHL Paket zurückgesendet wird?
Was können Sie tun, wenn ein Paket an den Absender zurückgeschickt wird? – In solcher Situation sollten Sie zuerst den Standort der Sendung im Sendungsverfolgungstool überprüfen.
- Ist die Sendung noch immer in die Filiale, dann können Sie sie ab dem nächsten Werktag dort abholen.
- Wenn aber das Paket bereits zum Versender retourniert wird, dann melden Sie sich bitte bei dem Kundendienst des Kurierunternehmens oder bei unserem Kundendienst, wenn Sie die Buchung über die Eurosender-Plattform abgegeben haben.
In den meisten Fällen kann die Rücksendung an den Absender nicht gestoppt werden, da der Großteil der Pakete automatisch sortiert und bearbeitet wir. Diesen Prozess kann der Kundendienst leider nicht beeinflussen.
Warum wurde mein DHL Paket zurückgesendet?
Die folgenden Gründe sind häufig für die Rücksendung von Gegenständen an den Absender: Die Adresse existiert nicht oder ist falsch. Der Artikel enthält unzureichendes Porto. Der Empfänger ist umgezogen, ohne eine Weiterleitungsadresse anzugeben.
Was passiert wenn ein Paket von DHL nicht zugestellt werden konnte?
Der DHL-Zusteller unternimmt meist einen Zustellversuch. Wenn er Sie nicht zu Hause antrifft, hinterlegt er Ihre Bestellung bei einem Nachbarn, in einem vereinbarten Geschäft oder in der nächsten Postfiliale. In Ihrer Postfiliale können Sie vereinbaren, wo Sie eine Ersatzzustellung wünschen.
Gelegentlich erhalten Sie die Notiz von DHL erst am nächsten oder übernächsten Tag mit der Briefpost zugestellt.Wird Ihr Paket in einer Postfiliale für Sie hinterlegt, müssen Sie es binnen einer Woche abholen, sonst wird es zurückgesendet.Wenn Sie die persönliche Zustellung wählen, können nur Sie selbst die Lieferung in Empfang nehmen bzw. abholen.
Was passiert wenn das Paket nicht zustellbar ist?
Nicht zugestelltes Paket – was machen Kurierunternehmen mit solchen Sendungen?3 min read Ein nicht zugestelltes Paket ist eine Sendung, die aufgrund verschiedener Umstände nicht an ihren Bestimmungsort geliefert werden kan n, Wir haben nicht zugestellte Sendungen auch schon in einem unserer vergangenen Beiträge zum Thema kurz erwähnt, wollen sie in diesem Beitrag aber noch genauer unter die Lupe nehmen.
- In der Regel werden nicht zustellbare Pakete an den Absender retourniert.
- Wenn der Absender aus irgendeinem Grund nicht das Paket empfangen kann oder will, wird das Kurierunternehmen das Paket für eine Weile aufbewahren, so dass der Besitzer einen Anspruch einreichen kann.
- Das Kurierunternehmen kann jedoch nicht eine unbegrenzte Zeit lang warten.
Wenn eine Zustellung also nicht möglich ist und das Paket noch immer nicht abgeholt wurde, wird das Kurierunternehmen nach einer bestimmten Zeit (die von einem Unternehmen zum anderen variiert), das Paket als unzustellbar einstufen, Die Art und Weise, wie die Kurierdienstleister oder Postämter das nicht zugestellte Paket handhaben, hängt von der Art oder dem Inhalt des Paketes ab.
- Wenn das Kurierunternehmen oder die Postdienststelle feststellt, dass der Inhalt des Paketes einen hohen Wert hat, kann es auf einer Auktion verkauft werden,
- Wenn das Paket Geld enthält (was sowieso nicht zum Versand empfohlen wird!) und es von der nationalen Post bearbeitet wird, wird das Geld normalerweise in der Staatskasse hinterlegt,
- Wenn es kommerzielle Produkte, wie Lebensmittel, Kosmetika oder Reinigungsprodukte enthält, können diese auch gespendet werden,
- Das Paket wird jedoch vernichtet, wenn es keinen offensichtlichen Wert hat oder wenn es verbotene Gegenstände enthält.
Dies sind nur ein paar allgemeine Szenarien. Man kann jedoch nicht sicher sein, was mit dem nicht zugstellten Paket passiert ist. Manchmal kann es sogar vorkommen, dass der Inhalt des Paketes unter die Mitarbeiter des Kurierdienstleisters oder der Postdienststelle aufgeteilt wird. Dies ist jedoch eher eine Ausnahme als ein häufig vorkommender Fall. Unabhängig davon, welche Maßnahmen der Kurierdienstleister oder die Post ergreifen, nachdem das Paket als unzustellbar eingestuft wurde, ist es schwieriger dieses zurückzufordern. In den meisten Fällen versuchen die Kurierunternehmen das nicht zugestellte Paket zum Absender zurückzubringen.
Wenn die Sendung von der Post befördert wird und keine Adresse auf dem Paket angegeben ist, wird die Post höchstwahrscheinlich versuchen den Absender zu finden. Dies wird von Fall zu Fall gehandhabt, daher variieret die Zeit, die für die Nachverfolgung des Absenders erforderlich ist. Wenn es ihnen nicht gelingt den Absender zu finden, ist die letzte Lösung für ein nicht zugestelltes Paket die Entsorgung,
Ein Paket kann aus mehreren Gründen als nicht zustellbar betrachtet werden, Hier einige dieser Gründe:
- Unzureichendes Porto – dies kommt meistens vor, wenn man Postdienstleistungen nutzt, welche Briefmarken benötigen. Wenn für den Brief oder die Sendung nicht die richtige Menge und der richtige Wert von Briefmarken gekauft wurde, wird das Postamt die Sendung nicht an die Lieferadresse zustellen.
- Es ist an einen nicht existierenden Empfänger adressiert – dies geschieht normalerweise, wenn der Name der Straße kürzlich geändert wurde oder wenn sich die Lieferadresse in einer neu gebauten Nachbarschaft oder einem neuen Wohngebiet befindet.
- Die Lieferadresse ist unvollständig oder falsch.
- Wenn die Person, an welche das Paket adressiert ist, sich weigert die Sendung anzunehmen – informieren Sie den Empfänger immer über die Lieferung des Pakets.
- Wenn extra Gebühren anfallen und der Empfänger oder die Person, die die Bestellung aufgegeben hat, sich weigert diese zu zahlen.
- Wenn das Paket Gegenstände enthält, die nicht verschickt werden dürfen,
Was passiert bei Zustellung leider nicht möglich?
DHL “Zustellung nicht möglich”: Das bedeutet die Nachricht – Wenn Sie “Zustellung nicht möglich” in Ihrem DHL-Paket Tracker oder in einer E-Mail erhalten, bedeutet dies, dass der Paketbote Ihr Paket nicht ordnungsgemäß an den Empfänger zustellen konnte.
Damit DHL Ihr Paket zustellen kann, muss der Name des Paketempfängers auf dem Briefkasten und der Klingel steht. Außerdem muss sich die korrekte Adresse auf dem Paket finden. Möglich ist auch, dass der Paketbote nicht an die Haustüre oder den Briefkasten gelangen konnte, weil der Zugang zum Beispiel nur mit einem Haus-Schlüssel möglich ist oder weil ein Hund den Paketboten belästigte. Falls das Unternehmen schon geschlossen hatte, konnte der Paketbote die Zustellung ebenfalls nicht durchführen. Eventuell musste der Paketbote auch die Zustellungstour aufgrund von Krankheit oder Überstunden abbrechen.
Warum verzögern sich DHL Pakete?
Die Zustellung der Sendung verzögert sich. Sie erfolgt in den nächsten Werktagen. Der oben genannte Status kann alternativ lauten: »Die Sendung wird auf Empfängerwunsch an einem anderen Werktag zugestellt« oder »Die Sendung wurde zurückgestellt. Die Zustellung erfolgt vrs.
am nächsten Werktag«. Nach Erfahrungen der Paketda-Redaktion gibt es keinen Empfängerwunsch sondern DHL hat selber entschieden, das Paket später auszuliefern. Das sogenannte Zurückstellen (Einlagern) von Paketen kann vorkommen, wenn DHL in einem Lieferbezirk überlastet ist. Zum Beispiel durch hohes Sendungsaufkommen, Krankheit, Urlaub, allgemeiner Personalmangel, etc.
Anzeige Das Paket wird in der örtlichen DHL-Zustellbasis gelagert. Zustellbasen erscheinen meistens nicht im Tracking. Es sind kleine Sortierzentren, die sich bildlich gesprochen auf halber Strecke zwischen einem überregionalen Paketzentrum und der Empfängeranschrift befinden.
Wie lange das Paket gelagert wird, kann man nicht vorhersagen. Nach Beobachtungen von Paketda.de bleiben viele Pakete 1 bis 2 Tage im Lager. Ab 4 Tagen Lagerzeit muss man sich Sorgen machen. Als DHL-Kunde hat man auf die Lagerdauer keinen Einfluss. Im Zweifel rufen Sie bitte die DHL-Hotline an. Aber verlassen Sie sich nicht auf Versprechungen wie “Paket kommt morgen”,
denn so etwas kann Ihnen niemand verbindlich zusichern. Übrigens: Der Status »Die Zustellung der Sendung verzögert sich« kann auch erscheinen, wenn es sich um ein Paket an ein Unternehmen handelt, das am Samstag nicht geöffnet hat. Die Zustellung erfolgt dann am Montag.
- In der Sendungsverfolgung von Amazon wird dieser Paketstatus wie folgt angezeigt: Manchmal erscheint auch folgende Amazon-Statusmeldung: “Spezielle Liefervereinbarung durch den Kunden beantragt, die den Versand verzögern kann”.
- Lassen Sie sich von der Formulierung nicht verwirren; als Kunde haben Sie die spätere Lieferung natürlich nicht beauftragt.
Man muss die Situation einfach so hinnehmen und kann die Verzögerung nicht ändern oder verkürzen. In der DHL-Smartphone-App erscheint die Meldung mit folgendem Text: »Zustellung am nächsten Werktag.« Wie oben geschildert, ist allerdings nicht garantiert, dass die Zustellung am nächsten Werktag wirklich klappt.
Wie lange darf sich ein Paket verspäten?
Wann gilt ein Paket überhaupt als verspätet? – Nach dem gesunden Menschenverstand könnte man meinen, ein Paket müsse innerhalb von ein paar Tagen beim Empfänger sein. In den allermeisten Fällen klappt es auch. Manchmal hingegen nicht. Manche Kunden befürchten dann sogleich die Unterschlagung ihres Eigentums.
- Doch so einfach lässt sich nicht argumentieren.
- Die Paketdienste sichern sich in ihren AGB ab und garantieren keine bestimmten Lieferzeiten.
- Zumindest nicht für Standardpakete, die zwischen 5 und 15 Euro Versand kosten.
- Für teure Expresspakete kann es bei Verspätung Schadenersatz geben ( vgl.
- Dieser Abschnitt unten ).
Hat Ihnen ein Onlineshop die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt versprochen? Dann reklamieren Sie bitte nicht beim Paketdienst, sondern direkt beim Onlineshop. Denn in letzter Konsequenz ist der Onlineshop dafür verantwortlich, die versprochene Lieferzeit einzuhalten.
- Ommt ein Standardpaket mal nicht binnen 3 Tagen beim Empfänger an, lässt sich daraus kein Schadenersatz-Anspruch ableiten.
- Selbst bei einwöchiger Verspätung nicht.
- Der Paketda-Redaktion ist sogar ein Fall bekannt, bei dem ein Paket mehrere Monate verschollen war und der Paketdienst bereits Schadenersatz für den Verlust ausgezahlt hatte.
Das Paket tauchte jedoch wieder auf, wurde zugestellt und der Paketdienst verlangte den Schadenersatz zurück, weil die Transportleistung seitens des Paketdienstes erbracht wurde. Zwar erst nach etlichen Monaten – aber sie wurde erbracht. Grundsätzlich gilt: Ein Standardpaket kann aus Sicht der Paketdienste niemals verspätet sein.
Hat DHL zur Zeit Probleme?
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Warum klingelt DHL nicht?
Diese Empfänger sind betroffen – „Künftig stellen wir ein für Sie bestimmtes Paket direkt an Ihrem Ablageort zu – ohne den Versuch der persönlichen Zustellung an der Haustür”, heißt es in dem Rundschreiben. Der zukünftige Klingelverzicht betrifft damit Kunden, die einen sogenannten Ablagevertrag haben.
- Das ist der Fall, wenn man bei DHL festgelegt hat, dass Pakete beispielsweise auf die Terrasse oder in den Garten gelegt werden können, falls man nicht da ist.
- Wird dieser Ablageort nach der betroffenen Zustellung nicht wieder aufgehoben, ist er auch weiterhin gültig.
- Bisher mussten die Paketboten auch bei Empfängern mit Ablagevertrag klingeln.
Mit der neuen Regelung gilt das nicht mehr. Der Verzicht auf das Klingeln solle für einen ungestörten und zügigen Empfang der Sendung sorgen, erklärt DHL in dem Rundschreiben. Die neue Regelung sorgt außerdem dafür, dass die Paketboten bei der Zustellung Zeit sparen, wie es bei „Paketda!” heißt.
Kann man Pakete in der Zustellbasis abholen?
Selbstabholungen bei DHL – In den überregionalen DHL-Paketzentrum, deren Standorte in der Sendungsverfolgung angezeigt werden, können Pakete nicht selber abgeholt werden. Die Chance ist gleich Null, weil Kunden dort nicht aufs Gelände gelassen werden.
Außerdem durchlaufen ein Paketzentrum täglich mehrere zehntausend Sendungen. Es ist nicht möglich, einzelne Pakete herauszufischen. In Zustellbasen und Zustellstützpunkten von DHL Deutsche Post sind einigen Kunden schon Selbstabholungen gelungen. Wenn Sie die DHL-Hotline anrufen, werden Sie immer die Auskunft bekommen, dass Pakete dort nicht selber abgeholt werden können.
Ein Paketda-Nutzer hat uns jedoch geschildert, wie es ihm trotzdem gelungen ist. Hier lesen Sie den Erfahrungsbericht zu Selbstabholungen bei DHL, ▶ Bei DHL können Pakete nachträglich an eine Postfiliale oder Packstation umgeleitet werden, sofern der rote Hinweis auf “DHL-Wunschpaket” in der Sendungsverfolgung erscheint.
Licken Sie den Hinweis an und geben evtl. bei Aufforderung ihre Empfänger-PLZ ein. Anschließend erscheinen die Umleitungs-Möglichkeiten. DHL-Pakete lassen sich nur umleiten, solange sie nicht in der Region des Empfängers (sog. Ziel-Paketzentrum ) angekommen sind. Das ist vor allem bei Lieferungen von Amazon ein Nachteil, weil Amazon-Pakete häufig direkt in den DHL-Zielpaketzentren eingeliefert werden.
In diesem Fall ist keine Paket-Umleitung möglich. Bei DHL sind außerdem keine nachträglichen Paketumleitungen mehr möglich, nachdem ein Zustellversuch stattgefunden hat (egal ob echter Zustellversuch oder Fake-Zustellversuch). Als Kunde kann man anschließend nicht steuern, ob der Zusteller das Paket in eine Filiale bzw.
Was bedeutet nicht erfolgreiche Zustellung?
Ein fehlgeschlagener Zustellversuch bedeutet, dass der Kurierfahrer versucht hat, einem Kunden ein Paket zuzustellen, die Zustellung jedoch nicht erfolgreich war. Meistens hinterlässt der Kurier eine Benachrichtigung (Zettel oder SMS), dass er den Kunden darüber informiert.
Was passiert wenn Sendung zurückgeschickt wird?
Eine in einer Filiale lagernde Sendung wurde vom Empfänger nicht innerhalb der Lagerfrist abgeholt. Das Paket wird deshalb an den Absender zurückgeschickt. Die Retoure lässt sich nicht mehr stoppen. Wenn der Empfänger das Paket trotz Rücksendung nochmal bekommen möchte, muss der Absender es erneut verschicken und auch erneut Porto bezahlen.
Warum kommen Pakete zurück?
Wenn ein Paket mit dem Vermerk ” Empfänger unbekannt ” zurückgeschickt wurde, ist das immer besonders ärgerlich. Vor allem, wenn der Empfänger unter der Lieferanschrift auffindbar gewesen wäre. Als Empfänger hat man quasi keine Chance, gegen den Paketdienst etwas auszurichten.
Nur der Absender hat das Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst, weil der Absender den Transport beauftragt und bezahlt hat. Wenn ein Paketdienst seine Transportleistung nicht erbracht hat, und trotz korrekter Lieferanschrift ein Paket nicht zugestellt wurde, kann sich der Absender das Porto vom Paketdienst zurückholen.
Hier Musterbrief zur Porto-Rückforderung Stellen Sie als Empfänger fest, dass ein Paket mit dem Vermerk “Empfänger unbekannt” zurückgeschickt wurde, dann gleichen Sie zunächst mit dem Absender die Lieferanschrift ab. Sofern diese korrekt auf dem Paketaufkleber stand, sollte der Absender das Porto vom Paketdienst zurückfordern.
- Auf diesem Weg erfährt der Paketdienst sogleich vom Fehlverhalten seines Mitarbeiters.
- Erfahrungsgemäß ist es nicht möglich, ein unzustellbares Paket noch während der Rücksendung zu stoppen.
- Wenn ein Paket schon auf dem Rückweg zum Absender ist, muss es dort erst ankommen und anschließend mit einem neuen Paketaufkleber nochmal verschickt werden.
Praxistipp 1: Wenn Sie als privater Verbraucher bei einem gewerblichen Händler (z.B. in einem Onlineshop) etwas bestellt haben, und diese Lieferung ging wegen angeblicher Unzustellbarkeit an den Absender zurück, bitten Sie den Absender um eine Ersatzlieferung mit einem anderen Paketdienst.
- Praxistipp 2: Es gibt seltene Fälle, bei denen sich Paketzusteller die Arbeit erleichtern wollen, und Pakete absichtlich als unzustellbar zurückschicken.
- Dieses Verhalten sollten Sie der Zentrale des Paketdienstes melden unter Nennung der betroffenen Paketnummer.
- Lesen Sie auch unseren Ratgeber für erfolgreiches Beschweren bei Paketdiensten.
Außerdem sollten Sie künftig auf Lieferungen mit diesem Paketdienst soweit es geht verzichten.
Wie oft muss DHL versuchen zuzustellen?
DHL Paket: Zustellversuche & Neuzustellung beauftragen – DHL unternimmt in der Regel nur einen Zustellversuch und leitet das Paket anschließend an eine Postfiliale bzw. Paketshop, sofern der Empfänger oder ein Nachbar nicht angetroffen wurden. Die Abholung des Pakets ist frühestens am nächsten Tag mit der Paket-Benachrichtigungskarte sowie einem Personalausweis möglich.
Falls Sie keine Benachrichtigungskarte erhalten haben, können Sie die Paketnummer auch auf einen Zettel schreiben oder in Ihr Handy einspeichern, um das Paket abzuholen. Eine fehlende Benachrichtigungskarte kann darauf hindeuten, dass der DHL-Zusteller gar keinen Zustellversuch unternommen hat. Das kann z.B.
bei Arbeitsüberlastung passieren und ist manchmal an diesem Paketstatus erkennbar: Die Sendung konnte heute nicht zugestellt werden, Wenn jemand Fremdes das Paket für Sie abholen soll, können Sie dieser Person eine Vollmacht zur Paketabholung erteilen.
Ein Vollmachts-Formular finden Sie auch auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte. Eine Vollmacht ist nicht möglich bei Sendungen mit der Zusatzleistung “eigenhändig”. Es ist möglich, einen erneuten Zustellversuch bei DHL zu beauftragen. Das funktioniert über die Website dhl.de/nochmal-zustellen, DHL weist darauf hin, dass eine Zweitzustellung frühestens zwei Werktage nach Erteilung des Online-Auftrags erfolgen kann.
Benötigen Sie ein Paket sehr dringend, ist eine Selbstabholung in der Filiale ratsam. Außerdem kann die erneute Zustellung nur an die ursprüngliche Hausadresse erfolgen und nicht an eine abweichende Anschrift oder Packstation. Es ist außerdem nicht möglich, ein Paket aus einer DHL-Packstation an eine Filiale umzuleiten oder an andere Packstation.
Wer zahlt wenn Rücksendung nicht ankommt?
Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Retoure verloren geht? Generell trägt der Verkäufer das Risiko für die Ware auf den Versandwegen. Das ist in § 355 Abs.3 BGB geregelt.
Wer zahlt wenn Paket nicht abgeholt wird?
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Ein häufiges Problem für Onlinehändler ist, dass Kunden ein Paket nicht annehmen bzw. sie dieses nicht an der Postannahmestelle abholen und die bestellte Ware so an den Händler zurückgeht. Sei es, weil sich die Anlieferung mit einem Urlaub überschneidet oder kein Interesse am bestellten Produkt mehr besteht. Ob dies einen erfolgreichen Widerruf darstellt und welche Rechte und Pflichten Onlinehändler in dieser Situation haben, wird im folgenden Beitrag näher erläutert. Stellt ein Nichtannehmen bzw. Nichtabholen einen Widerruf dar? Nein! Im Gesetz ist klar geregelt, dass der Verbraucher Nach § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft (also beispielsweise einen Kaufvertrag) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.(.) “>Verbraucher sein Widerruf erklären muss. Zwar kann dies formlos passieren, ein kurzer Brief, eine E-Mail oder sogar ein Anruf genügt, die bloße Nichtannahme ist jedoch keine wirksame Widerrufserklärung Die Widerrufserklärung bezeichnet die Äußerung des Käufers, dass er die bestellte Ware nicht behalten, sondern sie dem Verkäufer zurückgeben und dafür den gezahlten Kaufpreis zurück erhalten möchte. Seit dem 13.6.2014 muss diese Erklärung nicht mehr in Schriftform erfolgen. Der Widerruf kann(.) “>Widerrufserklärung, In einem Urteil des AG Dieburg v.04.11.2015 ( 20 C 218/15 (21)) wurde klargestellt, dass eine Nichtannahme kein Widerruf darstellt. Hier hatte der Verbraucher die Annahme der Ware am Lieferort nach Ausladen der ersten drei Pakete abgelehnt. Fast zwei Monate später erklärte er sein Widerruf per E-Mail. Das Gericht bestimmte hier, dass hier die Widerrufsfrist Die Widerrufsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dem der Käufer den bestellten Artikel ohne Nennung von Gründen zurückgeben kann. Wann sie zu laufen beginnt und ihre Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Seit dem 13.6.2014 beträgt die Widerrufsfrist europaweit 14 Tage. Belehrt der(.) “>Widerrufsfrist mit der Ablehnung der Ware begonnen hatte, da der Kunde grundsätzlich die Sachherrschaft über die Ware hatte, auch wenn er diese nicht behalten wollte. Dadurch war der Widerruf nicht rechtzeitig erfolgt. Weniger klar ist die Rechtslage, so der Kunde die Annahme der Ware nicht explizit ablehnt, sondern diese nach erfolglosen Zustellungsversuch nicht beim Paketshop abholt und die Ware dann zurückgesendet wird. Auch hier stellt dies zwar kein Widerruf dar, es ist jedoch auch keine klare Annahmeverweigerung, hier ist es eine Sache des Einzelfalls ob der Kunde richtig informiert wurde und die ausreichende Möglichkeit zur Abholung hatte. So der Vertrag weiterhin gültig bleibt, kommt der Kunde im Normalfall stattdessen in Annahmeverzug, unter der Voraussetzung, dass die Ware zum vereinbarten oder zu erwartenden Zeitpunkt an die vereinbarte Adresse (Leistungsort) geschickt wurde. Muss der Händler die Ware erneut versenden? Ja! Sofern der Kunde dies wünscht, muss die Ware ihm erneut zugesendet werden. Sollten hier neue Versandkosten anfallen, müssen diese vom Kunden getragen werden. Der Händler hat hier das Recht abzuwarten, bis diese Versandkosten vom Kunden überwiesen wurden bevor die Ware erneut versendet wird. Kann man die zurückerhaltene Ware weiterverkaufen? Jein Regulär bleibt der Vertrag bestehen, der Verbraucher hat daher weiterhin Anspruch auf die bestellte Ware. Bei Einzelstücken, wie etwa einem speziellen gemalten Bild oder auch einer gebrauchten Ware, kann die Ware daher nicht weiterverkauft werden, da sie sonst nicht mehr übereignet werden könnte. Der Kunde hätte dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Händler. Handelt es sich dagegen um Ware, welche in dieser Form in ausreichender Menge vorliegt oder leicht wiederbeschafft werden kann, etwa bei einer CD, Buch oder auch Jeans, steht dem Weiterverkauf des betreffenden Artikels nichts im Wege, da dem Verbraucher, so gewünscht, ein anderes Stück derselben Gattung zugeschickt werden kann. Kann der Händler Schadensersatz verlangen? Ja! Der Händler kann vom Verbraucher bei Annahmeverzug die Mehrkosten verlangen, welche ihm durch die nicht erfolgreiche Zusendung entstanden sind. Dies beinhaltet grundsätzlich die Kosten, die durch die Rücksendung entstanden sind, sowie die Kosten welche durch die Lagerung der Ware entstehen. Kann der Händler vom Vertrag zurücktreten? Ja! Sofern der Händler dies wünscht, berechtigt der Annahmeverzug den Händler, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist im Normalfall, dass dem Verbraucher eine angemessene Frist zur Annahme der Ware gesetzt wurde. Keiner Frist bedarf es, wenn der Verbraucher ernsthaft und endgültig die Annahme verweigert, er also klar gemacht hat, dass er die Ware nicht mehr will. Ebenso bei Vorliegen besonderer Umstände, welche unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Im Falle eines Rücktritts müsste der Händler dem Verbraucher den Kaufpreis der Ware zurückerstatten, nicht jedoch die Kosten die für die Hin- und Rücksendung der Ware entstanden sind. Sollten die Versandgebühren vom Händler nicht eigens ausgewiesen worden sein, sondern in den Verkaufspreis mit eingepreist, käme hier eine Kürzung um die tatsächlich entstandenen Versandkosten in Betracht. Ebenso kann der Kaufpreis um die entstandenen Kosten, wie etwa die Lagerkosten, gekürzt werden. Bei etwa verderblichen Waren, welche aufgrund der Lagerzeit und des Rücktransports nicht oder nur erschwert verkäuflich sind, sind weitere Minderungen bzw. ein Schadensersatz möglich. Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Kunde sich auch in Annahmeverzug befindet. Wer trägt die Haftung für die zurückgesendeten Ware? Grundsätzlich liegt die Haftung für die Ware, bis sie beim Kunden eingetroffen ist, beim Händler. Nach Eintreten des Annahmeverzugs wird diese jedoch erleichtert. Jetzt haftet der Händler nicht mehr für leichte Fahrlässigkeit, sondern lediglich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei einer Verschlechterung der Ware welche nur auf leichtem Verschulden des Händlers beruht, hat der Kunde daher keinen Schadensersatzanspruch sollte er die erneute Übersendung der Ware verlangen. Dies gilt auch, wenn der Händler keinen Einfluss auf die Verschlechterung der Ware hat, etwa bei verderblicher Ware die durch den Aufenthalt bei der Postannahmestelle oder den Rückversand Schaden nimmt. Kann der Verbraucher zur Abnahme der Ware verpflichtet werden? Grundsätzlich ja, dies wäre auch gerichtlich durchsetzbar. Ob ein solches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Fazit: Onlinehändlern stehen gut, sich ihrer Rechte gewahr zu sein, sollte ein Besteller eine bestellte Ware nicht annehmen. Denn grundsätzlich ist eine solche Nichtannahme einem Widerruf nicht gleichzusetzen. Hier gilt es darauf zu achten, dass die Widerrufsfrist noch nicht überschritten wurde. Mit Ablauf dieser Frist kann ein Onlinehändler sich jedoch regelmäßig auf den Annahmeverzug des Verbrauchers berufen, was den Händler mit einer Reihe von Erleichterungen und Rechten ausstattet. So haftet der Händler dann nicht mehr für nur leichte Fahrlässigkeit, sondern kann außerdem Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen, wie etwa entstehende Lagerkosten. Zwar muss, sofern der Kunde dies verlangt, die Ware ein weiteres Mal zugesendet werden, dieser erneute Versand kann jedoch von der vorherigen Begleichung der dadurch entstehenden Kosten abhängig machen. Ebenso können Onlinehändler, normalerweise nach Einräumung einer letzten Annahmefrist, vom Vertrag zurücktreten oder den Kunden sogar gerichtlich zu Abnahme verpflichten.
Was passiert wenn man eine Retoure nicht zurückgeschickt?
Wie gesehen, muss der Verbraucher die 14-tägige Rücksendungspflicht, zumindest durch fristgerechte Rücksendung einhalten. Hält der Verbraucher diese Frist nicht ein und sendet die Ware zu spät zurück, kommt er in Verzug und macht sich gegenüber dem Händler schadensersatzpflichtig.
Was passiert wenn ein Paket von DHL nicht zugestellt werden konnte?
Der DHL-Zusteller unternimmt meist einen Zustellversuch. Wenn er Sie nicht zu Hause antrifft, hinterlegt er Ihre Bestellung bei einem Nachbarn, in einem vereinbarten Geschäft oder in der nächsten Postfiliale. In Ihrer Postfiliale können Sie vereinbaren, wo Sie eine Ersatzzustellung wünschen.
Gelegentlich erhalten Sie die Notiz von DHL erst am nächsten oder übernächsten Tag mit der Briefpost zugestellt.Wird Ihr Paket in einer Postfiliale für Sie hinterlegt, müssen Sie es binnen einer Woche abholen, sonst wird es zurückgesendet.Wenn Sie die persönliche Zustellung wählen, können nur Sie selbst die Lieferung in Empfang nehmen bzw. abholen.
Warum geht die Sendungsverfolgung bei DHL nicht weiter?
DHL-Status ändert sich nicht – das können Sie tun –
Manchmal kann es schon helfen, den Zwischenspeicher Ihres Browsers zu leeren. Gehen Sie dazu in die Einstellungen Ihres Browsers und leeren Sie den Cache, Öffnen Sie die Webseite von DHL und geben Sie Ihre Sendungsnummer erneut ein. Kontrollieren Sie, ob Sie nun eine geänderte Statusmeldung sehen. Informieren Sie sich auf Webseiten wie AlleStörungen.de, ob andere Kunden dasselbe Problem haben wie Sie. Eventuell liegt es dann an den Servern für DHL – und nur Abwarten hilft. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass sich der Status über mehrere Tage nicht ändert. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass die Empfängeradresse fehlerhaft oder unvollständig war. Sind Sie der Versender des Paketes, können Sie den DHL-Kundenservice unter der Rufnummer 0228/4333112 kontaktieren. Die Hotline ist Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen von 7:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Halten Sie dafür die Sendungsnummer und die Empfängeradresse griffbereit. Meist hat der Mitarbeiter dort mehr Informationen und kann Ihnen sagen, warum sich der Status nicht ändert. Ist Ihre Sendung mehr als 6 Tage verspätet, können Sie eine Nachforschung beantragen. Falls Sie der Paketempfänger sind, müssen Sie sich an den Versender werden. Dieser kann dann bei DHL nachfragen, da Empfänger grundsätzlich keine Auskunft des Paketdienstes erhalten.
Wenn sich bei DHL der Status der Sendung nicht ändern, können Sie den Kundenservice kontaktieren. Bild: Screenshot/dhl.de Auch interessant:
Wie lange dauert die Verifizierung bei DHL?
POSTIDENT Ausweis-Verifizierung ( ca.5 – 10 Min.) Diese Verifizierung kann ausschließlich in der Post & DHL App durchgeführt werden. Installieren Sie dazu die App und nach dem Login werden Sie zu POSTIDENT weitergeleitet.
Kann ein Paket bei DHL verschwinden?
Bei verlorenen Paketen muss eine sogenannte » Nachforschung « beim Paketdienst beauftragt werden. Häufig akzeptieren Paketdienste einen Nachforschungsauftrag nur vom Absender und nicht vom Empfänger. Falls Sie als Privatkunde bei einem gewerblichen Verkäufer (z.B.
Onlineshop) in Deutschland oder in der EU eingekauft haben, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transport- und Verlustrisiko. Kommt die Lieferung nicht an, verlangen Sie den Kaufpreis zurück. Diese Regelung gilt nicht bei Verkäufen von Privat an Privat (z.B. eBay). Mehr Infos in unserem Ratgeber Recht,
DHL Hallo, ich habe in ebay Kleinanzeigen Schnäppchen gemacht mit Ersatzteilen von Oldtimern, bei denen die Verkäufer offenbar die gängigen Marktpreise für die „alten Sachen” nicht wirklich kannten. Nun sind eine ganze Reihe dieser Pakete bei DHL plötzlich verschwunden und ich muss die Verluste beziffern.
Welche Werte sind hier anzusetzen? Man könnte sagen a) so alte Fahrzeugteile sind überhaupt nichts mehr wert oder b) sind soviel wert wie sie real gekostet haben bei dem ebay Geschäft oder c) wenn sie bei DHL verloren gegangen sind und demzufolge ersetzt werden müssen, dann ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, also der Preis, der jetzt bezahlt werden müsste (sofern das überhaupt möglich ist), um ein vergleichbares Ersatzteil zu beschaffen? | Anonym | 12.10.2022 • Koseqi antwortet: b) ist die richtige Lösung DHL | 358013301953 Hallo miteinander, ich habe von Privat an Privat über eBay ein Apple Gerät (Neupreis 219,- Euro, Verkaufspreis 160,- Euro) verkauft.
Das Gerät war noch neu und wurde vom Käufer an mich im Voraus bezahlt. Ich hab das Paket im Beisein eines Zeugen verpackt und auch mit ihm bei DHL in der Filiale abgegeben. Das Paket kam aber dann leider defekt und ohne jeglichem Inhalt beim Käufer an.
Dies war bereits von aussen, durch den aufgerissenen Boden (laut DHL Sendungsverfolgung Beschädigt und deshalb Umverpackt), gut ersichtlich, so dass der Käufer Fotos noch im Beisein der Zustellerin (sie ist auf dem Foto mit drauf) angefertigt und die Annahme verweigert hat. Er möchte nun sofort das Geld zurück.
Ich war bei der Polizei und wollte Anzeige wegen Diebstahl erstatten, aber dort meinte man, dass der Empfänger der Geschädigte ist und er deshalb die Anzeige erstatten muss. Bei DHL verlief eine Schadensanzeige auch erfolglos, denn die meinten, dass ich die Anzeige zusammen mit dem defekten Paket einreichen muss, welches wahrscheinlich auf dem Weg zu mir zurück ist.
Wie geht es denn nun weiter? Muss ich dem Käufer das Geld jetzt einfach so erstatten und bleibe auf meinem Schaden sitzen, falls das defekte leere Paket bei mir nicht eintreffen sollte? Ich wurde bisher bei eBay wegen meiner aufwendigen und sehr sicheren Verpackungen hoch gelobt und nun passiert mir trotzdem so etwas.
Vielen Dank im Voraus Euch allen. | Adrian | 03.05.2020 • Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei einem Privatverkauf trägt grundsätzlich der Empfänger das Transportrisiko. Das steht in Paragraf 447 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html Als Verkäufer wären Sie nur dann verantwortlich, wenn Sie das Paket absichtlich leer losgeschickt hätten oder wenn die Verpackung so schlecht war, dass sie dem Transport nicht standhielt und das Gerät deshalb herausfiel.
Davon ist wohl nicht auszugehen. Deshalb muss der Käufer abwarten und hoffen, dass DHL Schadenersatz auszahlt. Er kann nicht von Ihnen den Kaufpreis zurückverlangen, weil Sie an dem Transportdiebstahl keine Schuld haben. Wären Sie gewerblicher Verkäufer, dann wären Sie verantwortlich. Bei einem Privat-an-Privat-Verkauf jedoch nicht.
Mehr Infos zu leeren Paketen auch hier: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.php Wenn Sie das Paket von DHL zurückerhalten, bitten Sie den Zusteller darum, dass er im Handscanner “beschädigt” vermerkt bzw. das Wort beschädigt mit ins Unterschriftenfeld hineinschreibt.
- Anschließend sollten Sie das Paket zusammen mit einer Schadenanzeige bei DHL einreichen.
- Siehe https://www.paketda.de/schaden/dhl.html,
- Bevor Sie das Paket wieder bei DHL abgeben, machen Sie Fotos von allen Seiten des Pakets.
- Dass die Polizei Ihre Anzeige abgelehnt hat, finde ich nicht in Ordnung.
- Ich kann aber nicht beurteilen, ob die Aussage der Polizei richtig ist.
Wichtiger als eine Anzeige bei der Polizei ist die Schadenanzeige bei DHL. Es ist wichtig, dass Sie sie innerhalb von 7 Tagen ab Paketzustellung einreichen. Nur so bleiben Ansprüche auf Schadenersatz gewahrt. Nach der Schadenbegutachtung wird DHL mitteilen, ob Schadenersatz gezahlt wird oder nicht.
Wenn nicht, soll der Empfänger bitte hier schauen: Richtig reklamieren bei Paketdiensten • Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Für Ihr Paket hat DHL vor 3 Tagen eine Beschädigung festgestellt. Wenn ein Paket nur leicht beschädigt ist, kann es von DHL durch eine sog. Nachverpackung meistens wieder transportfähig gemacht werden.
Eine Nachverpackung dauert erfahrungsgemäß zwischen 1 und 3 Tagen. Bitte warten Sie diese Frist ab. Im Sendungsverlauf ist erkennbar, dass DHL bereits eine Rücksendung zum Absender veranlasst hat. Dies kann ein Indiz für eine starke Beschädigung sein. Falls Sie der ursprüngliche Empfänger des Pakets sind, informieren Sie bitte den Absender über die Rücksendung.
Falls der Absender ein Händler ist, erbitten Sie den Versand einer Ersatzlieferung. Falls es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt, ist die Lage komplizierter. Lesen Sie ergänzend bitte unseren Ratgeber zu beschädigten und festhängenden Paketen. DHL Hallo, habe bei eBay Kleinanzeigen eine Grafikkarte gekauft (600 Euro).
Der Verkäufer ist mit dem Paket zur Post gegangen und hat es abgegeben. Daraufhin hat er mir per Screenshot die Sendungsnr und das Gewicht geschickt (2,3 kg). Am nächsten Tag kam das Paket bei und an (wurde unser Nachbarin im Treppenhaus gegeben, Vertrauenswürdig, kennen uns seit 10 Jahren) als ich das Paket in der Hand hielt war es schon verdächtig leicht,die Waage zeigte 1,1 Kg.der Inhalt fehlte natürlich! Kann meine Frau bezeugen.
Also schnell den Verkäufer angerufen, er bekräftigte, dass er es mit Inhalt verschickte (Beweis: kg Angabe bei der Abgabe bei DHL). Auch würde unten am Karton ein braunes Klebeband benutzt, der VK sagte aber, er habe nur durchsichtiges Klebeband benutzt. Habe Anzeige erstattet bei der Polizei und bei DHL.
Kann ich noch etwas machen? Danke für die Hilfe | Anonym | 29.10.2018 • Anonym antwortet: Danke für die schnelle Antwort. Ja das Paket war noch für 12,99 bis 2500 Euro versichert. • Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hier finden Sie unseren Ratgeber zum Thema: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.php Der Absender und Sie haben vorbildlich gehandelt.
- Insbesondere die Gewichtsangabe beim Versand ist wichtig.
- Und natürlich das fremde Klebeband.
- Das sind deutliche Indizien für einen Diebstahl.
- In DHL-Standardpaketen dürfen eigentlich keine Waren mit einem Wert über dem Versicherungswert von 500 Euro verschickt werden.
- DHL und andere Paketdienste verweigern sonst generell die Haftung und zahlen nicht mal 500 Euro sondern null Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme, und zwar Paragraf 435 HGB: https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html Wenn ein Paketdienst-Mitarbeiter vorsätzlich gehandelt hat (wie bei einem Diebstahl) gelten die Haftungsbegrenzungen des Paketdienstes nicht. DHL müsste demnach unbegrenzt haften.
- Wir bei Paketda können und dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten.
- Diese erhalten Sie zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder bei einem Anwalt.
- Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion.
Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen. Sehr wichtig ist, eine Schadenanzeige bei DHL einzureichen (falls noch nicht geschehen). Sie müssen das leere Paket inklusive Schadenformular in einer Postfiliale abgeben.
Machen Sie vorher Beweisfotos von allen Seiten des Pakets. Das DHL-Schadenformular gibt es hier: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/express/produkte-und-anleitungen/dhl-schadensanzeige-0715.pdf Die Schadenmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt bei DHL eingereicht werden. Nach unserer Erfahrung bekommen Sie von DHL wahrscheinlich die Rückmeldung, dass DHL für den Verlust des Paketinhalts nicht verantwortlich ist.
Sie müssen sich dann mit dem Verkäufer absprechen, wer von Ihnen gegen DHL vorgehen soll. Entweder der Verkäufer oder Sie. Sie als Käufer / Empfänger haben wahrscheinlich mehr Motivation, weil der Verkäufer ja schon sein Geld erhalten hat. Wenn Sie als Empfänger gegen DHL vorgehen, berufen Sie sich bei der Schadenersatzforderung auf Paragraf 421 HGB.
Einen Musterbrief, der nicht 1:1 passt, finden Sie hier: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-paket-verloren.php Wenn DHL die Schadenersatz-Forderung ablehnt, gehen Sie zu einem Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. DHL | KeineAngabe Hallo, habe ein großes Problem. Ich bin Verkäufer einer Ware. Der Käufer wollte die Bezahlung per Paypal abschließen.
Dies haben wir auch getan. Mein Problem ist, ich habe die Ware über DHL versichert verschicken lassen. Empfänger hat es auch einige Tage später erhalten allerdings ohne Inhalt! (Dies behauptet er jedenfalls) Käufer und ich haben den Schutz den man über Paypal hat eingeschaltet (Käufer-/ Verkäuferschutz) und es prüfen lassen.
- Paypal hat dem Käufer das Geld im Nachhinein zugesprochen und möchte nun das Geld der Ware von mir wieder haben.
- Paypal hat dem Käufer einige Anweisungen gegeben, die er dann befolgt hat und mich überhaupt um nichts gebeten um die Sache aufzuklären) Sollte ich nicht zahlen können innerhalb einer Woche so wird es an ein Inkasso Unternehmen übergeben.
Ist das fair?! Ich habe doch die Ware 100%ig in einem Neutralen Paket verschickt. Habe soagar Zeugen die das Bestätigen können. Hilfe was soll ich bloß tun ?! Ich bin Auszubildene und habe kaum Möglichkeiten und weiß nicht weiter. | Annonym | 30.01.2018 • Paketda-Redaktion antwortet: Handelt es sich um ein Verkaufsgeschäft zwischen 2 Privatpersonen, also z.B.
über eBay oder eBay-Kleinanzeigen? Dann trägt grundsätzlich der Käufer das Transportrisiko. Das ergibt sich aus Paragraf 447 BGB. Im Falle eines Transportschadens muss der Käufer abwarten, bis der Paketdienst reagiert und ggf. Schadenersatz auszahlt. Der Käufer kann (unserer Meinung zufolge) nicht einfach via Paypal den Kaufpreis zurückfordern.
Paypal hat quasi Richter gespielt und dem Käufer das Geld zugesprochen. Das ist sehr unfair. Ob es überhaupt zulässig ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Geben Sie Ihren Fall am besten auch auf dem Portal der Verbraucherzentrale ein: www.paket-ärger.de Rechtsberatung erhalten Sie von Verbraucherzentralen vor Ort in Ihrer Nähe oder telefonisch.
Siehe Standorte von Verbraucherzentralen Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen. Von dem Inkasso-Unternehmen sollten Sie sich nicht einschüchtern oder bedrängen lassen.
Das Inkasso-Unternehmen schickt Ihnen bestimmt einige Briefe und berechnet saftige Gebühren. Aber fraglich ist halt, ob Paypal bzw. der Käufer mit der Kaufpreis-Forderung überhaupt im Recht sind. Gemäß Paragraf 447 BGB nicht. Der Käufer hätte innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt eine Schadenanzeige in einer Postfiliale aufgeben müssen.
Dabei ist das Paket mit einem Schadenformular in einer Postfiliale abzugeben. Anschließend wird es von DHL begutachtet, um festzustellen, wie der Inhalt abhanden kam. Fragen Sie den Käufer mal, ob er die Verpackung wenigstens aufgehoben hat und Ihnen Fotos von allen Seiten des Kartons schicken kann. So ließe sich feststellen, ob der Karton unterwegs geöffnet und evtl.
mit fremdem Klebeband neu verschlossen wurde. Pakete werden automatisch gewogen, wenn sie das erste Mal in einem Paketzentrum eintreffen. Anhand der Wiegedaten ließe sich evtl. beweisen, dass Sie das Paket nicht leer verschickt haben. Es sei denn, der Diebstahl fand statt, bevor das Paket im Start-Paketzentrum eintraf.
DHL gibt unserer Erfahrung nach die Daten der Gewichtsmessung nicht heraus oder behauptet, die Daten würden nicht existieren. In diesem Fall sollten Sie erwägen, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen, so dass die Polizei an DHL herantritt, um die Daten der Gewichtsmessung anzufordern. Das Wichtigste für Sie ist unserer Meinung nach, rechtlich klären zu lassen, ob die Kaufpreis-Rückholung durch Paypal bzw.
den Käufer rechtens ist. Also ob sich Paypal und der Käufer über Paragraf 447 BGB hinwegsetzen durften. Wahrscheinlich bekommen Sie von einer Verbraucherzentrale dazu am schnellsten eine Auskunft. Und schauen Sie mal hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/paypal-bundesgerichtshof-schraenkt-schutz-fuer-online-kaeufe-ein-a-1179798.html Ein BGH-Urteil vom November 2017 entspricht ziemlich genau Ihrem Fall.
Ein Käufer hat sich wegen Nichterhalts eines Artikels den Kaufpreis via Paypal zurückgeholt. Der Verkäufer hat den Käufer daraufhin verklagt und bekam vor dem BGH Recht. Wenn das kein Grund ist, dem Inkassobüro gelassen entgegen zu sehen. DHL | JJD1405104598461 Sehr geehrte Damen und Herren, am 08.11.2017 hat der Absender ein PS4 Spiel im Wert von 75 Euro an mich gesendet.
Es kam nicht an und ein Nachforschungsauftrag wurde gestellt. Die DHL hat mir, dem Empfänger, die 75 Euro plus DHL Marke als Entschädigung/Ersatz überwiesen. Am 15.12.2017 kam nun das Paket doch noch an. Die DHL möchte das Geld nun zurück. Schwierige Sache.
- Ich habe mir inzwischen für 75 Euro das Spiel anderweitig gekauft.
- Wie ist hier die Rechtslage? Den Fall findet man komischerweise kein 2.
- Mal im Netz.
- Ich bedanke mich im Voraus Grüße Marco M.
- | Marco M | 28.12.2017 • Anonym antwortet: Danke für die Antwort.
- Ich habe zwar einen Rechtsschutz, aber genau wie Sie sagen, mache ich es.
Das Spiel ist immer noch 50 Euro wert und dann habe ich einen “Schaden” von 30 Euro.aber ein Problem weniger auf dem Tisch. Mir hat es dennoch sehr geholfen. Wahnsinn, wie schnell sie hier antworten. Da sollten sich andere Unternehmen mal ein Beispiel nehmen.
- Vielen Dank und einen guten Rutsch wünsche ich dem Team von PAKETDA.
- Beste Grüße Marco M.
- Paketda-Redaktion antwortet: Die Abstellgenehmigung spielt in diesem Fall keine Rolle.
- Ob DHL vor der Lieferung hätte nachfragen müssen, ob Sie das Paket überhaupt noch haben wollen, ist der Knackpunkt.
- Das könnten Sie kostenpflichtig klären lassen unter www.frag-einen-anwalt.de Aber bei einem Warenwert von 75 Euro lohnt es sich kaum, hohen rechtlichen Aufwand zu betreiben.
Bei 1000 Euro Schadensumme wäre das etwas anderes. Vielleicht lässt sich das doppelte PS4-Spiel bei eBay ja weiterverkaufen, so dass Sie keinen großen Verlust machen. Aus praktischer Sicht wäre das die einfachste Lösung. • Marco M antwortet: Glauben Sie, dass es einen Unterschied macht, dass ich zu Beginn (am 8.11) eine Abstellgenehmigung erteilt habe? Abgesehen vom rechtlichen Rat, denken Sie, dass die DHL das Paket aufgrund der Ersatzzahlung das Paket nicht einfach hätte zustellen dürfen? Lieben Dank für die bereits sehr ausführliche Auskunft.
- Leider bin ich nun verunsichert, ob ich nun zahlen soll oder die Ware zur Verfügung stellen soll.
- Mit freundlichen Grüßen Marco M • Paketda-Redaktion antwortet: Wir können (und dürfen) keine verbindliche rechtliche Auskunft dazu geben.
- Aber uns schildern DHL-Kunden immer mal wieder, dass verschollene Pakete doch noch auftauchen und DHL dann den Schadenersatz zurückfordert.
Grundsätzlich garantierten DHL und andere Paketdienste für Standardpakete keine bestimmte Lieferzeit. DHL könnte sich beispielsweise 2 Monate Zeit für eine Lieferung lassen und wäre nach eigener Auffassung nicht schadenersatzpflichtig, weil sie ja keine bestimmte Lieferzeit versprochen haben.
Demgegenüber könnte man als Kunde Paragraf 424 HGB einwenden, wonach innerdeutsche Sendungen als verloren gelten, wenn sie 20 Tage nach dem Abschicken nicht angekommen sind. https://dejure.org/gesetze/HGB/424.html Besonders interessant sind die Absätze 2 und 3 des genannten Paragrafen. Dort ist beschrieben, was passiert, wenn ein verloren geglaubtes Paket wieder auftaucht.
Absatz 3 sagt, dass der Kunde die Ablieferung des wiedergefundenen Pakets verlangen kann. Und der Paketdienst kann daraufhin den Schadenersatz zurückverlangen. In Paragraf 4 steht wiederum sinngemäß, dass der Paketdienst die wiedergefundene Ware behalten darf, sofern der Kunde auf die Benachrichtigung über das Wiederfinden verzichtet bzw.
auf die Lieferung der wiedergefundenen Ware verzichtet. Problem: DHL hat Ihnen die Ware einfach geliefert und nicht zuvor nachgefragt, ob Sie lieber den Schadenersatz behalten wollen oder die wiedergefundene Ware bekommen möchten. An dieser Stelle können wir den Gesetzestext nicht weiter erklären. Konkrete Rechtsberatung im Einzelfall erhalten Sie z.B.
bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion.
Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen. DHL | JJD1431009355694 Hier hört sich seitens Paketda-Redaktion alles ganz plausiebel an. Nur., wie kann ein Paket verschwinden, geschweige denn gestohlen werden??? ich warte seit dem, 6.10.2017 auf ein Paket. Laut Sendungsstatus war es am 6.10.2017 mit voraussichtlichem Auslieferungsvermerk sogar versehen.
Nur., es kam nicht! Private Suche in 2 Packstationen hat leider nichts ergeben! Und was noch schlimmer ist! Warum ist auf einmal der Voraussichtliche Liefertermin gelöscht? Da stimmt doch seitens dhl etwas nicht!!! Auskunft bekommt man auch nicht! Der Kundenservice besteht ja leider auch nur aus ganz einfachen Telefonisten, die sich ihre Antworten aus den Fingern saugen und obendrein lügen und keine Ahnung haben!! Und wer darf es ausbaden??? Wir Kunden!!! Eine Frechheit ist das!! Ich habe mir schon überlegt an die Presse zu gehen; weil DAS kann es nicht sein!!! | Anonym | 01.11.2017 • Paketda-Redaktion antwortet: Der voraussichtliche Liefertermin, der in der Sendungsverfolgung angezeigt wird, wird von DHL (und anderen Paketdiensten) automatisch berechnet.
- Die Liefertermin basiert auf Durchschnittswerten anderer Pakete, die auf der gleichen Transportstrecke unterwegs sind.
- Der voraussichtliche Liefertermin ist eine reine Computerprognose und berücksichtigt nicht den tatsächlichen Transportweg Ihres Pakets.
- Wenn der vorasusichtliche Liefertermin verstrichen ist, löscht ihn DHL automatisch aus dem System.
Hermes lässt ihn stehen, und das führt zu noch mehr Verwirrung und Verärgerung. Wir stimmen Ihnen zu, dass der DHL-Kundenservice nicht wirklich handlungsfähig ist sondern nur Standardantworten vorliest und ggf. Lieferversprechen macht, die nicht eingehalten werden.
Bei DHL gelten Pakete als verloren, wenn sie 20 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt wurden. Ob Ihr Paket gestohlen wurde oder sonstwie verloren ging, werden Sie nicht erfahren. Im Zweifelsfall kann es selbst DHL nicht intern aufklären. Der erste Schritt, um Schadenersatz zu bekommen, ist das Stellen eines Nachforschungsauftrags.
Sofern noch nicht geschehen, bitte hier ausfüllen: http://bit.ly/1Jvi0vD Die Nachforschung kann nur der Absender und nicht der Empfänger beauftragen. Bitte geben Sie DHL 2-3 Wochen Zeit zur Bearbeitung. Sollte keine Reaktion erfolgen, gehen Sie so vor, wie hier beschrieben: Richtig reklamieren bei Paketdiensten DHL | 00340433958425348256 Ich habe schon eine Beschwerde bei DHL aufgegeben und auch schon alle Beschwerdemöglickeiten bei der Verbraucherzentrale und anderen staatlichen Institutionen genutzt.
Leider bewegt sich in Rüdersdorf nichts. Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit an das Paket zu kommen? Da das Paket verschickt ist, will der Absender mir auch nicht das Geld erstatten. Somit habe ich keine Ware und kein Geld. | Anonym | 28.08.2017 • Paketda-Redaktion antwortet: Ist der Absender des Pakets (also der Verkäufer der Ware) eine Firma oder eine Privatperson? Wenn es eine Firma ist, muss Ihnen der Kaufpreis erstattet werden.
Denn Firmen tragen das volle Transportrisiko bis zum Kunden. Eine Firma kann nicht sagen “wir haben das Paket an DHL übergeben” und sich damit aus der Verantwortung ziehen. Das geht aus Paragraf 475 Abs.2 BGB hervor. Siehe auch http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/ Wenn der Absender hingegen eine Privatperson ist, dann gilt Paragraf 447 BGB und der Empfänger trägt das Transportrisiko.
Der Absender ist jedoch verpflichtet, eine Nachforschung bei DHL zu beauftragen. Das geht online unter http://bit.ly/1Jvi0vD Die Nachforschung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Sollte das Paket von DHL nicht wiedergefunden werden, ist DHL gegenüber dem Absender schadenersatzpflichtig. DHL Ich habe eine Paket Retoure mit beigefügten Rücksendungsaufkleber DHL an Vodafone/Kabel Deutschl.
geschickt, dass angeblich nicht angekommen ist. Nun wurde mir die Ware nach ca.7 Monate berechnet. Leider habe ich den Posteinlieferungsschein nicht mehr,sondern nur den Stichcode Abschnitt vom Retoure Label. Kann man trotzdem feststellen ob das Paket beim Empfänger übernommen wurde?? | Anonym | 14.06.2017 • Paketda-Redaktion antwortet: Auf dem Strichcode-Abschnitt steht wahrscheinlich die Paketnummer der Retoure, oder? Damit ließe sich mit etwas Aufwand vermutlich der Transportweg des Pakets herausfinden.
- Problem: Nach etwa 6 Monaten werden die Daten aus der öffentlichen DHL-Sendungsverfolgung gelöscht.
- Versuchen Sie deshalb, über den Kundenservice von Vodafone/Kabel Deutschland oder von DHL etwas in Erfahrung zu bringen.
- Man soll dort im Archiv nachschauen, ob Sendungsdaten zum Paket vorhanden sind.
- Lassen Sie sich von der Hotline nicht abwimmeln und ggf.
zu einem anderen Mitarbeiter weiterverbinden, der mehr Ahnung hat. Es wäre auch zu überlegen, ob Sie den Einlieferungsbeleg für die Retoure wirklich 7 Monate hätten aufheben müssen. Nach so langer Zeit rechnet doch niemand mehr damit, dass Vodafone plötzlich um die Ecke kommt und sagt, die Rücksendung sei nicht angekommen.
Übrigens: Sofern in den Sendungsdaten erkennbar wäre, dass Sie das Paket abgeschickt haben, läge das Verlustrisiko für das PAket bei Vodafone / Kabel Deutschland. Sie als Kunde müssen lediglich das Abschicken beweisen können. Deshalb ist es wichtig, dass jemand die archivierten Sendungsdaten herausfindt.
Und im ersten Schritt müssen Sie klären, ob sich anhand des Strichcodes vom Retourenschein die Paketnummer ermitteln lässt. Falls unter dem Strichcode Zahlen stehen, können Sie uns diese gern nennen und wir prüfen, ob sie dem Schema einer DHL-Paketnummer entsprechen.
DHL | 129936938886 Habe ein versichertes Paket mit DHL verschickt dass nie beim Empfänger ankam. Pakete sind bei DHL bis 500 € versichert. Damit ich den Wert des Inhalts des Paketes von der Post erhalte, muss ich Ihnen eine Rechnung o.ä. (über den Inhalt des Pakets) zusenden. Es reicht nicht wenn ich schreibe was der Artikel der drin war gekostet hat,stimmt das überhaupt,bin ich verpflichtet nachzuweisen was drin war,reicht es nicht aus wenn ich den Wert und Inhalt angebe ! Welche Rechnung muss ich Dhl versenden diese wo ich den Artikel gekauft hatte und somit den Besitz bestätige oder eine Rechnung die ich aufstelle zwischen mir und den Empfänger ? Was ist nun zu tun wenn ich keine Rechnung besitze und diese somit auch nicht an DHL senden kann? Wie sieht das rechtlich aus? und wie ist es wenn ich die Ware einfach ein Freund geschickt habe ohne das es ein Kauf oder Verkauf statt gefunden hat wie beweise ich den Wert ! Danke im voraus mfg Vielen Dank bereits im Vorraus, | Susane | 22.04.2017 • Paketda-Redaktion antwortet: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung durchführen, diese erhalten Sie z.B.
von einer Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen Aber Sie haben ja eher allgemeine Fragen gestellt, deshalb folgende allgemeine Infos dazu: Ja, Sie müssen DHL mit Belegen nachweisen, welchen Wert der Paketinhalt hatte. Sonst wäre dem Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet, weil nicht jeder ehrlich ist und zu hohe Warenwerte angeben würde.
- Wenn Sie gar keinen Beleg auftreiben können, muss man den Warenwert evtl.
- Mit Vergleichspreisen belegen, die ähnliche Artikel z.B.
- Auf eBay erzielen.
- Ideal wäre es auch, wenn Sie den versendeten Gegenstand zuvor fotografiert hätten, um dessen Zustand zu beweisen (neu/gebraucht).
- Wenn Sie ein Paket an einen Freund verschickt hätten, also als Geschenk an den Freund, dann müssten Sie den Warenwert anhand der Kaufrechnung für den Gegenstand nachweisen.
Also die Rechnung oder Quittung, als Sie den Gegenstand eingekauft haben. Wichtig zu wissen: Wenn der verschickte Gegenstand z.B.3 Jahre alt war, wird DHL erfahrungsgemäß nicht den vollen Warenwert von damals erstatten sondern einen aktuellen, geringeren Zeitwert (bedingt durch die Abnutzung in den 3 Jahren).
Wenn Sie ein Paket an jemanden geschickt haben, der einen Gegenstand z.B. über eBay von Ihnen gekauft hat, dann dient als Beleg ein Ausdruck oder Screenshot der eBay-Auktion sowie ein Beleg über die Zahlung des Käufers (Paypal, Überweisung, etc.). Der ursprüngliche Wert des Gegenstands, als Sie ihn früher mal gekauft haben, spielt in diesem Fall keine Rolle sondern der vom Käufer über eBay bezahlte Kaufbetrag.
DHL Hallo paketda-Team. Folgendes ist passiert: Ich habe beim Provider einen neuen DSL-Vertrag abgeschlossen und mir sollte die entsprechende Hardware zugesendet werden. Ich bekam eine SMS das mein Paket wohl abgegeben worden sei aber im Briefkasten fand ich keinen Zettel.
- Nun schaute ich beim Link nach den ich per SMS bekam und sah wo mein Paket abgegeben worden war.
- Mein Nachbar.
- Nur dieser teilte mir mit das am selben Tag ca 1 Stunde später das Paket “im Auftrag für uns” abgeholt worden ist.
- Derjenige hat sogar den Paketschein abgegeben.
- Der sieht auch ziemlich zerknittert aus, wahrscheinlich als er ihn aus dem Briefkasten zog.
Ich möchte wissen, wenn meine Nachbarn dafür aufkommen müssen ob Sie eine Möglichkeit haben, dass über die Versicherung laufen zu lassen. Oder meine Hausrat wegen Paketscheindiebstahl ? Denn die Geräte waren ziemlich teuer und trotz dem Fakt das die Nachbarn ohne Ausweisvorlage das Paket weitergegeben haben, möchte ich helfen, dass Sie nicht alles alleine bezahlen müssen.
- Zu mal wunder ich mich wieso solch ein großes Paket mit teuren Inhalt beim Nachbarn überhaupt abgegeben wird.
- | Anonym | 21.01.2017 • Paketda-Redaktion antwortet: Vorab ein Hinweis: Paketda ist nur ein allgemeines Verbraucherportal.
- Wir sind nicht der Kundenservice Ihres Paketdienstes.
- Der Paketdienst haftet für den Diebstahl des Pakets wahrscheinlich nicht.
Ihrer Schilderung ist ja zu entnehmen, dass die Benachrichtigungskarten in Ihrem Haus in die Briefkästen eingeworfen werden und nicht öffentlich an die Tür geklebt werden. Somit hat der Postbote richtig gehandelt. Und auch Ihr Nachbar hat wohl korrekt gehandelt, weil er das Paket ja gegen Benachrichtigungskarte herausgab.
- Er konnte wohl davon ausgehen, dass die Benachrichtigungskarte nur derjenige hat, für den das Paket bestimmt ist.
- Derjenige, der die Karte aus dem Postkasten herausgefummelt hat, ist der Übeltäter.
- Aber man wird ihn kaum schnappen (versuchsweise könnten Sie die Benachrichtigungkarte ja als Köder auslegen und gucken, ob der Täterr nochmal vorbeikommt).
Dies ist nur eine unverbindliche Einschätzung der Paketda-Redaktion. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Das können zum Beispiel die Verbraucherzentralen: Standorte von Verbraucherzentralen Reklamieren Sie unbedingt beim Absender des Pakets, also dem Provider.
Die Chancen stehen gut, dass der Provider Ersatz liefern muss. Denn die Rechtslage ist wohl so, dass die Abgabe von Paketen bei Nachbarn nicht als Zustellung gilt. Wenn das Paket also beim Nachbarn verloren geht, haftet der Absender (wenn es sich um eine Firma handelt). Lesen Sie mehr unter http://shopbetreiber-blog.de/2008/09/17/haften-paketversender-wenn-pakete-beim-nachbarn-abgegeben-werden-und-verschwinden/ DHL Am Mi8ttwoch wurde ich vom Versandhändler darüber benachichtigt, das meine Lieferung versendet wurde.
Laut DHL Sendungsverfolgung wurde es am Donnerstag an “eine andere anwesende Person” zugestellt. Ich war den ganzen Tag zu hause und habe auf das Paket gewartet, niemand hat geklingel. Beim genauen Betrachen der Sendungsverfolgung stand dann etwas von zustellung an Briefkasten!!! Leider war der Briefkasten leer und die nachfrage bei Nachbarn brachte keinen Erfolg.
Ich habe dieses dem Versandhändler mitgeteilt und dieser scheint mir nicht zu glauben. Jedenfalls möchte er einen Eidestättliche erklärung von mir. Ist so ein vorgehen okay? | Anonym | 13.12.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: War die bestellte Ware denn so klein, dass das Paket in den Briefkasten hineingepasst hätte? Wenn es sich z.B.
um ein Buch handelt, das viel zu dick für den Briefkastenschlitz ist, dann ergibt sich von selbst, dass keine Briefkastenzustellung möglich war. Das Paket hätte dann persönlich zugestellt werden müssen. Das gilt auch, wenn das Paket nur zum Teil in den Briefkatzenschlitz hineinpasst und mit dem anderen Teil herausguckt.
Sowas ist nicht erlaubt wegen Diebstahlgefahr. Sie können dem Versandhändler die Eidesstattliche Erklärung geben, wenn die Sendung so klein war, dass sie in den Briefkasten hineingepasst hätte. Allerdings liegt die Beweislast normalerweise beim Verkäufer. Er muss die ordnungsgemäße Zustellung beim Kunden beweisen.
Lesen Sie ergänzend bitte unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php DHL Folgendes ist passiert: Ein Paket wurde vom DHL Paketboten auf die Briefkästen in einen Hausflur eines 14 Parteienhaus gelegt. Inhalt: Mein Ultrabook, anfang des Jahres gekauft (über 1000 EUR) mit meinen kompletten Daten inkl.
- Bildern. Angegeben hat Der Bote gegenüber DHL, dass er es in den Briefkasten gelegt hat.
- Aber das Paket passt von den Dimensionen nicht rein und Nachbarn haben das Paket auf dem Briefkasten gesehen.
- Das Paket lag dort 4 Tage (ich war im Urlaub) und dann war es weg.
- DHL hat bereits die Zahlung an mich von 500 EUR zugesichert.
Meine Frage ist jetzt aber: Kann ich mehr fordern als die 500 EUR? Der Fahrer hat grob fahrlässig gehandelt und ich versichere nicht, dass man ein Päckchen einfach irgendwo hingelegt wird, so dass Fremde drankommen. Der Laptop hat zudem nicht nur materiellen Wert, sondern vor allem immateriellen Wert (Verlust von persönlichen Bildern).
Zudem musste ich nun alle Zugänge für sämtliche Portale und Konten ändern. Kann ich irgendwas tun? Danke im voraus | Anonym | 28.07.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: Das ist ja ein schlimmer Fall. Immerhin streitet DHL den Sachverhalt nicht ab. Das ist schonmal die halbe Miete. Jetzt geht es darum, nicht bloß 500 Euro Schadenersatz zu bekommen sondern 1000 Euro.
Das Zauberwort könnte in diesem Fall Paragraf 435 HGB sein. Siehe https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html Ein Verweis darauf findet sich auch in Abschnitt 6.2 der DHL-Paket-AGB: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-regelung/dhl-agb-europaket-052016.pdf Demnach gilt die Haftungsgrenze von 500 Euro nicht, wenn der Mitarbeiter vorsätzlich odr leichtfertig gehandelt hat.
- Und das liegt in diesem Fall wohl vor.
- Es ist sehr gut, dass Nachbarn das Paket auf dem Briefkasten gesehen haben.
- Das sind wichtige Zeugen.
- Schicken Sie ein Einschreiben an DHL mit Aufforderung zur Zahlen von 1000 Euro Schadenersatz binnen 20 Tagen.
- Schildern Sie in dem Brief nochmal kurz den Fall, verweisen auf 435 HGB und die Nachbarn als Zeugen.
Dann mal gucken, wie DHL reagiert. Wenn DHL weiterhin nur 500 Euro Schadenersatz zahlt, sollten Sie die 1000 Euro per gerichtlichem Mahnbescheid von DHL einfordern. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php Paketda.de leistet keine Rechtsberatung.
- Holen Sie sich am besten auch Unterstützung von einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
- DHL Mir wurde eine teure Gitarre während dem DHL Transport von Stuttgart nach Berlin gestohlen.
- Es handelt sich hierbei um einen Tausch.
- Der Sender hat die Gitarre versichert geschickt.
- Bei der Packetabgabe bei der Post wog das Packet 9 kg, dass kann anhand des Belegs nachgewiesen werden.
Das Packet kam bei mir leer an. Ich habe es unter Zeugen und mit einem Handy gefilmt geöffnet, da uns aufgefallen ist, dass das Packet unsauber und mit zwei verschiedenen Klebebändern verklebt und zudem viel zu leicht für eine E – Gitarre war. Das Packet war bei Ankunft leer.
Ich habe Diebstahl bei der Polizei angemeldet und eine Anzeige diesbezüglich am Laufen, und bei DHL einen Diebstahl /Verlust gemeldet. DHL bezieht sich nur auf den Versender, dass sie ausschließlich mit ihm kommunizieren und ihm verpflichtet sind, da er die Versicherung abgeschlossen hat. Der Sender hat einen Diebstahl bei DHL gemeldet und den Gegenwert der Versicherung angemeldet.
Angeblich kam laut Sender dabei aber noch nichts heraus und es wurde kein Gegenwert der Gitarre erstattet von DHL. Das war bereits im März und es ist noch nichts dabei herum gegkommen. Meine Gitarre die ich im Tausch für die nun leider gestohlene Gitarre dem Sender geschickt habe, kam ohne Probleme an.
Der Sender besitzt nun meine Gitarre und die Diebstahlmeldung an DHL. Meine Frage ist, nun: Ist der Sender nun mir verpflichtet, entweder meine Gitarre zurück zu senden oder einen Gegenwert zu bezahlen und könnte ich ihn hinsichtlich darauf verklagen? Oder soll ich rechtlichen Beistand im Umgang mit DHL suchen um mehr Druck aufzubauen, oder liegt wirklich alles in der Hand des Sender? Vielen Dank im Voraus.
| Anonym | 13.07.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: War es ein privates Tauschgeschäft oder von Händler an Privatkunde? Wenn es ein Tauschgeschäft zwischen zwei Privatpersonen war, trägt der jeweilige Empfänger das Transportrisiko. Wenn der Absender die Gitarre ordnungsgemäß verschickt hat, ist er erstmal aus der Haftung raus.
Sie können Ihre Gitarre nicht zurückfordern. Aber Sie haben Anspruch auf den Schadenersatz, den DHL an den Absender für den Verlust zahlen muss. Es ist nicht ganz korrekt, dass DHL nur mit dem Absender kommunizieren darf. Laut Paragraf 421 Abs.1 HGB können entweder Absender oder Empfänger den Schadenersatz bei DHL geltend machen.
Wenn der Absender das jetzt in die Hand genommen hat, sollte es auch dort bleiben. Der Absender muss dafür sorgen, dass DHL die Sache nicht verschläft und wirklich Schadenersatz bezahlt. Sonst macht sich der Absender ggf. selbst schadenersatzpflichtig. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/nachforschung.php#weigerung Wir empfehlen, dass der Absender ein Einschreiben an DHL schickt und den Sachverhalt nochmals darstellt.
Beizulegen sind eine Kopie des Einlieferungsbelegs sowie ein Wertnachweis über den Zeitwert der verlorenen Gitarre (ggf. Vergleichspreis über eBay ermitteln). Der Absender sollte auch auf das Beweisvideo hinweisen, das Sie gemacht haben. Abschließend sollte DHL eine Zahlungsfrist von 20 Tagen gesetzt werden.
Der Diebstahl ist ja ganz offensichtlich, so dass eine längere Aufklärungsfrist für DHL nicht angemessen erscheint. Lesen Sie unseren Ratgeber zu diesem Thema unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php Vorerst brauchen Sie keinen Rechtsanwalt.
- Der Absender sollte das Einschreiben an DHL schicken und die 20-Tage-Frist abwarten.
- Wenn DHL dann nicht zahlt oder irgendwelche Ausreden findet, am besten einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
- Wenn DHL im Gerichtsverfahren unterliegt, muss DHL auch die Rechtsanwaltskosten bezahlen.
- Die Beweislage ist sehr gut, weil Ihren Angaben zufolge ja das Versandgewicht von 9kg bewiesen werden kann und es außerdem ein Video vom Auspacken gibt.
So umsichtig handeln nur wenige Personen. Deshalb dürfte es DHL schwer haben, Gegenargumente oder Ausflüchte zu finden. Lassen Sie sich nicht von DHL hinhalten oder mit einem reduzierten Schadenersatz abspeisen. Wenn die 20 Tage verstrichen sind, gehen Sie (bzw.
der Absender) gerichtlich gegen DHL vor. Wenn der Absender sich nicht traut, gerichtlich gegen DHL vorzugehen, sollten Sie das übernehmen. Dann am besten mit Anwalt. Sie und der Absender müssen DHL dann mitteilen, dass der Absender nicht länger Schadenersatz fordert sondern stattdessen der Empfänger unter Bezugnahme auf Paragraf 421 Abs.1 HGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/_421.html DHL | 543953216564 Hatte schon vor einigen Tagen hier geschrieben.Es stellt sich jetzt im Internet heraus das die Ankauffirma Ankauf-alles.de eine Betrugsfirma ist.Diese Firma von der ich den Retoureaufkleber habe wird sich auch bestimmt nicht mit DHL in Verbindung setzen.Wie verhalte ich mich jetzt richtig gegenüber DHL.Bekomme ich trotzdem Schadensersatz von DHL für mein Paket?.Da es mir ja zusteht.Schließlich ist es über DHL verloren gegangen.
| Eva | 08.07.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: Ja, es ist über DHL verloren gegangen und somit muss DHL auch Schadenersatz bezahlen. Sie müssen ein Einschreiben an DHL schicken. Fordern Sie DHL darin auf, binnen 14 Tagen Schadenersatz für den Verlust des Pakets zu zahlen. Schildern Sie, dass die Ankauffirma betrügerisch ist und deren Website abgeschaltet ist und sich dort niemand meldet.
Deshalb möchten Sie selbst den Schadenersatz ausgezahlt bekommen. Verweisen Sie auf Paragraf 424 HGB, wonach ein Paket als verloren gilt, wenn es 20 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt wurde. Und verweisen Sie auf Paragraf 421 Absatz 1 HGB, wonach entweder Absender oder Empfänger den Schadenersatz von DHL fordern können.
DHL kann sich nicht damit herausreden, dass man nur Schadenersatz an die Ankauffirma zahlt. Das ist gegen das Gesetz. Legen Sie einen Beleg für den Wert des Handys der Reklamation bei. Verschicken Sie wie gesagt alles als Einschreiben, um einen Nachweis für die Zustellung zu haben. Anschrift: DHL Paket GmbH, Kundenservice, Weidestr.122d, 22083 Hamburg Lassen Sie sich außerdem bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten, nachdem DHL auf das Einschreiben reagiert hat und vermutlich nicht bezahlen will.
DHL | 357099835043 Hallo, ich habe privat über Ebay einen CD-Player verkauft und am 15.06. auch (mit DHL) verschickt. Ausweislich der Sendungsverfolgung wurde das Paket am 16.06. im Start Paketzentrum bearbeitet. Danach ist nichts mehr passiert. Ich habe daraufhin am 22.06.
einen Nachforschungsauftrag gestellt, dessen Annahme und Bearbeitung von DHL auch per Antwortmail bestätigt wurde. Mehr ist allerdings nicht passiert. Am 30.06. habe ich telefonisch nachgefragt und man sagte mir, normalerweise dauere die Bearbeitung 2 Wochen. Diese insgesamt 2 Wochen sind nun auch vorbei, ohne dass ich irgendeine Information oder Sachstandsnachricht erhalten hätte.
Ich wollte deshalb morgen erneut anrufen. Bevor ich mich aber wieder in die unendlichen Weiten der Warteschleife begebe, wollte ich einmal fragen, welche weitere Vorgehensweise zu empfehlen ist. Gibt es irgendwelche Fristen oder kann DHL diese Suche unendlich lange betreiben? Der Käufer ist verständlicherweise nicht besonders erfreut und will von dem Kaufvertrag zurücktreten.
- Viele Grüße | Herbert | 08.07.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: Bei privaten eBay-Verkäufen trägt der Käufer das Verlustrisiko.
- Sprich: Der Käufer muss solange warten, bis DHL an Sie als Absender Schadenersatz für den Verlust gezahlt hat.
- Erst dann bekommt der Käufer von Ihnen das Geld zurück.
- Ommunizieren Sie mit DHL ab sofort am besten nicht mehr telefonisch sondern per Brief.
Am besten per Einschreiben. Setzen Sie eine Reaktionsfrist von 14 Tagen. Innerhalb der Frist soll DHL entweder das Paket wiederfinden oder Schadenersatz auszahlen. Drohen Sie damit, anschließend sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, wenn DHL nicht reagiert oder Sie weiter hinhalten will.
Ratgeber zum Thema siehe hier: http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php Laut Paragraf 424 HGB gilt ein Paket 20 Tage nach dem Abschicken als verloren, falls es nicht zugestellt wurde. Sie haben also Anspruch auf Schadenersatz wegen Verlust. DHL kann sich mit seinen eigenen AGB und anderen Fristen nicht herausreden.
DHL | 00340434150733612084 Laut sendungsstatus wurde das Paket abgegeben an andere anwesende Personen: Briefkasten. Leider War mein Briefkasten leer. Wie gehe ich hier am besten weiter vor? | Anonym | 07.07.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: Bitte lesen Sie unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php#paket-nicht-auffindbar Klären Sie mit dem Absender die Größe des Pakets.
- Wenn überhaupt, wäre der Briefkasten-Einwurf nur erlaubt gewesen, wenn die Sendung vollständig hineinpasst.
- Wenn die Sendung zu groß für den Briefkasten war und ggf.
- Herauslugte, könnten Fremde sie klauen.
- In diesem Fall hätte DHL unzulässig gehandelt und wäre dem Absender gegenüber schadenersatzpflichtig.
DHL | CY730976561DE Hallo, ich habe vor über einem Monat ein Paket nach Österreich geschickt, wo es leider nie angekommen ist. Auf meine Nachfragen, wurde mir zunächst gesagt, ich müsste nach Österreich telefonieren, da DHL Deutschland dafür nicht zuständig ist.
- Nachdem ich viel Geld dafür ausgegeben habe und nichts rauskam, durfte ich einen Nachforschungsauftrag einreichen.
- Dieser wird nun seit ein paar Wochen sporadisch bearbeitet.
- Teilweise musste ich Formulare mehrfach ausgefüllt hinschicken.
- Jetzt bekam ich wieder eine email, dass der Empfänger ein Formular ausfüllen muss, ohne das die Bearbeitung nicht weiter gehen kann.
Den Empfänger kenne ich aber nur sporadisch und habe keinen wirklichen Kontakt zu der Person. Als ich telefonisch nachfragen wollte, was ich mache, wenn ich das Formular nicht ausgefüllt bekomme, wurde am anderen Ende einfach aufgelegt. Langsam komme ich mir etwas veräppelt vor und weiß nicht mehr, was ich machen soll.
Wie kann ich die Nachforschungen vorrantreiben und warum passiert da ewig nichts? Ich bin langsam wirklich verzweifelt. Ich hoffe es gibt irgendwelche Tips, wie ich weiter vorgehen kann. | Antonia | 24.06.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: DHL will Sie offensichtlich abwimmeln und keinen Schadenersatz bezahlen.
Sehr ärgerlich. Lesen Sie unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php für Tipps, wie man DHL unter Druck setzt. Das Vertragsverhältnis besteht mit DHL Deutschland. Ihr alleiniger Vertragspartner ist DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg.
Schicken Sie dorthin ein Einschreiben und fordern Schadenersatz binnen 14 Tagen. Anderenfalls machen Sie kurzen Prozess und klagen das Geld ein. Kostet zwar Rechtsanwaltsgebühren, aber die muss DHL zahlen, wenn DHL im Rechtsstreit unterliegt. So frech, wie sich DHL Ihnen gegenüber bisher verhalten hat, sollten Sie am besten hart vorgehen.
Also nicht weiter vertrösten lassen. Das Paket ist entsprechend Paragraf 424 Abs.1 HGB als verloren anzusehen. Also ist DHL schadenersatzpflichtig. DHL | 263466165206 Seit 11.01.2016 ist mein Paket verschwunden und die Fa. will jetzt von mir das Geld erstattet bekommen.
- Da ich über einen Retourenschein die Ware zurück gesendet habe, kann ich selbst keine Auskunft von DHL erwarten (siehe § 357 BGB).
- Omme ich ohne Schaden (Zahlung der zurückgeschickten Ware) aus diesem Fall heraus? | Anonym | 21.06.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: Hat die Firma denn schon versucht, Auskunft von DHL zu erhalten? Wurde eine Nachforschung eingeleitet bzw.
erfolglos abgeschlossen? Dann ist DHL zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Entweder an den Absender oder Empfänger. Wenn der Versandhändler das Problem mit DHL nicht klären kann oder will (was sehr traurig wäre), müssen Sie selbst gegen DHL vorgehen.
Das ist durchaus möglich unter Berufung auf Paragraph 421 HGB. Demnach kann entweder der Absender oder der Empfänger im Schadenfall gegen den Paketdienst Ansprüche geltend machen. Berufen Sie sich auf diesen Paragraphen und schicken eine Reklamation mit Schadenersatzforderung an: DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg Schildern Sie in dem Brief auch, dass der Versandhändler bisher keinen Schadenersatz bei DHL geltend gemacht hat und dies auch nicht mehr tun wird (sofern zutreffend).
Weil der Fall ja lange zurückliegt, haben Sie hoffentlich den Einlieferungsbeleg für die Retoure noch und idealerweise einen Screenshot der damaligen Sendungsverfolgung, die die Nichtzustellung dokumentiert. Aber eigentlich ist DHL ja in der Beweispflicht und muss einen Ablieferbeleg fürs Paket vorlegen können.
- Sofern DHL das nicht kann, haftet DHL für den Verlust.
- DHL | JJD1405057421923 Ich habe vor 7 Tagen ein versichertes Paket bei der Post versendet.
- Laut Sendungsverfolgung ist es von mir in der Filiale eingeliefert worden – jedoch ist seitdem nichts mehr passiert.
- Bei Nachfrage in der Filiale wurde mir recht unfreundlich gesagt dass bei Ihnen immer alles weg geht und sie mir nicht helfen können.
Ich müsste beim Kundenservice anrufen. Nach über 30Min Wartezeit hat der Mitarbeiter meine “Beschwerde” (wie er es nannte) weitergeleitet und meinte in 2 Tagen wäre das Paket beim Empfänger. Dies ist natürlich nicht geschehen, sondernd er selbe status quo laut Online-Verfolgung.
- Jetzt müsste ich einen Nachforschungsantrag stellen.
- Das Problem ist nur, dass ich keine Belege für das habe, was im Paket war.
- Es ist ein Geburtstagsgeschenk für meine Mama gewesen.
- Ich habe ziemlich viele unterschiedliche Sachen drin, die ich über einen längeren Zeitraum zusammengesammelt habe.
- Und von keinem einzigen habe ich noch die Rechnung.
Ich bin ja nicht davon ausgegangen, dass ich diese noch brauchen könnte. Wie stehen nun meine Chancen den Wert erstattet zu bekommen? | Anonym | 18.06.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: Sie können versuchen, die aktuellen Preise für die Paketinhalte bei eBay herauszufinden.
- Vielleicht lässt sich DHL davon überzeugen.
- Aber wahrscheinlich ist, dass DHL wegen fehlender Belege nicht den vollen Wert des Pakets erstattet.
- Wenn es ganz schlecht läuft, leistet DHL Schadenersatz aufgrund des Paketgewichts.
- Dann wird das Paketgewicht mit einem bestimmten Faktor (steht im Gesetz) multipliziert und heraus kommt meistens ein niedriger Euro-Betrag.
Details dazu hier: http://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php#zuwenig-schadenersatz In jedem Fall bekommen Sie natürlich das Paketporto erstattet. Hoffentlich haben Sie den Einlieferungsbeleg aufbewahrt. Hier können Sie online eine Nachforschung beauftragen: http://bit.ly/1Jvi0vD Laden Sie als Wertnachweis eine Liste mit den einzelnen Paketinhalten hoch sowie dem aktuellen Marktpreis von eBay.
Nehmen Sie eher den günstigsten eBay-Preis und nicht den höchsten. So ist die Chance höher, dass DHL Ihre Liste akzeptiert. Schreiben Sie auch dazu, ob die Sachen gebraucht oder neu waren. Das beeinflusst ebenfalls den Preis. DHL | JJD1405031240041 Das Paket ist ohne Inhalt geliefert worden, kann man das Einlieferungs Gewicht feststellen? eigentlich sollte sich in dem Paket ein Handy befinden, es wurde jedoch nur der leere Karton mit 4 Kopfhörerstöpseln geliefert.
| Michael Stock | 29.01.2016 • Paketda-Redaktion antwortet: DHL wiegt die Pakete im Start-Paketzentrum. Also nicht in der Filiale, aber in Ihrem Fall im Paketzentrum Eutingen im Gäu. Wichtig: Sie müssen sofort eine Schadenanzeige in einer Postfiliale aufgeben (am besten eine große Filiale mit Postbank-Finanzcenter).
- Die Schadenanzeige muss bei DHL spätestens 7 Tage nach Zustellung des Pakets eingegangen sein, sonst besteht kein Schadenersatzanspruch mehr.
- Dazu müssen Sie die Verpackung sowie den Inhalt plus ein Schadenformular in der Filiale abgeben.
- Das DHL-Schadenformular sowie Hinweise dazu finden Sie hier: http://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular Informieren Sie den Absender darüber, dass Sie eine Schadenanzeige einreichen.
Der Absender soll den Einlieferbeleg fürs Paket aufbewahren. Ideal wäre es, wenn der Absender das Paket unter Zeugen verpackt hat. Bevor Sie das Paket zur Post bringen, machen Sie Beweisfotos von der Verpackung (innen und außen). Nach 1-2 Wochen wird DHL mitteilen, ob Schadenersatz gezahlt wird oder nicht.