Die gemeinnützige GmbH ( gGmbH ) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Daher ist eine gemeinnützige GmbH als Kapitalgesellschaft nach § 55 Abs.1 Nr.1 Satz 2 AO ( Abgabenordnung ) in Verbindung mit § 5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und in Verbindung mit § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Die Wahl der Rechtsform GmbH erfolgt häufig bei gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen möchten (zum Beispiel Kindergärten, Sozialstationen und Krankenhäuser), was manchmal in der Rechtsform des eingetragenen Vereins schwierig werden kann. Darüber hinaus ermöglicht die GmbH als Kapitalgesellschaft eine höhere Flexibilität als der mitgliederbasierte Verein,
Die gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck (oder die gemeinnützigen Zwecke) verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Eine Gewinnausschüttung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnützig sind. Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen richtet sich nach den §§ 51 ff. AO, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt, Die gGmbH unterliegt daneben den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Auf die gemeinnützige Betätigung wird durch die Verwendung des kleinen Buchstabens „g” vor der Bezeichnung GmbH hingewiesen; vielfach wird auch die Langform „gemeinnützige GmbH” verwendet. Damit soll die gGmbH von mit Gewinnerzielungsabsicht agierenden gewerblich tätigen GmbHs unterschieden werden.
Die Verwendung der Bezeichnung gGmbH ist seit dem 29. März 2013 zulässig. Durch Art.7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I 556) wurde ein entsprechender § 4 S.2 in das GmbHG aufgenommen. Die Satzung der gGmbH kann so gestaltet werden, dass eine Änderung des Zwecks nur unter besonderen Bedingungen möglich ist.
Auf diese Weise kann die gGmbH funktional einer Stiftung angenähert werden. Das Stiftungsrecht findet jedoch auf eine Stiftungs-gGmbH keine Anwendung. Sie untersteht auch nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht, Es kommt jedoch häufig vor, dass gemeinnützige Stiftungen Gesellschafter von gemeinnützigen GmbHs sind.
Contents
- 1 Was bedeutet das kleine g bei GmbH?
- 2 Was darf eine gemeinnützige GmbH?
- 3 Was ist eine gemeinnützige Betriebs GmbH?
- 4 Was verdient ein Geschäftsführer einer gGmbH?
- 5 Ist eine gemeinnützige GmbH Buchführungspflichtig?
- 6 Wer kann eine gemeinnützige GmbH gründen?
- 7 Ist eine gGmbH eine Non Profit Organisation?
- 8 Hat eine gGmbH einen Vorstand?
- 9 Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und gGmbH?
- 10 Was ist ein gemeinnütziger Zweck?
- 11 Wer kann eine gemeinnützige GmbH gründen?
- 12 Warum GmbH statt AG?
Was bedeutet das kleine g bei GmbH?
gGmbH gründen: Das Wichtigste auf einen Blick
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der GmbH, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und deshalb steuerliche Vorteile genießt.Mit dem Status der Gemeinnützigkeit fallen für die gGmbH z.B. keine Körperschafts – und Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer oder Solidaritätszuschlag an. Im ideellen Bereich ist die gemeinnützige GmbH oft auch umsatzsteuerbefreit oder es gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.Die gemeinnützige GmbH bietet sich vor allem für „Social Entrepreneurs” an, die mit ihrem Unternehmen soziale oder gemeinnützige Ziele verfolgen, aber auch für Vereine, die eine Umwandlung in eine moderne, eher wirtschaftsorientierte Rechtsform anstreben.Für die Gründung einer gemeinnützigen GmbH sind eine Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro notwendig, sowie ein beurkundeter Gesellschaftsvertrag, die Eintragung ins Handelsregister und eine Gewerbeanmeldung,Der Gesellschaftsvertrag entscheidet über die Gemeinnützigkeit und sollte daher von einem Experten aufgesetzt werden. Neben dem präzise formulierten Gesellschaftszweck und dem Unternehmensgegenstand muss er u.a. Angaben zum Stammkapital, zu den Gesellschaftern und deren Geschäftsanteilen sowie zur Selbstlosigkeit aller Beteiligten enthalten.Gesellschafter einer gGmbH dürfen sich keine Gewinne auszahlen. Löhne und Gehälter dürfen nicht zu hoch sein und müssen der Erfüllung des in der gGmbH-Satzung festgelegten Zwecks dienen. Wichtig: wie bei GmbHs bezieht sich auch bei der gGmbH die Beschränkung der Haftung auf Gläubiger. Sprich: Bei Haftpflichtschäden haften Gesellschaft und Geschäftsführer grundsätzlich unbegrenzt und mit dem Privatvermögen, Darüber hinaus haften Geschäftsführer bei Fehlern in der Geschäftsführung mit dem Privatvermögen. Eine entsprechende Absicherung ist notwendig.
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und deshalb steuerliche Vorteile genießt. Behindertenwerkstätten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Museen oder Kitas werden häufig als gGmbH geführt, aber auch im Klima- und Naturschutz gibt es immer mehr Beispiele.
Was darf eine gemeinnützige GmbH?
Was unterscheidet sie von einer “normalen” GmbH? – Im Geschäftsalltag führt die Bedingung der Gemeinnützigkeit zu drei großen Unterschieden zwischen einer “normalen” und einer gemeinnützigen GmbH:
- Eine gemeinnützige GmbH darf nur in einem in § 52 Abgabenordnung definierten, gemeinnützigen Feld tätig sein. Hier kann es sich von Kunst und Kultur über Tierschutz bis hin zur Jugendhilfe um viele verschiedene Tätigkeiten handeln.
- Eine gemeinnützige GmbH ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das heißt aber nur, dass die Gewinn-Maximierung nicht der Hauptzweck des Unternehmens sein darf. Gewinne machen an sich ist nicht verboten. Die Gewinne dürfen allerdings nur für gemeinnützige Zwecke verwendet und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
- Eine gemeinnützige GmbH ist von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Das heißt, dass man bei einer gGmbH auf den erzielten Gewinn keine Steuern zahlen muss.
Wer haftet bei einer gUG?
Die gUG ist die gemeinnützige Variante einer Unternehmergesellschaft. Ihre Haftung ist auf das Stammkapital begrenzt und ihr Zweck ist die Förderung eines gemeinnützigen Ziels.
Was ist eine gemeinnützige Betriebs GmbH?
Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit einem am Gemeinwohl orientierten Geschäftszweck. Sie ist steuerlich in vielen Bereichen begünstigt, rechtlich und strukturell aber in weiten Teilen identisch mit der GmbH.
Wie finanziert sich eine gUG?
Eine gUG kann sich durch Spenden (co-) finanzieren und Spendenbescheinigungen ausstellen. Damit ist sie ein guter Partner für die immer bedeutender werdende Stiftungslandschaft in Deutschland.
Wem gehört eine gGmbH?
Die Rechtsform gGmbH: Definition und Bedeutung – Unternehmer sein, Steuern sparen und der Gesellschaft etwas zurückgeben – All das vereint die gemeinnützige GmbH (gGmbH) in einer Rechtsform. Eine gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
- Gesellschafter: Anteilseigner der gGmbH
- Geschäftsführung: Vertretung der gGmbH im Außenverhältnis
- Aufsichtsrat: Kontrollorgan einer GmbH (erst ab 501 Mitarbeitern erforderlich)
Kann man eine gemeinnützige GmbH verkaufen?
Zur Erinnerung: Die gGmbH ist eine ‘normale’ GmbH, die die Besonderheit aufweist, dass die Satzung den Gemeinnützigkeitsvorschriften entspricht. Dies bedeutet, dass genau wie bei der GmbH die Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH ihre Anteile veräußern können.
Was bringt eine Mini GmbH?
Welche Vor- und Nachteile hat die Mini GmbH? – Bevor du dich für die Gründung einer Mini GmbH entscheidest, solltest du alle Vor- aber auch Nachteile genau abwägen. Die UG ist zwar sehr beliebt, doch es gibt auch durchaus Punkte, die genau überlegt sein müssen. Die Vor- und Nachteile für dich auf einen Blick. Vor- und Nachteile einer Mini GmbH
Vorteile Mini GmbH | Beschreibung |
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Stammkapital | Ein sehr großer Vorteil besteht für dich in der Höhe vom Stammkapital. Gegenüber 25.000 Euro (wenigstens 12.500 Euro) bei der klassischen GmbH brauchst du bei der Mini GmbH bloß einen Euro für die Gründung einzubringen. |
Haftungsbeschränkung | Sowohl für die Mini GmbH als auch die klassische GmbH ist natürlich die Haftungsbeschränkung ein sehr großer Vorteil. Selbst bei finanziellen Problemen, beispielsweise einer Insolvenz, bleibt dein privates Vermögen geschützt. Demnach besteht Haftung nur für das Stammkapital deines Unternehmens. |
Gründung | Die Gründung ist ebenfalls ein großer Vorteil. Die Gründung erfolgt schnell und einfach mit einem sogenannten Musterprotokoll. Das macht die Gründung nicht nur schneller, sondern auch deutlich kostengünstiger. |
Nun zu den Nachteilen dieser Unternehmensform:
Nachteile Mini GmbH | Beschreibung |
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Kreditwürdigkeit | Der Zusatz Haftungsbeschränkung kommt sowohl bei Geldgebern (z.B. Banken), aber auch bei Kunden oder Lieferanten nicht immer gut an. Sie alle wissen, dass dein Stammkapital sehr niedrig ist und es im schlimmsten Falle nicht viel zu holen gibt. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Kreditwürdigkeit aus, sondern auch auf das Vertrauen gegenüber deines Unternehmens. |
Liquiditätsrisiko | Diesen Nachteil musst du sehr genau beachten. Es mag verlockend klingen, für nur einen Euro dein Unternehmen zu gründen. Doch du kannst sehr schnell in eine finanzielle Falle geraten. Zahlst du nur einen Euro ein, dann gibt es Kosten, etwa für Gründung oder Investitionen an, die gedeckt werden müssen. Mit einem Euro nur sehr schwer möglich. Deshalb ist es ratsam, mehr einzubezahlen. Du kannst hier eine Summe bis zu 24.999 Euro einbringen. |
Rücklagenpflicht | Die Rücklagenpflicht ist durchaus als Nachteil zu sehen. Es besteht eine gesetzliche Pflicht für die sogenannte Thesaurierung. Das bedeutet für dich, dass du oder auch deine Anteilseigner an der Mini GmbH verpflichtet sind, pro Jahr 25 Prozent vom Jahresüberschuss als Rücklage einzustellen. Der Jahresüberschuss ist vorher allerdings um den Verlustvortrag zu bereinigen. Die Gewinnrücklage stellt für dich eine Art gesetzlich vorgeschriebene Sparmaßnahme dar, bis eine Summe von 25.000 Euro erreicht ist. Dies ist auf der einen Seite zwar sinnvoll, weil damit die Haftungssumme deiner Mini GmbH steigt. Andererseits muss dir aber bewusst sein, dass dein erzielter Gewinn deutlich niedriger ausfällt. |
Was verdient ein Geschäftsführer einer gGmbH?
Aktueller denn je: Der Fall Bethel – Wie aktuell die Frage nach der Angemessenheit von Vergütungen gemeinnütziger Organisationen ist, zeigt der Fall des Diakoniewerks Bethel, der seit geraumer Zeit in den Medien kursiert. Der dortige Geschäftsführer, der die Einrichtung von einem ursprünglichen Verein auf zwei Stiftungen mit einer gGmbH umstrukturiert hatte, soll rund 700.000 Euro Jahresgehalt beziehen und Pensionsansprüche in Millionenhöhe besitzen.
Kann man mit einer gGmbH Geld verdienen?
Unmittelbarkeit und Selbstlosigkeit – Wenn eine gemeinnützige GmbH Gewinne erwirtschaftet, müssen diese Mittel dem satzungsmäßigen Zweck der gGmbH zugeführt werden. Dies muss unmittelbar und selbstlos erfolgen. Unmittelbar bedeutet, dass alle Gewinne unmittelbar zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden sollten. Andreas Munck Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
Startup Experte 7 Jahre Erfahrung
Wer haftet bei einer gGmbH?
Haftung des Geschäftsführers bei einer gGmbH – Der Geschäftsführer vertritt nicht nur die gGmbH nach außen, sondern kann unter Umständen auch für sein Handeln haftbar gemacht werden, Prinzipiell gilt: Der Geschäftsführer einer gGmbH haftet gegenüber Dritten nicht mit seinem Privatvermögen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.
Wie funktioniert eine gUG?
Die gUG (haftungsbeschränkt): ein gemeinnütziges Unternehmen mit wenig Geld gründen Die gUG (haftungsbeschränkt) ist die kleine Schwester, Sie ist damit ebenfalls für die Umsetzung von gemeinnützigen Projekten geeignet. Die Regelungen für beide Rechtsformen sind weitestgehend gleich.
Sie können die gUG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1 Euro gründen. Bei der gGmbH benötigen Sie 25.000 Euro wovon zumindest die Hälfte eingezahlt werden muss. Die gUG (haftungsbeschränkt) muss 25% ihres Gewinnes einbehalten, um aufzustocken. Ziel ist es, dass die gUG (haftungsbeschränkt) in dem Moment in eine gGmbH umgewandelt wird, wenn das Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat.
Erfahren Sie jetzt alles zu gUG im Überblick. Hier die wichtigsten Fakten über die gUG (haftungsbeschränkt) in einer Übersicht
Die gUG (haftungsbeschränkt) ist die gemeinnützige Variante einer Gründung mit 1 € Startkapital möglich, das sollte jedoch die Gründungskosten decken. Eine Gründung mit Sacheinlagen ist nicht möglich. Es gilt das GmbH-Gesetz. Die gUG (haftungsbeschränkt) muss einen gemeinnützigen Geschäftszweck verfolgen.75% der Gewinne müssen dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.25% der Gewinne dienen dazu, das Stammkapital der gUG (haftungsbeschränkt) aufzustocken, bis die gUG (haftungsbeschränkt) in eine gGmbH umgewandelt werden kann. Für Gewinne aus dem ideellen Bereich müssen Sie keine und bezahlen. Gewinne aus dem Wirtschaftsbereich (Zweckbetrieb) dagegen werden wie normale GmbH-Gewinne versteuert. Verstöße gegen Gemeinnützigkeitsgrundsätze führen zum Verlust der steuerlichen Vorteile. Das Finanzamt stellt den Gemeinnützigkeitsstatus jedes Jahr aufs Neue fest.
Ihre gemeinnützige Geschäftsidee steht. Dann müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
Wesentlich ist das Prinzip der Selbstlosigkeit. Es besagt, dass Sie alle Gewinne dazu verwenden müssen, den in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Geschäftszweck zu erfüllen. Die Gesellschaft darf kein Vermögen aufbauen. Es dürfen nur die Projekte begünstigt werden, die mit dem gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft in Einklang stehen. Alle Gewinne müssen zeitnah verwendet werden, wobei 25% der Gewinne für den Aufbau des Stammkapitals thesauriert werden müssen. Die Vergütung der Geschäftsführer muss angemessen sein. Eine verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Geschäftsführergehälter ist nicht erlaubt. Das Prinzip der Unmittelbarkeit besagt, dass alle Gewinne direkt dem Geschäftszweck der gUG (haftungsbeschränkt) zugeführt werden. Zinsbringende Investitionen sind nicht erlaubt. Die Förderung der Allgemeinheit steht im Mittelpunkt der Satzung. Die gUG (haftungsbeschränkt) darf nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Die zu fördernden Geschäftszwecke ergeben sich aus dem § 52 Abs.2 Abgabenordnung (AO). Demnach muss der Geschäftszweck einer gUG (haftungsbeschränkt) mildtätig, kirchlich oder gemeinnützig sein. Beispiele für Geschäftszwecke gemäß § 52 Abs.2 AO sind: Sport, Verbraucherschutz, Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe und Altenhilfe. Sie finden in einen ganzen Katalog möglicher Betätigungsfelder. Die Satzung der gUG (haftungsbeschränkt) muss einen Begünstigten erwähnen. Dieser Begünstigter der Satzung erhält im Falle der Liquidation oder der Auflösung der gUG (haftungsbeschränkt) die erwirtschafteten Gewinne. Begünstigte können sein: gGmbHs, gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Unternehmergesellschaften. Im Falle einer Liquidation erhalten die Gesellschafter nur die geleisteten Einlagen.
Den Gemeinnützigkeitsstatus erlangt die gUG (haftungsbeschränkt) nur vorläufig. Bei der Gründung prüft, ob die Gemeinnützigkeitsgrundsätze in der Satzung erfüllt sind. Außerdem prüft das Finanzamt, ob die Satzung eine begünstigte Organisation benennt.
Beim Erstellen der Satzung sollten Sie auf Musterprotokolle mit Standardformulierungen verzichten. Idealerweise lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der auf das Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert ist. Den Gemeinnützigkeitsstatus für ein laufendes Geschäftsjahr erlangt die gUG (haftungsbeschränkt) ebenfalls immer nur rückwirkend.
Die Gesellschaft soll so gezwungen werden, den Gemeinnützigkeitsstatus immer wieder aufs Neue zu beweisen. Sollte das Finanzamt einen Verstoß gegen Gemeinnützigkeitsgrundsätze feststellen, kann der Gemeinnützigkeitsstatus wieder entzogen werden. Im schlimmsten Fall muss die Gesellschaft dann Steuern nachzahlen.
Gewinnausschüttung an Gesellschafter, zu hohe Geschäftsführergehälter Ausschüttung von Gewinnen an Personen und Institutionen, die mit dem Geschäftszweck der gUG (haftungsbeschränkt) nichts zu tun haben.
Daneben finden sich häufig Verstöße, die durch fehlerhafte Geschäftsführerverträge entstehen. Daher müssen Sie den bei Gründung der gUG (haftungsbeschränkt) sorgfältig vorbereiten und jede Änderung im Dienstvertrag via Gesellschafterbeschluss absegnen und durch einen Spezialisten für das Gemeinnützigkeitsrecht prüfen lassen.
Verstöße gegen die Unmittelbarkeit sind ein weiterer typischer Verstoß im laufenden Geschäftsbetrieb einer gUG (haftungsbeschränkt). Die erwirtschafteten Mittel dürfen nicht investiert oder zinsbringend zwischengeparkt werden. Wenn Sie Überschüsse erwirtschaften, sprechen Sie die Form der Zwischenverwahrung am besten mit Ihrem Steuerberater ab.
Haben Sie Ihre gUG (haftungsbeschränkt) gut aufgestellt, dann profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen. Für Gewinne aus dem ideellen Geschäftsbetrieb zahlt die gUG (haftungsbeschränkt) weder Körperschaftssteuer noch Gewerbesteuer. Außerdem fällt für Umsätze im ideellen Bereich,
Für Gewinne aus dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb bezahlt die gUG (haftungsbeschränkt) dagegen Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer wie eine normale GmbH. Häufig sind aber Umsätze aus dem Zweckbetrieb mit einem verminderten Umsatzsteuersatz begünstigt. Wichtig für Sie als Gründer einer gUG (haftungsbeschränkt): grenzen Sie Umsätze und Kosten aus dem Zweckbetrieb und dem ideellen Bereich sorgfältig ab.
Besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater und denken Sie auch über die Einführung einer Kostenrechnung nach, welche diese Bereiche sauber voneinander trennt. Neben den steuerlichen Vorteilen spricht das positive Bild in der Öffentlichkeit für die gUG (haftungsbeschränkt) als Rechtsform.
Die Chancen sind hoch, dass Sie mit in den Medien eine hohe Reichweite erzielen können. Denn Gemeinnützigkeitsthemen sind für Journalisten von besonderem Interesse. Ein Beispiel: Nehmen wir an, die Süddeutsche Zeitung berichtet über Ihre gUG auf einer halben Seite. Dann erzielen Sie eine Reichweite, für die Sie im Falle einer Anzeige einen hohen fünfstelligen Eurobetrag investieren müssten.
Ein weiterer Vorteil der gUG (haftungsbeschränkt) besteht darin, dass Sie über die gUG (haftungsbeschränkt) Spenden annehmen und steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen dürfen. Auch dieser Punkt ist für das Liquiditätsmanagement eines gemeinnützigen Unternehmens von entscheidender Bedeutung.
- Nicht nur das Gründungsprozedere ist für den Erfolg Ihrer gUG (haftungsbeschränkt) wichtig.
- Von Anfang an brauchen Sie eine umfassende und realistische Planung im Rahmen Ihrer gUG (haftungsbeschränkt).
- Treffen Sie sinnvolle Annahmen zur Höhe des Stammkapitals.
- Ein Stammkapital von 1 Euro dürfte in der Regel zu wenig sein, auch wenn dies rechtlich möglich wäre.
Kalkulieren Sie Gründungskosten und die Kosten der Startphase realistisch. Ein negativer Cashflow in der Startphase darf kein Problem darstellen. Die richtige Wahl des Steuerberaters ist entscheidend. Nicht jeder Steuerberater ist im Gemeinnützigkeitsrecht fit.
Wählen Sie einen Spezialisten und konsultieren Sie ihn regelmäßig. Denn am Ende des Geschäftsjahrs entscheidet das Finanzamt, ob Ihre gUG (haftungsbeschränkt) tatsächlich gemeinnützig gearbeitet hat. Mit der Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) können Sie Ihre Visionen einer gemeinnützigen Geschäftsidee verwirklichen.
Wenn Sie Ihre gUG (haftungsbeschränkt) gründen, brauchen Sie in jedem Fall eine fachliche Beratung bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, der im Gemeinnützigkeitsrecht beschlagen ist. Gestalten Sie formell so, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit vorläufig bestätigen kann.
- Außerdem müssen Sie Ihre Geschäfte so führen, dass keine Verstöße gegen wichtige Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts erfolgen.
- Wichtig ist es, die Buchhaltung so zu organisieren, dass sich Einkünfte aus dem ideellen Bereich eindeutig von denen des Zweckbetriebs trennen lassen.
- Neben den steuerlichen Vorteilen ist das mediale Interesse, das ein gemeinnütziges Unternehmen erzielen kann, ein wesentlicher Pluspunkt.
Sie müssen allerdings beachten, dass Sie 25% der Gewinne der gUG (haftungsbeschränkt) dazu verwenden müssen, das Stammkapital aufzustocken, bis die 25.000 € erreicht sind. Denn die Regelungen sehen vor, dass Ihre gUG (haftungsbeschränkt) irgendwann einmal in eine umgewandelt wird.
Ist eine gUG eine juristische Person?
Definition der gemeinnützigen UG – Eine gemeinnützige UG ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die zur Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes gegründet wird. Durch die zunehmende Beliebtheit von Social Entrepreneurship spielt die gUG (haftungsbeschränkt) in Deutschland eine wichtige Rolle.
Mittlerweile sind mehr als 2,3 Mio. Angestellte im gemeinnützigen Sektor beschäftigt. Sie definiert sich vor allem durch ihren gemeinnützigen Zweck, der in der Satzung dokumentiert und verankert sein muss. Als Rechtsform vereint sie die Vorteile der kaufmännischen Organisation mit den Vorzügen der gemeinnützigen Bevorteilung, wie im Vereinsrecht.
So profitiert die gUG von Steuererleichterungen, muss keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer abführen und kann öffentliche Ressourcen vergünstigt nutzen. gUG (haftungsbeschränkt) hat eigene Rechtspersönlichkeit Als Kapitalgesellschaft hat die gUG eine eigene Rechtspersönlichkeit,
Sie kann selbstständig als Vertragspartner auftreten oder gerichtlich verklagt werden (§§ 13, 5a GmbHG). Werden beispielsweise Mitarbeiter eingestellt oder Betriebsgrundstücke angemietet, so ist nicht der Geschäftsführer oder der Begünstigte der Vertragspartner, sondern die gUG selbst. Die Gründung einer gUG bietet eine hervorragende Möglichkeit, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein gemeinnütziges Projekt herzustellen.
Das Unternehmen profitiert von weitläufigen Steuerfreiheiten, Ziele der gUG-Gründung sind:
- Erreichung des Zustands der Steuerfreiheit
- Vereinigung von Gemeinnützigkeit und Vorteile einer UG
- Rechtssichere Gründung
- Minimierung des formalen Aufwands
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- Als gemeinnütziges Unternehmen muss die gUG keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer abführen, Die dadurch entstehenden Steuerersparnisse können komplett zur Reinvestition angewandt werden. Zudem müssen keine Umsatzsteuern abgeführt werden, sofern sie im Rahmen der Verfolgung des gemeinnützigen Zweckes anfallen. Für wirtschaftsorientierte Ausgaben oder Einnahmen kann ermäßigte Steuersatz von 7% abgeführt werden. Als spendenberechtigtes Unternehmen fallen für die gUG auch keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Schließlich ist auch auf Grundbesitz, in Verwendung für den gemeinnützigen Zweck, keine Grundsteuer zu bezahlen.
- Die Gründung einer gUG dient auch der Vereinigung der Vorteile einer Unternehmergesellschaft mit den Vorteilen der Gemeinnützigkeit. Es wird eine Beschränkung der privaten Haftung erreicht, während gleichzeitig die steuerlichen Vorteile zum tragen kommen. Zudem kommt die gUG in den Genuss vergünstigter Nutzung öffentlicher Ressourcen und profitiert von der kaufmännischen Struktur im Vergleich zu einem Verein, bei gleichzeitiger Steuerfreiheit. Gemeinnützige Gründer schätzen die schnellen Entscheidungswege, die diese Rechtsform agiler als den Verein machen.
- Durch die Gründung mit einer erfahrenen Kanzlei im Unternehmensrecht können Sie Rechtssicherheit herstellen. Wir übernehmen den gesamten Prozess mit anwaltlicher Gewähr: Von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung im Handelsregister. Bei der gUG ist besondere Vorsicht geboten, da eine Aberkennung des gemeinnützigen Zwecks hohe Steuernachzahlungen mit sich bringen kann. Wir fokussieren uns daher auf die rechtssichere Darstellung des gemeinnützigen Zwecks im Gesellschaftsvertrag.
- Die Gründung Ihrer gUG ist eine Entlastung für Sie im operativen Geschäft, Wir entbinden Sie vollständig von allen Formalitäten, sodass Sie sich auf den Geschäftsstart konzentrieren können. Wir benötigen lediglich Ihren Input an erforderlichen Stellen.
Die Rechtsform der gUG bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens bei einem geringen Stammkapital. Dadurch können Sie kostengünstig und unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so dürfen Gehälter beispielsweise nicht zu hoch sein.
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Wie haftet eine GmbH für ihre Schulden?
Wer haftet für die Schulden bei einer GmbH? – Auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten tritt § 13 Abs.2 GmbHG in Kraft. Demnach haftet für Schulden des Unternehmens nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter selbst. Sie haben nur die Aufgabe, das Stammkapital aufzubringen, eine Haftung ist im Regelfall nicht vorgesehen.
Wann lohnt sich eine gGmbH?
Warum eine gGmbH? – Eine gGmbH ist dann sinnvoll, wenn das Geschäftsmodell einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und dennoch eine Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet angestrebt wird. Aus diesem Grund ist die gGmbH vor allem im Bereich der Non-Profit-Organisationen, die durch wirtschaftliche Betätigung weiteres Kapital für die Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke generieren möchten, sehr beliebt.
Allerdings hat die gGmbH nicht nur Vorteile: Wie bereits erwähnt, dürfen Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Außerdem ist die gGmbH weniger flexibel als die GmbH, da Änderungen des Unternehmensgegenstandes der Zustimmung der Finanzverwaltung bedürfen, um nicht die Rücknahme von Steuervergünstigung zu riskieren.
Des Weiteren ist erforderlich, dass der gemeinnützige Zweck extrem präzise und konkret im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, was schon so einigen Existenzgründern Schwierigkeiten bereitet hat.
Wie viele Gesellschafter braucht eine gGmbH?
gGmbH Gründung: Was ist wichtig? – Wenn du eine gGmbH gründen möchtest, brauchst du mindestens eine/n Gesellschafter*in. Wie bei der normalen GmbH brauchst du 25.000 EUR als Gründungskapital, die als Stammkapital für das Unternehmen gelten und zum Gründungszeitpunkt bereitstehen müssen.
- Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt, das heißt, du haftest nicht unmittelbar mit deinem Privatvermögen.
- Außerdem musst du gegenüber alle Vorgaben zur Gemeinnützigkeit erfüllen und auch nachweisen können.
- Für die Gründung musst du mit deine*r Partner*in eine Satzung aufsetzen, die vom Finanzamt anerkannt werden muss.
Dieses entscheidet über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit.
Ist eine gemeinnützige GmbH Buchführungspflichtig?
Wer eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) gründet, ist dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser beinhaltet auch die Bilanz. Doch es gibt Unterschiede zwischen einer GmbH-Bilanz und der Bilanz einer gGmbH. Welche Pflichten ab welcher Betriebsgröße auf Sie zukommen, was rein muss, wann die Bilanz verfasst sein muss und wo die Besonderheiten des Jahresabschlusses einer gGmbH liegen, erfahren Sie hier.
Wer kann eine gemeinnützige GmbH gründen?
Stammeinlage auf das Geschäftskonto einzahlen – Um eine gGmbH zu gründen, müssen du und die anderen Gesellschafter ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro oder mehr vorweisen können. Dieses muss zum Zeitpunkt der Gründung mindestens zur Hälfte (12.500 Euro) auf euer Geschäftskonto gezahlt werden.
Die übrige Summe sollte danach zeitnah ergänzt werden. Gut zu wissen: Eine gemeinnützige GmbH kann auch eine sogenannte Sachgründung durchführen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ihr schon Geld in Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder andere Dinge investiert habt. Im sogenannten Sachgründungsbericht muss ganz genau aufgeschlüsselt werden, welchen Wert und welches Alter jede einzelne Einlage aufweist.
Wer eine Sachgründung anstrebt, muss mit höheren Notarkosten rechnen.
Ist eine gGmbH eine Non Profit Organisation?
Rechtsformvergleich bei Nonprofit-Unternehmen a. Einführung Nonprofit-Unternehmen werden meist in der Rechtsform eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) geführt. Non-Profit bedeutet hierbei nicht, dass das Unternehmen keinen Gewinn erzielen darf.
- Im Gegenteil: es ist nach der Abgabenordnung zu einem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet.
- Non-Profit meint vielmehr, dass die an dem Unternehmen Beteiligten nicht finanziell von dem Unternehmen profitieren dürfen.
- Auch ist das Unternehmen verpflichtet, seine erwirtschafteten Gewinne zeitnah für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Vereine, Stiftungen und GmbH´s müssen nicht als Non-Profit-Unternehmen im steuerlichen Sinne geführt werden. Wesentlicher Nachteil ist in diesem Fall, dass die Unternehmen keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen.b. Rechtsformwahl Gemeinsam haben die drei Rechtsformen Verein, Stiftung und gGmbH, dass sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
- Bei Vereinen liegt die Förderung hierbei in der Regel im Bereich der eigenen Mitglieder (Sport, Kunst, Sammlungen usw.).
- Dementsprechend gibt es eine Mindestzahl von sieben Mitgliedern bei der Gründung und die Vereinsaktivitäten erfolgen durch die Mitglieder selber, sei es, dass sie eigene Zeit zur Verfügung stellen oder, dass sie in der Organisation tätig sind (Spielpläne, Instandhaltung der Räumlichkeiten und Spielflächen etc.).
Bei Stiftungen und gGmbH´s liegt die Betonung dagegen nicht in der unmittelbaren Förderung durch die Gründer, sondern auf der mittelbaren finanziellen Förderung. Als Grundorientierung kann demnach dienen:
- Gutes Tun durch die eigene Tätigkeit => Verein
- Gutes Tun durch finanzielle Unterstützung => gGmbH oder Stiftung
- Die gGmbH und der Stiftung unterscheiden sich primär durch zwei Aspekte:
- Die steuerliche Förderung hinsichtlich des zur Verfügung gestellten Kapitals liegt im Bereich des Sonderausgabenabzuges (bis zu EUR 750.000). Dies gilt allerdings nur für Gründer, bei denen es sich um Privatpersonen handelt, und nur bei der Gründung von Stiftungen. Eine Privatperson wird sich daher in der Regel nicht der Rechtsform einer gGmbH bedienen. Für Unternehmen spielt diese Unterscheidung dagegen keine Rolle, da die steuerliche Förderung im Bereich des Sonderausgabenabzuges ihnen ohnehin nicht zur Verfügung steht.
- Bei der gGmbH ist die Einflussnahme auf die Geschäftsführung durch die Gründer bzw. Gesellschafter wesentlich stärker ausgeprägt, da das GmbH-Gesetz Anwendung findet und die Gesellschafter hiernach z.B. die Geschäftsführung nach Belieben auswechseln können.
Im Ergebnis sollte ein Unternehmen aus den genannten Gründen daher in der Regel die gGmbH vorziehen. Dass gleichwohl viele Unternehmensstiftungen existieren und auch weiterhin gegründet werden, beruht auf der werbewirksameren und bekannteren Rechtsform der Stiftung oder darauf, dass die Stiftung im Rahmen einer Planung der Unternehmensnachfolge als Unternehmensträger dienen soll.
Hat eine gGmbH einen Vorstand?
Die Vertretung und ihre Haftung – Die gGmbH muss im Außenverhältnis von einem Geschäftsführer vertreten werden. Dieser wird durch die Gesellschafter benannt. Dem gemeinnützigen Verein steht ein Vorstand vor, welcher von den Vereinsmitgliedern gewählt wird.
- Der Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber Dritten.
- Ausnahmen bestehen lediglich im Falle einer Insolvenzverschleppung sowie einer sogenannten deliktischen Haftung.
- Gegenüber den Gesellschaftern haftet ein gGmbH-Geschäftsführer nur bei Verletzungen der vertraglichen Sorgfaltspflicht.
Der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins haftet mit seinem Privatvermögen lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Und auch nur dann, wenn er für seine Tätigkeit eine Vergütung von weniger als 720 Euro pro Jahr erhält.
Sind gGmbH umsatzsteuerpflichtig?
So groß der Unterschied zwischen vollem, ermäßigtem oder entfallendem Umsatzsteuersatz ist, so wichtig ist die Zuordnung der Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Geschäftsbetriebs. Das Steuerrecht ist immer noch von wenig nachvollziehbarer nationaler sowie europäischer Rechtsprechung geprägt.
Die Unternehmen müssen mit sich immer wieder ändernden Gesetzen, Durchführungsverordnungen, Billigkeitserlassen und Einzelentscheidungen zurechtkommen. Eine unachtsame Unternehmenspolitik kann zu existenzbedrohenden Steuernachzahlungen oder persönlicher Inanspruchnahme der Entscheidungsträger führen.
Mit guter Vorbereitung lassen sich diese Risiken minimieren. Im Folgenden soll Unterstützung bei Fragen der Umsatzsteuer sowie Vorsteuer gemeinnütziger Geschäftsbetriebe gegeben werden, um mögliche Fehlerquellen zu reduzieren. Umsatzsteuer fällt bei einer gemeinnützigen Gesellschaft immer dann an, wenn sie unternehmerisch tätig ist.
Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, sonstiger Geschäftsbetrieb.
Diese drei Bereiche unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, allerdings mit unterschiedlichen Steuersätzen. Umsätze im Bereich des Zweckbetriebs und der Vermögensverwaltung werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent begünstigt. Im sonstigen Geschäftsbetrieb hat der Gesetzgeber die gemeinnützige Gesellschaft den nicht gemeinnützigen Unternehmern gleichgestellt, so dass der Regelsteuersatz von 19 Prozent Anwendung findet.
Für die Frage, ob Umsatzsteuer anfällt oder nicht, muss sorgfältig geprüft werden, welcher der vier Tätigkeitsbereiche – der drei wirtschaftlichen sowie des ideellen – betroffen ist. Nur wenn der Tätigkeitsbereich umsatzsteuerpflichtig ist, kann auch Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten werden. Wichtig ist auch zu wissen, ob die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent oder 7 Prozent anfällt.
Es kann teuer werden, wenn durch eine Betriebsprüfung 12 Prozentpunkte Differenz vom ermäßigten zum regulären Umsatzsteuersatz für einige Jahre nachgefordert werden. Der folgende Überblick möchte Hinweise für die korrekte Zuordnung von Unternehmensbereichen zu den vier Tätigkeitsbereichen geben (s.
Grafik oben). Ideeller Bereich Dem ideellen Bereich zuzuordnen sind Tätigkeiten ohne Leistungsaustausch, also Mitgliederbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Spenden, Zuschüsse, Veranstaltungen ohne Entgelt. Kauft eine Gesellschaft zum Beispiel Büromaterial, das nur für die Mitgliederverwaltung verwendet wird, kann für die anfallende Umsatzsteuer keine Vorsteuer abgezogen werden.
Wirtschaftlicher Bereich Vermögensverwaltung Der Bereich der Vermögensverwaltung ist betroffen, wenn Einnahmen aus Kapitalerträgen, Spareinlagen, Wertpapieren oder Beteiligungen sowie aus Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken erzielt werden.
- Hier gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, so dass die Vorsteuer nach § 15 Abs.4 UStG auch abgezogen werden kann.
- Zweckbetrieb (§§ 65, 66-68 AO) Der Gesetzgeber wollte die Zweckbetriebe durch eine Umsatzsteuerfreigrenze und einen reduzierten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent (§ 12 Abs.2 UStG) begünstigen.
Ein Zweckbetrieb ist nach § 65 AO (Abgabenordnung) ein steuerlich begünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Beispiele für Zweckbetriebe sind in § 68 AO aufgelistet. Ein Zweckbetrieb kann aufgrund der Betriebsleistung selbst vorliegen, dies ist zum Beispiel bei Altenpflegeeinrichtungen oder Essen auf Rädern der Fall.
Aber auch aufgrund der Betriebsstruktur kann ein Zweckbetrieb gegeben sein. In diesen Fällen ist die Beschäftigung selbst die eigentliche Rechtfertigung des Zweckbetriebes. Unter diese Kategorie fallen zum Beispiel Werkstätten für behinderte Menschen und andere Integrationsbetriebe oder Qualifizierungsgesellschaften.
Der Zweckbetrieb muss ganz konkret auf die satzungsmäßigen Zwecke ausgerichtet sein und notwendig sowie unentbehrlich sein, um die satzungsgemäßen Zwecke der gemeinnützigen Gesellschaft zu verwirklichen. Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein enges Maß anzulegen, die umsatzsteuerliche Begünstigung soll die Ausnahme und nicht die Regel sein.
- Die wirtschaftliche Betätigung darf nicht zum Hauptzweck werden, sonst liegt ein missbräuchliches Steuersparmodell vor, so dass die volle Umsatzsteuer anfällt und auch nachträglich vom Finanzamt gefordert werden kann.
- Ulturveranstaltungen stellen zum Beispiel nur dann einen Zweckbetrieb dar, wenn ihre Durchführung auch ausdrücklicher Satzungszweck ist.
Das beschriebene Regel-Ausnahme-Verhältnis ist um einen weiteren Aspekt zu ergänzen, wenn nämlich der Betrieb in Konkurrenz zu Dritten tritt. Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) immer wieder betonte Gebot der Wettbewerbsneutralität und das der steuerlichen Neutralität verbieten grundsätzlich, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln.
Unterschiedliche Umsatzsteuersätze sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 26. April 1995 I R 35/35/93, BStBL II 1995, 767) aber zulässig, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht. Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn sich der gemeinnützige Zweck nur durch diese begünstigte Tätigkeit erreichen lässt.
Anhand der Rechtsprechung des BFH und eines Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Februar 2007 (IV A 5 – S 7242-a/07/001) kann mit Hilfe der dort genannten Indizien recht einfach überprüft werden, ob bei einem Qualifizierungs- oder Integrationsbetrieb ein Zweckbetrieb vorliegt: n Satzungszweck deckt sich mit der Tätigkeit im Geschäftsbetrieb; n Betrieb darf nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen (zum Beispiel spricht die Kalkulation auf Selbstkostenbasis für das Vorliegen eines Zweckbetriebs); n Einnahmen müssen unverzichtbar für die Erreichung des Satzungszwecks sein; n keine Nutzung des ermäßigten Steuersatzes als Werbemittel; n Vorhandensein von speziell geschultem Personal, welches im Hinblick auf die besonderen Belange der betroffenen Menschen geeignet ist, deren Heranführung an das Erwerbsleben zu fördern; n Beschäftigung der betroffenen Menschen im eigentlichen Erwerbsbereich und nicht nur in untergeordneten Hilfsfunktionen.
Viele gemeinnützige Gebrauchtwarenkaufhäuser, die nach ihrer Satzung Langzeitarbeitslose qualifizieren, bieten zum Beispiel den Service an, Haushalte aufzulösen und anschließend besenrein zu übergeben. Dieses Geschäftsmodell steht im Wettbewerb mit klassischen Entrümplern. Da die gemeinnützige Gesellschaft hier eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit betreibt und dadurch Einnahmen erzielt, liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb vor – fraglich ist nur, ob als Zweckbetrieb mit 7 Prozent Umsatzsteuer oder als sonstiger Geschäftsbetrieb mit 19 Prozent.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat nach sechsjährigem Rechtsstreit im Urteil vom 15.?November 2007 – AZ: 5 K 576/01 einem Qualifizierungsbetrieb, der diese Dienstleistungen durchführte, hierfür den ermäßigten Steuersatz zugebilligt. Dies ist mit folgenden Argumenten begründet worden: Die Aufträge sind nur erteilt worden, um den gemäß Satzung begünstigten Personenkreis arbeitstherapeutisch zu betreuen.
- Bei den beschäftigten Personen wurden Sekundärtugenden wie pünktliches Erscheinen an der Arbeitsstelle, regelmäßiges Arbeiten etc,
- Trainiert.
- Der Zweckbetrieb ist aufgrund dieser Merkmale bejaht worden, obwohl er mit dieser Tätigkeit im Wettbewerb mit Dritten steht.
- Daher konnte der Betrieb die Privilegierung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent gemäß § 12 Abs.2 Nr.8a UStG beanspruchen.
Sonstiger Geschäftsbetrieb Liegt die Tätigkeit weder im Bereich der Vermögensverwaltung noch im Zweckbetrieb, sind die Umsätze dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent zu unterwerfen. Mögliche Steuerbefreiung nach § 4 UStG Auch wenn ein Zweckbetrieb, eine Angelegenheit der Vermögensverwaltung oder ein sonstiger Betrieb vorliegt, kann die Leistung von der Umsatzsteuer durch eine der in § 4 UStG geregelten Ausnahmen befreit sein, so dass die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG entfällt.
Wichtige Beispiele: n Vermietungsumsätze (§ 4 Nr.12 UStG); n bestimmte Wohlfahrtsleistungen (§ 4 Nr.18 UStG); n Vorträge, Kurse, Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Unkosten verwendet werden (§ 4 Nr.22 a UStG); n kulturelle und sportliche Veranstaltungen, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht (§ 4 Nr.22 b UStG); n Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen zum Zwecke der Erziehung, Aus- oder Fortbildung (§?4 Nr.?23 UStG); n Leistungen der Träger öffentlicher und privater Jugendhilfe (§ 4 Nr.25 UStG).
Fazit Haben Sie keine Scheu vor den einschlägigen Normen. Formulieren Sie den gemeinnützigen Zweck Ihres Sozialunternehmens sehr sorgfältig und präzise. Achten Sie darauf, dass der Zweckbetrieb exakt die Erfüllung dieser gemeinnützigen Ziele verwirklicht.
Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und gGmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Die gemeinnützige GmbH, kurz gGmbH, verfolgt gemeinnützige Ziele und ist daher steuerlich begünstigt. Die GmbH ( Gesellschafter %20-_id29876.html” target=”_self” rel=”noopener noreferrer”>GmbH Definition ) nach deutschem Vorbild gilt ursprünglich als weltweit erste Form einer Kapitalgesellschaft, die mit Haftungsbeschränkungen fungiert. Hauptunterschied der gGmbH ist die Gemeinwohlorientierung, welche diese Form in die Nähe von anderen gemeinnützigen Rechtsformen wie Vereinen, Stiftung en ( Stiftung Rechtsform ) oder Genossenschaften ( Genossenschaft %20-bezugspflichten-mitglieder-_id30903.html” target=”_self” rel=”noopener noreferrer”>zur Rechtsform Genossenschaft ) rückt. Die wichtigste Eigenschaft einer GmbH ist die Tatsache, dass die Haftung bei der GmbH auf die Höhe der Einlage beschränkt ist und nicht das Privateigentum der Gesellschafter betroffen ist. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings das Aufbringen eines Mindestkapitals. Die gGmbH unterliegt diesen Grundlagen, hat aber nicht das Ziel eine offenkundige Gewinnabsicht zu verfolgen. Entsprechender Gewinn muss gemeinnützigen Zielen zukommen.
Wie viele Ggmbhs gibt es in Deutschland?
Gemeinnützige GmbH – gGmbH – Rechtsanwalt für Verbandsrecht In Deutschland gibt es ca.20.000 gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH). In den letzten Jahren ist deren Zahl deutlich gestiegen. Wesentliche Ursache dafür ist die zunehmende Ökonomisierung des dritten Sektors (Institutionen, die weder dem Staat noch der Wirtschaft zugerechnet werden).
Was darf ein Geschäftsführer einer gGmbH verdienen?
Aktueller denn je: Der Fall Bethel – Wie aktuell die Frage nach der Angemessenheit von Vergütungen gemeinnütziger Organisationen ist, zeigt der Fall des Diakoniewerks Bethel, der seit geraumer Zeit in den Medien kursiert. Der dortige Geschäftsführer, der die Einrichtung von einem ursprünglichen Verein auf zwei Stiftungen mit einer gGmbH umstrukturiert hatte, soll rund 700.000 Euro Jahresgehalt beziehen und Pensionsansprüche in Millionenhöhe besitzen.
Was ist ein gemeinnütziger Zweck?
Page 6 – (1) Eine Körperschaft verfolgt unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, wenn sie selbst diese Zwecke verwirklicht. Das kann auch durch Hilfspersonen geschehen, wenn nach den Umständen des Falls, insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Körperschaft und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist.
- 2) Eine Körperschaft, in der steuerbegünstigte Körperschaften zusammengefasst sind, wird einer Körperschaft, die unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, gleichgestellt.
- 3) Eine Körperschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dann unmittelbar im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht.
Die §§ 14 sowie 65 bis 68 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass für das Vorliegen der Eigenschaft als Zweckbetrieb bei der jeweiligen Körperschaft die Tätigkeiten der nach Satz 1 zusammenwirkenden Körperschaften zusammenzufassen sind. (4) Eine Körperschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dann unmittelbar im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, wenn sie ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften hält und verwaltet.
Wer kann eine gemeinnützige GmbH gründen?
Stammeinlage auf das Geschäftskonto einzahlen – Um eine gGmbH zu gründen, müssen du und die anderen Gesellschafter ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro oder mehr vorweisen können. Dieses muss zum Zeitpunkt der Gründung mindestens zur Hälfte (12.500 Euro) auf euer Geschäftskonto gezahlt werden.
Die übrige Summe sollte danach zeitnah ergänzt werden. Gut zu wissen: Eine gemeinnützige GmbH kann auch eine sogenannte Sachgründung durchführen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ihr schon Geld in Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder andere Dinge investiert habt. Im sogenannten Sachgründungsbericht muss ganz genau aufgeschlüsselt werden, welchen Wert und welches Alter jede einzelne Einlage aufweist.
Wer eine Sachgründung anstrebt, muss mit höheren Notarkosten rechnen.
Warum GmbH statt AG?
In Kürze: 4 Unterschiede zwischen AG und GmbH –
AG | GmbH | |
Mindestkapital | CHF 100’000 | CHF 20’000 |
Mindesteinzahlung Kapital | 20%, mind. CHF 50’000 | 100% |
Mindestnennwert | mind.1 Rappen pro Aktie | mind. CHF 100 pro Stammanteil |
Anonymität | Aktionäre werden nicht öffentlich publiziert | Gesellschafter, Organe, Kapital und Stammeinlagen werden im Handelsregister publiziert. |
In der Regel sind weniger Personen als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Die Gesellschafter (GmbH) möchten sich im Gegensatz zu den Aktionären (AG) nicht bloss finanziell beteiligen, sondern auch an der Geschäftsführung mitwirken, und stehen enger mit der Gesellschaft in Verbindung.