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Was versteht man unter der dualen Ausbildung?
Warum dual? – Zwei Lernorte – Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: im Betrieb und in der Berufsschule, Die Berufsausbildung hat zum Ziel, die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu vermitteln.
Welche Vorteile hat eine Ausbildung im dualen System?
1. Sofort eigenes Geld verdienen! – Die duale Ausbildung hat einen besonderen Vorteil im Gegensatz zum Studium oder zu einer rein schulischen Ausbildung: Hier wird dein Einsatz im Ausbildungsbetrieb vom ersten Tag an vergütet. Schließlich leistest du schon während der Ausbildungszeit einen wertvollen Beitrag im Arbeitsalltag des Betriebs.
Woher kommt das duale System?
Dieser Artikel behandelt eine deutsche Hip-Hop-Band. Siehe auch Duales System,
Das Duale System (DDS) | |
---|---|
Allgemeine Informationen | |
Herkunft | Köln, Deutschland |
Genre(s) | Hip-Hop, Rap |
Gründung | 1993 |
Gründungsmitglieder | |
DJ | Frank Becker ( DJ MC-CD-LP ) |
Musik | René Pfennig ( iGadget ) |
Aktuelle Besetzung | |
DJ (bis 1996), Musik | Frank Becker (DJ MC–CD–LP) |
DJ | Stephen Noll ( DJ Splinter ) (seit 1996) |
DJ | Thierry Roche ( Back–Q ) (seit 1996) |
Musik | René Pfennig (iGadget) |
Rap | Alexander Terboven ( Tatwaffe ) |
Rap | Christian Klingebiel ( der Pütz ) |
Rap | Ben Hartung ( Def Benski Obiwahn ) |
Das Duale System ( DDS ) ist eine deutsche Hip-Hop -Band aus Köln, bestehend aus dem Produzententeam DJ MC-CD-LP und iGadget, sowie verschiedenen, wechselnden Vokalartisten. Zum festen Repertoire gehören Tatwaffe und Def Benski Obiwahn (heute Die Firma ) sowie der Pütz,
Wer darf was ausbilden?
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- Fachkräfte ausbilden
- aktuelle Seite: Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb
Damit Sie Fachkräfte erstmalig ausbilden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und auch während der Ausbildung gibt es einige Dinge zu beachten. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Punkte. Es gibt unterschiedliche Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung.3 der wichtigsten sind:
Berufsbildungsgesetz
Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgeschrieben.
Handwerksordnung
In der Handwerksordnung sind die speziellen Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben festgelegt.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Für Jugendliche (15 bis 17 Jahre) gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen betreffen zum Beispiel die Arbeitszeit (sie dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten). Auch die Anzahl der Urlaubstage im Jahr (25 bis 30, je nach Alter) und die Art der Arbeit (keine Fließband- oder Akkordarbeit) sind vorgeschrieben.
- Wenn Sie ausbilden möchten, dann muss Ihr Betrieb dafür geeignet sein.
- Die Person, die für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist, benötigt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung.
- Das können Sie selbst sein oder geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder.
- Die Eignung des Betriebs wird von der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) festgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kammern. Gern stellt der Arbeitgeber-Service einen Kontakt zu der für Sie zuständigen Kammer her. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
Generell muss der Betrieb so ausgestattet sein, dass der oder die Azubi die typischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf erwerben kann. Diese sind in der Ausbildungsordnung zusammen gefasst. Die Ausbildungsordnungen zu den einzelnen Berufen und die Rahmenlehrpläne finden Sie im BERUFENET. Sie müssen keinen großen Betrieb haben, um auszubilden.
Allerdings muss das Verhältnis von Auszubildenden und Fachkräften angemessen sein. Die für Sie zuständige Kammer entscheidet darüber, ob das Verhältnis angemessen ist. Ihre Kammer gibt Ihnen gern weitere Informationen. Sie wissen nicht, an wen Sie sich dort wenden sollen? Der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen weiter: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
Für die ersten Schritte in die Arbeitswelt brauchen Azubis die Unterstützung einer erfahrenen Fachkraft. Die Ausbilderin oder der Ausbilder im Betrieb muss persönlich und fachlich geeignet sein und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich absolviert haben. Üblicherweise muss er oder sie auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem Beruf vorweisen können, in dem ausgebildet wird.
Je nach Beruf gibt es weitere Vorgaben. Im Handwerk dürfen grundsätzlich die Handwerksmeister und -meisterinnen die Ausbildung übernehmen. Ausbilderinnen und Ausbilder ohne Meisterprüfung müssen in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen.
Je nach Ausbildungsberuf liegt die Berechtigung zum Ausbilden junger Menschen auch mit erreichtem Fachschul- oder Hochschulabschluss vor. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung der für Sie zuständigen Kammer. Der Arbeitgeber-Service stellt auf Wunsch den Kontakt her: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
Prinzipiell können Betriebe Menschen mit Behinderungen in jedem Ausbildungsberuf ausbilden, wenn die Fähigkeiten es zulassen. Dafür gibt es viele verschiedene Unterstützungsangebote und finanzielle Hilfen. Darüber hinaus gibt es spezielle theoriereduzierte Ausbildungen, in denen der Schwerpunkt auf praktischen Tätigkeiten liegt.
- Diese sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen erfolgen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
- Sie werden aus den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt.
- Um in einem solchen Beruf ausbilden zu dürfen, benötigen Ausbilderinnen und Ausbilder eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA).
Weitere Informationen können Sie im Flyer zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation nachlesen. Der Arbeitgeber-Service berät Sie gerne: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite. Für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe gibt es Ausbildungsordnungen.
- Dauer der Ausbildung
- Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
- Prüfungsanforderungen
Weiterer Bestandteil ist der Ausbildungsrahmenplan. Die Inhalte, die dort aufgelistet sind, muss der Betrieb konkreten Tätigkeiten und Aufgaben zuordnen und im Ausbildungsplan festlegen. Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt. Der Ausbildungsplan sollte sachlich und zeitlich gegliedert sein:
- Sachliche Gliederung: Hier müssen Sie alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan aufführen und in sinnhafte Ausbildungseinheiten unterteilen. Diese können dann zum Beispiel bestimmten Abteilungen oder Lehrgängen zugeordnet werden.
- Zeitliche Gliederung: Sie können die einzelnen Abschnitte in Ausbildungsjahre einteilen oder Zeitrichtwerte nennen. Diese geben an, wie viele Stunden auf eine Tätigkeit verwendet werden sollen.
Im Ausbildungsplan steht auch, wie viel Urlaubsanspruch die Auszubildenden haben und wie lange die Probezeit dauert. Gut zu wissen: Gestalten Sie den Ausbildungsplan flexibel und passen Sie ihn individuell an die Auszubildenden an. So können Sie auf außerplanmäßige Ereignisse im Betrieb reagieren und die Auszubildenden ihren Fähigkeiten entsprechend fördern.
- Die Ausbildungsordnungen zu den einzelnen Berufen und die Rahmenlehrpläne finden Sie im BERUFENET,
- Bei nicht staatlich anerkannten Berufen sollten Sie sich bei Berufs- und Branchenverbänden über den Ablauf der Ausbildung informieren.
- Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie einen Berufsausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließen.
Dieser kann zunächst formlos geschlossen werden, also zum Beispiel mündlich. Bevor die Ausbildung beginnt, muss der Vertrag aber schriftlich fixiert werden. Auch nachträgliche Änderungen müssen Sie schriftlich festhalten. Der oder die Auszubildende und der Ausbilder oder die Ausbilderin unterschreiben dann den Vertrag.
- Diese Inhalte gehören in den Ausbildungsvertrag:
- Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- regelmäßige tägliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate)
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsvoraussetzungen
- Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen
Die Prüfungen führen die Berufskammern durch, die für den Ausbildungsberuf zuständig sind. Das kann die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer oder die Kammer der freien Berufe sein. Sie sind jeweils verantwortlich für:
- Vorbereitung,
- Zulassung,
- Abnahme,
- Auswertung und
- Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
Für den auszubildenden Betrieb sind die Prüfungen mit einigen Verpflichtungen verbunden. Er muss:
- seine Auszubildenden rechtzeitig zur Prüfung anmelden,
- sie für die Teilnahme freistellen,
- Prüfungsgebühr bezahlen und
- Werkzeuge bereitstellen.
In der jeweiligen Ausbildungsordnung eines Berufs ist geregelt, wie die Prüfung genau abläuft. Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen, dann verpflichten Sie sich zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung. Zu Ihren Pflichten gehören unter anderem:
- geeignete Ausbilderin oder Ausbilder benennen,
- Ausbildungsordnung an die Auszubildenden aushändigen,
- angemessene oder auch tarifliche Vergütung zahlen,
- Azubis zur Sozialversicherung anmelden,
- Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen,
- Auszubildenden für Berufsschulbesuch, außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen freistellen,
- Berichtshefte für die Ausbildung aushändigen und kontrollieren (wenn in der Ausbildung vorgesehen),
- nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen,
- für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen,
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung bei jugendlichen Azubis prüfen (vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres),
- Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (bei der zuständigen Kammer) beantragen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem in der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgebrachten Broschüre Ausbildung & Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung, Auch der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
Wie funktioniert die Ausbildung in Deutschland?
Die Berufsausbildung hat meistens zwei Teile: einen theoretischen Teil in der Berufsschule und einen praktischen Teil bei der Arbeit in einer Firma. Sie dauert meistens zwischen 2 und 3,5 Jahren. Das hängt vom Beruf ab, aber auch vom Schulabschluss.
Welches Gesetz regelt Duales System?
Duale Ausbildung: Berufsbildungsgesetz BBiG Das BBiG ist das wichtigste Gesetz für die duale Ausbildung. Es wurde zuletzt zum 01.01.2020 vollständig reformiert. Es regelt fast alle Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Pflichten des*der Auszubildenden und die Pflichten des*der Ausbilders*in in der dualen Ausbildung.
In welchen Ländern gibt es das Duale System?
Weltweite Nachfrage – Das deutsche Modell der dualen Ausbildung, womit junge Menschen in einer Kombination aus praktischer Ausbildung in einem Betrieb und schulischer Bildung in einer Berufschule auf den Beruf vorbereitet werden, wird weltweit immer beliebter.
- Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, die Slowakei und Lettland haben sich vor gut drei Jahren unter Beteiligung der EU-Kommission in einem Abkommen mit Deutschland darauf verständigt, die Strukturen dieses dualen Berufsbildungssystems zu übernehmen.
- Russland bildet auf diese Art Mechatroniker, Lagerlogistiker, Bäcker und Köche aus, in Indien werden die ersten jungen Leute in die Grundlagen der Metallverarbeitung eingearbeitet, in Brasilien absolvieren Werkzeugmechaniker die duale Ausbildung.
Außerdem bestehen Kooperationen mit China und Thailand. Und auch in Malaysia gibt es bereits eine an den Deutschen Handwerksmeister angelehnte Qualifikation. Die Umsetzung ist allerdings nicht immer ganz einfach: So musste die Slowakei erst ein neues Berufsbildungsgesetz in Kraft setzen, bevor die Ausbildung beginnen konnte.
Wie lange gibt es das Duale System?
Der 1. September 1969: ein wegweisendes Datum für die duale Berufsausbildung in Deutschland. Erstmals wurden bundesweit einheitliche Regelungen für betriebliche Ausbildungen verankert. Das Wort Berufsbildung wurde definiert und Lehrlinge als Auszubildende bezeichnet. Auch die Rechte und Pflichten der Auszubildenden regelt das Berufsbildungsgesetz: und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche.
Warum wurde das Duale System Deutschland gegründet?
Das ursprüngliche Ziel – Das DSD wurde als privatwirtschaftliches Rücknahmesystem abseits der öffentlichen Abfallentsorgung gegründet. Sinn und Zweck war das Umsetzen der Verpackungsverordnung zum Vermeiden und Vermindern von Abfällen, insbesondere Verpackungsabfällen.
- Bereits Ende 1991 beteiligten sich 400 Unternehmen an der DSD GmbH.
- Finanziert hat sich DSD durch Lizenzgebühren, die Unternehmen bezahlt haben, um den Grünen Punkt auf ihren Verpackungen abbilden zu dürfen.
- Diese Lizenzgebühren wurden wiederum vom Verbraucher finanziert – durch höhere Preise der Produkte.
Dennoch stand nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund, sondern das Organisieren der Abfallverwertung und -entsorgung. Das System sollte an der Erfüllung der Quoten der VerpackV gemessen werden. Die DSD GmbH war zuständig für die Erfassung, den Transport, die Sortierung und die Verwertung des Verpackungsabfalls – während die Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen für das praktische Umsetzen verantwortlich waren, und die Kommunen Container und Stellplätze zur Verfügung stellen mussten.
Wie viele duale Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland?
Was ist eine duale Ausbildung? Die meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufe – aktuell über 450 – sind nach dem dualen System aufgebaut.
Was macht man bei einem dualen Studium?
Als duales Studium wird ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie mit integrierter Berufsausbildung bzw. Praxisphasen in einem Unternehmen bezeichnet. Von klassischen Studiengängen unterscheidet es sich durch einen höheren Praxisbezug, kennzeichnend sind außerdem die beiden Lernorte Hochschule und Betrieb.
Wer darf was ausbilden?
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- aktuelle Seite: Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb
Damit Sie Fachkräfte erstmalig ausbilden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und auch während der Ausbildung gibt es einige Dinge zu beachten. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Punkte. Es gibt unterschiedliche Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung.3 der wichtigsten sind:
Berufsbildungsgesetz
Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgeschrieben.
Handwerksordnung
In der Handwerksordnung sind die speziellen Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben festgelegt.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Für Jugendliche (15 bis 17 Jahre) gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen betreffen zum Beispiel die Arbeitszeit (sie dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten). Auch die Anzahl der Urlaubstage im Jahr (25 bis 30, je nach Alter) und die Art der Arbeit (keine Fließband- oder Akkordarbeit) sind vorgeschrieben.
- Wenn Sie ausbilden möchten, dann muss Ihr Betrieb dafür geeignet sein.
- Die Person, die für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist, benötigt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung.
- Das können Sie selbst sein oder geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder.
- Die Eignung des Betriebs wird von der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) festgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kammern. Gern stellt der Arbeitgeber-Service einen Kontakt zu der für Sie zuständigen Kammer her. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
- Generell muss der Betrieb so ausgestattet sein, dass der oder die Azubi die typischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf erwerben kann.
- Diese sind in der Ausbildungsordnung zusammen gefasst.
- Die Ausbildungsordnungen zu den einzelnen Berufen und die Rahmenlehrpläne finden Sie im BERUFENET.
- Sie müssen keinen großen Betrieb haben, um auszubilden.
Allerdings muss das Verhältnis von Auszubildenden und Fachkräften angemessen sein. Die für Sie zuständige Kammer entscheidet darüber, ob das Verhältnis angemessen ist. Ihre Kammer gibt Ihnen gern weitere Informationen. Sie wissen nicht, an wen Sie sich dort wenden sollen? Der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen weiter: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
Für die ersten Schritte in die Arbeitswelt brauchen Azubis die Unterstützung einer erfahrenen Fachkraft. Die Ausbilderin oder der Ausbilder im Betrieb muss persönlich und fachlich geeignet sein und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich absolviert haben. Üblicherweise muss er oder sie auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem Beruf vorweisen können, in dem ausgebildet wird.
Je nach Beruf gibt es weitere Vorgaben. Im Handwerk dürfen grundsätzlich die Handwerksmeister und -meisterinnen die Ausbildung übernehmen. Ausbilderinnen und Ausbilder ohne Meisterprüfung müssen in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen.
- Je nach Ausbildungsberuf liegt die Berechtigung zum Ausbilden junger Menschen auch mit erreichtem Fachschul- oder Hochschulabschluss vor.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung der für Sie zuständigen Kammer.
- Der Arbeitgeber-Service stellt auf Wunsch den Kontakt her: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
Prinzipiell können Betriebe Menschen mit Behinderungen in jedem Ausbildungsberuf ausbilden, wenn die Fähigkeiten es zulassen. Dafür gibt es viele verschiedene Unterstützungsangebote und finanzielle Hilfen. Darüber hinaus gibt es spezielle theoriereduzierte Ausbildungen, in denen der Schwerpunkt auf praktischen Tätigkeiten liegt.
- Diese sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen erfolgen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
- Sie werden aus den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt.
- Um in einem solchen Beruf ausbilden zu dürfen, benötigen Ausbilderinnen und Ausbilder eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA).
Weitere Informationen können Sie im Flyer zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation nachlesen. Der Arbeitgeber-Service berät Sie gerne: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite. Für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe gibt es Ausbildungsordnungen.
- Dauer der Ausbildung
- Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
- Prüfungsanforderungen
Weiterer Bestandteil ist der Ausbildungsrahmenplan. Die Inhalte, die dort aufgelistet sind, muss der Betrieb konkreten Tätigkeiten und Aufgaben zuordnen und im Ausbildungsplan festlegen. Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt. Der Ausbildungsplan sollte sachlich und zeitlich gegliedert sein:
- Sachliche Gliederung: Hier müssen Sie alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan aufführen und in sinnhafte Ausbildungseinheiten unterteilen. Diese können dann zum Beispiel bestimmten Abteilungen oder Lehrgängen zugeordnet werden.
- Zeitliche Gliederung: Sie können die einzelnen Abschnitte in Ausbildungsjahre einteilen oder Zeitrichtwerte nennen. Diese geben an, wie viele Stunden auf eine Tätigkeit verwendet werden sollen.
Im Ausbildungsplan steht auch, wie viel Urlaubsanspruch die Auszubildenden haben und wie lange die Probezeit dauert. Gut zu wissen: Gestalten Sie den Ausbildungsplan flexibel und passen Sie ihn individuell an die Auszubildenden an. So können Sie auf außerplanmäßige Ereignisse im Betrieb reagieren und die Auszubildenden ihren Fähigkeiten entsprechend fördern.
- Die Ausbildungsordnungen zu den einzelnen Berufen und die Rahmenlehrpläne finden Sie im BERUFENET,
- Bei nicht staatlich anerkannten Berufen sollten Sie sich bei Berufs- und Branchenverbänden über den Ablauf der Ausbildung informieren.
- Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie einen Berufsausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließen.
Dieser kann zunächst formlos geschlossen werden, also zum Beispiel mündlich. Bevor die Ausbildung beginnt, muss der Vertrag aber schriftlich fixiert werden. Auch nachträgliche Änderungen müssen Sie schriftlich festhalten. Der oder die Auszubildende und der Ausbilder oder die Ausbilderin unterschreiben dann den Vertrag.
- Diese Inhalte gehören in den Ausbildungsvertrag:
- Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- regelmäßige tägliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate)
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsvoraussetzungen
- Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen
Die Prüfungen führen die Berufskammern durch, die für den Ausbildungsberuf zuständig sind. Das kann die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer oder die Kammer der freien Berufe sein. Sie sind jeweils verantwortlich für:
- Vorbereitung,
- Zulassung,
- Abnahme,
- Auswertung und
- Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
Für den auszubildenden Betrieb sind die Prüfungen mit einigen Verpflichtungen verbunden. Er muss:
- seine Auszubildenden rechtzeitig zur Prüfung anmelden,
- sie für die Teilnahme freistellen,
- Prüfungsgebühr bezahlen und
- Werkzeuge bereitstellen.
In der jeweiligen Ausbildungsordnung eines Berufs ist geregelt, wie die Prüfung genau abläuft. Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen, dann verpflichten Sie sich zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung. Zu Ihren Pflichten gehören unter anderem:
- geeignete Ausbilderin oder Ausbilder benennen,
- Ausbildungsordnung an die Auszubildenden aushändigen,
- angemessene oder auch tarifliche Vergütung zahlen,
- Azubis zur Sozialversicherung anmelden,
- Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen,
- Auszubildenden für Berufsschulbesuch, außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen freistellen,
- Berichtshefte für die Ausbildung aushändigen und kontrollieren (wenn in der Ausbildung vorgesehen),
- nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen,
- für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen,
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung bei jugendlichen Azubis prüfen (vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres),
- Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (bei der zuständigen Kammer) beantragen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem in der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgebrachten Broschüre Ausbildung & Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung, Auch der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter: 0800 4 555520 (gebührenfrei) Oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.