Aktives und passives Wahlrecht – Man unterscheidet zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden („ Wählbarkeit” ). Bei öffentlichen Wahlen in heutigen Demokratien besitzt gewöhnlich derselbe Personenkreis beide Rechte gleichzeitig; es kommt jedoch auch vor, dass die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht tiefer liegt als diejenige für das passive Wahlrecht.
Contents
- 1 Was bedeutet passives Wahlrecht Betriebsrat?
- 2 Wer hat aktives Wahlrecht bei der Betriebsratswahl?
- 3 Hat man Kündigungsschutz wenn man im Betriebsrat ist?
- 4 Was besagt das Wahlrecht?
- 5 Kann ein Azubi in den Betriebsrat gewählt werden?
- 6 Ist Betriebsratswahl Pflicht?
- 7 Kann man in der Probezeit in den Betriebsrat gewählt werden?
Was ist aktives und passives Wahlrecht Betriebsrat?
Wählbarkeit – Passives Wahlrecht – Von den mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar sein, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann. Die Wählbarkeit wird auch als passives Wahlrecht bezeichnet. Welche Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt werden können, ergibt sich aus § 8 BetrVG.
Was bedeutet passives Wahlrecht Betriebsrat?
Passives Wahlrecht: Wer darf gewählt werden? – Demgegenüber sind passiv wahlberechtigt, also wählbar, alle aktiven Wahlberechtigten, die dem Betrieb am Wahltag sechs Monate angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 8 Abs.1 S.1 BetrVG). Der Gesetzgeber hat hierbei von einer Absenkung des Mindestalters abgesehen.
- Fehlt die Wahlberechtigung, ist der Arbeitnehmende auch nicht wählbar.
- Besteht der Betrieb erst weniger als sechs Monaten, dann sind alle aktiv Wahlberechtigten wählbar, die das 18.
- Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.
- Entsprechend sind auch alle zuvor genannten wahlberechtigten Gruppen wahlberechtigt.
Umgekehrt gilt, dass leitende Angestellte auch kein passives Wahlrecht haben. Gekündigte Mitarbeitende sind auch nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist noch wählbar, sofern sie eine Kündigungsschutzklage erhoben habe. Das Betriebsratsamt können sie jedoch – im Falle der Wahl – bis zur (rechtskräftigen) Entscheidung über die Kündigungsschutzklage nicht ausüben.
- Hierbei werden sie durch das zuständige Ersatzmitglied vertreten.
- Hinweis: Eine grobe Pflichtverletzung in der vorangegangenen Amtszeit rechtfertigt nicht die Ablehnung der Wählbarkeit eines Bewerbers.
- Auch kann ein Betriebsratsmitglied nach der Neuwahl des Betriebsrats nicht wegen einer in der abgelaufenen Amtszeit begangenen groben Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nach § 23 Abs.1 BetrVG aus dem neu gewählten Betriebsrat ausgeschlossen werden (BAG v.27.
Juli 2016, 7 ABR 14/15).
Welche Mitarbeiter haben aktives Wahlrecht?
Jeder Betriebsrat wird von den Beschäftigten gewählt. Alle vier Jahre finden daher Betriebsratswahlen statt. Wahlberechtigt sind gemäß § 7 Abs.1 Satz 1 BetrVG alle Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahres alt sind (aktives Wahlrecht). Arbeitnehmer sind alle Arbeiter, Angestellten und alle zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Sind in einem Betrieb Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers tätig ( Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer), dürfen auch sie an den Wahlen zum Betriebsrat teilnehmen, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Sie können damit den Betriebsrat des Betriebs, in dem sie auch nur vorübergehend tätig sind, mitwählen. << Betriebsratswahl | Betriebsratswahl– passives Wahlrecht >> zurück zum Lexikon Ihr gutes Recht Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit – trotz Internetzugang. Zur Beschlussfassung
Wer hat das aktive und wer das passive Wahlrecht JAV?
Wählbarkeit (passives Wahlrecht) – Für die JAV wählbar sind alle jugendlichen Arbeitnehmer und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer hat das passive Wahlrecht Betriebsrat?
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als Kandidat zur Wahl des Betriebsrats aufstellen zu lassen. Alle Beschäftigten, die mindestens sechs Monate im Betrieb sind, können für das Amt des Betriebsrats kandidieren. Die Mindestfrist von sechs Monaten ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate besteht (§ 8 BetrVG). Leiharbeitnehmer sind nicht zum Betriebsrat wählbar. Genauso wenig kann man diejenigen Arbeitnehmer wählen, die wegen einer strafrechtlichen Verurteilung keine Rechte durch öffentliche Wahlen erlangen können (§ 8 Abs.1 Satz 3 BetrVG). << Betriebsratswahl– aktives Wahlrecht | Betriebsvereinbarung >> zurück zum Lexikon Ihr gutes Recht Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit – trotz Internetzugang. Zur Beschlussfassung
Wer hat kein aktives Wahlrecht Betriebsrat?
Leitende Angestellte – Auch leitende Angestellte sind bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt. Folgende Personen gelten als leitende Angestellte:
Personen, die selbstständig Arbeitnehmer einstellen oder entlassen können Personen, die Prokura oder Generalvollmachten besitzen Personen, die regelmäßig Tätigkeiten ausführen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind, deren Ausführung besondere Kenntnisse voraussetzt und die ihre Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen treffen
Personen, die nicht über das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl verfügen, verfügen auch nicht über das passive Wahlrecht. Das heißt, dass sie nicht als Kandidaten bei der Betriebsratswahl antreten dürfen. Siehe auch:,, : Aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen
Wer hat aktives Wahlrecht bei der Betriebsratswahl?
Wer ist wahlberechtigt, d.h. wer besitzt das aktive Wahlrecht? Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die mindestens 16 Jahre alt sind (§ 7 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG).
Ist man in Elternzeit wählbar?
Elternzeit führt nicht zum Verlust der Mitgliedschaft – Ein aktuelles Urteil besagt aber, dass eine von mehr als sechs Monaten, die ein Personalratsmitglied nach der Personalratswahl antritt, nicht zum Verlust der Mitgliedschaft im führe. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Allerdings ist im Personalvertretungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Folgendes geregelt: Wer sich zum Zeitpunkt der Wahl eines Personalrats bereits länger als sechs Monate ohne Bezüge in einer Beurlaubung wie der Elternzeit befindet, ist bei der Personalratswahl nicht wahlberechtigt. Ähnliche Regelungen gibt es bundesweit.
Nach Entscheidung der Vorinstanzen ist weder wahlberechtigt noch wählbar, wer am Wahltag abwesend ist oder nach der Wahl beurlaubt wird. Die Begründung lautet: Die Abwesenheit des Personalratsmitglieds beeinträchtige die Ausübung des Mandats. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts entfalle aktives und passives Wahlrecht, sobald die Beurlaubung am Tag der Wahl vorliege.
Hat man Kündigungsschutz wenn man im Betriebsrat ist?
Eine Ausnahme von der Regel, dass ordentliche Kündigungen von Mitgliedern des Betriebsrats im Allgemeinen ausgeschlossen sind, sieht § 15 Abs.4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor. Danach kann auch Betriebsratsmitgliedern ordentlich gekündigt werden, wenn der gesamte Betrieb stillgelegt wird.
Was besagt das Wahlrecht?
Das allgemeine Wahlrecht ist eines der wichtigsten Merkmale moderner Demokratien, Darunter versteht man, dass alle Bürger grundsätzlich das gleiche Wahlrecht besitzen. Dennoch gelten in allen Demokratien Ausschlussgründe für bestimmte Personengruppen. Beispielsweise muss der Wähler oder Gewählte Staatsbürger des betreffenden Landes sein und ein festgesetztes Mindestalter haben.
Kann ein Azubi in den Betriebsrat gewählt werden?
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. April 2010 – 13 TaBV 89/09 – wird zurückgewiesen.1 A. Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.2 Die zu 1. beteiligte Arbeitgeberin organisiert in ihrem Betrieb Telekom Ausbildung (Betrieb TA) die Ausbildung aller Auszubildenden im Konzern.
- Beteiligter zu 2.
- Ist der dort im Jahr 2009 neu gewählte Betriebsrat.
- Die im Betrieb TA beschäftigten 836 Arbeiter, Angestellten und Beamten nehmen überwiegend Ausbilderaufgaben wahr.
- Ein Teil der Mitarbeiter, die nicht dem Leitungsbereich angehören, ist mit organisatorischen Tätigkeiten in Sekretariaten und Verwaltungsstellen befasst.
Die Hauptverwaltung des Betriebs TA befindet sich in Bonn. Theoretische Unterweisungen erhalten die etwa 12.000 Auszubildenden in 33 regionalen Ausbildungszentren. Die praktische Berufsausbildung findet überwiegend in anderen Betrieben der Arbeitgeberin und in Betrieben der Konzerntöchter, aber auch im Betrieb TA selbst statt.
- Auszubildende, die dort Betriebseinsätze absolvieren, erlernen weit überwiegend kaufmännische Berufe (Bürokaufleute/Industriekaufleute), ein geringer Anteil erhält eine technische Ausbildung.
- Im dritten Quartal 2009 waren im Betrieb TA insgesamt 342 Auszubildende im Betriebseinsatz beschäftigt, von denen etwa 200 älter als 18 Jahre alt waren.3 Die Mitbestimmungsstruktur im Betrieb TA ist durch den Tarifvertrag „Mitbestimmung Telekom Ausbildung” (TV 122) geregelt.
In diesem Tarifvertrag vom 12. Oktober 2001 idF vom 20. März 2009 heißt es auszugsweise:
„§ 1 Mitbestimmungsstruktur | ||
(1) | Telekom Ausbildung stellt einen Betrieb mit einem Betriebsrat, Auszubildendenvertretungen bei den Ausbildungszentren und einer Konzern-Auszubildendenvertretung dar. Die Zuordnung und die Anzahl der Freistellungen werden in besonderen Tarifverträgen geregelt. | |
§ 2 Betriebsrat | ||
(1) | Die Wahl, Aufgaben, Stellung und Rechte des Betriebsrats bestimmen sich, soweit in diesem Tarifvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Auszubildende haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht für diesen Betriebsrat. Der Betriebsrat des TA vertritt die Arbeitnehmer und Beamten; er arbeitet mit den Auszubildendenvertretungen zusammen. | |
§ 3 Auszubildendenvertretung | ||
(1) | Die Wahl, Aufgaben, Stellung und Rechte der Auszubildendenvertretungen richten sich, soweit in diesem Tarifvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, nach den für Jugend- und Auszubildendenvertretungen geltenden Bestimmungen des BetrVG. Auszubildendenvertreter haben in ihrem Beschäftigungsbetrieb darüber hinaus die Aufgabe, Auszubildende während der Ausbildung in diesem Betrieb zu betreuen.” |
4 Mit Wahlausschreiben vom 25. Mai 2009 setzte der Wahlvorstand für die im Betrieb TA erforderlich gewordene Neuwahl des Betriebsrats die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder – unter Einbeziehung der sich im Betriebseinsatz beim Betrieb TA befindlichen Auszubildenden – auf 15 fest.
- Die Betriebsratswahl fand am 14.
- Juli 2009 statt.
- An ihr nahmen die zu dieser Zeit im praktischen Einsatz im Betrieb TA befindlichen volljährigen Auszubildenden teil.
- Das Wahlergebnis wurde am selben Tag veröffentlicht.5 Mit der bei Gericht am 21.
- Juli 2009 eingegangenen Antragsschrift hat die Arbeitgeberin die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl geltend gemacht.
Sie hat die Auffassung vertreten, die Auszubildenden im Betrieb TA seien auch während eines dort stattfindenden praktischen Betriebseinsatzes keine wahlberechtigten Arbeitnehmer dieses Betriebs. Sie seien in den Ausbildungsbetrieb nicht eingegliedert, da sich dessen Zweck in der Ausbildung erschöpfe.
Bei den büroorganisatorischen Tätigkeiten handle es sich um verwaltungstechnische Nebenaufgaben zur Erfüllung des Ausbildungszwecks. „Bürokaufmännische Dienstleistungen” stellten keinen abgrenzbaren, eigenständigen Betriebszweck innerhalb des Ausbildungsbetriebs dar. Daher hätten die Auszubildenden im Betrieb TA nicht an der Wahl des Betriebsrats beteiligt werden dürfen.
Deshalb sei auch kein 15-köpfiger, sondern ein 13-köpfiger Betriebsrat zu wählen gewesen.6 Die Arbeitgeberin hat beantragt
festzustellen, dass die Wahl zum Betriebsrat Telekom Ausbildung vom 14. Juli 2009 im Betrieb Telekom Ausbildung der Arbeitgeberin unwirksam ist. |
7 Der Betriebsrat hat die Zurückweisung des Antrags beantragt. Er hat die Auffassung vertreten, Auszubildende, die sich im Betrieb TA im berufspraktischen Betriebseinsatz befänden, erfüllten die Begriffsmerkmale des § 5 Abs.1 Satz 1 BetrVG. Sie stünden in einem Ausbildungsverhältnis zu der Arbeitgeberin und seien in den Betrieb eingegliedert.8 Das Arbeitsgericht hat den Antrag der Arbeitgeberin abgewiesen.
- Das Landesarbeitsgericht hat den Beschluss des Arbeitsgerichts abgeändert und dem Antrag der Arbeitgeberin entsprochen.
- Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde begehrt der Betriebsrat die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Beschlusses.
- Die Arbeitgeberin beantragt die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde.9 B.
Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat dem zulässigen, innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs.2 Satz 2 BetrVG beim Arbeitsgericht eingegangen Wahlanfechtungsantrag der Arbeitgeberin zu Recht entsprochen und die Wahl des Betriebsrats im Betrieb TA vom 14.
- Juli 2009 nach § 19 Abs.1 BetrVG für unwirksam erklärt.
- Auszubildende, die ihren berufspraktischen Einsatz in dem Betrieb TA absolvieren, sind keine Arbeitnehmer iSv.
- § 5 Abs.1 Satz 1 BetrVG.
- Sie sind Auszubildende in einem reinen Ausbildungsbetrieb und nicht in diesen eingegliedert.
- Daran ändert auch der berufspraktische Einsatz im selben Betrieb nichts.
Die Auszubildenden waren deshalb weder nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt, noch durften sie bei der Zahl zu wählender Mitglieder des Betriebsrats nach § 9 Abs.1 BetrVG berücksichtigt werden.10 I. Nach § 19 Abs.1 BetrVG kann die Wahl des Betriebsrats beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
Zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlrecht gehören § 7 Satz 1 BetrVG und § 9 BetrVG.11 1. Nach § 7 Satz 1 BetrVG sind wahlberechtigt alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 5 Abs.1 Satz 1 BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden.12 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Arbeitnehmereigenschaft eines zu seiner Berufsausbildung Beschäftigten iSv.
§ 5 Abs.1 Satz 1 BetrVG neben dem Abschluss eines auf die Ausbildung gerichteten privatrechtlichen Vertrags voraus, dass der Auszubildende in einen Betrieb des Ausbildenden eingegliedert ist (vgl. etwa BAG 13. Juni 2007 – 7 ABR 44/06 – Rn.14 und 15 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr.12 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr.2),
Der Auszubildende ist in vergleichbarer Weise wie ein Arbeiter oder Angestellter in den Betrieb eingegliedert, wenn sich seine berufspraktische Ausbildung im Rahmen des arbeitstechnischen Betriebszwecks vollzieht, zu dessen Erreichung die Arbeiter und Angestellten des Betriebs zusammenwirken. Auszubildende unterscheiden sich von den im Betrieb beschäftigten Arbeitern und Angestellten unter betriebsverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten im Wesentlichen nur dadurch, dass sie durch ihre Einbindung in das Betriebsgeschehen weitgehend erst die Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben sollen, die bei den entsprechenden Arbeitern oder Angestellten des Betriebs bereits vorhanden sind und von ihnen zur Förderung des Betriebszwecks eingesetzt werden.
Dieser enge Zusammenhang der Berufsausbildung mit den im Betrieb anfallenden, von dessen Arbeitnehmern zu verrichtenden Arbeiten rechtfertigt es, diejenigen, die in solcher Weise zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigt sind, als Teil der Betriebsbelegschaft anzusehen und sie betriebsverfassungsrechtlich den im Betrieb tätigen Arbeitern und Angestellten gleichzustellen (BAG 13.
Juni 2007 – 7 ABR 44/06 – Rn.15, aaO), Danach sind Auszubildende, deren praktische Ausbildung sich in demselben oder einem anderen operativ tätigen Betrieb des Unternehmens vollzieht, Arbeitnehmer nach § 5 Abs.1 BetrVG und damit nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt: Sie sind an die Arbeitgeberin vertraglich gebunden und in einen Betrieb eingegliedert.13 b) Nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben nicht als Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG und sind deshalb gemäß § 7 BetrVG nicht wahlberechtigt.
Ihre Ausbildung vollzieht sich nicht im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des Ausbildungsbetriebs, der sich darauf beschränkt, anderen Personen eine berufspraktische Ausbildung zu vermitteln. Sie sind deshalb nicht in den Betrieb eingegliedert und gehören betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern dieses Betriebs (grundlegend BAG 21.
- Juli 1993 – 7 ABR 35/92 – zu B III 2 d bb der Gründe, BAGE 74, 1; daran anschließend 26.
- Januar 1994 – 7 ABR 13/92 – zu B II 3 b der Gründe, BAGE 75, 312; ferner 24.
- August 2004 – 1 ABR 28/03 – zu B I 1 b der Gründe, BAGE 111, 350; 13.
- Juni 2007 – 7 ABR 44/06 – Rn.15 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr.12 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr.2),
Ihre Ausbildung vollzieht sich nicht im Rahmen des arbeitstechnischen Zwecks eines Produktions- oder Dienstleistungsbetriebs. Sie werden nicht als Lernende an Aufgaben geschult, die in dem Betrieb anfallen und auch von den dort tätigen Mitarbeitern verrichtet werden.
Vielmehr sind sie selbst Gegenstand des Betriebszwecks und der betrieblichen Tätigkeit, die auf sie und ihre Berufsausbildung hin ausgerichtet ist (BAG 21. Juli 1993 – 7 ABR 35/92 – aaO),14 c) Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Vermittlung einer Berufsausbildung nicht den alleinigen oder überwiegenden Betriebszweck darstellt, sondern daneben vom Arbeitgeber noch weitere arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden (vgl.
BAG 13. Juni 2007 – 7 ABR 44/06 – Rn.19, AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr.12 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr.2), Wird ein Auszubildender ganz überwiegend von den dem Betriebszweck „Vermittlung von Berufsausbildung” dienenden Mitarbeitern ausgebildet und zeitweilig gemeinsam mit anderen Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Hilfstätigkeit berufspraktisch tätig, so wird er dadurch nicht aus dem Kreis derjenigen Auszubildenden „herausgelöst”, die vom Betrieb in Verfolgung seines eigentlichen Zwecks der Vermittlung von Berufsausbildung ausgebildet werden.
Die Erwägung des Senats, eine Mitarbeit von Auszubildenden in einer selbständigen organisatorischen Einheit im Betrieb (zB in der Kantine eines Berufsbildungszentrums) könne zu einer Eingliederung und damit zu einer Wahlberechtigung dieser Auszubildenden führen (vgl. BAG 12. September 1996 – 7 ABR 61/95 – zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr.11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr.61), gilt jedenfalls nicht in Fällen, in denen keine von dem Zweck des Ausbildungsbetriebs unabhängigen Ziele verfolgt, sondern damit in Zusammenhang stehende Hilfsfunktionen wahrgenommen werden (vgl.
BAG 13. Juni 2007 – 7 ABR 44/06 – Rn.36, aaO), Der Streitfall verlangt keine Entscheidung, ob eine andere Beurteilung geboten ist, wenn die Auszubildenden für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum zum Zwecke ihrer Ausbildung in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers oder eines anderen Konzernunternehmens eingesetzt werden.
In einem derartigen Fall kann eine – in dem reinen Ausbildungsbetrieb zu verneinende – „Eingliederung” durchaus in Betracht kommen (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 30. September 2008 – 1 ABR 81/07 – Rn.19, EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr.10; 24. August 2011 – 7 ABR 8/10 – Rn.35, NZA 2012, 223),15 2.
Die Betriebsratsgröße richtet sich nach § 9 BetrVG. Sie knüpft an die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dabei kommt es nicht auf die Belegschaftsstärke an einem bestimmten Stichtag, zB am Tag der Betriebsratswahl oder am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens, sondern auf die Anzahl der „in der Regel” beschäftigten Arbeitnehmer an (BAG 7.
Mai 2008 – 7 ABR 17/07 – Rn.15, AP BetrVG 1972 § 9 Nr.12 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr.4), Arbeitnehmer iSv. § 9 BetrVG sind die betriebsangehörigen Arbeitnehmer. Voraussetzung ist daher – jedenfalls grundsätzlich -, dass es sich um Arbeitnehmer iSv. § 5 Abs.1 BetrVG handelt, also um Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und in die Betriebsorganisation eingegliedert sind (BAG 7.
Mai 2008 – 7 ABR 17/07 – Rn.16, aaO),16 II. Hiernach hat das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt, dass die Auszubildenden des Betriebs TA keine Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebs iSv. § 5 Abs.1 BetrVG sind. Sie werden dies auch nicht dann, wenn sie zeitweilig im Betrieb TA eine praktische Ausbildung absolvieren.
Die Auszubildenden waren daher im Betrieb TA weder nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt, noch bei den Schwellenwerten des § 9 BetrVG zu berücksichtigen.17 1. Die Auszubildenden des Betriebs TA sind auch in der Zeit ihrer praktischen Ausbildung im Betrieb TA keine Arbeitnehmer dieses Betriebs.18 a) Wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist und das Bundesarbeitsgericht auch wiederholt entschieden hat, handelt es sich beim Betrieb TA (bzw.
dessen Vorgängerbetrieben TTC/TT) um einen reinen Ausbildungsbetrieb (vgl. zuletzt BAG 13. August 2008 – 7 AZR 450/07 – Rn.22 mwN; 30. September 2008 – 1 ABR 81/07 – Rn.22, EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr.10), Ausschließlicher Zweck dieses Betriebs ist die Durchführung der Berufsausbildung für andere Betriebe.
- Deshalb werden die Auszubildenden nicht im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecke des Betriebs eingesetzt.19 b) Das gilt auch für die Auszubildenden, die im Betrieb TA zeitweilig einen praktischen Ausbildungseinsatz absolvieren.
- Insbesondere die Verwaltung des Betriebs TA, in dem die Auszubildenden in kaufmännischen Berufen ausgebildet werden, verfolgt keinen eigenständigen, von der Berufsausbildung unabhängigen arbeitstechnischen Zweck.
Mit der organisatorischen und personellen Verwaltung der Ausbilder und der Auszubildenden wird nur eine die Berufsausbildung fördernde Hilfsfunktion erfüllt. Die Verwaltung hat somit dienenden Charakter, vergleichbar mit im Ausbildungsbetrieb anfallenden Reparaturarbeiten durch Betriebshandwerker (vgl.
- Dazu BAG 12.
- September 1996 – 7 ABR 61/95 – zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr.11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr.61),20 2.
- Die Auszubildenden des Betriebs TA sind daher für die Wahl des Betriebsrats in diesem Betrieb nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt.
- § 2 Abs.1 Satz 2 TV 122, der das ausdrücklich ausspricht, gibt insoweit die betriebsverfassungsrechtliche Rechtslage zutreffend wieder.
Der Wahlvorstand hat somit die Auszubildenden zu Unrecht an der Wahl beteiligt.21 3. Außerdem hat der Wahlvorstand die Auszubildenden zu Unrecht bei der nach § 9 Satz 1 BetrVG zu bestimmenden Größe des zu wählenden Betriebsrats berücksichtigt.22 4. Die beiden Verstöße gegen das Wahlrecht waren geeignet, das Wahlergebnis zu beeinflussen.
Ohne die Teilnahme der etwa 200 Auszubildenden hätte das Wahlergebnis anders ausfallen können. Außerdem war nach § 9 Satz 1 BetrVG bei 836 wahlberechtigten Arbeitnehmern kein 15-köpfiger, sondern ein 13-köpfiger Betriebsrat zu wählen. Eine Korrektur des Wahlergebnisses ist nicht möglich. Der Verstoß gegen § 9 BetrVG führt zur Unwirksamkeit der Wahl (BAG 7.
Mai 2008 – 7 ABR 17/07 – Rn.23, AP BetrVG 1972 § 9 Nr.12 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr.4; 12. November 2008 – 7 ABR 73/07 – Rn.22),
Linsenmaier | Schmidt | Kiel | ||||
Coulin | Zwisler |
Wie alt darf JAV sein?
Wer darf wählen? – Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird alle zwei Jahre gewählt. Der Kreis der Wahlberechtigten hat sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vergrößert. Für die JAV kandidieren dürfen alle Arbeitnehmer*innen die das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle zur Berufsausbildung Beschäftigten unabhängig vom Alter (Auszubildenden, dual Studierenden etc.). Durch den Wegfall der Altersgrenze im Wahlrecht können beispielsweise auch Trainees und Volontäre mitwählen und kandidieren Interessierte sollten sich an die amtierende JAV oder den Betriebsrat wenden – dort gibt es alle notwendigen Informationen.
Du bist in der JAV? Infos für junge Aktive im Extranet Hier findest Du Arbeitshilfen, Hintergrundinfos und Material zu Aktionen und Konferenzen. Einloggen Foto: Christian v. Polentz
Kann man gleichzeitig im Betriebsrat und in der JAV sein?
Frage 1: Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)? Keine Antwort Die JAV vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie ist für alle Fragen zuständig, die deren Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen betreffen.
- Mehr dazu auf Seite 17 ff.
- Frage 2: Wie lang ist die Amtszeit der JAV? Keine Antwort 2 Jahre.
- Mehr dazu auf Seite 170 Frage 3: Darf ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats gleichzeitig Mitglied in der JAV sein? Keine Antwort JAV-Mitglieder können gleichzeitig dem Personalrat angehören.
- Ein Betriebsratsmitglied darf dagegen nicht gleichzeitig JAV-Mitglied sein.
→ Mehr dazu auf Seite 29 f. Frage 4: Ist die JAV ein eigenständiges Organ? Keine Antwort Nein, ist sie nicht. Sie ist auf die Zusammenarbeit mit Betriebs- bzw. Personalrat angewiesen. → Mehr dazu auf Seite 39 Frage 5: Hat die JAV eigene Mitbestimmungsrechte? Keine Antwort Nein, die JAV hat keine eigenen Mitbestimmungsrechte.
- Sie benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben den Betriebs- bzw.
- Personalrat.
- Gegenüber diesen Gremien hat sie ein Informationsrecht.
- Mehr dazu auf Seite 28 ff.
- Frage 6: Haben JAV-Mitglieder ein Recht auf Freistellung von der Arbeit? Keine Antwort Ja, das haben sie.
- Der Arbeitgeber darf auch nicht den zeitlichen Umfang der JAV-Arbeit vorschreiben.
→ Mehr dazu auf Seite 53 Frage 7: Muss die JAV Jugend- und Auszubildendenversammlungen abhalten? Keine Antwort Die JAV in Privatbetrieben »kann«, muss aber keine Versammlung einberufen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes schreibt das BPersVG jährlich eine Versammlung vor.
In den einzelnen Bundesländern gibt es aber Abweichungen. → Mehr dazu auf Seite 127 ff. Frage 8: Was versteht man unter der Überwachungsaufgabe der JAV? Keine Antwort Die JAV wacht darüber, ob die speziell für die Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Vorschriften, Gesetze oder Verordnungen eingehalten werden.
→ Mehr dazu auf Seite 38 ff. Frage 9: Kann die JAV eigene Sprechstunden einberufen? Keine Antwort Ja. Nach dem BetrVG kann die JAV eigene Sprechstunden anbieten, wenn im Betrieb mehr als 50 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sind. Gibt es weniger Azubis, kann sich die JAV an den Sprechstunden des Betriebsrats beteiligen.
Wie viele Mitglieder darf die JAV haben?
Voraussetzung für die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung – Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann in einem Betrieb nur dann gebildet werden, wenn bereits ein Betriebsrat besteht. Zudem muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass es im Betrieb mindestens fünf Wahlberechtigte gibt. Wahlberechtigt sind:
Auszubildende Volontäre Umschüler dual Studierende Pflichtpraktikanten
Die Wahl zur JAV findet alle zwei Jahre statt, meist in den Monaten Oktober und November. Wählbar sind alle jugendlichen Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Anzahl der JAV-Mitglieder hängt von der Zahl der Wahlberechtigten ab. Von 5 bis 20 Wahlberechtigten ist es ein JAV-Mitglied, bis 50 Wahlberechtigte bereits drei Mitglieder, bis 150 Wahlberechtigte fünf Mitglieder.
Wie oft darf man zum Betriebsrat gewählt werden?
6. Wann wird ein Betriebsrat gewählt? – Betriebsräte werden grundsätzlich alle vier Jahre im gleichen Zeitraum – von März bis Mai – gewählt. Die nächsten regulären Betriebsratswahlen sind von Anfang März bis Ende Mai 2022. Die Wahlen finden während der Arbeitszeit statt. Wenn Sie noch nicht wissen, wann in Ihrem Betrieb genau gewählt wird, erfahren Sie das bei Ihrem Betriebsrat – entweder persönlich nachfragen oder am “Schwarzen Brett” oder im betrieblichen Intranet nachschauen. Wenn im Betrieb noch kein Betriebsrat existiert, kann jederzeit eine Wahl durchgeführt werden – nicht nur im Zeitraum März bis Mai 2022. >> Zur Übersicht: FAQ Betriebsratswahl
Wie viele Mitarbeiter braucht man für einen Betriebsrat?
Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten – dann wird ein Betriebsrat gewählt.
Ist Betriebsratswahl Pflicht?
Keine Pflicht für Chefs: Den Betriebsrat gründen Mitarbeiter – Einen Betriebsrat zu gründen, ist keine Pflicht. Der Arbeitgeber muss hier nicht aktiv werden. Er darf den Beschäftigten nur keine Steine in den Weg legen, falls diese eine Arbeitnehmervertretung wollen.
Vorsätzlich die Betriebsratswahl zu verbieten oder zu behindern, gilt als Straftat. Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Mitarbeiter das Recht auf einen Betriebsrat – mit oder ohne Gewerkschaft. Wollen sie einen Betriebsrat gründen, gibt es zunächst keine Voraussetzungen außer einer: Die Firma beschäftigt mindestens fünf volljährige Mitarbeiter, wovon drei ein halbes Jahr oder länger im Unternehmen sind.
Der Chef hat sogar die Pflicht, die Betriebsratswahl zu unterstützen. Er muss notwendige Unterlagen aushändigen, Auskünfte geben, Büromaterial sowie Räume zur Verfügung stellen und die Kosten der Betriebsratswahl tragen. Dazu gehören etwa Schulungen für Mitglieder des Wahlvorstands.
Wer darf nicht im Betriebsrat sitzen?
Leiharbeitnehmer sind aber nicht in den Betriebsrat wählbar, sie können also nicht Mitglied des Betriebsrats werden. Ebenfalls nicht wählbar ist, wer in Folge strafrechtlicher Verurteilung, die Fähigkeit Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen nicht mehr besitzt.
Was passiert wenn keiner zur Betriebsratswahl geht?
Kein neuer Betriebsrat: Was jetzt? Das ist die harte Konsequenz des Betriebsverfassungsrechts. Wo ein neuer Betriebsrat nicht gewählt wird, gibt es keinen neuen Betriebsrat. Punkt. Und wenn dann die Amtszeit des alten Betriebsrats abläuft, dann ist Schluss.
Und zwar Schluss mit so gut wie allen Rechten, die da die Betriebsverfassung für den jeweiligen Betrieb vorgesehen hat. Deswegen lassen Sie es nicht so weit kommen. Bestellen Sie frühzeitig den Wahlvorstand. Sehen Sie zu, dass Ihre Kollegen erfahren, warum es gut ist, einen Betriebsrat zu haben. Denken Sie nur an § 87 BetrVG.
Wer soll sonst, wenn nicht der Betriebsrat, ein Auge auf die Lage der Arbeitszeit und Überstunden haben? Wer soll sonst, wenn nicht der Betriebsrat, kontrollieren und gegebenenfalls einschreiten, wenn der Arbeitgeber neue EDV-Systeme einführen will, die aber zugleich auch Daten der Arbeitnehmer aufzeichnen und auswerten können.
Die Betriebsratswahlen haben viel mit den politischen Wahlen gemeinsam. Daher gehen des öfteren einige. Selten kommt es vor, dass bei der Betriebsratswahl betrogen wird. In diesem Video klären wir, mit welchen Folgen die Täter zu rechnen haben. In einem Betrieb wird außerhalb der regelmäßigen Wahlzeit eine Betriebsratswahl durchgeführt. Sie stehen kurz vor den Betriebsratswahlen und es stehen zwei Begriffe im Raum: Listenwahl und Verhältniswahl. Aber was bedeutet das genau? Der Betriebsrat hat, wie Sie wissen, einen besonderen Kündigungsschutz, der ihn in der Ausübung seines Amtes schützen soll. Kann ein Betriebsrat Wahlvorstand werden? Wir stehen wieder kurz vor den Betriebsratswahlen und immer wieder taucht die Frage auf: Kann ich als Wahlvorstand auch in den Betriebsrat gewählt Der Wahlvorstand muss feststellen, was als Betrieb, Betriebsteil, beziehungsweise Kleinstbetrieb gilt. Er muss prüfen, wer darf. Das Amt des Betriebsrats nimmt einen wichtigen Platz im Unternehmen ein. Aber warum genau soll ich nun Betriebsrat werden? Die Betriebsratswahlen sollen durchgeführt und der Wahlvorstand bestellt werden. Aber wann passiert das überhaupt? Wann muss der Wahlvorstand bestellt werden? Welche Regelungen beinhaltet das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz? Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Matthias Ferstl gibt Tritt der Betriebsrat vom Amt zurück, hat er unverzüglich den Wahlvorstand für die Neuwahl zu erklären. Was denken Sie, sind die häufigsten Gründe, einen Betriebsrat zu gründen? In der Welt der Betriebsratswahlen sind einige wichtige Vorschriften einzuhalten: Wie funktioniert die Wahlvorschlagsliste? In der Wahlordnung zur Betriebsratswahl gibt es unter anderem folgende Änderungen: 1. BR-Sitzungen dürfen teilweise per Videokonferenz Solange der Betriebsrat beschlussfähig ist, macht das nichts. Anders sieht es aus, wenn ein Vollmitglied dauerhaft aus dem Betriebsrat ausscheidet. Die Betriebsratssitzung wird Sie in Ihrem Amt als Betriebsrat begleiten und soll regelmäßig abgehalten werden. Das Betriebsratsamt ist sehr anspruchsvoll und nicht jeder ist dieser Aufgabe gewachsen. Das d’hondtsche Höchstzahlverfahren wird in der Betriebsratswahl viel diskutiert und in Frage gestellt. So viel, dass diese Diskussion vor Gericht gelandet ist. Als Betriebsrat können Sie sich für sich und Ihre Belegschaft im gesetzlichen Rahmen einsetzen und mitbestimmen im Betrieb. Die Wahlkandidaten der Betriebsratswahl benötigen Stützunterschriften. Aber darf ein Wahlkandidat auch seine eigene Liste stützen? Im heutigen Video beschäftigen wir uns mit dem Wahlrecht. Welche Mitarbeiter besitzen ein aktives Wahlrecht? Neuwahl eines Betriebsrats – Wann muss denn eigentlich ein Betriebsrat neu gewählt werden? Und warum überhaupt? Bei der Wählbarkeit der Arbeitnehmer ist viel zu beachten, denn nicht jeder, der im Unternehmen tätig ist, darf auch in den Betriebsrat gewählt werden. Eine Betriebsratswahl ist kompliziert und sollte nicht ohne fundiertes Fachwissen durchgeführt werden. Zahlreiche Fallstricke können die Wahl anfechtbar machen. Dr. Matthias Ferstl, unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, nennt die wichtigsten Gründe und gibt Tipps wie diese vermieden werden können. Die Betriebsratswahlen sollen durchgeführt werden und die Frage nach dem richtigen Wahlverfahren steht im Raum. Wie bei der Bundestagswahl auch darf auch bei der Betriebsratswahl nicht jede Gruppierung an der Wahl teilnehmen. Die Kandidaten müssen daher für Der Wahlvorstand wird in der Regel von einem oder mehreren Wahlhelfern unterstützt. Was sind Wahlhelfer? Die Betriebsratswahlen sollen durchgeführt werden und die Frage nach der Größe des Gremiums steht im Raum. Du willst als Betriebsrat kandidieren und denkst sogar schon an den Betriebsratsvorsitz? Unser Rechtsanwalt Fabian Baumgartner gibt hilfreiche Tipps, Als Wahlvorstand hat man viele Fristen einzuhalten und zu überblicken. Eine geht dabei häufig etwas unter, nämlich. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Immer wieder muss der Wahlvorstand Unterlagen einsehen und kontrollieren. Ein neuer Betriebsrat wurde gewählt. Dieser soll den bestehenden Betriebsrat ablösen. Ab wann endet die Amtszeit. § 2 Absatz 1 der Wahlordnung verlangt, dass aus der Wählerliste die Wahlberechtigten eindeutig identifizierbar. Ein neuer Betriebsrat wurde gewählt. Dieser soll den bestehenden Betriebsrat ablösen. Dürfen nun wegen der Pandemie nur noch Briefwahlen an der kommenden Betriebsratswahl 2022 durchgeführt werden? Unsere Volljuristin Carolin Wie können Sie in Pandemiezeiten mit Wahlausschreiben, Wählerlisten und Wahlvorschlägen umgehen, wenn die meisten Ihrer Kollegen im Home-Office Die Betriebsratswahl ist alle vier Jahre Grund für viele, viele Fragen rund um die Durchführung der Wahl. Die 6 wichtigsten Punkte zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz zusammengefasst! Unsere Fachreferentin Carolin Wiesbauer gibt Aufschluss. ? Unentschlossene Wahlkandidaten sind keine Seltenheit, das Amt des Betriebsrats bringt schließlich einiges. Wie der Wahlvorstand bestellt wird, das ist in § 16 BetrVG geregelt. Und wie Sie gleich sehen werden, der Gesetzgeber liebt den Wahlvorstand. Darf sich der Betriebsratsvorsitzende zur Betriebsratswahl selbst empfehlen und zur Versammlung einladen? Der Wahlvorstand hat viele Fristen zu beachten, wie beispielsweise den Aushang des Wahlausschreibens. Dürfen die Wahlen und der Wahlkampf trotz der Corona Pandemie durchgeführt werden? Können die Wahlen dadurch verschoben werden? Und wann darf Die Betriebsratswahlen stehen vor der Tür und es wird entschieden, welche Arbeitnehmer überhaupt wahlberechtigt sind und. Auch als Wahlvorstand hat man so einige gesetzliche Ansprüche. Die gilt es durchzusetzen um die Betriebsratswahlen In diesem Video beschäftigen wir uns mit der Anfechtung der Betriebsratswahl. Die Betriebsratswahl ist kein leichtes Vorhaben und es müssen einige Fristen beachtet werden. Doch wie berechnet man diese? Dr. Matthias Ferstl Sofern vor Durchführung der Betriebsratswahl bereits ein Betriebsrat besteht, muss dieser den Wahlvorstand bestimmen, der als. Die nächste Betriebsratswahl steht vor der Tür und du fragst dich, wann genau dein Amtszeitende ist? Sandra Becker unsere Volljuristin und Fachreferentin erklärt dir was zu beachten ist. Laut § 3 Absatz 4 der Wahlordnung, hat der Wahlvorstand einen Abdruck des Wahlausschreibens vom Tag. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, wann ein Praktikant Arbeitnehmer des Betriebs und somit auch wahlberechtigt ist. Der Wahlvorstand ebnet, im Falle einer erfolgreichen Betriebsratswahl, dem zukünftigen Betriebsrat den Weg. Darf der Arbeitsgeber von bestimmten Kandidaten zur Betriebsratswahl abraten?? In unserer Serie “Krasses aus der Kaffeeküche” erklärt Rechtsanwalt Beim § 1 Abs.1 Satz 2 BetrVG kann auch ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen einen Betriebsrat wählen. Was heißt das? Die Betriebsratswahlen stehen vor der Tür und es wird entschieden, welche Arbeitnehmer überhaupt wahlberechtigt. Sie wurden gekündigt und möchten trotzdem an der kommenden Betriebsratswahl mitwirken? Das ist durchaus möglich, das Wahlverfahren spielt jedoch Die Betriebsratswahlen wurden angefochten. Muss jetzt der Wahlvorstand hinzugezogen werden? Sie befinden sich am Anfang der Betriebsratswahlen und die Wählerliste steht. Wer darf dagegen Einspruch erheben? Einzig und allein der Wahlvorstand und zwar per Beschluss und zwar möglichst schon auf seiner ersten Sitzung. Der Wahlumschlag ist seit der neuen Wahlordnung überflüssig – oder doch nicht? Unsere Rechtsanwälte Arne Schrein und Niklas Pastille erklären, in Der Wahlvorstand hat im Zuge seines Amtes viele wichtige Aufgaben und einiges an Arbeit zu erledigen. In diesem Video erfahren Sie, was der Wahlvorstand bei ausländischen Kollegen während der Wahl beachten muss. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss bei einer Betriebsratswahl jenes Geschlecht, welches in der Belegschaft in der Minderheit ist, im Betriebsrat, Haften einzelne Mitglieder des Wahlvorstands für Fehler des Wahlvorstands? Im Grundsatz nein. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen. Ein Wahlvorschlag für einen Kandidaten der Betriebsratswahl wurde eingereicht. Die Stimmenauszählung ist vorbei, das Wahlergebnis steht fest. Was ist jetzt aber, wenn. Die Betriebsratswahl ist kein leichtes Vorhaben. Es müssen einige Fristen beachtet werden. So eine Betriebsratswahl kann einige Kosten mit sich bringen. Das beste Beispiel sind hier Seminare. Bedeutet das Amtszeitende als Betriebsrat immer zwingend auch das Laufzeitende sämtlich abgeschlossener Betriebsvereinbarungen? Unser Fachreferent Arne Schrein erklärt, was mit den Betriebsvereinbarungen zum Ende der Amtszeit passiert. Wenn zu viele Kandidaten die Wahl ablehnen und damit also beispielsweise bei einem Betriebsrat mit neun Sitzen nicht. Muss im Wahlvorstand eine Frauen- oder Männerquote berücksichtigt werden? Wenn nicht so viele Kandidaten da sind, wie eigentlich nach § 9 BetrVG Betriebsratssitze zu besetzen sind, dann. Die Betriebsratswahl ist ein komplexes Thema und der Wahlvorstand hat viel zu beachten und einzuhalten. Es gibt ja mehr als Mann und Frau da draußen. Aber wie war das nochmal mit dem dritten Geschlecht bei der Betriebsratswahl? Unsere Rechtsanwälte Die Betriebsratswahl ist ein komplexes Thema und der Wahlvorstand hat viel zu beachten und einzuhalten. Die Betriebsratswahl ist vorbei und das endgültige Wahlergebnis steht fest. Wer muss jetzt darüber informiert werden? In diesem Video beschäftigen wir uns mit der Frage, ob die 10-Wochen-Frist auch außerhalb der üblichen Wahlperiode ihre Gültigkeit behält. Ihr hattet eine außerplanmäßige Betriebsratswahl und du fragst dich, wann nun deine Amtszeit endet? Sandra Becker unsere Volljuristin und Oftmals geht der Glaube herum, dass die erste Betriebsratssitzung nach der Wahl innerhalb von einer Woche stattzufinden hat. Wie können Sie zum aller ersten Mal eine Betriebsratswahl durchführen, wenn bis dato weder der Betriebsrat noch der Wahlvorstand besteht? Unsere Betriebsratswahlen und Arbeitgeber In vielen Betrieben ein Streitthema. Gibt es eigentlich Vorschriften, wie. Sobald die Wählerliste steht, können Arbeitnehmer Einspruch gegen diese erheben. Aber kann der Arbeitgeber das auch? Immer wieder kommt es vor, dass die Arbeitnehmer nicht mit der Wählerliste der Betriebsratswahlen einverstanden sind. In diesem Video klären wir Sie auf, ob der Wahlvorstand eingereichte Listen wieder zurückgeben darf. Heute widmen wir uns der Frage, inwiefern das aktive Wahlrecht durch eine Kündigung beeinflusst wird. Die Betriebsratswahlen sind in vollem Gange und wir nähern uns dem letzten Tag, an dem Wahlvorschläge. In diesem Video beschäftigen wir uns mit der Frage, ob ein komplette Wahlvorschlagsliste widerrufen werden kann. Das Wahlausschreiben muss es für jeden Mitarbeiter sichtbar ausgehängt werden. Reicht es, das Wahlausschreiben rein elektronisch zu veröffentlichen? Sie befinden sich mitten in den Betriebsratswahlen und stehen kurz vor der Stimmabgabe. Wer entscheidet den Ort der Stimmabgabe? Vor der Einreichung eines Wahlvorschlags zieht der Stützunterschriftengeber unerwartet seine Unterschrift zurück. Wie muss jetzt gehandelt werden? Sie haben soeben einen Mangel in der Wählerliste behoben und plötzlich taucht ein weitere auf. Was passiert jetzt?
: Kein neuer Betriebsrat: Was jetzt?
Kann man in der Probezeit in den Betriebsrat gewählt werden?
Probezeit: Zehn weitverbreitete Mythen zur Probezeit Um die Probezeit ranken sich einige Mythen, die oft einen Kern arbeitsrechtlicher Wahrheit in sich bergen. Was Sie zur Probezeit und den mit ihr verbundenen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis wissen müssen, klärt der vorliegende Beitrag.
- Mythos 1: Während der Probezeit darf es keine Befristung geben Auch während des Laufs der Probezeit kann eine Befristung vereinbart werden.
- Die Erprobung ist als Sachgrund gesetzlich anerkannt.
- Ihre Dauer darf aber nicht unangemessen lang sein.
- Dies bedeutet, dass nur die zur Erprobung notwendige Dauer vereinbart werden darf.
Wie aus der gesetzgeberischen Wertung hervorgeht, darf dabei die Dauer von sechs Monaten nicht überschritten werden. Mythos 2: Die Probezeit ist gesetzlich vorgeschrieben Die Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber gesetzliche Vorgaben zu ihrer Ausgestaltung.
So darf sie sechs Monate nicht überschreiten (). Das KSchG ist erst nach sechs Monaten anwendbar. In Ausbildungsverhältnissen muss nach § 20 BBiG die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Mythos 3: Die Kündigung in der Probezeit ist stets möglich Während der ersten sechs Monate benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund.
Es gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Erst dann ist der Arbeitnehmer in Betrieben, die regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, durch das KSchG geschützt. Gleichwohl sind zum Beispiel Schwangere, unabhängig von der Vereinbarung einer Probezeit, vom ersten Tag der Beschäftigung an vor einer Kündigung geschützt.
- Für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer gilt der besondere Kündigungsschutz aber erst nach sechs Monaten.
- Mythos 4: In der Probezeit darf kein Urlaub genommen werden Richtig ist, dass der volle Urlaubsanspruch erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben wird.
Aber in jedem Monat wird ein Zwölftel des Jahresurlaubs erworben, den der Arbeitnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber auch während der Probezeit nehmen kann. Manche Arbeitgeber sind sogar froh darüber, wenn sich nicht der gesamte Jahresurlaub auf die Zeit nach der Probezeit verlagert.
Mythos 5: Eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit ist erfolglos Generell hat der Arbeitnehmer, der während der Probezeit gekündigt wird, wegen der Unanwendbarkeit des KSchG schlechtere Karten im Kündigungsschutzprozess. Aber auch während der Probezeit kann eine unterbliebene oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung oder eine falsche bzw.
fehlende Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben die Kündigung unwirksam machen und damit zum Erfolg der Klage führen. Mythos 6: Am besten verhält man sich während der Probezeit ruhig Das ist im Prinzip – oft auch nach Ablauf der Probezeit – nicht völlig verkehrt.
Um sich auf den neuen Arbeitsplatz einzustellen, kann es darüber hinaus sinnvoll sein, sich die Namen und Funktionen der neuen Kollegen, Merkhilfen oder Fragen zu Betriebsabläufen zu notieren und nach Feierabend kurz Revue passieren zu lassen. Echtes Interesse an der Arbeit und am Team werden in der Regel positiv bewertet und helfen, die Probezeit zu überstehen.
Mythos 7: Probezeit verlängert sich bei AU oder Urlaub des Arbeitnehmers Das Wichtigste vorab: Weder Urlaub noch Krankheit verlängern automatisch die vereinbarte Probezeit. Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist auch bei einvernehmlicher Vereinbarung unwirksam.
Möchte man schon im ersten Monat einen einwöchigen Urlaub nehmen, so muss man dies mit dem Arbeitgeber absprechen. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht schon in der Probezeit, allerdings nicht in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses. In den ersten vier Wochen gibt es nur einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Mythos 8: Probezeit-Arbeitnehmer dürfen sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen Für die Wahl des Betriebsrats ist keine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit notwendig. Arbeitnehmer des Betriebs sind ab dem ersten Tag wahlberechtigt, wenn sie das 18.
- Lebensjahr vollendet haben (Aktives Wahlrecht).
- Etwas anderes gilt für Leih-Arbeitnehmer.
- Diese dürfen nur wählen, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
- Innerhalb der Probezeit dürfen sich Arbeitnehmer aber nicht zur Wahl stellen (Passives Wahlrecht).
- Das Recht, in den Betriebsrat gewählt zu werden, haben Arbeitnehmer, die dem Betrieb sechs Monate angehören.
Mythos 9: Bei Leih-Arbeitnehmern gibt es keine Probezeit Der Einsatz von Leih-Arbeitnehmern erfolgt aufgrund eines Überlassungsvertrags, der zwischen dem Verleiher und dem Entleiher geschlossen wird. Der Leih-Arbeitnehmer hat spätestens nach neun Monaten Anspruch auf das gleiche Entgelt wie die Stammbelegschaft, Tarifverträge können hiervon abweichen.
Wer hat aktives Wahlrecht bei der Betriebsratswahl?
Wer ist wahlberechtigt, d.h. wer besitzt das aktive Wahlrecht? Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die mindestens 16 Jahre alt sind (§ 7 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG).
Welches Wahlverfahren bei Betriebsratswahl?
Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren: Das richtige Wahlsystem finden – Nur in wenigen Fällen kann der Wahlvorstand frei entscheiden, welches Wahlverfahren er anwenden möchte. Grundsätzlich ist diese Entscheidung nämlich gesetzlich geregelt: Für kleinere Betriebe greift das vereinfachte Wahlverfahren, in größeren Betrieben muss nach dem normalen Wahlverfahren gewählt werden:
Sind im Betrieb in der Regel maximal 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, muss nach § 14a Abs.1 BetrVG das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden. Bei mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet hingegen das normale Wahlverfahren statt. Eine Abweichung von diesen Grundsätzen ist nur für Betriebe mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich. Hier können Wahlvorstand und Arbeitgeber die Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren (§ 14a Abs.5 BetrVG),
Welches Wahlverfahren ist das richtige bei der Betriebsratswahl? vergrößern
Wer ist zur Betriebsratswahl berechtigt?
Wer ist wahlberechtigt? – Wählen dürfen alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch Arbeitnehmer in Elternzeit, Aushilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte sind wahlberechtigt. Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt waren oder bei denen absehbar ist, dass sie länger als drei Monate eingesetzt werden sollen, dürfen auch wählen.
Wie ist der Betriebsrat zu wählen?
Grundsätzliches zur Wahl Die Betriebsrat wird in geheimer Wahl gewählt. Dies erfolgt für die meisten in einem Wahllokal im Betrieb bzw. durch Briefwahl bei Verhinderung am Wahltermin. Die organisatorische Planung von Wahllokal und Briefwahl wird vom Wahlvorstand sichergestellt.
- Niemand darf die Wahl behindern.
- Es darf niemand in der Ausübung seines aktiven (wählen gehen) und passiven Wahlrechts (gewählt werden können) beschränkt werden.
- Für Wahlvorstandsmitglieder, Kandidaten und Gewählte gibt es einen erweiterten Kündigungsschutz.
- Beeinflussungen der Betriebsratswahl durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder das Gewähren oder Versprechen von Vorteilen sind untersagt.
Die Kandidatenfindung Das Wahlausschreiben des Wahlvorstandes eröffnet die Wahl. Das Wahlausschreiben legt u.a. fest, wann die Wahl stattfindet, wie groß der Betriebsrat ist und bis wann Vorschläge für Betriebsratskandidaten eingereicht werden können. Erst jetzt muss sich jede und jeder Beschäftigte entscheiden, ob sie bzw.
- Er kandidieren möchte oder nicht.
- Innerhalb von 2 Wochen ab dem Wahlausschreiben können Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden.
- Auf einem Wahlvorschlag können einer oder mehrere Beschäftigte des Betriebes (soweit sie länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind) kandidieren.
- Jeder Wahlvorschlag – unabhängig davon wieviele Personen er beinhaltet – muss von 1/20tel der Belegschaft unterstützt werden, um vom Wahlvorstand zugelassen zu werden.
Die Unterstützung erfolgt durch Unterschrift auf dem Wahlvorschlag. Auch eine Gewerkschaft hat die Möglichkeit einen Wahlvorschlag mit betriebsangehörigen Beschäftigten beim Wahlvorstand einzureichen. In diesem Fall bedarf es der Unterschrift von 2 Beauftragten der Gewerkschaft.
- Verhältniswahl und Mehrheitswahl Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist und der Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand steht das Wahlverfahren fest.
- Hierbei hat der Wahlvorstand keinen Ermessensspielraum.
- Ist ein Wahlvorschlag (mit allen Kandidaten darauf) beim Wahlvorstand eingegangen, findet eine Mehrheitswahl (auch Persönlichkeitswahl genannt) statt.
Das bedeutet jede Wählerin und jeder Wähler hat maximal soviele Stimmen, wie es Sitze im Betriebsrat gibt ( bei DAVASO voraussichtlich 15 Mitglieder ). Für jeden Kandidaten kann man dabei aber nicht mehr als eine Stimme vergeben. Wenn mehr als ein Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingegangen ist, findet eine Verhältniswahl (auch Listenwahl genannt) statt.
- Hierbei hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, die einer der eingereichten Wahlvorschlagslisten gegeben werden kann.
- Die Gewählten ergeben sich dann aus dem Stimmenverhältnis der jeweiligen Vorschlagslisten und der Position der Kandidaten auf diesen Listen.
- Das funktioniert ähnlich, wie bei einer Landtags- oder Bundestagswahl.
Schutz des Minderheitengeschlechts Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass das Geschlecht, welches im Betrieb in der Minderheit ist, mindesten ihrem Anteil entsprechend im Gremium vertreten sein muss. Dies gilt unabhängig von Wahlverfahren und Wahlausgang.
- Voraussetzung ist, dass es genügend Kandidaten des jeweiligen Minderheitengeschlechts gibt.
- Die Auszählung der Stimmen Unmittelbar nach Schließung des Wahllokals werden die Stimmen durch den Wahlvorstand ausgezählt.
- Diese Auszählung findet öffentlich statt.
- Ort und Zeit der Auszählung werden bereits im Wahlausschreiben bekannt gegeben.
Somit kann jeder Beschäftigte der Auszählung beiwohnen. Der Betriebsrat nimmt seine Arbeit auf Nach Abschluss der Stimmenauszählung werden die gewählten Betriebsratsmitglieder vom Wahlvorstand informiert und zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrates eingeladen.