Abzüge wg. ZV-AG-Umlage rein nachrichtliche Angabe des Arbeitgeberanteils zur Zusatzversorgung (VBL) zur Verrechnung mit dem entsprechenden Bezug (ZV-Umlage allgemein). Der AG-Anteil zur VBL wurde zuvor -vermindert um Freibeträge- mitversteuert.
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Was bedeutet ZV Zusatzbeitrag?
ATV, ZV und SV – Wer im öffentlichen Dienst – also bei Bund, Ländern oder Gemeinden – oder bei einer der beiden großen Kirchen arbeitet, erwirbt in der Regel einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Konkret geht es um den Altersvorsorge-Tarifvertrag ATV.
ZV-Umlage: Die Umlage, sprich der Beitrag für die Zusatzversorgung (ZV), setzt sich aus einem Arbeitgeber-Anteil (AG-ZV-Umlage) und einem Arbeitnehmeranteil zusammen. Der Arbeitgeberanteil erhöht das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers, auch die Sozialabgaben steigen. Die ZV-Umlage führt der Arbeitgeber direkt vom Gehalt ab. ZV-pflichtiges Entgelt: Grundsätzlich ist der steuerpflichtige Arbeitslohn zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Das Entgelt ist Bemessungsgrundlage für die Umlage, die der Arbeitgeber zahlt und für den Anteil an der Umlage, den der Arbeitnehmer aufbringt. Steuerfreie ZV-Umlage: Die ZV-Umlage – also der Beitrag für die Zusatzversorgung – ist bis zu einem bestimmten Betrag der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Dies ist in Paragraph 3 Nr.56 des Einkommensteuergesetzes verankert. Seit dem 1. Januar 2021 liegt dieser Freibetrag bei 213 Euro monatlich bzw.2.556 Euro jährlich. Die Freibeträge können Arbeitgeber als Jahresbetrag oder als Monatsbeträge in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen. ZV-Steuer-Hinz-Betrag: Ist der Freibetrag ausgeschöpft, ist die Zeile ZV-Steuer-Hinz-Betrag (Hinzurechnungsbetrag Steuer) auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Dieser Betrag gehört zum steuerpflichtigen Entgelt (Steuer-Brutto). Pauschalierte versteuerte ZV-Umlage: Für die über den Steuerfreibetrag hinausgehende Umlage ist eine Pauschalsteuer zu zahlen. Für den kommunalen öffentlichen Dienst zum Beispiel liegt sie bei 89,48 Euro monatlich. Ist die Umlage höher als der Steuerfreibetrag zuzüglich Pauschalversteuerung, muss der Arbeitnehmer den übersteigenden Teil individuell versteuern. Das steuerpflichtige Entgelt steigt entsprechend. ZV-SV-Hinz-Betrag: Im öffentlichen Dienst muss der Arbeitnehmer auf die Umlage des Arbeitsgebers zur Zusatzversorgung (ZV) Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Die genaue Höhe ist auf der Gehaltsabrechnung im Feld ZV-SV-Hinz-Betrag (Hinzurechnungsbetrag Sozialversicherung) ausgewiesen. Die ZV-Umlage des Arbeitgebers ist somit Bestandteil des sozialversicherungspflichtigen Entgelts.
Was ist ZV an?
Zusatzversorgung / Betriebsrente Typ: Artikel, Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst Durch die Zusatzversorgung erhalten Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung. Quelle: Rido/shutterstock.com Mehr zum Thema Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Betriebsrentensystem der VBL 40KB, Datei ist nicht barrierefrei Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern.
- Grundlage dafür sind Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
- Die wird durch Zusatzversorgungseinrichtungen (Zusatzversorgungskassen) durchgeführt. Zum 1.
- Januar 2002 wurde die Zusatzversorgung grundlegend reformiert.
- Dies wurde nötig, um die Finanzierung zu sichern und die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Die größten Zusatzversorgungseinrichtungen sind die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ( VBL ) und die der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung ( AKA ) angeschlossenen Zusatzversorgungskassen. Die Tarifbeschäftigten des Bundes sind bei der VBL versichert.
Wie hoch sind die Beiträge zur VBL?
1. Arbeitgeber im Bereich des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber: – Arbeitgeber, für deren Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) in der für den Bund oder die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung findet, tragen einen Umlagesatz in Höhe von derzeit 1,06 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag insgesamt | |
---|---|---|
Seit 1. Juli 2016 | 0,75 Prozent | 2,75 Prozent |
Ab 1. Juli 2017 | 1,5 Prozent | 3,5 Prozent |
Ab 1. Juli 2018 | 2,25 Prozent | 4,25 Prozent |
Wer muss den Zusatzbeitrag bezahlen?
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst – Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen eigenen Beitrag zahlen, müssen den Zusatzbeitrag zahlen, wenn die eigene Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder, wie Ehepartner oder Kinder, zahlen keinen Zusatzbeitrag.Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern direkt vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Empfänger von Arbeitslosengeld-II zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst, Nicht nur der allgemeine Krankenkassenbeitrag, sondern auch der Zusatzbeitragsatz in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird vom Jobcenter übernommen. Bezieher von Arbeitslosengeld-I zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst. Die Bundesagentur für Arbeit trägt für diesen Personenkreis den Zusatzbeitrag. Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung müssen den Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Für diesen Personenkreis übernimmt das Grundsicherungs- oder Sozialamt die Zahlung. Menschen mit Behinderungen und Personen in Einrichtungen der Lebenshilfe, sind nicht verpflichtet den Zusatzbeitrag zu entrichten. Der Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird von den jeweiligen Trägern oder Einrichtungen bezahlt. Studenten müssen den Zusatzbeitrag zahlen, wenn sie nicht familienversichert sind. Für Rentnerinnen und Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen, übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrags, der auf diese Rente entfällt. Für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt unter 325 Euro trägt der Arbeitgeber nicht nur den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent allein, sondern auch den Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragsatzes.Versicherte, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Europäischen Freiwilligendienst absolvieren, müssen den Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Das gleiche gilt für Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres. Der Arbeitgeber übernimmt sowohl die Krankenkassenversicherungsbeiträge als auch den Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragsatzes. Versicherte, die Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen oder sich in Elternzeit befinden, sind von der Zahlungspflicht des Zusatzbeitrags ausgenommen.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht?
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben alle Mitglieder dieser Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht, Die Kündigungsfrist : 2 Monate zum Monatsende.Beschließt eine Krankenkasse die Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags, muss sie ihre Mitglieder in einem Schreiben darüber informieren. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Krankenkasse in dem Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag sowie eine Übersicht des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen mit der Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen hinweist.Scheitert der Wechsel zur neuen Krankenkasse bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. Versicherte bleiben also niemals ohne Versicherungsschutz,Wer durch den Abschluss eines Wahltarifs an seine Krankenkasse gebunden ist, verfügt dennoch über das Sonderkündigungsrecht. Zusatzbeitrag und Wahltarif. Während einer laufenden Sonderkündigung muss der Zusatzbeitrag an die Krankenkasse gezahlt werden. Mit Wirksamkeit der Kündigung ist dann ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse möglich.
Wie hoch ist der Zusatzbe itrag? Wann muss er gezahlt werden?
Die Krankenkassen legen die Höhe des Zusatzbeitragssatzes unabhängig und individuell in ihrer Satzung fest. Eine Obergrenze für die Zusatzbeiträge ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.Der Zusatzbeitrag ist fester Bestandteil der Krankenkassenbeitrags und ist somit zur gleichen Zeit fällig, wie der Krankenkassenbeitrag.
Lohnt sich ein Wechsel meiner Krankenkasse wegen des Zusatzbeitrages?
Der Zusatzbeitrag ist sicher ein Anlass, das eigene Versicherungsverhältnis zu überprüfen. Entsprechen Preis und Leistung meiner Krankenkasse noch meinen Vorstellungen?Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollte man seine eigenen Wünsche und Prioritäten festlegen. Vergleichsrechner erleichtern die Orientierung. Der Krankenkassen-Wechsel ist heute im Internet einfach und problemlos möglich.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag? – Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – steigt 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent, Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Deine Krankenversicherung teurer wird. Denn jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrags individuell festlegen – abhängig von ihrer finanziellen Situation.
Die Hälfte des Krankenkassenbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer. Rentner teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung, Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen zahlen den gesamten Beitrag alleine.
Kann man sich die VBL auszahlen lassen?
Ein bewegtes Berufsleben bei verschiedenen Arbeitgebern führt oft zu mehreren Betriebsrenten in unterschiedlicher Höhe. Bei monatlich geringer Rentenhöhe im Einzelfall stellt sich häufig die Frage, ob die Leistung monatlich oder doch lieber als Einmalbetrag ausgezahlt werden soll.
- Heute beantworten wir Ihnen daher Fragen zum Thema: Betriebsrente monatlich oder in einem Betrag.
- Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten” an [email protected],
- Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.
- Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Vereinbaren Sie eine Beratung unter www.vbl.de/meinevbl,
Unsere Fachleute antworten gerne. Frau K. war die längste Zeit ihrer Erwerbstätigkeit selbstständig. Einige Jahre war sie jedoch bei einem öffentlichen Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt. Sie erwartet daher eine Betriebsrente von der VBL, die bei etwa 30,- Euro monatlich liegt.
- Hier ihre Fragen zum Thema.
- Eine VBL-Rente aus der Pflichtversicherung VBLklassik wird als monatliche Rente gezahlt.
- Daher ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung grundsätzlich nicht möglich.
- Anders bei der freiwilligen Versicherung: Hier können Sie wählen zwischen einer monatlichen Betriebsrente oder einer Kapitalauszahlung.
Möglich ist dabei sowohl eine Voll- als auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals in einem Betrag. Im Fall der vollen Kapitalauszahlung entfällt die Rente vollständig. Bei einer Teilkapitalauszahlung vermindert sich die monatliche Betriebsrente entsprechend.
Ihre Entscheidung für eine Kapitalauszahlung aus der freiwilligen Versicherung – ob ganz oder teilweise – müssen Sie der VBL bitte bis spätestens sechs Monate vor Beginn der Rente mitteilen ( § 5 Absatz 4 Satz 4 der aktuellen Versicherungsbedingungen AVBextra ). In der VBLklassik ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung von Rentenanwartschaften zwar grundsätzlich nicht möglich (hierzu siehe Frage 1).
Aber es gibt eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Wenn der Monatsbetrag der zu zahlenden Betriebsrente die Grenze von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet (Grenzbetrag), dann wird die Rente abgefunden und in einem Betrag ausgezahlt.
Dieser Wert beträgt im Jahr 2022 monatlich 32,90 Euro. Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich. Achtung: Für die Ermittlung des Grenzbetrages werden Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung VBLklassik und der freiwilligen Versicherung zusammengerechnet. Fazit: Liegt Ihre monatliche Betriebsrente also unter dem genannten Grenzbetrag, so wird diese abgefunden.
Anstelle der monatlichen Betriebsrente wird dann auch aus der VBLklassik eine Einmalauszahlung vorgenommen. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, hat die VBL aus Ihrer Betriebsrente grundsätzlich auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse weiter zu leiten.
Für Betriebsrenten, die riestergefördert wurden, müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Liegt eine beitragspflichtige Betriebsrente – mehrere Betriebsrenten werden dabei zusammengerechnet – unter einem jährlich neu festgelegten, monatlichen Betrag, sind ebenfalls keine Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Der Betrag liegt im Jahr 2022 bei monatlich 164,50 Euro. Übersteigt die Betriebsrente diesen monatlichen Betrag für eine Beitragsfreiheit, gilt Folgendes:
Gesetzliche Krankenversicherung: Der vorgenannte monatliche Betrag ist ein Freibetrag (§ 226 Absatz 2 SGB V). Dies bedeutet, dass nur für den Teil der Betriebsrente, welcher im Jahr 2022 über dem Freibetrag von 164,50 Euro liegt, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Gesetzliche Pflegeversicherung: Hier gilt der vorgenannte monatliche Beitrag als Grenzbetrag, die sog. Geringbezugsgrenze. Bis zu dieser Höhe ist die monatliche Rente beitragsfrei. Übersteigt also die monatliche Rente im Jahr 2022 den Betrag von 164,50 Euro, so wird die gesamte Betriebsrente in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Besonderheit bei Abfindung oder Kapitalauszahlung: Auch eine Abfindung oder Kapitalauszahlung ist beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung. Wenn eine Betriebsrente in einem Betrag ausgezahlt wird (hierzu siehe Frage 2), werden jedoch von der VBL keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.
- Ob und in welcher Höhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, ermittelt statt dessen die zuständige Krankenkasse.
- Diese fordert gegebenenfalls die ermittelten Beiträge bei Ihnen an.
- Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen in einer gesonderten Broschüre übersichtlich zusammengestellt.
Download: Broschüre Kranken- und Pflegeversicherung Rentner, PDF, 5,5 MB
Wann bekomme ich die VBL ausgezahlt?
Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar. Die Auszahlung aus der VBLextra erfolgt am Ersten des Monats, von dem an der Anspruch auf eine gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung, Seekasse) wegen Alters als Vollrente besteht.
Bei Gewährung einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung oder bei Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung kann ebenfalls die Auszahlung erfolgen, sofern dies vereinbart wurde. Für Versicherte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllen, sind Sonderregelungen zu beachten.
Rente online beantragen: Mit unserem Online-Service “Rentenantrag” können alle VBL-Versicherten mit gesetzlichem Rentenanspruch die VBL-Rente elektronisch beantragen. Sie erhalten zahlreiche Hilfestellungen durch Hinweise, Erläuterungen und Plausibilitätsprüfungen.
Sobald alle Daten vollständig erfasst sind, wird der Antrag elektronisch an die VBL übermittelt. Gilt nicht für die Beantragung der Hinterbliebenenleistung! Diese kann nur schriftlich beantragt werden. Dem Antrag sind die von der VBL geforderten Urkunden und Nachweise beizufügen. Der Antrag kann auch schriftlich oder telefonisch bei der VBL angefordert oder auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.
Link: detaillierte Informationen zum Online-Rentenantrag Die Betriebsrente aus der VBLextra errechnet sich aus der Summe der bis zum Auszahlungszeitpunkt erreichten Versorgungspunkte, für die das entsprechende Rentenrisiko versichert war. Die Versorgungspunkte werden mit dem Messbetrag von 4 Euro multipliziert.
Wird die Betriebsrente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen, wird diese für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent vermindert. Wird die Betriebsrente nach dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen, wird diese für jeden Monat um 0,2 Prozent erhöht. Von der ermittelten Betriebsrente werden ggf.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Versorgungspunkte werden aus der Höhe der eingezahlten Beiträge sowie den staatlichen Altersvorsorgezulagen ermittelt (Beitrags- bzw. Zulagenhöhe im Jahr der Entrichtung dividiert durch 1.200 Euro multipliziert mit dem Altersfaktor).
Bonuspunkte errechnen sich aus den erwirtschafteten Überschüssen eines Kalenderjahres, die von einem versicherungsmathematischen Sachverständigen, dem verantwortlichen Aktuar, festgestellt werden. Die Überschüsse (Zinserträge über dem zugesicherten Zinssatz zzgl. Zinseszinsen) werden allen VBLextra-Versicherten über zusätzliche Versorgungspunkte gutgeschrieben.
Die Auszahlung der Rente erfolgt monatlich im Voraus auf ein Girokonto der/des Berechtigten innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU). Hat die/der Berechtigte seinen dauernden Aufenthalt außerhalb der EU, wird die Auszahlung von der Benennung einer Empfangsbevollmächtigten im Bundesgebiet abhängig gemacht.
Die Garantierente wird – über die Altersfaktoren abweichend von der Pflichtversicherung – auf der Basis des Zinssatzes von 1,75 Prozent ermittelt. Zusätzlich steht den Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Gewinnzuschlag in Höhe von 20 Prozent zu. Dieser Gewinnzuschlag kann aus rechtlichen Gründen jedoch nicht garantiert werden.
Nein, denn sie beruht auf eigenen Beiträgen der Versorgungsempfängerin oder des Versorgungsempfängers. Die Abfindung von Anwartschaften – bis auf Kleinbetragsrenten – ist grundsätzlich nicht möglich. Dafür besteht die Möglichkeit der Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn.
das angesparte Vorsorgekapital nicht zur Altersvorsorge in Form einer lebenslangen Leistung verwendet, sondern als Einmalkapitalbetrag ausgezahlt wird oder nach der Übertragung des Übertragungswerts eine lebenslange Altersversorgung nicht gewährleistet wird sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt außerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums befindet oder trotz eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in einem dieser Staaten nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig gilt, und entweder die Zulageberechtigung endet oder die Auszahlungsphase begonnen hat.
Bei einer schädlichen Verwendung werden die in dem Altersvorsorgevermögen enthaltenen Zulagen sowie die ggf. gewährten Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug von der Auszahlungssumme einbehalten und an die Zulagenstelle zurückgezahlt. Darüber hinaus wird das Finanzamt prüfen, ob die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Zinsen, Erträge und Wertsteigerungen zu versteuern sind.
- Ansprüche auf Leistungen der VBL können nicht abgetreten, verpfändet oder beliehen werden.
- Dies gilt nicht für Ansprüche, die an den Arbeitgeber, der die/den Anspruchsberechtigte/n bei der VBL versichert hat, abgetreten werden; § 97 EStG bleibt unberührt.
- Die Abtretungserklärung ist der VBL mit dem Antrag zu übersenden.
Die Betriebsrente ist neu zu berechnen, wenn bei einer/einem Berechtigten ein neuer Versicherungsfall eintritt und seit dem Beginn der Betriebsrente auf Grund des früheren Versicherungsfalls zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind. Nein.
Die durch die/den Beschäftigten eingezahlten Beiträge können im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht vererbt werden. Ist bei Tod des Versicherten/Leistungsbeziehers die Tarifvariante A oder B mitversichert worden, erhalten die in der gesetzlichen Rentenversicherung anspruchsberechtigten Hinterbliebenen die entsprechenden Hinterbliebenenleistungen.
Wenn Sie gegen eine Entscheidung rechtlich vorgehen wollen, müssen Sie Klage erheben. Für eine Klage ist entweder das Schiedsgericht oder das Amts-/Landgericht zuständig. Die Klage zum Schiedsgericht reichen Sie bei der VBL ein. Das Verfahren vor dem Schiedsgericht ist gerichtskostenfrei.
in dem die Rentnerin/der Rentner verstorben ist oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Hinterbliebenenrente entfallen sind, für den eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung letztmals gezahlt worden ist sowie bei Auszahlung eines Einmalkapitalbetrags an die/den Versicherte/-n oder an einen Hinterbliebenen, Abfindung einer Kleinbetragsrente und vollständiger Übertragung des Übertragungswerts.
Ist in der Ansparphase die staatliche Förderung (Riester-Rente) in Anspruch genommen worden oder fand die Einzahlung im Wege der Entgeltumwandlung statt, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Die Betriebsrente, die sich ohne Inanspruchnahme der staatlichen Förderung ergibt, unterliegt der Besteuerung mit einem sogenannten Ertragsanteil.
Wie berechnet sich die Zusatzversorgung?
Die Zusatzversorgung wird nach dem so genannten Punktemodell durchgeführt. Dabei wird in jedem Jahr der Beschäftigung das zusatzversorgungspflichtige Bruttoeinkommen durch ein fixes Referenzentgelt geteilt und das Ergebnis mit einem Altersfaktor multipliziert. Das Referenzentgelt (RE) beträgt 12.000 Euro im Jahr.
Ist man automatisch in der VBL?
( Achtung : Diese Seite ist keine offizielle Seite der VBL. Wenn Sie die Service-Hotline der VBL benötigen, finden Sie diese unter https://www.vbl.de/de/app/Kontakt – Wenden Sie sich bitte für Auskünfte zu Ihren Beitragszahlungen und Rentenansprüchen direkt an die VBL.
Danke.) Die VBL Klassik ist die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst. Sie entspricht einer Betriebsrente, die jeder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente erhält. Sie kann um weitere Bausteine ergänzt werden und bietet dann auch Schutz bei einer Erwerbsminderung oder für die Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person.
Mit weiteren freiwilligen Versicherungen wie der VBL Extra oder der VBL Dynamik können Sie Ihre Betriebsrente zusätzlich aufstocken. Öffentlicher Dienst ist automatisch versichert Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) versteht sich als Dienstleister für den öffentlichen Dienst.
- Sie will einen Beitrag zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge leisten.
- Deshalb sind Sie vom ersten Arbeitstag im öffentlichen Dienst automatisch bei der VBL versichert.
- Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber meldet Sie ohne Ihr Zutun an.
- Sie müssen also nicht selbst aktiv werden.
- Die VBL Klassik übernimmt so die Aufgabe einer Basisversicherung für den öffentlichen Dienst.
Der Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag und deshalb werden Sie von Ihrem Arbeitgeber zum Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses als neuer Versicherter bei der VBL gemeldet. Eine Betriebsrente auf Kosten des Arbeitgebers Die Beiträge zur VBL-Rente werden zu großen Teilen von Ihrem Arbeitgeber gezahlt.
- Lediglich einen geringen Anteil tragen Sie selbst.
- Dieser Anteil entspricht einer Entgeltumwandlung, das bedeutet er wird automatisch von Ihrem Einkommen abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber überwiesen.
- Beiträge zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge, die Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung einzahlen, sind bis zu einer Höhe von 2.856 Euro im Jahr von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Ein weiterer Betrag von 1.800 Euro ist von Steuerzahlungen befreit, hier müssen Sie lediglich die Sozialabgaben zahlen. Diese Leistungen dürfen Sie erwarten Ein Anspruch auf Ihre Betriebsrente entsteht in der Regel erst nach einer Wartezeit von 60 Monaten.
Die klassische VBL ist eine gute Grundlage zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Sie ist als lebenslange Rentenzahlung konzipiert, das heißt Sie erhalten im Ruhestand Monat für Monat eine definierte Rentenzahlung. Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Hinzu kommt ein Schutz für die Hinterbliebenen, wenn Ihnen etwas zustößt.
Bei der Berechnung der Beitragszeiten werden Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und Zeiten mit einer Erwerbsminderung angerechnet. Sie profitieren von einer jährlichen Rentenanpassung sowie von geringen Verwaltungskosten. Durch zusätzliche Überschüsse und Bonuspunkte kann sich Ihre garantierte Rente erhöhen.
Auf Wunsch können Sie die klassische Betriebsrente für den öffentlichen Dienst um zusätzliche freiwillige Versicherungen ergänzen. Dazu wurden die VBL Extra und die VBL Dynamik entwickelt. So fu n ktioniert die VBL Klassik Vereinfacht gesagt ist Ihre Rente umso höher, je mehr Sie sammeln. Mit der Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber legt die VBL ein Versicherungskonto für Sie an.
Darauf werden Jahr für Jahr Versorgungspunkte gutgeschrieben. Sie erhalten einen jährlichen Kontoauszug, der Ihnen einen genauen Überblick zur Anzahl der gesammelten Versorgungspunkte gibt. Berechnet wird die Anzahl der Punkte aus Ihrem Einkommen und aus Ihrem Alter über die Formel Versorgungspunkte = (Jahreseinkommen/12)/1000,- Euro*Altersfaktor.
Je höher Ihr Einkommen und je geringer Ihr Einstiegsalter, desto höher ist die Zahl der Versorgungspunkte am Ende Ihres Arbeitslebens. Hinzu kommen sogenannte solidarische Leistungen. Diese erhalten Sie in Form von Versorgungspunkten, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht. Auch bei einer Erwerbsminderung erhalten Sie bis zum vollendeten 60.
Lebensjahr Versorgungspunkte auf Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben.
Alter | Faktor |
---|---|
17 | 3,1 |
18 | 3,0 |
19 | 2,9 |
20 | 2,8 |
21 | 2,7 |
22 | 2,6 |
23 | 2,5 |
24 | 2,4 |
25 | 2,4 |
26 | 2,3 |
27 | 2,2 |
28 | 2,2 |
29 | 2,1 |
30 | 2,0 |
31 | 2,0 |
32 | 1,9 |
33 | 1,9 |
34 | 1,8 |
35 | 1,7 |
36 | 1,7 |
37 | 1,6 |
38 | 1,6 |
39 | 1,6 |
40 | 1,5 |
41 | 1,5 |
42 | 1,4 |
43 | 1,4 |
44 | 1,3 |
45 | 1,3 |
46 | 1,3 |
47 | 1,2 |
48 | 1,2 |
49 | 1,2 |
50 | 1,1 |
51 | 1,1 |
52 | 1,1 |
53 | 1,0 |
54 | 1,0 |
55 | 1,0 |
56 | 1,0 |
57 | 0,9 |
58 | 0,9 |
59 | 0,9 |
60 | 0,9 |
61 | 0,9 |
62 | 0,8 |
63 | 0,8 |
64 und älter | 0,8 |
Ihre Betriebsrente wird aus der Summe der Versorgungspunkte und dem festgelegten Messbetrag in Höhe von vier Euro errechnet, Summe der Punkte*4 Euro = monatliche Betriebsrente. Eine jährliche Erhöhung Ihrer Betriebsrente um ein Prozent ist zudem garantiert.
Welche Abzüge von der VBL?
3 Fragen – 3 Antworten. Altersrente VBLklassik vorzeitig in Anspruch nehmen. Wer sich nach einem erfüllten Berufsleben die Frage stellt, wie ein Übergang in den Ruhestand möglichst reibungslos gelingt, erhält im folgenden Artikel die Leitplanken dafür. Heute beantworten wir Fragen zum Thema: Altersrente VBLklassik vorzeitig in Anspruch nehmen.
Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff: „3 Fragen – 3 Antworten” an Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge! Nach dem Aufbereiten der Einsendungen lassen wir die Fragen von unseren Fachleuten beantworten und veröffentlichen die Antworten in einer der nächsten Ausgaben des VBLnewsletter. |
Frau H. überlegt, wie sie den Ausstieg aus dem Beruf sinnvoll gestalten kann, um entspannt in den nächsten Lebensabschnitt zu starten. Der Bezug einer betrieblichen Altersrente aus der VBLklassik setzt zunächst voraus, dass Anspruch auf eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besteht.
- Ist dies der Fall und ist dort ein vorzeitiger Rentenbezug möglich, so kann auch aus der VBLklassik die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden, gegebenenfalls mit Abschlägen.
- Bei der DRV können drei unterschiedliche Varianten der Altersrente zum Tragen kommen.
- Regelaltersrente.
- Die Regelaltersrente setzt eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren voraus.
Sie ist an das Erreichen der gesetzlich geregelten Altersgrenze gebunden und wird in diesen Fällen ohne Abschläge bewilligt. Altersrente für langjährig Versicherte. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte wird zunächst die Vollendung des 63-igsten Lebensjahres vorausgesetzt.
- Zusätzlich hat eine Versicherungszeit von mindestens 35 Versicherungsjahren bei der DRV vorzuliegen.
- Ab dem 63-igsten Lebensjahr kann diese Rente auch vor Erreichen der Regelaltersrente, also vorzeitig, mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.
- Der Abschlag bei der DRV beträgt 0,3 Prozent pro Monat, maximal 14,4 Prozent.
Auch bei der VBLklassik sind wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme Abschläge zu berücksichtigen: Sie betragen hier 0,3 Prozent pro Monat, insgesamt jedoch nicht mehr als 10,8 Prozent. Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Versicherungsjahre bei der DRV. Wer die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, kann dies bereits ab dem 63-igsten Lebensjahr und nach Erreichen von 35 Versicherungsjahren als Rente für langjährig Versicherte bei der DRV beantragen. In diesem Fall werden Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme berücksichtigt (siehe hierzu Antwort zu Frage 1).
Das Ziel der „Kombilösung” aus Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung plus Erwerbseinkommen ist eine flexible Gestaltung des Ausstiegs aus dem Arbeitsleben. Das Arbeitsverhältnis besteht während einer vereinbarten Übergangszeit weiter. Seit 1.
Juli 2017 können bei einer vorgezogenen Altersrente der DRV jährlich 6.300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Hinzuverdienstgrenze zwischen 2020 und 2022 stufenweise auf derzeit jährlich 46.060 Euro erhöht. Übersteigen Rente und Arbeitseinkommen die Hinzuverdienstgrenze, wird die Rente von der DRV rückwirkend gekürzt.
In diesem Fall kommt es zu einem Teilrentenbezug. Auswirkungen auf die VBLklassik. Wird die Altersrente von der DRV als Teilrente bewilligt, löst dies bei der VBL derzeit keinen Versicherungsfall aus. Auch wenn die Rente von der DRV als Vollrente bewilligt wird, gibt es eine jährliche Überprüfung durch die DRV. Ergänzende Hinweise zu den Fragestellungen. Unabhängig vom Bezug einer Altersrente kann auch eine Verkürzung der Arbeitszeit (Teilzeitbeschäftigung) den gleitenden Übergang in den Ruhestand unterstützen. So lassen sich gegebenenfalls Abschläge durch eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente vermeiden.
Auch die Betriebsrente aus der VBLextra kann vorzeitig beansprucht werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich dabei nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und kann unterschiedlich ausfallen. Weiterführende Fragen zur Altersrente und deren Beantragung haben wir für Sie einfach und übersichtlich hier beantwortet: Download: Ausblick.
Im nächsten VBLnewsletter werden wir auch Fragen zum Teilrentenbezug bei Erwerbsminderung beantworten. Bleiben Sie gespannt. : 3 Fragen – 3 Antworten. Altersrente VBLklassik vorzeitig in Anspruch nehmen.
Kann man die VBL kündigen?
Laufzeiten und Kündigungsfristen – Du kannst deine Betriebsrente jederzeit kündigen. Beachte jedoch, dass es zu keiner vorzeitigen Auszahlung deiner eingezahlten Beiträge kommt. Deine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung. Bei Renteneintritt erhältst die Auszahlung deiner eingezahlten Beiträge.
Was steht alles in der Abrechnung?
Was eine Lohnabrechnung beinhalten muss – Die Inhalte einer Lohnabrechnung sind vom Gesetzgeber in § 108 Abs.3 Satz 1 GewO genau festgelegt. Dazu zählen hauptsächlich allgemeine Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Dienstnehmers, Sozialversicherungsnummer, Steuer -ID und Steuerklasse sowie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Abrechnungszeitraum und Entgeltbestandteile.
- Bruttolohn
- Sachbezüge
- Steuerfreibeträge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Beitragssatz zur Altersvorsorge
- Kirchensteuerabzug
- Sozialversicherungsbeiträge
- Zusatzbeiträge zur Krankenkasse (KV)
- Persönliche Abzüge
- Kinderfreibetrag
- Aufwandsentschädigungen
- Überstunden (mit Stundenlohn)
- Auszahlungsbetrag in Euro
Als Arbeitgeber behalten Sie die abgabepflichtigen Beiträge Ihrer Arbeitnehmer ein und übermitteln diese an die zuständige Behörde wie die Krankenversicherung.
Welche Krankenkassen erhöhen 2023 den Zusatzbeitrag?
So viel zum Durchschnitt – wie sieht es konkret aus? – Die erste Krankenkasse, die ihren Zusatzbeitrag final festlegt, ist die AOK Bayern. Sie hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,28 Prozentpunkte auf 1,58 Prozent an. Sie war die erste der elf AOK-Ortskrankenkassen.27 Millionen Versicherte haben alle AOK-Kassen zusammen.
- Die DAK-Gesundheit erhöht den Zusatzbeitrag im Jahr 2023 auf 1,7 Prozent.
- Im Jahr 2022 lag der Zusatzbeitrag bei 1,5 Prozent.
- Die Techniker Krankenkasse hat bereits angekündigt, ihren Beitrag bei 1,2 Prozent zu belassen.
- Diese Entscheidung hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 16.
- Dezember bestätigt.
Auch die Barmer will ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Er soll bei 1,5 Prozent bleiben.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Rentner?
Meldungen | Zusatzbeitrag in der KVdR steigt: Zuschuss möglich Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) ist seit dem 1.1.2021 von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent gestiegen. Das führt zu einem erhöhten Beitragszuschuss bei privat Krankenversicherten, die eine Rente beziehen.
Für freiwillig in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung Versicherte ergibt sich ebenfalls ein höherer Zuschuss. Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung rät, diesen Zuschuss gleich zusammen mit der Rente zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses für freiwillig Krankenversicherte hängt vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag ihrer Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent und wird zur Hälfte – also in Höhe von 7,3 Prozent – von der Rentenversicherung übernommen.
Auch der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse wird zur Hälfte von der Rentenversicherung übernommen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss selbst getragen werden. Privat Krankenversicherte können ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet, aber maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.
Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Ein Antrag ist nicht nötig. Ob pflicht-, freiwillig oder privat krankenversichert: Bei Fragen zum Thema „Rente und Krankenversicherung” hilft das Team am gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 gerne weiter.
Welche Krankenkasse hat den höchsten Zusatzbeitrag?
Im Oktober hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für Krankenkassen auf 1,5 Prozent angehoben. Dennoch verkünden Barmer und Techniker Krankenkasse, ihren Beitrag zum Jahreswechsel nicht zu erhöhen. Anders ist dies bei der AOK Plus.
Welche Krankenkasse senkt den Zusatzbeitrag?
Die SKD BKK senkt den Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 um 0,14% auf 1,15%. Der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,20%. Der Zusatzbeitrag der TUI BKK erhöht sich im Jahr 2023 um 0,15% auf 1,50%. Der Zusatzbeitrag der VIACTIV Krankenkasse beträgt im Jahr 2023 unverändert 1,60%.
Wann Zusatzbeitrag Krankenkasse?
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz – Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 den allgemeinen Beitragssatz auf 14,6 Prozent und den ermäßigten auf 14,0 Prozent festgesetzt. Den weiteren Finanzbedarf decken die Kassen durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, den sie von ihren Mitgliedern erheben.
Wo trage ich an Beitrag zur Zusatzversorgung ein?
Zusatzversorgung wird in Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
Kann man sich die VBL auszahlen lassen?
Ein bewegtes Berufsleben bei verschiedenen Arbeitgebern führt oft zu mehreren Betriebsrenten in unterschiedlicher Höhe. Bei monatlich geringer Rentenhöhe im Einzelfall stellt sich häufig die Frage, ob die Leistung monatlich oder doch lieber als Einmalbetrag ausgezahlt werden soll.
- Heute beantworten wir Ihnen daher Fragen zum Thema: Betriebsrente monatlich oder in einem Betrag.
- Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten” an [email protected],
- Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.
- Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Vereinbaren Sie eine Beratung unter www.vbl.de/meinevbl,
Unsere Fachleute antworten gerne. Frau K. war die längste Zeit ihrer Erwerbstätigkeit selbstständig. Einige Jahre war sie jedoch bei einem öffentlichen Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt. Sie erwartet daher eine Betriebsrente von der VBL, die bei etwa 30,- Euro monatlich liegt.
Hier ihre Fragen zum Thema. Eine VBL-Rente aus der Pflichtversicherung VBLklassik wird als monatliche Rente gezahlt. Daher ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung grundsätzlich nicht möglich. Anders bei der freiwilligen Versicherung: Hier können Sie wählen zwischen einer monatlichen Betriebsrente oder einer Kapitalauszahlung.
Möglich ist dabei sowohl eine Voll- als auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals in einem Betrag. Im Fall der vollen Kapitalauszahlung entfällt die Rente vollständig. Bei einer Teilkapitalauszahlung vermindert sich die monatliche Betriebsrente entsprechend.
Ihre Entscheidung für eine Kapitalauszahlung aus der freiwilligen Versicherung – ob ganz oder teilweise – müssen Sie der VBL bitte bis spätestens sechs Monate vor Beginn der Rente mitteilen ( § 5 Absatz 4 Satz 4 der aktuellen Versicherungsbedingungen AVBextra ). In der VBLklassik ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung von Rentenanwartschaften zwar grundsätzlich nicht möglich (hierzu siehe Frage 1).
Aber es gibt eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Wenn der Monatsbetrag der zu zahlenden Betriebsrente die Grenze von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet (Grenzbetrag), dann wird die Rente abgefunden und in einem Betrag ausgezahlt.
Dieser Wert beträgt im Jahr 2022 monatlich 32,90 Euro. Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich. Achtung: Für die Ermittlung des Grenzbetrages werden Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung VBLklassik und der freiwilligen Versicherung zusammengerechnet. Fazit: Liegt Ihre monatliche Betriebsrente also unter dem genannten Grenzbetrag, so wird diese abgefunden.
Anstelle der monatlichen Betriebsrente wird dann auch aus der VBLklassik eine Einmalauszahlung vorgenommen. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, hat die VBL aus Ihrer Betriebsrente grundsätzlich auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse weiter zu leiten.
Für Betriebsrenten, die riestergefördert wurden, müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Liegt eine beitragspflichtige Betriebsrente – mehrere Betriebsrenten werden dabei zusammengerechnet – unter einem jährlich neu festgelegten, monatlichen Betrag, sind ebenfalls keine Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Der Betrag liegt im Jahr 2022 bei monatlich 164,50 Euro. Übersteigt die Betriebsrente diesen monatlichen Betrag für eine Beitragsfreiheit, gilt Folgendes:
Gesetzliche Krankenversicherung: Der vorgenannte monatliche Betrag ist ein Freibetrag (§ 226 Absatz 2 SGB V). Dies bedeutet, dass nur für den Teil der Betriebsrente, welcher im Jahr 2022 über dem Freibetrag von 164,50 Euro liegt, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Gesetzliche Pflegeversicherung: Hier gilt der vorgenannte monatliche Beitrag als Grenzbetrag, die sog. Geringbezugsgrenze. Bis zu dieser Höhe ist die monatliche Rente beitragsfrei. Übersteigt also die monatliche Rente im Jahr 2022 den Betrag von 164,50 Euro, so wird die gesamte Betriebsrente in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Besonderheit bei Abfindung oder Kapitalauszahlung: Auch eine Abfindung oder Kapitalauszahlung ist beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung. Wenn eine Betriebsrente in einem Betrag ausgezahlt wird (hierzu siehe Frage 2), werden jedoch von der VBL keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.
- Ob und in welcher Höhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, ermittelt statt dessen die zuständige Krankenkasse.
- Diese fordert gegebenenfalls die ermittelten Beiträge bei Ihnen an.
- Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen in einer gesonderten Broschüre übersichtlich zusammengestellt.
Download: Broschüre Kranken- und Pflegeversicherung Rentner, PDF, 5,5 MB
Wie hoch ist die durchschnittliche VBL Rente?
VBLklassik Berechnung der Betriebsrente
Mit einer einfachen Formel kann jeder seine Versorgungspunkte pro Versicherungsjahr selbst ausrechnen! Für jeden versicherungspflichtigen Beschäftigten werden auf der Grundlage des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts Versorgungspunkte errechnet. So errechnen Sie Ihre Betriebsrente selbst:
So können Sie Ihre Versorgungspunkte pro Versicherungsjahr selbst errechnen: Dividieren Sie ein Zwölftel Ihres jährlich von Ihrem Arbeitgeber gemeldeten zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts durch das Referenzentgelt von 1.000,00 Euro. Multiplizieren Sie dann das Ergebnis mit dem jeweiligen Altersfaktor. Verwenden Sie hierbei folgende Formel: Bild: Das Beispiel zeigt, die Berechnungsformel der Versorgungspunkte VBLklassik. Das auf die zweite Nachkommastelle gerundete Ergebnis sind Ihre Versorgungspunkte für das jeweilige Jahr.
Addieren Sie die in der Pflichtversicherung erzielten Versorgungspunkte einschließlich der aus der Startgutschrift stammenden Versorgungspunkte sowie Ihre Bonuspunkte. |
Versorgungspunkte aus der Startgutschrift + Versorgungspunkte aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt + ggf. Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten + ggf. Bonuspunkte |
= Summe aller Versorgungspunkte |
Multiplizieren Sie die Summe aller Versorgungspunkte mit dem Messbetrag von 4,00 Euro. Der Messbetrag dient der Umrechnung von Versorgungspunkten in einen Geldbetrag. Pro Versorgungspunkt erhalten Sie eine monatliche Betriebsrente von 4,00 Euro. Summe aller Versorgungspunkte x 4,00 Euro = monatliche Betriebsrente Das Ergebnis ist Ihre monatliche Betriebsrente.
Berechnungsbeispiel | ||||
Beschäftigter | geb.14.12.1953 | |||
Versicherungsfall: Altersrente für langjährig Versicherte | ab 01.01.2018 | |||
Versicherungsverlauf Jahr | 1/12 des Jahresentgeltes | Referenzentgelt | Altersfaktor | Versorgungspunkte |
Unterstellte Startgutschrift | 87,70 | |||
2002 | 2.074,20 € | 1.000,00 € | 1,2 | 2,49 |
2003 | 2.148,50 € | 1.000,00 € | 1,1 | 2,36 |
2004 | 2.312,80 € | 1.000,00 € | 1,1 | 2,54 |
. | . | . | . | . |
2016 | 4.228,31 € | 1.000,00 € | 0,8 | 3,38 |
Summe | 136,29 |
Berechnung der monatlichen Betriebsrente:
Summe Versorgungspunkte bei Eintritt des Versicherungsfalles | 136,29 VP |
Formel: 136,29 VP X Messbetrag 4 € = | 545,16 € |
Abzüglich Verminderung der Betriebsrente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme um 5,70 % | 31,07 € |
Zustehende Betriebsrente | 514,09 €* |
nach § 35 der VBL-Satzung mindert sich die Betriebsrente für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI herabgesetzt ist, um 0,3 Prozent, höchstens jedoch um insgesamt 10,8 Prozent.
Was bringt mir die VBL?
Die VBLklassik bietet Ihnen ein starkes Leistungspaket: –
eine lebenslange Betriebsrente Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung und ein Schutz für Hinterbliebene Mutterschutzzeiten, Elternzeiten und Zeiten der Erwerbsminderung werden angerechnet jährliche Rentenanpassungen mögliche Überschüsse in Form von Bonuspunkten sehr geringe Verwaltungskosten
Mehr als 4,9 Millionen Versicherte sind in der Solidargemeinschaft der VBLklassik. Diese exklusive Betriebsrente garantiert Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine solide Basisversorgung für später. Im Bereich der Pflichtversicherung – der VBLklassik – wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in Fällen von Erwerbsminderung eine Betriebsrente gezahlt.
- Durch den Altersvorsorgeplan 2001 sowie den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1.
- März 2002 haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes das Zusatzversorgungsrecht grundlegend umgestaltet.
Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde zum 31. Dezember 2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem abgelöst. Die VBLklassik bietet die VBL im Grunde seit über 90 Jahren an. Die neue Zusatzversorgung basiert auf einem Versorgungspunktemodell.
Damit wird die Gesamtbetrachtung von gesetzlicher Rente und Zusatzrente abgelöst und Leistungen unabhängig von externen Bezugssystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und dem Steuer- und Sozialabgabensystem erbracht. Die nach dem Punktemodell ermittelte Betriebsrente tritt zur Grundversorgung (gesetzliche Rente) hinzu und entwickelt sich davon losgelöst.
Aufgegeben wurde insbesondere auch die an die Beamtenversorgung angelehnte endgehaltsbezogene Betrachtung (Dreijahreszeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalles). Sie wurde durch eine Formel ersetzt, die in der Zusatzversorgung die gesamte Arbeitsleistung während der Pflichtversicherung widerspiegelt.
Dabei werden jährlich Versorgungspunkte ermittelt, die zwei wesentliche individuelle Komponenten berücksichtigen: das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines jeden Versicherungsjahres und den so genannten Altersfaktor, der die Zinseffekte der dem Punktemodell zugrunde liegenden (fiktiven) Beitragsentrichtung beinhaltet.
Die mit dem Tarifvertrag Altersversorgung vereinbarten Regelungen wurden in die Satzung der VBL in der ab 1. Januar 2001 geltenden Neufassung (VBLS) übertragen. Die neue Satzung wurde am 19. September 2002 vom Verwaltungsrat der VBL beschlossen, am 22. November 2002 vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt und im Bundesanzeiger Nr.1 vom 3.