Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€?

Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€

Was heißt ab Monatsende Pfändbar 0 €?

FAQ – FAQ Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen zum Thema Pfändung und P-Konto. Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger sein ihm zustehendes Geld einfordern kann. Dadurch wird das betroffene Konto des Zahlungspflichtigen gesperrt und das darauf liegende Geld gepfändet, um die bestehenden Schulden begleichen zu können.

Wie kommen Pfändungen zustande? Wird einer vollstreckbaren Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger eine Pfändung auf dem Girokonto veranlassen. Dies erfolgt durch die Zustellung eines beim Amtsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse.

Ein Gläubiger ist z.B. ein Unternehmen, das gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben. Wie erfolgt die Information über eine Pfändung? Sie erhalten schriftlich eine ausführliche Information über die Zustellung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich rechtlichen Gläubiger wie zum Beispiel das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt.

  • Wo kann ich mich bei Fragen zu meiner Pfändung informieren? Auskünfte speziell zu Ihrer Pfändung kann Ihnen ausschließlich der entsprechende Gläubiger geben.
  • Welche Auswirkungen eine Pfändung auf Ihre Bankverbindung hat und welche weiteren Schritte Sie vorzunehmen haben, finden Sie hier auf unserer Homepage.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Trotz laufender Pfändung kann mit einem “Pfändungsschutzkonto” (P-Konto) monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag (Guthaben) zur Existenzsicherung verfügt werden. Das P-Konto schützt diesen monatlichen Freibetrag für einen bestimmten Zeitraum.

  • Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen.
  • Auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge werden, sofern der Freibetrag noch nicht überschritten ist, ausgeführt.
  • Guthaben, das als Pfändungsfreibetrag geschützt ist, aber im laufenden Monat nicht genutzt worden ist, wird in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Danach nicht verfügtes Guthaben muss an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden. Das P-Konto ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich im Guthabenzu führen. Schützt ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen? Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung.

  1. Wir haben zudem keine Möglichkeiten, die Gründe oder die Umstände einer Pfändung zu prüfen.
  2. Weiterführende Informationen können nur beim Gläubiger angefordert werden.
  3. Wie bekomme ich ein Pfändungsschutzkonto? Als Privatkunde können Sie über eine Zusatzvereinbarung Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

Wichtig ist, dass es sich um ein Einzelkonto handelt und Sie nicht bereits über ein anderes P-Konto verfügen (auch nicht bei anderen Kreditinstituten). Bis wann kann man die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto vornehmen? Die Umwandlung kann entweder vorsorglich (bei drohender Vollstreckung) ohne Vorliegen einer Pfändung erfolgen oder auch, wenn bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet wurde.

Geschieht dies vor Ablauf von einem Monat seit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder der Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Das bedeutet, dass Sie sich den Freibetrag auch bis zu einem Monat nach Eingang der Pfändung sichern können. Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Gemeinschaftspersonen angelegt werden? Ist bei einem Gemeinschaftskonto nur ein Kontoinhaber von der Pfändung betroffen, wird trotzdem das Gemeinschaftskonto gesperrt.

  1. Ab dem 01.12.2021 kann jeder Kontoinhaber innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung die Übertragung von Guthaben auf ein Zahlungskonto verlangen.
  2. Dieses Zahlungskonto kann dann als P-Konto geführt werden.
  3. Für die Übertragung ist eine Mitwirkung des weiteren Kontoinhabers nicht erforderlich.
  4. Der Übertragungsbetrag beläuft sich auf den Kopfanteil.

Sämtliche Kontoinhaber und Gläubiger zusammen können sich auch auf eine andere Verteilung als den Kopfanteil verständigen. Dies muss der Sparkasse in Textform mitgeteilt werden. Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Firmen angelegt werden? Sofern es sich um Einzelkaufleute oder selbstständige, natürliche Person handelt, kann das P-Konto angelegt werden.

Für juristische Personen ist eine Anlage ausgeschlossen. Was passiert bei Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutzkonto mit bestehenden Krediten? Solange keine Pfändungen vorliegen, hat die Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutzkonto keine Auswirkungen auf bestehende Kredite. Dies kann allerdings zu einer Neubewertung Ihrer Bonität führen.

Wie hoch ist der gesetzliche Freibetrag? Der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell 1.340,00 Euro pro Monat. Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z.B. bei minderjährigen Kindern im Haushalt). Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular “Bescheinigung nach §850k Abs.5 ZPO” bei uns nachgewiesen werden.

  1. Ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages möglich? Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z.B.
  2. Bei minderjährigen Kindern im Haushalt).
  3. Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular “Bescheinigung nach §850k Abs.5 ZPO” bei uns nachgewiesen werden.
  4. Durch wen wird die Bescheinigung eines erhöhten Freibetrags ausgestellt? Den Nachweis des Anrechts auf einen erhöhten Freibetrag kann durch den Arbeitgeber, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ausgestellt werden.

Wie erfahre ich meinen verfügbaren Betrag? Der verfügbare Betrag ist der Teil des Grundfreibetrages, der noch nicht ausgeschöpft ist. Den aktuellen Stand finden Sie entweder im Online-Banking unter Kontodetails oder auf Ihrem Kontoauszug. Ab 01.12.2021 steht analog zu dem verfügbaren Betrag zusätzlich die Ansicht „ab Monatswechsel pfändbar” zur Verfügung.

An was kann es liegen, wenn ich kein Geld ausbezahlt bekomme, obwohl mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist? Beim verfügbaren Betrag kann es unter Umständen vorkommen, dass bestimmte Umsätze wie bspw. vorgemerkte Abbuchungen noch nicht berücksichtigt wurden. Der Freibetrag wird jedoch bereits systemseitig belastet.

Dadurch ist es grundsätzlich möglich, dass kein Geld ausbezahlt werden kann, obwohl der verfügbare Betrag im Online-Banking oder auf dem Kontoauszug als ausreichend angegeben wird.

Was heißt ab Monatsende Pfändbar?

Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten? Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€ Aktualisiert Mai 2022 Der nachfolgende Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung, die seit Dezember 2021 gilt, aktualisiert. Frage: “Ich habe eine kleine Rente von 750,00 Euro. Da ich eine Pfändung laufen habe, bin ich unsicher, ob ich evtl. nicht verbrauchte kleine Summen auf dem Konto lassen kann bis zur Pfändungsfreigrenze?” Antwort: Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des Eingangsmonats etwas auf dem Konto, wird es in den nächsten drei Folgemonaten nicht beachtet, steht Ihnen also ohne Anrechnung neben dem regulären Eingang zur Verfügung.

Ist es aber zum Beginn des vierten Monats nach Eingang immer noch auf dem Konto, dann ist es voll pfändbar. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der P-Konto-Regeln im Dezember 2021 die Übernahmezeit auf drei Monate erhöht, vorher bestand der Übernahmezeitraum lediglich aus dem Folgemonat nach Eingang des Betrags.

Die gesetzliche Regelung lautet: § 899 Abs.2 Satz 1 ZPO : Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

  • Praktisch sieht das so aus: Im Mai gehen 100 Euro auf dem Konto ein.
  • Sie lassen 25 Euro auf dem Konto, die also in den Folgemonat (Juni) übernommen werden.
  • Der Betrag steht jetzt im Juni, Juli und August neben dem regulären Freibetrag ohne Anrechnung zur Verfügung.
  • Ist er aber im vierten Folgemonat (September) immer noch auf dem Konto, dann ist der Betrag (oder was davon noch nicht ausgegeben wurde) voll pfändbar.

Jetzt aber die alles entscheidende Frage: Wenn man vom Mai 25 Euro in den Juni nimmt und vom Juni wieder 25 Euro in den Juli – wie kann man denn dann im Juli wissen, ob das die 25 Euro aus dem Mai oder aus dem Juni sind? So schwierig die Beantwortung dieser Frage zunächst auch erscheint, es gibt eine logische und einfache Lösung: Nimmt man aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden alle Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet (sog.

  • First-in-first-Out ).
  • Im nächsten Monat kommt also von den Übernahmebeträgen nur das an, was im Monat davor nicht ausgegeben wurde.
  • Entscheidend ist nicht das Saldo (in o.g.
  • Beispiel Ende Mai und Ende Juni), sondern die Höhe der Ausgaben im Juni. Wenn z.B.
  • Im Juni 50 Euro ausgeben wurden, dann ist der Übernahmebetrag aus dem Mai (25 Euro) erledigt, denn die Ausgabe ist höher als der Übernahmebetrag.

Im Juli käme so nichts mehr an. Völlig egal ist in diesem Fall, wie viel vom Juni in den Juli hinüber genommen wird. Das First-in-first-Out-Prinzip ist inzwischen ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden: § 899 Abs.2 Satz 2 ZPO : Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.

Wenn das Einkommen – wie in Ihrem Fall – immer unter dem Freibetrag des Kontos liegt (derzeit ohne Unterhaltspflichten 1.260 Euro) könnten Sie nur dann Probleme bekommen, wenn Sie in drei Folgemonaten nicht mindestens soviel ausgegeben haben, wie Sie aus dem Eingangsmonat mit hinüber genommen haben.

Wenn Sie dies aber beachten, haben Sie auch auf dem P-Konto eine zeitlich unbeschränkte Ansparmöglichkeit bis maximal zur Höhe des P-Konto-Freibetrags, denn technisch gesehen, sind das keine Ersparnisse, sondern lediglich jeweils neu entstehende Übernahmebeträge (die die jeweils alten Übernahmebeträge ablösen).

  1. Beispiele Im Januar gehen 1.000 Euro ein, der Freibetrag des P-Kontos hat eine Höhe von 1.260 Euro.
  2. Im Januar werden insgesamt 200 Euro abgebucht/ verbraucht, 800 Euro bleiben stehen (= werden in den Februar hinüber genommen).
  3. In den Folgemonaten gehen jeweils neu 1.000 Euro ein.1.
  4. Variante: Im Laufe des Folgemonats (Februar) werden insgesamt vom Konto 900 Euro ausgegeben: Der Übernahmebetrag ist erledigt.

Aufgrund des First-in-first-Out -Prinzips sind die Ausgaben (900 Euro) zuerst auf den Übernahmebetrag zu verrechnen. Da dieser niedriger ist (800 Euro) als die Ausgaben im Folgemonat gibt es Anfang März schon keinen Übernahmebetrag aus dem Januar mehr, selbst wenn vom Februar wieder 800 Euro (oder mehr) in den Folgemonat (März) hinüber genommen werden.2.

Variante: In den drei Folgemonaten (Februar, März und April)) werden nur jeweils 250 Euro pro Monat ausgegeben, insgesamt also 750 Euro. Mit Beginn des vierten Folgemonats (Mai) sind vom Übernahmebetrag aus dem Januar noch 50 Euro vorhanden (800 Euro-750 Euro). Diese 50 Euro sind im Mai pfändbar bzw. werden an den pfändenden Gläubiger abgeführt.

Eine vertiefte Darstellung findet hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 13 ). Noch ein Hinweis: Übernahmebeträge sind ausschließlich die Beträge, die im Eingangsmonat freigestellt waren. Bei Eingängen, die im Eingangsmonat über dem Freibetrag liegen, besteht eine andere Situation; dabei handelt es sich um Moratoriumsbeträge,

Wann wird das Geld auf dem P-Konto freigegeben?

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Off Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen in drei Stufen:

  1. Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.340 Euro Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
  2. Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen Voraussetzung: Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch die Kontoinhaber:innen bei ihrer Bank
  3. Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde

Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen der Kontoinhaber:innen gegenüber ihrer Bank aus. Auf dem P-Konto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.340 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt.

Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Nur in speziellen Fällen ist noch eine gerichtliche Entscheidung bzw. bei öffentlichen Gläubigern eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich. Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen durch Dritte.

Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen. Allerdings: Während Verschuldete keine Alternative zum P-Konto haben, ist es für Kontoinhaber:innen mit schwarzen Zahlen ohne Pfändung nicht zu empfehlen und auch unnötig.

  • Denn Verbraucher:innen haben häufig noch mit hohen Preisen, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung bei ihrer Bank zu rechnen, wenn sie ein P-Konto einrichten.
  • Außerdem entfällt mit der Umwandlung die Möglichkeit, einen Dispokredit oder geduldete Überziehung zu nutzen, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis geführt werden können.

Wir haben Wissenswertes rund ums Pfändungsschutzkonto zusammengestellt. Mehr Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto),

  • Für jede:n nur eins: Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto, also auf den Namen einer Person, geführt werden. Für Inhaber:innen eines Gemeinschaftskontos bedeutet dies, dass jede:r Kontoberechtigte am besten schon dann, wenn mit Pfändungen zu rechnen ist, ein Einzelgirokonto eröffnet, bevor jeweils die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgen kann. Bei Einrichtung oder Umwandlung müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, denn jede Person darf nur eines haben. Das kann überprüft werden. Falsche Angaben hierbei können strafbar sein.
  • Nur auf Antrag: Schuldner, die den Kontopfändungsschutz nutzen wollen, müssen selbst aktiv werden. Entweder richten Sie ein neues Konto gleich als P-Konto ein oder wandeln das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank stellen. Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu 1 Monat vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.
  • Umstellung kostenlos: Die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein – nicht jedoch die Kontoführung. Diese darf allerdings nicht teurer werden als zuvor. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach 4 Geschäftstagen vorzunehmen, wenn das Konto gepfändet wurde.
  • Mehr Schutz mit Bescheinigung: Auf dem P-Konto können weitere Beträge geschützt sein. Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen zum Beispiel für Ehegatten und Kinder sowie Sozial- oder Asylbewerberleistungen, die für weitere Personen im gemeinsamen Haushalt entgegengenommen werden, können den Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöhen.
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So steht Ihnen für die erste Person, der Sie aufgrund des Gesetzes Unterhalt gewähren (zum Beispiel Ehepartner, Kind) ein weiterer Freibetrag von 500,62 Euro zu. Hinzu kommen zusätzliche Freibeträge von jeweils 278,90 Euro, sofern Unterhalt für weitere gesetzlich Berechtigte geleistet wird.

Unterhaltsberechtigte Personen Freibetrag in Euro
1 1.840,62
2 2.119,52
3 2.398,42
4 2.677,32
5 2.956,22

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Kontoinhaber:in Ihrer Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich um solche geschützten Freibeträge oder Geldeingänge handelt. Familienkassen und Sozialleistungsträger müssen, anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder auch Arbeitgeber:innen können eine solche Bescheinigung ausstellen.

  1. Durch eine Bescheinigung können Sie außerdem noch andere über die oben genannten pauschalierten Freibeträge hinausgehende Freibeträge gegenüber Ihrer Bank nachweisen (z.B.
  2. Einmalige Sozialleistungen oder laufende Leistungen, die Sie zum Ausgleich eines durch gesundheitlichen Schaden bedingten Mehraufwandes erhalten), so dass dann auch diese Beträge auf dem Konto nicht gepfändet werden können.

Den gleichen Schutz können Sie auch durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht erreichen, wenn Sie vor Ort sonst keine Bescheinigung erhalten oder Ihre Bank die vorgelegte nicht akzeptiert. Höhere Freibeträge: Wenn das pfändungsfreie Einkommen höher ist als durch die Bescheinigung geschützt werden kann, sollten Sie zusätzlich beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe stellen.

  1. Bei einer Pfändung durch eine öffentliche Stelle (z.B.
  2. Finanzamt) stellen Sie den Antrag direkt dort.
  3. Hilfe bei dauernder Unpfändbarkeit: Erhalten Sie regelmäßig Guthaben unterhalb Ihres Freibetrages, können Sie beim Vollstreckungsgericht gemäß § 907 ZPO für jeweils maximal 12 Monate die “Anordnung der Unpfändbarkeit” des Kontoguthabens beantragen.

Damit ist das Konto insgesamt frei, alle Pfändungen laufen für diesen Zeitraum ins Leere und Ihr Kreditinstitut muss weder Freibeträge beachten noch Überwachungen durchführen. Das ist für alle Bezieher:innen von geringen, regelmäßigen Einkünften unterhalb des Freibetrages sinnvoll sowie bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto.

Für welchen Zeitraum gilt der pfändungsfreibetrag?

Der Grundfreibetrag bei einer Pfändung – Der aktuelle Pfändungsfreibetrag (Juli 2022 bis Juni 2023), der für alle Personen ohne Unterhaltspflichten gilt, beträgt 1.330,16 Euro monatlich. Bei wöchentlichen Lohnzahlungen beträgt der Pfändungsfreibetrag 306,12 Euro, bei täglichen Lohnzahlungen 61,22 Euro.

Was passiert mit zuviel Geld auf P-Konto ohne Pfändung?

Was passiert, wenn der Freibetrag wegen doppeltem Zahlungseingang überschritten wird? – Beispiel: Ein Arbeitgeber bezahlt den Lohn für den Monat Oktober erst verspätet im November – sprich der Lohn wird erst im November auf das Konto gebucht, obwohl er eigentlich für den Oktober bestimmt war.

  • Das Gehalt für den Monat November geht jedoch planmäßig zum Monatsende auf dem betroffenen P-Konto ein.
  • Somit erfolgt ein zweifacher Geldeingang im November.
  • Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
  • Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.

Jedoch kann aus den Abschöpfungen eine Umbuchung nach § 900 Abs.2 ZPO in den Folgemonat erfolgen (max. der Grundfreibetrag 1.340,00€). Ein Arbeitgeber bezahlt den Lohn für den Monat Oktober erst verspätet im November – sprich der Lohn wird erst im November auf das Konto gebucht, obwohl er eigentlich für den Oktober bestimmt war.

  1. Das Gehalt für den Monat November geht jedoch planmäßig zum Monatsende auf dem betroffenen P-Konto ein.
  2. Somit erfolgt ein zweifacher Geldeingang im November.
  3. Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
  4. Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.

Jedoch kann aus den Abschöpfungen eine Umbuchung nach § 900 Abs.2 ZPO in den Folgemonat erfolgen (max. der Grundfreibetrag 1.340,00€). Fazit: Im Falle eines zweifachen Geldeingangs innerhalb eines Monats, kann der Verbraucher im Folgemonat frei über besagten Betrag (Umbuchung) verfügen.

  • Die Nachzahlung muss aber bescheinigt werden.
  • Liegt das Gehalt unter 500,00€ dann müssen Sie sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Nachzahlung nach § 904 Abs.4 ZPO ausstellen lassen.
  • Liegt das Gehalt über 500,00€ dann müssen Sie nach § 904 Abs.5 ZPO einen Beschluss beim Amtsgericht beantragen.

Im Falle eines zweifachen Geldeingangs innerhalb eines Monats, kann der Verbraucher im Folgemonat frei über besagten Betrag (Umbuchung) verfügen. Die Nachzahlung muss aber bescheinigt werden. Liegt das Gehalt unter 500,00€ dann müssen Sie sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Nachzahlung nach § 904 Abs.4 ZPO ausstellen lassen.

Was passiert mit Geld auf P-Konto Wenn keine Pfändung vorliegt?

Doch. Auch das P-Konto kann eine Kontopfändung nicht verhindern. Ihre monatlichen Geldeingänge werden jedoch beim P-Konto automatisch bis zu einem Freibetrag von 1.252,64 € (bis Juni 2021: 1.178,59 €) geschützt.

Kann man eine Pfändung im Online Banking sehen?

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Wie sieht man eine Pfändung im Online Banking? – Es gibt im Online Banking ein paar Hinweise, ob eine Kontopfändung vorliegt:

Du erkennst im Online Banking eine Kontopfändung, wenn Du keine Überweisungen mehr vornehmen kannst und eine Fehlermeldung mit Hinweis auf die Pfändung erfolgt.Wenn Du Deine Kontoauszüge im Online Banking oder in einer Filiale überprüfst, können dort ebenfalls Hinweise auf die Pfändung stehen.Eine Kontopfändung könnte vorliegen, wenn Lastschriften „plötzlich” nicht mehr ausgeführt werden.Wurde eine Überweisung an Deinen Gläubiger vorgenommen wurden, die Du nicht selbst durchgeführt hast? Sie musste ggfs. aufgrund der Pfändung von der Bank durchgeführt werden.Daueraufträge, z.B. für Miete und Strom werden nicht ausgeführt.Es gibt im Postfach des Online Bankings eine Mitteilung zur Kontopfändung.EC-Karte wird eingezogen aufgrund der Pfändung.Kein Zugriff mehr auf Guthaben, Geld abheben funktioniert nicht.

All das sind Hinweise, die bei einer Kontopfändung im Online Banking sichtbar sein können. Ganz allgemein deuten folgende Hinweise auf eine Kontopfändung hin:

Keine Geldverfügungen mehr möglich.Kündigung von eingeräumten Kreditlinien (z.B. Dispo).Sperrung der zum Girokonto ausgegebenen Kreditkarten sowie weiterer vorhandener Kreditkarten.Transaktionen wie Überweisungen und Daueraufträge sind nicht mehr möglich: Weder im Online Banking noch per Telefon.Eingehende Lastschrifteinzüge werden zurückgegeben.

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Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?

Kontopfändung Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€ Droht Ihnen eine Kontopfändung? Hier finden Sie übersichtliche Informationen zu diesem Thema und welche Handlungsalternativen Sie haben. Wer Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Durch eine solche Zwangsvollstreckungsmaßnahme versucht der Gläubiger, sein ihm zustehendes Geld einzufordern.

Nach einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Höhe der Pfändung gesperrt. Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Somit wird das gesamte Girokontoguthaben gesperrt. Auszahlungen sind nur noch möglich, wenn Ihr Girokonto mehr Guthaben als der gepfändete Betrag ausweist. Dies gilt auch für Daueraufträge und Lastschriften. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) ist im Zahlungsverkehr nicht mehr einsetzbar.

Eine Entsperrrung des Kontos ist ausschießlich durch sofortige Bezahlung der Pfändung möglich. Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Trotz laufender Pfändung kann damit monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag verfügt werden.

Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen. Ist der Freibetrag noch nicht überschritten, werden auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge ausgeführt. Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei 1.340,00 Euro pro Kalendermonat.

Bei Unterhalts-verpflichtungen kann eine Erhöhung beantragt und über das Formular “Bescheinigung nach §903 Abs.1 ZPO” bei uns nachgewiesen werden. Grundsäzlich darf jeder Inhaber eines Girokontos sowie der gesetzliche Vertreter unter folgenden Voraussetzungen sein Konto auf ein P-Konto umstellen bzw.

Sie sind keine juristische Person. Das Girokonto lautet auf eine Einzelperson (keine Gemeinschaftskonten). Sie selbst sind Kontoinhaber bzw. der gesetzliche Verteter des Kontoinhabers. Sie besitzen noch kein P-Konto bei der Sparkasse Karlsruhe oder einem anderen Kreditinstitut.

Die Umwandlung ist auf Wunsch für Kunden auch vorsorglich ohne Vorliegen einer Pfändung möglich. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen zum Thema Pfändung und P-Konto. Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger sein ihm zustehendes Geld einfordern kann.

Dadurch wird das betroffene Konto des Zahlungspflichtigen gesperrt und das darauf liegende Geld gepfändet, um die bestehenden Schulden begleichen zu können. Wird einer Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger eine Pfändung auf dem Girokonto veranlassen. Dies erfolgt durch die Zustellung eines beim Amtsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse.

Ein Gläubiger ist z.B. ein Unternehmen, das gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben. Sie erhalten schriftlich eine ausführliche Information über die Zustellung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich rechtlichen Gläubiger wie bspw.

  • Das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt.
  • Auskünfte speziell zu Ihrer Pfändung kann Ihnen ausschließlich der enstprechende Gläubiger geben.
  • Welche Auswirkungen eine Pfändung auf Ihre Bankverbindung hat und welche weiteren Schritte Sie vorzunehmen haben, finden Sie hier auf unserer Homepage.

Sollten Sie weitere Informationen wie z.B. zum auszahlbaren Betrag benötigen, wenden Sie sich unter der Telefonnummer 0721 146-1020 an unsere Pfändungshotline (erreichbar Montag-Freitag von 09.00-16.00 Uhr). Trotz laufender Pfändung kann mit einem “Pfändungsschutzkonto” (P-Konto) monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag zur Existenzsicherung verfügt werden.

  • Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen.
  • Auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge werden, sofern der Freibetrag noch nicht überschritten ist, ausgeführt.
  • Der Pfändungsschutz gilt jedoch nur für das Guthaben.

Wer sein Konto also überzieht, muss es zuerst ausgleichen, um das Existenzminimum wieder zu schützen. Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Sparkasse oder einer Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden.

  1. Für das P-Konto selbst fallen jedoch monatliche Kontoführungsgebühren über 7,90 € an.
  2. Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung.
  3. Wir haben zudem keine Möglichkeiten, die Gründe oder die Umstände einer Pfändung zu prüfen.
  4. Weiterführende Informationen können nur beim Gläubiger angefordert werden.
  5. Als Privatkunde können Sie über eine Zusatzvereinbarung Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

Wichtig ist, dass es sich um ein Einzelkonto handelt und Sie nicht bereits über ein anderes P-Konto verfügen (auch nicht bei anderen Kreditinstituten). Die Umwandlung kann entweder vorsorglich ohne Vorliegen einer Pfändung erfolgen oder auch, wenn bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet wurde.

Geschieht dies innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder der Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Das bedeutet, dass Sie sich den Freibetrag auch bis zu vier Wochen nach Eingang der Pfändung sichern können. Ist bei einem Gemeinschaftskonto nur ein Kontoinhaber von der Pfändung betroffen, wird trotzdem das Gemeinschaftskonto gesperrt. Ein P-Konto kann dann ausschließlich auf die Einzelpersonen angelegt werden.

Sofern es sich um Einzelkaufleute oder selbstständige, natürliche Person handelt, kann das P-Konto angelegt werden. Für juristische Personen ist eine Anlage ausgeschlossen. Solange keine Pfändungen vorliegen, hat die Zusatvereinbarung zum Pfändungsschutzkonto keine Auswirkungen auf bestehende Kredite.

Der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell 1.340,00 € pro Monat. Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z.B. bei minderjährigen Kindern im Haushalt). Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular “Bescheinigung nach §903 Abs.1 ZPO” bei uns nachgewiesen werden.

  • Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z.B.
  • Bei minderjährigen Kindern im Haushalt).
  • Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular “Bescheinigung nach §903 Abs.1 ZPO” bei uns nachgewiesen werden.
  • Den Nachweis des Anrechts auf einen erhöhten Freibetrag kann durch den Arbeitgeber, Familienkasse, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ausgestellt werden.

Sofern diese Stellen keine Bescheinigung ausstellen, hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag die Erhöhungsbeträge durch Beschluss festzusetzen. Der verfügbare Betrag und der pfändbare Betrag ist der Teil des Grundfreibetrages, der noch nicht ausgeschöpft ist. Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Automatische Abmeldung in 20 Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B.

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i : Kontopfändung

Welche Zahlungen sind nicht pfändbar?

Pfändung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Überstunden. In unserer erfahren Sie, was von Ihrem Nettoeinkommen pfändbar ist. Sonderleistungen und -zahlungen, wie z.B Weihnachtsgeld oder Überstunden, werden gesondert behandelt. Hier gibt es viele Sonderregelungen, die zu beachten sind. Wichtig ist für Sie natürlich auch, dass Sie wissen, was nicht pfändbar ist.

In der Regel wissen die Arbeitgeber wie die Berechnung zu erfolgen hat. Aber bei kleinen Firmen kann es schon mal vorkommen, dass Fehler erfolgen. Was ist an Sonderleistungen vom Gehalt pfändbar oder auch nicht pfändbar? Die Angaben in der Pfändungstabelle beziehen sich auf Ihr Grundgehalt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und ähnliches sind gesondert geregelt.

Die Unpfändbarkeit ist nur dann gültig, wenn sie nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Unpfändbare Bezüge sind zum Beispiel:

für geleistete Mehrarbeitsstunden (Überstunden) sind 50% unpfändbar Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichtzuschläge Urlaubsgeld Zahlungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder Aufwandsentschädigungen, Auslöse und sonstige soziale Zulagen Gefahren, Schmutz- und Erschwerniszulage die Hälfte des Weihnachtsgeldes, aber dieses darf 500,00Euro nicht überschreiten und muss als Weihnachtsgeld auf dem Lohnzettel bezeichnet sein Erziehungsgeld, bis zu einer bestimmten Höhe Studienhilfe und ähnliche Zahlungen Sterbe oder Gnadenbezüge aus Arbeitsverhältnissen Blindenzulage monatliche Leistungen auf vermögenswirksame (spar) Verträge Heiratshilfe und Geburtshilfen, sofern die Schulden nicht aus diesen selbst stammen Einzahlungen für die Riester-Rente ()

Nur bedingt pfändbar sind:

Unterhalt, Renten Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen fortlaufende Einkünfte aus Stiftungen Ansprüche aus Lebensversicherungen auf den Todesfall bei einer Versicherungssumme von unter 3579 Euro.

Voll pfändbare Bezüge sind zum Beispiel:

Essenzuschüsse Zuschläge für Schichtarbeit sowie Zuschläge für Arbeit an Samstagen Geldwertvorteile für die private Mitnutzung eines Dienstwagens und Dienstwohnungen Guthaben bei der Betriebskostenabrechnung (z.B. für die Wohnung)

: Pfändung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Überstunden.

Was passiert mit dem restlichen Geld auf dem P-Konto?

Gläubiger haben nicht sofort Zugriff auf das Guthaben – Im Grundsatz hat jeder Schuldner einen Grundfreibetrag von 1.330,60 Euro. Dazu kommen nochmal weitere Freibeträge, wenn der Betroffene beispielsweise Unterhaltspflichtig ist. Wenn sich mehr Geld auf dem Konto befindet, als die Freibeträge es vorgeben, heißt das nicht automatisch, dass die Gläubiger sofort darauf Zugriff haben.

Warum kann ich von meinem P-Konto kein Geld abheben?

Konto gesperrt trotz P-Konto: Geht das? – Erfolgt eine Kontosperrung trotz P-Konto, kann das daran liegen, dass mehrere Pfändungsschutz-Konten eingerichtet wurden. Auf diese Weise kann ein höherer Betrag vor der Pfändung geschützt werden, da dann auf jedem Konto ein Grundfreibetrag von Gläubigern unangetastet bleiben muss.

Wie hoch ist das Limit bei einem P-Konto?

Ihr Girokonto ist gepfändet und sie können über ihr Guthaben nicht verfügen? Mit einem P-Konto können Sie Ihr Guthaben in einem bestimmten Umfang vor der Pfändung schützen und darüber frei verfügen.

Der Pfändungsfreibetrag beläuft sich ab dem 01.07.2022 auf 1.340,00 Euro pro Kalendermonat.

Der Pfändungsfreibetrag kann entsprechend Ihrer Lebenssituation erhöht sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie einer oder mehreren Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewähren. In diesen Fällen gelten die folgenden erhöhten Pfändungsfreibeträge:

1.840,62 Euro bei der Unterhaltspflicht gegenüber einer Person,2.119,52 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber zwei Personen,2.398,42 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber drei Personen,2.677,32 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber vier Personen und2.956,22 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber fünf oder mehr Personen.

Kindergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und bestimmte einmalige Sonderleistungen wie z.B. Kosten für eine Klassenfahrt, die Erstausstattung für die Wohnung, für Kleidung oder bei der Geburt eines Kindes, sind nicht pfändbar. Wird vom geschützten monatlichen Guthaben nicht alles verbraucht, dann kann es auch bis zum Ende des nächsten Monats noch verbraucht werden, im übernächsten Monat aber nicht mehr.

Was ändert sich 2023 beim P-Konto?

Zusätzlich ein Pfän­dungs­schutz­kon­to? – Jeder Schuldner hat das Recht, ohne ein gerichtliches Verfahren Pfändungsschutz für ein Girokonto zu bekommen, in Form eines sogenannten P-Kontos ( § 850k ZPO ). Der Schutzbetrag auf dem Pfän­dungs­schutz­kon­to gewährt zunächst einmal nur einen statischen Grundfreibetrag, der unabhängig von der Höhe des Einkommens für alle Betroffenen gleich hoch ist.

  1. Die geschützte Summe beträgt seit 1.
  2. Juli 2022 monatlich 1.339,99 Euro; ab 1.
  3. Juli 2023 steigt der geschützte Betrag auf 1.409,99 €.
  4. Es kann sein, dass der Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen höher ist als der Basispfändungsschutz durch das Pfän­dungs­schutz­kon­to, etwa weil der Kontoinhaber mehr verdient und sich der Pfändungsfreibetrag dadurch erhöht.

Dadurch kann ein bereits gepfändeter Lohn durch eine zusätzliche Kontopfändung nochmals der Pfändung unterzogen werden. Um das volle unpfändbare Einkommen zu sichern, kannst Du einen Antrag auf Aufstockung des Pfändungsfreibetrages stellen ( § 850k ZPO Abs.4 ZPO ).

Kann man trotz P-Konto Mehr Geld abheben?

Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€ Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden? 👍 Ja, habe ich vor 49% 💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren 22% 👎 Nein, kommt nicht in Frage 30% 4859 Abstimmungsergebnisse Eine Kontopfändung ist Ihre Chance! Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch! Mit dem P-Konto schützen Sie einen Grundfreibetrag, den Sie mit Bescheinigungen noch erhöhen können. Wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfänden lässt, sollten Sie so rasch wie möglich ein P-Konto einrichten. Damit erwirken Sie einen Pfändungsschutz für einen Freibetrag, der Ihnen jeden Monat zur Verfügung steht.

KindergeldPflegegeldKostenerstattung durch die KrankenkasseUnterhaltSozialleistungen für andere Personen in einer Bedarfsgemeinschafteinmalige Leistungenberufliche Mehraufwendungen

Sie legen Ihrer Bank eine Bescheinigung für die Beträge vor und diese schützt sie auf Ihrem P-Konto. Wie gebe ich Geld vom P-Konto aus? Wenn Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, ändert sich für Sie wenig: Sie können beim Einkaufen ganz normal mit Ihrer EC-Karte bezahlen und damit auch Geld am Automaten oder am Schalter abheben.

  • Es ist Ihnen auch möglich, Einzugsermächtigungen zu erteilen oder Daueraufträge einzurichten.
  • Bei Einzugsermächtigungen und Daueraufträgen ist allerdings Vorsicht geboten: Das P-Konto ist ein reines Guthabenkonto.
  • Einen Dispokredit haben Sie hier nicht.
  • Das heißt, dass Sie nichts mehr abheben oder überweisen können, wenn Ihr Konto nicht gedeckt ist.

Auch diejenigen, denen Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bekommen kein Geld, wenn Ihr Konto durch die Abbuchung in Minus rutschen würde. Ihre Kreditkarte können Sie mit einem P-Konto ebenfalls nicht nutzen, wenn Sie ein P-Konto haben: Über Kredit zu kaufen, steht der Grundidee des Pfändungsschutzkontos entgegen. Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€ Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe? ✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe 29% 💶 Kenne den ungefähren Betrag 30% 😐 Habe keinen Überblick mehr 42% 4224 Abstimmungsergebnisse Eine Kontopfändung ist Ihre Chance! Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch! Tipp: Berechnen Sie direkt bei der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto, welche Fixkosten Sie haben und wie viel von Ihrem Freibetrag für die Daueraufträge und Einzugsermächtigungen auf dem Konto bleiben muss – so können Sie leichter planen! Wie schütze ich auf dem P-Konto möglichst viel Geld? Wenn Sie ein P-Konto einrichten lassen, berechnen Sie am besten sofort, welche Freibeträge zustehen.

  • Dafür können Sie den kostenlosen Freibetragsrechner auf schutzkonto.de benutzen.
  • Sie beantworten nur einige Fragen zu Ihrer Situation und erhalten dann den passenden Betrag als Ergebnis.
  • Im Anschluss können Sie Ihre Bescheinigung bei uns bestellen, wenn Sie das möchten.
  • Sie erhalten sie zum günstigsten Onlinepreis und ohne jede Verzögerung.

Ist es Ihnen wichtig, dass die Bank die Bescheinigung so schnell wie möglich erhält, schicken wir sie auf Wunsch direkt für Sie dorthin.

Wie funktioniert die pfändungsfreigrenze?

4. Wie hoch ist der aktuelle Freibetrag? – Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1 330,16 Euro (bisher: 1 252,64 Euro) monatlich. Dies entspricht einer Erhöhung um 6,19 %. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1 339,99 Euro pfändungsgeschützt.

Wie komme ich an mein Geld bei einer Kontopfändung?

Wie komme ich an mein Geld trotz Kontopfändung? – Die einfachste Möglichkeit besteht darin, dass Girokonto von der Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Auf diese Weise bleibt ein Grundfreibetrag vor der Pfändung geschützt. Eine Erhöhung des Freibetrags können Sie mittels des Formulars „Bescheinigung nach §903 Abs.1 ZPO” beantragen.

Was für Nachteile hat ein P-Konto?

P-Konto: Die Vorteile und Nachteile In diesem Video geht es um die Vor- und Nachteile eines. Pfändungsschutzkonto. Vorteil: Pfändungsschutz Im Vorfeld einer Entschuldung bietet Ihnen dieses Konto einen Pfändungsschutz auf Ihr Bankguthaben. Durch den Pfändungsschutz können Ihre Gläubiger nicht in den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens vollstrecken, nämlich in Höhe der Schwellenbeträge.

Die Freigrenzen richten sich nach der, Diese Schwellenbeträge lassen sich gemäß Ihrer Unterhaltspflichten anpassen. Wenn Sie beispielsweise Kinder oder einen einkommensschwachen Ehegatten haben, lassen sich die Pfändungsfreibeträge zu Ihren Gunsten erhöhen. Um eine Anpassung der Schwellenwerte zu erreichen, können wir Ihnen eine Bescheinigung nach § 850k ZPO erstellen.

Hierin werden Ihre bestätigt – je nach Unterhaltspflichten erhöht sich ihr Pfändungsfreibetrag.

Hier erfahren Sie mehr über die

Vorteil: Der Insolvenzverwalter kann Ihr Konto nicht auflösen Kontoguthaben, welches sich auf einem Pfändungsschutzkonto befindet und innerhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, gehört nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs.1 InsO i.V.m. § 850 k ZPO). Deshalb darf der Insolvenzverwalter Ihren Antrag auf Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto nicht ablehnen.

  1. Sie können ohne Einbeziehung des Insolvenzverwalters Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln.
  2. Ein bestehendes P-Konto kann nicht vom Insolvenzverwalter aufgelöst werden.
  3. Nachteil: Bank hält pfändbaren Teil des Einkommens vor Pfändung und Insolvenz ein.
  4. Gelegentlich kommt es vor, dass die kontoführende Bank den pfändbaren Teil Ihres Einkommens einbehält, obwohl keine Kontopfändung vorliegt.

Die Bank hält den pfändbaren Teil Ihres Einkommens in der Vorbereitungszeit vor einem Insolvenzverfahren das ein und zahlt Ihnen das Geld erst im nachfolgenden Monat aus. Viele Banken nutzen diese Herangehensweise, um Arbeitsaufwand zu sparen. Vorteile überwiegen beim P-Konto Die Vorteile eines P-Kontos überwiegen: Wir empfehlen unseren Mandanten meistens die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.

  1. Trotz einer oftmals umständlichen Umsetzung durch die Banken bietet Ihnen das P-Konto einen Schutz Ihres pfändungsfreien Einkommens und schützt den Bestand Ihrer Kontoverbindung in einem Insolvenzverfahren.
  2. Es ist die einzige Möglichkeit den unpfändbaren Teil Ihres Bankguthabens im Vorfeld einer Entschuldung vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.

: P-Konto: Die Vorteile und Nachteile

Kann ich im Online-Banking Pfändung sehen Sparkasse?

Kontopfändung – Droht das Einfrieren Ihres Girokontos durch eine Kontopfändung? Hier informieren wir Sie rund um das Thema Kontopfändung und wie Sie damit umgehen können. Eine Kontopfändung ist eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern.

Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Konto­guthaben pfänden zu lassen. Nach Eingang einer Kontopfändung werden Ihre Konten sowie Ihre Kreditkarten gesperrt. Verfügungen sind nur noch möglich, wenn das Guthaben auf dem Girokonto den gepfändeten Betrag übersteigt.

Sobald das Guthaben auf Ihrem Girokonto geringer als der gepfändete Betrag ist, werden PS-Spar-Aufträge gelöscht. Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums. Auch über Sozialleistungen kann nicht verfügt werden. Grundsätzlich haben Sie zwei Handlungs­möglichkeiten: 2.

Pfändungsschutzkonto: Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Nur so kann Kontopfändungsschutz erreicht werden. Informieren Sie sich gerne auf dieser Seite über beide Lösungsalternativen und deren konkrete Auswirkungen. Egal, welche Lösung Sie bevorzugen: Leiten Sie die nächsten Schritte direkt online ein.

Voraussetzung für die Bezahlung der Pfändung ist ein Girokonto der Sparkasse Dortmund mit ausreichend Deckung. Nach Auswahl des Links und der Anmeldung im Online-Banking können Sie Ihre vorliegende laufende Pfändung direkt einsehen und in Teilen -oder vollständig- bezahlen.

Wird ein P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines monatlichen Grundfreibetrages. Über diesen Grundfreibetrag kann der Kontoinhaber ohne Weiteres verfügen (z.B. durch Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift). Auf die Art der Einkünfte (z.B. Arbeitslohn, Sozialleistung, Steuererstattung) und auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs kommt es nicht an.

Der Pfändungsfreibetrag gilt jeweils für einen Kalendermonat. P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten ud Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung.

Die Sparkasse Dortmund hat auch keine Möglichkeit, die Gründe und Umstände der Pfändung zu prüfen. Weiterführende Informationen können Sie nur bei Ihrem Gläubiger anfordern. Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber (außer juristische Personen) einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Die Umwandlung ist möglich, wenn

es sich bei Ihrem Konto um ein Einzelkonto handelt und Sie bisher noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kreditinstituten) besitzen.

Bitte beachten Sie, dass P-Konten nur im Guthaben geführt werden dürfen. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur einmalig notwendig und muss bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen. Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€ Sichern Sie Ihr Gehalt, oder einen Teil Ihres Gehaltes, wenn Sie vor einer Pfändung stehen, mit dem Pfändungsschutzkonto. Mit dem Pfändungs­schutzkonto Ihrer Sparkasse bleibt Ihr Einkommen bis zu einer gesetzlich fest­gelegten Grenze verschont. Sie können Ihr Girokonto kosten­los bei Ihrer Sparkasse in ein Pfändungsschutzkonto um­wandeln lassen.

  1. Dabei werden Ihre Kontoführungs­gebühren nicht erhöht.
  2. Informieren Sie sich jetzt über das Pfändungsschutz­konto.
  3. Pfändungsschutzkonto” zum Girovertrag Kundeninformation Eine Kontopfändung ist eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern.
  4. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt.

Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Kontoguthaben pfänden zu lassen. Ein Gläubiger ist jemand (z.B. ein Unternehmen), der gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben. Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber (außer juristische Personen) einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.

es sich bei Ihrem Konto um ein Einzelkonto handelt und Sie bisher noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kredit­instituten) besitzen.

Bitte beachten Sie, dass P-Konten nur im Guthaben geführt werden dürfen. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur einmalig notwendig und muss bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen.

Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch. Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann auch beantragt werden, wenn für das Girokonto bereits Pfändungen zugestellt wurden. Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Sparkasse Dortmund vollzogen, gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse Dortmund zur Bearbeitung drei Geschäftstage Zeit hat. Bitte beachten Sie, dass die Konto-Umwandlung nur einmalig notwendig ist und bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen muss. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.

P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Es gilt der vereinbarte Kontoführungspreis. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu. Ein Gemeinschaftskonto darf nicht als P-Konto geführt werden.

Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, so darf die Sparkasse Dortmund erst einen Monat nach Zustellung des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses aus dem Kontoguthaben Beträge an den Pfändungsgläubiger auskehren. In diesem Zeitraum kann jeder Kontoinhaber die Sparkasse Dortmund beauftragen, sein anteiliges Guthaben auf ein Einzelkonto bei der Sparkasse Dortmund zu übertragen.

  1. Auch weitere Gutschriften innerhalb des Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden dann anteilig auf das Einzelkonto übertragen.
  2. Dabei wird das Guthaben grundsätzlich pro Kopf aufgeteilt, bei zwei Kontoinhabern bekommt also jeder die Hälfte.
  3. In besonders gelagerten Fällen können sich die Kontoinhaber und der/die Gläubiger auch auf eine andere Aufteilung einigen.

Diese Vereinbarung muss der Sparkasse Dortmund in Textform mitgeteilt werden. Möchte der Pfändungsschuldner im Rahmen seiner Pfändungsfreibeträge über das übertragene Guthaben verfügen, muss er sein Einzelkonto in ein P-Konto umwandeln. Der nicht gepfändete Kontoinhaber benötigt kein P-Konto.

  1. Das Konto wird auch gesperrt, wenn die Pfändung nur einen der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos betrifft.
  2. Über den automatisch bestehenden Grundfreibetrag hinaus kann sich der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto je nach Lebenssituation des Kontoinhabers um weitere Freibeträge erhöhen.
  3. Informationen dazu finden Sie in der „Kundeninformation zum Pfändungsschutzkonto”.

Eine Voraussetzung für die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto ist, dass der Kontoinhaber eine natürliche Person ist. Somit können Einzelkaufleute oder Selbständige ihr Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Ihrem Berater auf oder vereinbaren einen Termin. Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Automatische Abmeldung in 20 Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B.

  • Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B.
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i : Pfändungskonto

Wie lange bleibt eine Kontopfändung auf dem Konto?

Wie läuft eine Kontopfändung ab? – Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar 0€ Wie läuft eine Kontopfändung ab? Die Kontopfändung ist eine wirksame Methode für Gläubiger, um an das Geld eines säumigen oder zahlungsunwilligen Schuldners zu gelangen. Allerdings ist auch diese Form der Zwangsvollstreckung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig,

Außerdem ist für die Kontopfändung ein gewisser Ablauf vorgeschrieben. Kein Gläubiger ist sofort bei einem Zahlungsverzug seines Schuldners berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Vielmehr muss er zuvor einen sogenannten Vollstreckungstitel erwirken, z. B einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil,

Erst diese amtliche bzw. öffentliche Urkunde, die seinen Anspruch ganz genau bezeichnet, berechtigt ihn zur Zwangsvollstreckung und damit auch zur Kontopfändung. Der weitere Ablauf gestaltet sich wie folgt:

Mithilfe des Vollstreckungstitels beantragt der Gläubiger die Pfändung des Kontos beim Vollstreckungsgericht.Das Gericht bzw. der Rechtspfleger erlässt daraufhin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,Der Gläubiger stellt diesen Beschluss der Bank zu und dem Schuldner, Damit ist es der Bank verboten, Geld an ihren Kunden auszuzahlen.Stattdessen muss das Geldinstitut Zahlungseingänge und vorhandenes Guthaben an den Gläubiger überweisen, Wie hoch der jeweilige Betrag ist, hängt davon ab, ob der Schuldner einen Pfändungsschutz für sein Konto einrichtet.

Die Kontopfändung dauert so lange, bis alle Schulden getilgt sind, Wird die Forderung sofort vollständig aus dem Bankguthaben beglichen, endet damit die Pfändung. Ist jedoch nicht genug Geld auf dem Konto, so kann die Kontopfändung Monate oder gar Jahre andauern – je nach Guthaben und Höhe der Forderung.

Möchten Sie klären, wie Sie schneller einen Weg aus den Schulden finden können? Die kostenlose und unverbindliche Schuldenanalyse ** hilft Ihnen weiter. Welche Bedeutung hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Kontopfändung für deren Ablauf? Die Kontopfändung erfolgt direkt bei der Bank, weswegen die Kontopfändung auch als Pfändung bei einem Drittschuldner eingestuft wird.

Das ist in diesem Fall die Bank. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat dabei folgende Funktion:

Der Pfändungsbeschluss wirkt wie eine Beschlagnahme, Er verbietet dem Schuldner die Einziehung von Bankguthaben und der Bank die Auszahlung an den Schuldner.Der Überweisungsbeschluss erlaubt dem Gläubiger die Einziehung des Bankguthabens seines Schuldners.

Kann man trotz Kontopfändung Geld überweisen?

Glossar: Schulden Grundsätzlich haben Gläubiger wie Banken, Behörden, Firmen die Möglichkeit der Kontopfändung, um das ihnen geschuldete Geld einzuziehen. Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel, also die rechtliche Anordnung zur Zahlung. Der Gläubiger kann das Guthaben auf dem Konto “pfänden”.

Dafür braucht er vom Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Kontoinhaber kann dann kein Geld mehr abheben oder Überweisungen tätigen. Anders als bei einer Einkommenspfändung wird bei einer Kontopfändung kein automatischer Pfändungsfreibetrag berücksichtigt. Um zumindest einen Teil seines Bankguthabens für Lebensmittel, Miete und Strom zu schützen, ist eine Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) notwendig.

Um den Kontoschutz schnell in Anspruch nehmen zu können, muss die Umwandlung spätestens vier Wochen nach Eingang der Kontopfändung erfolgen. In dieser Situation ist es sinnvoll, sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt zu holen.

Ist eine Kontopfändung schlimm?

Eine Kontopfändung ist existenzgefährdend und baut Handlungsdruck auf. – Nach einer Kontopfändung wird Ihr gesamtes Guthaben auf dem Girokonto eingefroren. Wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen reagieren, wird das gesamte Guthaben an den pfändenden Gläubiger überwiesen.

Wann ist Gehalt Pfändbar?

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag/die Pfändungsfreigrenze? – Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt ab dem 1. Juli 2022 monatlich 1.330,16 Euro. Bis dahin galt die Grenze von 1.252,64 Euro. Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person.

Was heist Pfändbar?

3.1. Die Sachpfändung – Besonders bekannt ist die Sachpfändung, mit der pfändbare Gegenstände (bewegliche Güter) in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Schuldners beschlagnahmt werden. Pfändbar ist alles, was nicht lebensnotwendig ist. Bestimmte Gegenstände sind nach § 811 ZPO unpfändbar.

Bei einer Sachpfändung nimmt der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände sofort mit oder kennzeichnet sie mit einem Pfandsiegel. Die mit einem “Kuckuck” versehenen Dinge dürfen nicht mehr verwendet, verkauft oder an einen anderen Ort transportiert werden. Die öffentliche Versteigerung gepfändeter Gegenstände führt im besten Falle zu einem Erlös, aus dem sich später der Gläubiger ganz oder teilweise und der Gerichtsvollzieher hinsichtlich der Kosten befriedigen.

Der Schuldner erhält aus der Versteigerung ggf. noch einen möglichen Restbetrag, der am Ende nach Abzug der anderen Posten verbleibt.

Was bedeutet Pfändungsfrei?

Pfändungsfreigrenzen –

Pfändungsfreigrenzen in EUR

von bis Unterhaltsberechtigte volle Pfändung ab Höchstbetrag
1 2 3 4 ≥ 5
1. Januar 2002 30. Juni 2005 0 930 1280 1475 1670 1865 2060 2851
1. Juli 2005 30. Juni 2011 0 990 1360 1570 1770 1980 2190 3020
1. Juli 2011 30. Juni 2013 1030 1420 1640 1850 2070 2280 3118
1. Juli 2013 30. Juni 2015 1045 1438 1657 1876 2095 2314 3166
1. Juli 2015 30. Juni 2017 1074 1480 1710 1930 2160 2380 3292
1. Juli 2017 30. Juni 2019 1140 1570 1800 2040 2280 2520 3476
1. Juli 2019 30. Juni 2021 1180 1630 1870 2120 2370 2620 3613

Juli 2021

30. Juni 2022 1260 1740

Juli 2022

30. Juni 2023 1330
Pfändungsfreier Anteil über dieser Grenze 30 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 0 %

In Deutschland darf ein Schuldner bei Einkommenspfändung einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners (Arbeitnehmer) gestaffelt.

  • Einkommen unter der Freigrenze bleibt frei von Pfändung.
  • Einkommen, das über der Freigrenze und unterhalb des Höchstbetrags liegt, bleibt zu den angegebenen Prozentsätzen unpfändbar.
  • Einkommen über dem Höchstbetrag wird voll gepfändet.

Der pfändungsfreie Betrag kann auf Antrag des Schuldners erhöht werden, wenn er ansonsten den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann ( § 850f ZPO), wie bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen, hohen Unterkunftskosten, Diätverpflegung (§ 850f ZPO).

Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 Prozent, Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar. Die Jahresgratifikation ( Weihnachtsgeld ) ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, maximal aber bis 500 Euro, unpfändbar. Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umständen pfändbar (wie Blindenzulagen, Schmerzensgeldrenten ( § 850a, § 850b ZPO)).

Berechnungsbeispiel (ohne Unterhaltszahlung, ohne o.g. Ausnahmen): Bei einem monatl. Nettoeinkommen in Höhe von 2600 € beträgt der Pfändungsfreibetrag 1573,66 €, d.h., es können maximal 1026,34 € pfändbar sein. Am 1. Juli jedes Jahres ändern sich die Pfändungsfreigrenzen entsprechend der prozentualen Änderung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs.1 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der am 1.

Wie läuft es bei einer Kontopfändung ab?

Was genau ist eine Kontopfändung? – Die Kontopfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung durch einen rechtlich erwirkten Beschluss. Ziel der Pfändung ist das Begleichen offener Schulden, die nach mehrmaliger Zahlungserinnerung und Mahnung nicht bezahlt wurden.

Dabei wird der offene Betrag durch die Bank vom Girokonto des Schuldners an den Gläubiger überwiesen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein weiteres Eröffnen eines Girokontos, sobald man einen Kontopfändungsbescheid erhält. Das gilt auch für die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos. Als verschuldeter Kontoinhaber bringt eine Pfändung erst Recht in Not, wenn andere anfallende Verbindlichkeiten nicht mehr gedeckt werden können.

Allerdings kann das durch schnelles Handeln vermieden werden. Es gibt Möglichkeiten einen Teil des eigenen Guthabens auf dem Girokonto zu sichern. Das folgt dennoch nicht automatisch. Nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses ist es wichtig, sich um die Einrichtung eines P-Kontos zu kümmern.

Der Pfändungsbeschluss muss der Bank oder Sparkasse ordnungsgemäß zugestellt werden und tritt binnen vier Wochen in Kraft, Die Bank informiert über die Maßnahmen einer Pfändung. Nach Ablauf dieser Frist werden die offenen Forderungen vom Konto des Schuldners eingezogen und gehen an den Gläubiger. Innerhalb der vier Wochen ist es dem Schuldner weder möglich, Überweisungen zu tätigen, noch Geld abzuheben.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich sein Girokonto rechtzeitig von der Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen, um eine komplette Pfändung des Guthabens zu vermeiden.