Wie Kündigungsfristen formuliert werden und was das genau bedeutet – Nicht selten bleiben Arbeitnehmer auch dann verunsichert, wenn sie die für sie geltende Kündigungsfrist schwarz auf weiß vor sich sehen. Denn auch mit der genauen Angabe der Kündigungsfrist bleibt die Frage, zu welchem Termin das Kündigungsschreiben denn nun fällig ist, noch offen.
Die häufigsten Kündigungsfristen und was sie genau bedeuten: – Vier Wochen zum Monatsende: Ihre Kündigung ist genau 28 Tage vor dem Letzten des Monats fällig. Beispiel: Möchten Sie das Arbeitsverhältnis zum 30. April beenden, ist Ihre Kündigung am 02. April fällig. – Ein Monat zum Monatsende: Ihre Kündigung ist am Letzten des Vormonats fällig.
Soll Ihr Arbeitsverhältnis also am 30. April enden, ist der 31. März der Tag, an dem Ihre Kündigung fällig ist. – Sechs Wochen zum Quartalsende: Diese Formulierung bedeutet vor allem, dass Sie nur viermal im Kalenderjahr, immer zum Ende eines Quartals, kündigen können – also zu den Terminen 31.
- März, 30. Juni, 30.
- September oder 31. Dezember.
- Ihre fristgerechte Kündigung zu diesen Terminen ist jeweils 42 Tage zuvor fällig.
- Drei Monate zum Quartalsende: Auch hier gelten die nur vier Termine für einen Ausstieg aus dem Vertrag und für eine Kündigung müssen Sie weit vorausplanen: Denn wer zum Beispiel am 31.
März aussteigen möchte, muss dies durch ein Kündigungsschreiben bereits bis zum Ende des Vorjahres anzeigen. Apropos Formulierung: Auch Ihr Kündigungsschreiben sollte bestimmte Fakten und Formulierungen enthalten, um unanfechtbar zu sein, Welche das sind und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir Ihnen detailliert in unserem Beitrag Richtig kündigen: So vermeiden Sie Formfehler im Kündigungsschreiben zusammengestellt.
Contents
- 1 Ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig?
- 2 Wie werden 6 Wochen Kündigungsfrist berechnet?
- 3 Was bedeutet 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres?
- 4 Was bedeutet Kündigung 6 Monate zum Quartalsende?
- 5 Wann muss ich kündigen wenn ich 6 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende habe?
- 6 Was bedeutet 4 Wochen zum Quartalsende?
- 7 Was bedeutet Kündigung 7 Monate zum Quartalsende?
- 8 Ist eine Kündigungsfrist zum Quartalsende rechtens?
- 9 Wann 6 Monate Kündigungsfrist?
- 10 Was sind Quartalsende?
- 11 Sind längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer zulässig?
Ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig?
Zusammenfassung: Ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende rechtens? – Ja, sie ist grundsätzlich zulässig. Das Gesetz sieht zwar gemäß § 622 I S.1 BGB vor, dass eine Kündigung sowohl zum 15. als auch zum Ende eines jeden Monats ausgesprochen werden kann, allerdings kann diese Regelung wirksam durch den Arbeitsvertrag abbedungen werden.
- Daher kann der Kündigungstermin einzelvertraglich auch auf das Quartalsende gelegt werden.
- Solch eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch die Reduzierung der Kündigungstermine ist gemäß § 622 Abs.5 S.3 BGB zulässig.
- Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Arbeitsvertrag ist aufgeführt, dass ich mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen kann.
Problem für mich ist die Formulierung “Quartalsende”. Kann ich zwingend nur zum Quartalsende kündigen oder könnte ich auch andere gesetzliche Regelungen in Anspruch nehmen, so dass ich z.B. nicht zwingend zum 31.03. sondern z.B. auch zum 30.04. kündigen könnte.
- Ist diese Formulierung “Quartalsende” rechtens? Weitere Info für Sie wäre, dass ich seit 6 Jahren in dem Betrieb angestellt bin.
- Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Beantwortung und verbleibe MfG Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Bitte beachten Sie dabei, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes zu geben.
Eine persönliche Beratung und Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Das Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer vollständig anderen rechtlichen Beurteilung führen. „Ist diese Formulierung “Quartalsende” rechtens?” Die gesetzliche Regelung sieht gemäß § 622 I S.1 BGB zwar vor, dass eine Kündigung sowohl zum 15.
als auch zum Ende eines JEDEN Monats ausgesprochen werden kann, diese Regelung kann aber wirksam durch den Arbeitsvertrag abbedungen werden. So ist es in Ihrem Fall leider auch. Der Kündigungstermin kann einzelvertraglich grds. auf das Quartalsende gelegt werden (Pal. § 622 Rn.24). Dies stellt eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch die Reduzierung der Kündigungstermine dar und ist gemäß § 622 Abs.5 S.3 BGB zulässig.
Da ich davon ausgehe, das die arbeitsvertragliche Regelung eine Gleichbehandlungsabrede darstellt, bei der Sie beide (AN und AG) nur unter den selben Vorraussetzungen kündigen können, ist die Klausel m.E. nach insoweit auch hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit in Ihrem Einzelfall nicht bedenklich.
- Ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz des § 622 Abs.6 BGB, dass das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers gegenüber dem des Arbeitgebers nicht erschwert werden darf, ist vorliegend jedenfalls nicht ersichtlich.
- Damit ist die Klausel leider für Ihre Kündigung einschlägig und Sie müssen zum Quartalsende kündigen.
Etwas anderes könnte dann gelten, wenn Sie durch Ihren Arbeitsvertrag in den Anwendungsbereich eines Tarifvertrages einbezogen sind und dieser eine anders lautende Klausel enthält, dann ist der Günstigkeitsvergleich einschlägig. Dafür ist aber nichts ersichtlich.
Ann ich auch andere gesetzliche Regelungen in Anspruch nehmen?” Ein Wahlrecht zwischen vertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfrist besteht nicht. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Bei Verständnisfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen. Mit freundlichen Grüßen Kristin Nözel Rechtsanwältin Bewertung des Fragestellers 24.
November 2012 | 15:30 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Wie werden 6 Wochen Kündigungsfrist berechnet?
Fristende berechnen – Meist gilt eine Kündigungsfrist nach Wochen oder Monaten, wobei als Stichtag der 15. eines Monats oder das Monatsende angegeben wird. Im Gesetz heißt es, die Kündigungsfrist endet „mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt”.
Was bedeutet 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres?
Kündigung 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres Hallo, Ich möchte zum 30.9. kündigen, damit ich am 1.10. eine neue Stelle beginnen kann. In meinem Arbeitsvertrag steht Kündugungsfrist: 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres. Ich bin davon ausgegangen, dass ich zum 15.8 kündigen muss ( also 6 Wochen, bevor das Kalenderviertelhahres zu Ende ist) Ich bin seit 20 Jahren in der selben Firma.
In meinem Bekanntenkreis gibt es verschiedene Meinungen.1. Habe ich eine längere Kundigungsfrist, weil ich schon so lange in der Firma bin? Wenn ja, wie lange? 2. Kündigung zum Quartalsende Muss ich 6 Wochen bevor das Quartal zu Ende ist kündigen, damit ich in meinem Fall zum 1.10 eine neue Stelle beginnen kann? Oder muss ich zum 30.9 kündigen, und kann dann die neue Stelle am 15.11 beginnen? Vielen Dank Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: 1.
Nein, das Gesetz sieht nur für den Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist bei langer Betriebszugehörigkeit vor,, Wenn Ihr Vertrag keine Klausel enthält, dass längere gesetzliche Fristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten sollen, bleibt es bei den sechs Wochen zum Quartalsende.2.
- Ihre Kündigung muss mindestens 6 Wochen vor Quartalsende dem Arbeitgeber zugehen und beendet das Arbeitsverhältnis zum Quartalsende, also mit Ablauf des 30.09.2019.
- Wenn Sie dem Arbeitgeber am 15.08.
- Die Kündigung übergeben, dann ist das Arbeitsverhältnis am 01.10.
- Bereits beendet und Sie können die neue Stelle antreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Rückfrage vom Fragesteller 20. Juli 2019 | 22:50 Auf der zweiten Seite des Vertrages steht bei der Kündigungsfrist: Die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gilt auch bei Kündigung durch den Mitarbeiter.
Heißt dass jetzt, das auch ich als Arbeitnehner eine Kündigungsfrist von 6 Monaten habe, da 20 Jahre Betriebszugehörigkeit? Macht es Sinn, den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten? Vielen Dank Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juli 2019 | 23:06 Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider ja, bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wären es sogar 7 Monate zum Monatsende.
Bei einer so langen Kündigungsfrist ist es aber gut möglich, dass sich der Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, um einen wechselwilligen Arbeitgeber nicht so lange noch beschäftigen zu müssen. Sie sollten es auf jeden Fall versuchen. Mit freundlichen Grüßen Bewertung des Fragestellers 20.
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?Wie verständlich war der Anwalt?Wie ausführlich war die Arbeit?Wie freundlich war der Anwalt?Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
” Vielen Dank, dann werde ich mein Glück versuchen. ” : Kündigung 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres
Was bedeutet Kündigung 6 Monate zum Quartalsende?
Was ist eine Quartalskündigungsfrist? – Viele Unternehmen bieten Arbeitnehmern, die als Angestellte Büroarbeiten verrichten, traditionell Arbeitsverträge mit sog. Quartalskündigungsfristen an. Quartalskündigungsfristen sehen vor, dass das Arbeitsverhältnis nur zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden kann, d.h.
Zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September oder zum 31. Dezember. Meistens werden Quartalskündigungsfristen mit eher langen Kündigungsfristen kombiniert, z.B. mit einer Kündigungsrist von drei oder sechs Monaten, so dass sich beide Regelungen zusammen zu einer erheblichen Gesamtkündigungsfrist auswirken.
BEISPIEL: Im Arbeitsvertrag ist unter der Überschrift ” Vertragsdauer, Kündigung ” geregelt: ” Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Beschließt der Arbeitnehmer in diesem Beispiel nach der Weihnachtspause, dass er seinem Arbeitgeber Adieu sagen und zur Konkurrenz gehen wird, und kündigt er daher im Laufe des Januars, wird die Kündigung frühestens nach sechs Monaten wirksam, d.h. im Laufe des Juli, und von dort aus gesehen wiederum erst zum nächsten Quartalsende, d.h.
zum 30. September. Im Ergebnis gilt in diesem Beispiel, wenn die Kündigung zu Beginn eines Quartals erklärt wird, eine Kündigungsfrist von fast neun Monaten. Noch länger ist dementsprechend die Vertragsbindung bei einer Jahresendfrist oder bei einer Halbjahresfrist, d.h.
Wie rechne ich 6 Wochen zum Quartalsende?
Wie Kündigungsfristen formuliert werden und was das genau bedeutet – Nicht selten bleiben Arbeitnehmer auch dann verunsichert, wenn sie die für sie geltende Kündigungsfrist schwarz auf weiß vor sich sehen. Denn auch mit der genauen Angabe der Kündigungsfrist bleibt die Frage, zu welchem Termin das Kündigungsschreiben denn nun fällig ist, noch offen.
Die häufigsten Kündigungsfristen und was sie genau bedeuten: – Vier Wochen zum Monatsende: Ihre Kündigung ist genau 28 Tage vor dem Letzten des Monats fällig. Beispiel: Möchten Sie das Arbeitsverhältnis zum 30. April beenden, ist Ihre Kündigung am 02. April fällig. – Ein Monat zum Monatsende: Ihre Kündigung ist am Letzten des Vormonats fällig.
Soll Ihr Arbeitsverhältnis also am 30. April enden, ist der 31. März der Tag, an dem Ihre Kündigung fällig ist. – Sechs Wochen zum Quartalsende: Diese Formulierung bedeutet vor allem, dass Sie nur viermal im Kalenderjahr, immer zum Ende eines Quartals, kündigen können – also zu den Terminen 31.
- März, 30. Juni, 30.
- September oder 31. Dezember.
- Ihre fristgerechte Kündigung zu diesen Terminen ist jeweils 42 Tage zuvor fällig.
- Drei Monate zum Quartalsende: Auch hier gelten die nur vier Termine für einen Ausstieg aus dem Vertrag und für eine Kündigung müssen Sie weit vorausplanen: Denn wer zum Beispiel am 31.
März aussteigen möchte, muss dies durch ein Kündigungsschreiben bereits bis zum Ende des Vorjahres anzeigen. Apropos Formulierung: Auch Ihr Kündigungsschreiben sollte bestimmte Fakten und Formulierungen enthalten, um unanfechtbar zu sein, Welche das sind und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir Ihnen detailliert in unserem Beitrag Richtig kündigen: So vermeiden Sie Formfehler im Kündigungsschreiben zusammengestellt.
Wie kündige ich zum Quartalsende?
Gesetzliche Kündigungsfristen: Das bedeutet der Passus für Arbeitnehmer konkret – Sie müssen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und eine Kündigung ist immer nur zu einem bestimmten Termin, nämlich zum Quartalsende möglich. Das ist der 31.03., der 30.06., der 30.09.
Und der 31.12. Zu diesen Terminen können Sie kündigen, wenn die Kündigung 3 Monate vorher zugegangen ist. Wollen Sie also zum 31.03. kündigen, hätte die Kündigung bereits im Dezember 2009 Ihrem Arbeitgeber zugegangen sein müssen. Deshalb können Sie lediglich noch bis zum 31.03.2010 eine Kündigung zum 30.06.2010 übergeben.
Sie haben hier also selbst eine recht lange Kündigungsfrist einzuhalten.
Wie werden die 6 Wochen berechnet?
Die Sechs – Wochen -Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Tritt die Arbeitsunfähigkeit allerdings an einem Arbeitstag vor Beginn der Arbeit ein, zählt dieser Tag bereits mit (Beispiele 5 und 6 ). Ein Arbeitnehmer wird im Laufe des 05.08.
Wann muss ich kündigen wenn ich 6 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende habe?
Zusammenfassung: Was genau heißt “Kündigungsfrist 6 Wochen bis zum Monatsende”? – Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses muss der letzte Tag eines Monats sein. Die Kündigung erfolgt also 6 Wochen vor diesem Tag. Es muss also immer bis zur Mitte eines Monats die Kündigung ausgesprochen sein, damit das Arbeitsverhältnis zum Ende des Folgemonats endet.
Guten Tag, ich würde gerne das Arbeitsverhältnis mit meinem jetzigen Arbeitgeber zum 31.08. kündigen (aus der Probezeit bin ich schon lange raus). In meinem Arbeitsvertrag steht nun: “Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.” Bis wann muss ich also kündigen? Reicht es, wenn ich bis zum 20.07.
kündige (genau 6 Wochen bis zum 31.08.) oder muss ich bis zum 15.07. kündigen? Oder kann man diese Formulierung auch ganz anders auslegen? Sehr geehrte(r) Fragesteller(in) die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Diese Vereinbarung ist dahingehend zu verstehen, dass der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der letzte Tag des Monats muss.
- Sie können also immer zum 30./31.
- Im Februar 28./29.) des Monats kündigen, dies aber 6 Wochen vorher.
- Es muss also immer bis zur Mitte eines Monats die Kündigung zum Ende des Folgemonats ausgesprochen sein. Bzw.
- Es muss nicht genau die Mitte des Monats sein, sondern so liegen, dass der Zeitpunkt 6 Wochen davor liegt.
Sie können also bis zum 20.07.2010 die Kündigung zum 31.08.2010 erklären. Aber es ist nicht hinderlich, wenn die Kündigung schon vorher eingeht. Die Kündigung muss nachweislich schriftlich beim Arbeitgeber eingehen. Rechtsanwalt Steffan Schwerin Bewertung des Fragestellers 14.
Welches Datum muss ich in die Kündigung schreiben?
Kündigung zum Ende des Monats – welcher Kündigungstermin? – Von daher ist die Antwort auf die obige Frage ganz einfach. Bei einer Kündigung zum Monatsende muss zum einen die Kündigungsfrist beachtet werden, die im Arbeitsrecht-außerhalb der Probezeit-entweder vier Wochen, oder ab eine Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers wenigstens ein Monat beträgt, und darüber hinaus heißt zum Monatsende immer der letzte Tag des Monats,
Was bedeutet 4 Wochen zum Quartalsende?
Kündigungsfrist richtig berechnen – Rechtsprechung – Für den Arbeitgeber bestehen verschiedene Fristen. Diese können sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Im Fall einer ordentlichen Kündigung muss überprüft werden, welche Kündigungsfrist aus welchem Regelwerk gilt:
Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
Das Gesetz sieht für einen Arbeitgeber grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats vor (§ 622 Abs.1 BGB). Diese Frist gilt auch dann, wenn der letzte Tag im Monat ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Für die Berechnung der verlängerten Kündigungsfrist ist allein maßgebend, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auch tatsächlich gearbeitet hat. Daher werden auch Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit etc. mitgezählt. Danach ergeben sich folgende verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitgeber:
Beschäftigung mindestens | Kündigungsfrist entsprechend zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat |
5 Jahre | 2 Monate |
8 Jahre | 3 Monate |
10 Jahre | 4 Monate |
12 Jahre | 5 Monate |
15 Jahre | 6 Monate |
20 Jahre | 7 Monate |
In § 622 Abs.2 BGB heißt es „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.” Diese gesetzliche Regelung ist jedoch europarechtswidrig und unwirksam. Sie ist also nicht anzuwenden. Es sind demnach sämtliche Beschäftigungszeiten, welche der Angestellte erbracht hat, zu berücksichtigen.
Was bedeutet Kündigung 7 Monate zum Quartalsende?
Kündigung und Kündigungsfrist – Berechnungsbeispiele Heute möchte ich einige Berechnungsbeispiele zu Kündigungsfristen aufzeigen.1. Fall: Im Arbeitsvertrag findet sich folgende Formulierung zur Kündigung: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.” Diese Kündigungs-Regelung im Arbeitsvertrag geht der gesetzlichen Regelung vor.
- Auch Sie haben nun also die Dreimonatsfrist einzuhalten.
- Da nach der Formulierung eine Kündigung nur zum Quartalsende möglich ist, können Sie also lediglich zum 31. März, 31. Juli, 31.
- Oktober und 31.
- Dezember kündigen.
- Die Kündigung muss jeweils an dem Tag vor dem Quartalsende dem Arbeitgeber zugegangen sein.
Beispiel: Sie können also bis zum 30. September Ihrem Arbeitgeber die Kündigung zustellen, damit sie zum 31. Dezember wirkt.2. Fall: In Ihrem Arbeitsvertrag steht wiederum die gleiche Regelung wie in dem vorherigen Fall, Sie sind aber schon 10 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt.
Nun haben Sie nach § 622 Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Kündigungsfrist von 4 Monaten, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss. Bei der für Sie günstigeren Regelung des Kündigungstermins bleibt es aber bei der vertraglichen Regelung. Ihr Arbeitgeber kann also auch weiterhin nur zum Quartalsende kündigen.
Möchte er Ihnen also im September kündigen, ist dieses erst zum 31. März möglich. Er muss die Kündigung 4 Monate vor Ablauf des Quartals Ihnen zustellen, also bis zum 30. November.3. Fall: Es gilt die gesetzliche Regelung, nach der Sie mit einer Frist von 4 Wochen zum 15.
- Oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen dürfen Nun möchten Sie heute, am 05.
- August kündigen.
- Sie können die Frist von 4 Wochen bis zum 31.
- August nicht einhalten, also bleibt für Sie nur eine Kündigung zum 15.
- September.4.
- Fall: Sie möchten kündigen und haben eine Monatsfrist einzuhalten.
- Die Kündigung muss bis zum letzten Tag des vorhergehenden Monats Ihrem Arbeitgeber zugegangen sein.
Achtung: Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn die Kündigung in den Briefkasten Ihres Arbeitgebers geworfen wird. Dies darf allerdings nicht zur „Unzeit” geschehen. Wenn Sie die Kündigung am 31. August um 20 Uhr abends in den Briefkasten Ihres Arbeitgebers werfen, wird diese erst am 01.
Ist eine Kündigungsfrist zum Quartalsende rechtens?
Was gilt? Eine Kündigungfrist zum Quartalsende oder gesetzliche Kündigungsfrist zum Monatsende? Die Kündigungsfrist zum Quartalsende stellt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und sogar Fachanwälte für Arbeitsrecht vor diffizile Probleme. Die Quartalskündigungsfrist – ein Relikt aus Zeiten des Angestelltenkündigungsgesetzes – wird nämlich gerne – am liebsten in der Form „sechs Wochen zum Quartalsende – im Arbeitsvertrag gefunden, so dass ein gewisser Wertungswiderspruch zur gesetzlichen Kündigungsfrist – die auf das Monatsende lautet – nicht zu verkennen ist.
Vor allem, wenn sich z.B. nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs.2 BGB ein Anspruch auf eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ergibt. Gilt dann wegen der im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfrist zum Quartalsende eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Quartalsende? Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts kommt es zwar auf das Vereinbarte, also Gewollte an.
Rosinenpicken erlaubt das Bundesarbeitsgericht aber nicht. Kündigungsfrist und Kündigungstermin seien als eine Einheit zu betrachten. Also entweder oder: Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende oder die Zweimonatsfrist zum Monatsende ( BAG, Urteil vom 04.07.2001 – 2 AZR 469/00).
Ob es am konkreten Kündigungsfall zu entscheiden ist, welche Kündigungsfrist günstiger ist oder abstrakt, hat das Bundesarbeitsgericht allerdings offengelassen, mit Tendenz zur „abstrakten” Lösung. Aber selbst dann stellt sich die Frage, was abstrakt für die Kündigungsfrist günstiger ist: zwei Monate zum Monatsende oder sechs Wochen zum Quartalsende.
Na, und wer jetzt noch den § 622 BGB Absatz 5 Satz 1 Nr.2 entdeckt – für kleinere Arbeitgeber – hat fast schon einen Volltreffer gelandet. In kleineren Betrieben kann nämlich auch eine grundsätzliche Kündigungsfrist „sechs Wochen zum Quartalsende” vereinbart werden, und zwar unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
Allerdings nur dann, „wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet”. Das tut sie ja nicht, deshalb wäre es also zulässig. Aber so einfach ist es auch wieder nicht, denn die – richtige, also maßgebliche – Kündigungsfrist kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben, oder – viel seltener – aus einer Betriebsvereinbarung,
Die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags kann sich sogar aus betrieblicher Übung ergeben. Also, wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Anwalt Ihnen bei einer scheinbar so einfachen Frage eine Menge nur scheinbar dummer Fragen stellt. Auch Ihr Lebensalter kann sich auswirken.
Wie so oft, ist die scheinbar einfache Frage nach der richtigen Kündigungsfrist im Wirklichkeit eine Frage, die schwierig zu beantworten ist. Auch Arbeitnehmer müssen bei Kündigung die Kündigungsfrist zum Quartalsende einhalten, u.U. die verlängerte Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist droht je nach Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe oder bei Wechsel zu einem anderen Unternehmen sogar eine einstweilige Verfügung, mit der die Aufnahme des neuen Jobs unterbunden wird. Wechselwillige Arbeitnehmer sollten daher fachkundige Beratung einholen.
Dazu benötigen wir nur ihren Arbeitsvertrag und Angaben zum bisherigen und – falls schon bekannt – neuen Arbeitgeber. Die Beratung kann bequem per Mail erfolgen. Mehr Infos zu Kündigungsfristen im Arbeitsrecht finden Sie in unserem Rechtslexikon. Informationen rund um das Arbeitsrecht finden Sie auch in unseren zahlreichen Interviews u.a.
im WDR Radio und Fernsehen und als Arbeitsrechtsexperte der Bild.de sowie zahlreichen anderen Medien.z.B. Bild.de vom 1.3.2013: Richtig kündigen. Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten. Beitrag mit Interview und Tipps von Rechtsanwalt Felser für den gelungenen Jobwechsel.
- Süddeutsche Zeitung vom 26.4.2012 : Wirtschaft: Bloss nichts überstürzen.
- Von Verena Wolff mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser.
- Nur in der Papierausgabe.
- Handwerk-Magazin 4/2010: Erschwerte Trennung: Ein neues Urteil des EuGH hat die Kündigungsfristen für deutsche Betriebe verlängert,
- Ein Beitrag von Harald Klein mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser Autor des Beitrags: Michael W.
Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl und Köln Autor des Ratgebers „Kündigung – was tun?” Gründer des Kündigungsschutzzentrum Köln
Wann kündigen Quartal?
Quartale des Jahres
Quaral | Beginn am | Ende zum |
---|---|---|
1. Quartal (Q1) | 1. Januar | 31.März |
2. Quartal (Q2) | 1. April | 30. Juni |
3. Quartal (Q3) | 1. Juli | 30. September |
4. Quartal (Q4) | 1. Oktober | 31. Dezember |
Wie kündigen bei 6 Monaten Kündigungsfrist?
Ausnahmen –
- In Betrieben, in denen in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass die vierwöchige Kündigungsfrist ohne festen Kündigungstermin ausgesprochen werden kann. Bei der Feststellung der Anzahl der Beschäftigten sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und Arbeitnehmer mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
- Einzelvertraglich kann eine kürzere als die Kündigungsfrist nur vereinbart werden, wenn es sich lediglich um eine bis zu dreimonatige Aushilfstätigkeit handelt.
Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängerte gesetzliche Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses orientieren:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
---|---|
2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Für die Berechnung der Beschäftigungsdauer bleiben nach dem Wortlaut des Gesetzes die Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers außer Betracht. Diese Regelung stellt allerdings einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar und ist daher nicht mehr anzuwenden.
Das entschied auch der EuGH in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 (Az: C-555/07). Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer die Grundkündigungsfrist von vier Wochen gilt. Während einer vereinbarten Probezeit (bis sechs Monate) beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, es sei denn es wurde eine längere Kündigungsfrist vereinbart.
Dies gilt für eine Kündigung sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber. Eine Verlängerung der Kündigungsfristen ist stets möglich. Es dürfen allerdings für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Fristen vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Wann 6 Monate Kündigungsfrist?
Im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfristen – Abweichend von den gesetzlichen Kündigungsfristen kann die Kündigungsfrist auch im Arbeitsvertrag geregelt werden. Dabei ist aber nicht alles zulässig. Besonders zu beachten ist, dass die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers in keinem Fall länger sein darf als die des Arbeitgebers,
- Die vertraglich vereinbarte Frist darf außerdem die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht unterbieten,
- Im Vergleich gilt für den Arbeitnehmer immer die günstigere Frist, wobei davon ausgegangen wird, dass die längere Frist auch die günstigere ist.
- Dementsprechend kann durch den Arbeitsvertrag keine kürzere Kündigungsfrist als die Grundkündigungsfrist vereinbart werden.
Durchaus üblich und auch erlaubt sind aber Klauseln, welche die Länge der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers an die des Arbeitgebers koppeln. Im Fall der Verlängerung der Kündigungsfrist des Arbeitgebers durch lange Betriebszugehörigkeit gilt dann die gleiche Frist für den Arbeitnehmer.
- Die Kündigungsfrist darf jedoch nicht so lang bemessen sein, dass sie den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen gehindert wird.
- Das Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden, dass eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf Jahren eine unangemessene Benachteiligung darstellen kann und zwar auch dann, wenn sie für beide Parteien gleichermaßen gilt (BAG, Urt.v.26.10.2017, Az.6 AZR 158/16).
Ist eine solche Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sogenannten „Einmalbedingungen” enthalten und erfolgt nicht ein anderweitiger Ausgleich, verstößt die Regelung gegen Treu und Glauben und ist nach § 307 BGB Abs.1 BGB unwirksam. Ob dies auch schon bei kürzeren Kündigungsfristen der Fall ist und wo die Grenze tatsächlich ist, wurde noch nicht eindeutig entschieden.
- Es ist aber trotzdem möglich, dass sich die Arbeitsvertragsparteien länger aneinander binden.
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist ein ordentliche Kündigung nur dann möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
- Dauert ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als fünf Jahre, sieht § 15 Abs.4 TzBfG aber vor, dass es nach fünf Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann.
Damit kann der Arbeitnehmer maximal fünf Jahre und sechs Monate an den Arbeitgeber gebunden werden,
Was sind Quartalsende?
Quartalsende. Quartalsende (Österreich) Bedeutungen: das Ende eines Quartals.
Bis wann muss ich kündigen?
Die wichtigsten Fragen für Dich zusammengefasst – Welche Kündigungsfrist Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag. Ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB).
- Um die tatsächliche Frist zu ermitteln, müssen allerdings viele Regelungen beachtet werden.
- Mehr dazu » Enthält Dein Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
- Sie beträgt vier Wochen zum 15.
- Oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs.1 BGB).
Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Diese Ausnahmen gibt es » Dein Arbeitsvertrag sieht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vor. Sie darf für den Arbeitnehmer aber nie länger sein als für den Arbeitgeber.
Eine solche Vertragsklausel wäre unwirksam. Häufig wird eine dynamische Verlängerung der Frist vereinbart, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Mehr dazu » Deine Kündigungsfrist hängt davon ab, ob Du selbst kündigen willst oder aber Dein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.
Kündigung durch Arbeitgeber Für die Berechnung der Kündigungsfrist gilt allein das Datum des Zugangs der Kündigung bei Dir, nicht das Datum des Kündigungsschreibens. Die Berechnung der Kündigungsfristen erfolgt nach den allgemeinen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 187 ff.
BGB). Kündigung durch Arbeitnehmer Auch als Arbeitnehmer solltest Du einen konkreten Beendigungstermin berechnen und in die Kündigung schreiben. Deine Berechnung solltest Du mit dem Satz ergänzen, dass die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gelten soll. Du kannst für Deine Kündigung unser Muster Kündigungsschreiben nutzen.
Zu den Beispielrechnungen und Musterschreiben»
Wie berechne ich die Kündigungsfrist Arbeitgeber?
Kündigungsfrist berechnen: Der Arbeitsvertrag ist ausschlaggebend! – Kündigungsrechner können einem Arbeitgeber bei der Berechnung der Frist helfen. Damit die Kündigungsfristen vom Arbeitgeber berechnet werden können, muss dieser zunächst alle notwendigen Informationen zum Arbeitsverhältnis recherchieren. Wie lange war der Arbeitnehmer betriebszugehörig? Wurde im Arbeitsvertrag eine individualrechtliche Regelung getroffen oder gilt ein bestimmter Tarifvertrag ? Gib es keine eigenständigen Regelungen, gelten die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber aus dem § 622 BGB,
- In diesem Fall kann bei einer Betriebszugehörigkeit unter zwei Jahren mit Vier-Wochen-Frist zum Ende des Kalendermonats oder zum Fünfzehnten gekündigt werden.
- Das bedeutet, der Zugang des Kündigungsschreibens muss mindestens 28 Tage vor dem jeweils geplanten Stichtag liegen.
- Verzögert er sich nur um einen Tag, wird die Kündig erst zum nächsten Stichtag wirksam.
Soll beispielsweise das Arbeitsverhältnis am 31. März 2017, einem Freitag, enden, muss der Arbeitnehmer die Kündigung spätestens am 3. März 2017 erhalten haben. Bei einer Monatsfrist verhält es sich ähnlich. Damit die Kündigung zum Ende des Kalendermonats wirksam wird, muss Sie spätestens am Monatsende des vorherigen Monats ordentlich ausgesprochen worden sein.
Welches Datum ist 6 Wochen vor Quartalsende?
Datum für Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende ( 30.06.10 )
Wie kündige ich richtig Kündigungsfrist?
Am besten gibst du das Schreiben persönlich, per Einschreiben oder in der Personalabteilung ab. So kannst du sichergehen, dass die Kündigung auch wirklich angekommen ist. Unsere Empfehlung: Zögere es nicht zu lange hinaus und gib deine Kündigung nicht erst am letzten Tag der Frist ab.
Wie kann ich die 3 Monate Kündigungsfrist umgehen Arbeit?
Unsere Rechts-Experten erklären, wie ihr eure Kündigungsfrist umgehen könnt. (Symbolbild) getty images Laut Gesetz haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Viele Unternehmen halten allerdings im Arbeitsvertrag oft eine dreimonatige Kündigungsfrist fest.
Juristisches Halbwissen kann viel Ärger, Zeit und Geld kosten. Ihr wollt eure Nerven und euer Portemonnaie lieber schonen? Dann ist unsere Kolumne „Kenne deine Rechte” genau das Richtige für euch. Hier beantworten die beiden Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset alle zwei Wochen eine Frage rund ums Arbeitsrecht.
In diesem Text geht es um die rechtlichen Vorschriften für Kündigungsfristen und wie ihr diese womöglich umgehen könnt. Sein ganzes Arbeitsleben in nur einem Unternehmen zu arbeiten, ist längst kein Standard mehr. Gerade bei Berufseinsteigern ist es keine Seltenheit, den Arbeitsplatz alle zwei Jahre zu wechseln.
Aber auch bei einer langen Betriebszugehörigkeit kann der Arbeitsalltag irgendwann so sehr zur Routine werden, dass Arbeitnehmer anfangen, sich zu langweilen. Oder aber Strukturen im Unternehmen ändern sich so, dass man nicht mehr bleiben will. So entscheiden sich Arbeitnehmer, den Job zu wechseln, und haben vielleicht endlich die Möglichkeit, ihrem Traumberuf nachzugehen.
- Spätestens an dieser Stelle treffen Beschäftigte häufig auf ein klares Stoppschild, denn die Kündigungsfrist fällt häufig wesentlich länger aus als angenommen.
- Denn viele Unternehmen sehen in ihren Arbeitsverträgen nämlich häufig eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor – also etwa das Dreifache der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist diese nämlich auf vier Wochen festgeschrieben. Arbeitnehmer stecken dann häufig in einer Zwickmühle: Der neue Arbeitgeber will schon zum nächsten Monat einstellen und aus dem alten Arbeitsverhältnis kommt man erst in drei Monaten raus.
Ist eine Kündigungsfrist zum Quartalsende rechtens?
Was gilt? Eine Kündigungfrist zum Quartalsende oder gesetzliche Kündigungsfrist zum Monatsende? Die Kündigungsfrist zum Quartalsende stellt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und sogar Fachanwälte für Arbeitsrecht vor diffizile Probleme. Die Quartalskündigungsfrist – ein Relikt aus Zeiten des Angestelltenkündigungsgesetzes – wird nämlich gerne – am liebsten in der Form „sechs Wochen zum Quartalsende – im Arbeitsvertrag gefunden, so dass ein gewisser Wertungswiderspruch zur gesetzlichen Kündigungsfrist – die auf das Monatsende lautet – nicht zu verkennen ist.
Vor allem, wenn sich z.B. nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs.2 BGB ein Anspruch auf eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ergibt. Gilt dann wegen der im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfrist zum Quartalsende eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Quartalsende? Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts kommt es zwar auf das Vereinbarte, also Gewollte an.
Rosinenpicken erlaubt das Bundesarbeitsgericht aber nicht. Kündigungsfrist und Kündigungstermin seien als eine Einheit zu betrachten. Also entweder oder: Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende oder die Zweimonatsfrist zum Monatsende ( BAG, Urteil vom 04.07.2001 – 2 AZR 469/00).
Ob es am konkreten Kündigungsfall zu entscheiden ist, welche Kündigungsfrist günstiger ist oder abstrakt, hat das Bundesarbeitsgericht allerdings offengelassen, mit Tendenz zur „abstrakten” Lösung. Aber selbst dann stellt sich die Frage, was abstrakt für die Kündigungsfrist günstiger ist: zwei Monate zum Monatsende oder sechs Wochen zum Quartalsende.
Na, und wer jetzt noch den § 622 BGB Absatz 5 Satz 1 Nr.2 entdeckt – für kleinere Arbeitgeber – hat fast schon einen Volltreffer gelandet. In kleineren Betrieben kann nämlich auch eine grundsätzliche Kündigungsfrist „sechs Wochen zum Quartalsende” vereinbart werden, und zwar unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
- Allerdings nur dann, „wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet”.
- Das tut sie ja nicht, deshalb wäre es also zulässig.
- Aber so einfach ist es auch wieder nicht, denn die – richtige, also maßgebliche – Kündigungsfrist kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben, oder – viel seltener – aus einer Betriebsvereinbarung,
Die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags kann sich sogar aus betrieblicher Übung ergeben. Also, wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Anwalt Ihnen bei einer scheinbar so einfachen Frage eine Menge nur scheinbar dummer Fragen stellt. Auch Ihr Lebensalter kann sich auswirken.
Wie so oft, ist die scheinbar einfache Frage nach der richtigen Kündigungsfrist im Wirklichkeit eine Frage, die schwierig zu beantworten ist. Auch Arbeitnehmer müssen bei Kündigung die Kündigungsfrist zum Quartalsende einhalten, u.U. die verlängerte Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist droht je nach Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe oder bei Wechsel zu einem anderen Unternehmen sogar eine einstweilige Verfügung, mit der die Aufnahme des neuen Jobs unterbunden wird. Wechselwillige Arbeitnehmer sollten daher fachkundige Beratung einholen.
- Dazu benötigen wir nur ihren Arbeitsvertrag und Angaben zum bisherigen und – falls schon bekannt – neuen Arbeitgeber.
- Die Beratung kann bequem per Mail erfolgen.
- Mehr Infos zu Kündigungsfristen im Arbeitsrecht finden Sie in unserem Rechtslexikon.
- Informationen rund um das Arbeitsrecht finden Sie auch in unseren zahlreichen Interviews u.a.
im WDR Radio und Fernsehen und als Arbeitsrechtsexperte der Bild.de sowie zahlreichen anderen Medien.z.B. Bild.de vom 1.3.2013: Richtig kündigen. Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten. Beitrag mit Interview und Tipps von Rechtsanwalt Felser für den gelungenen Jobwechsel.
Süddeutsche Zeitung vom 26.4.2012 : Wirtschaft: Bloss nichts überstürzen. von Verena Wolff mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser. Nur in der Papierausgabe. Handwerk-Magazin 4/2010: Erschwerte Trennung: Ein neues Urteil des EuGH hat die Kündigungsfristen für deutsche Betriebe verlängert, – Ein Beitrag von Harald Klein mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser Autor des Beitrags: Michael W.
Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl und Köln Autor des Ratgebers „Kündigung – was tun?” Gründer des Kündigungsschutzzentrum Köln
Sind längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer zulässig?
Kurz & knapp: Verlängerte Kündigungsfrist – Wann verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist? Sobald der betroffene Arbeitnehmer zwei Jahre oder länger im Unternehmen tätig ist, verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.
- Welche Fristen ab diesem Zeitpunkt für ihn maßgeblich sind, können Sie an dieser Stelle in Erfahrung bringen.
- Ann die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ebenfalls verlängert werden? Eine verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ist per se nicht verboten.
- Laut § 622 Absatz 6 BGB darf die Frist für Arbeitnehmer jedoch nicht länger sein als die für Arbeitgeber.
Demzufolge muss es entweder eine längere Frist für den Chef geben oder die verlängerte Kündigungsfrist gilt für beide Parteien gleichermaßen. Verlängert sich die Kündigungsfrist im Falle einer Krankheit? Wenn Sie als Arbeitnehmer krank werden, nachdem Sie entlassen wurden oder gekündigt haben, resultiert daraus nicht automatisch eine verlängerte Kündigungsfrist für Sie.
Welche Kündigungsfristen sind zulässig?
Gesetzliche Kündigungsfristen – Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB, Hinweis: Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten rechtens?
Kündigungsfrist bei Arbeitnehmerkündigung – Der Arbeitnehmer ist seit dem 1.1.2000 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass die beidseitige Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Lösung Aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren hat sich seine Kündigungsfrist für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach § 622 Abs.1 BGB jedoch auf 4 Monate zum Monatsende verlängert.
Da die verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist nur für den Arbeitgeber gilt, bleibt die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten für eine vom Arbeitnehmer ausgesprochene Eigenkündigung wirksam. Günstigkeitsvergleich Sind arbeitsvertraglich andere Kündigungfristen vereinbart als kraft Gesetz gelten, stellt sich die Frage, welche Regelung vorrangig ist.
Grundsätzlich ist die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung bei Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber anzuwenden. Wurde eine Kündigungfrist zusammen mit einem Kündigungsendtermin vereinbart, stellen sie eine Einheit dar, die nicht auseinandergerissen werden darf.
- Das bedeutet, dass beispielsweise die vereinbarte Kündigungsfrist nicht alleine für den Vergleich herangezogen werden darf.
- Es gilt also entweder die gesetzliche Frist (z.B.3 Monate zum Monatsende) oder die vertragliche Frist (6 Wochen zum Quartalsende).
- Eine Kombination (3 Monate zum Quartalsende) scheidet aus.
Bei dem Günstigkeitsvergleich ist nicht auf die konkrete einzelne Kündigung abzustellen, sondern vielmehr auf die abstrakte Regelung. Es ist daher nicht zu prüfen, welche Kündigungfrist – vertraglich oder gesetzlich –.